Auszug - Bericht "Konzept zur Steuerung von Ferien- und Zweitwohnungen in Travemünde"  

60. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 15.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 18:14 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2021/10517 Bericht "Konzept zur Steuerung von Ferien- und Zweitwohnungen in Travemünde"
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Bresch, Karl-Heinz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Dieser TOP und TOP 5.3.1 werden gemeinsam behandelt. Die Diskussion ist unter diesem TOP dargestellt, die Abstimmung unter dem jeweiligen TOP.

 

Herr Haase begrüßt das Konzept und begründet seinen Antrag. Mit einer Satzung werde die weitere Vernichtung von Wohnraum gestoppt. Er sei nicht grundsätzlich gegen Ferienwohnungen, aber es müsse noch möglich sein, als Travemünder in Travemünde leben zu können.

 

Herr Lötsch sagt, dass er nicht verstehe, inwieweit der Antrag das Verfahren voranbringen solle. Punkt 1 werde nicht benötigt, da das Konzept der Verwaltung eine Überarbeitung der Fremdenverkehrssatzung vorsehe. Punkt 2 würde nur die Erstellung von B-Plänen aufhalten, daher sei der Punkt nicht zweckmäßig, wenn ein schnelle Umsetzung gewünscht sei. Und bei Punkt 3 handle es sich um normales Verwaltungshandeln.

 

Herr Neskovic führt aus, dass er den Bericht ebenfalls für gelungen halte. Er weise darauf hin, dass Bestandsschutz vorherige rechtliche Genehmigungsfähigkeit voraussetze. Er wolle wissen, wie das Verwaltungshandeln auf Basis dieses Konzeptes aussehe.

Herr Schröder antwortet, dass die Verwaltung vorhabe, dies in einem mehrstufigen Verfahren auf den Weg zu bringen, analog zur Vorgehen in der Altstadt. Daher werde auch über den Rahmen der einzusetzenden Instrumente gesprochen, damit diese öffentlich kommuniziert werden würden. Bei Billigung des Konzepts solle zeitnah die Aufstellung und Änderung von B-Plänen eingeleitet werden, die dann entsprechend beschlossen werden könnten. Damit sei jedem klar, was in den einzelnen Quartieren in Travemünde erlaubt sei und was nicht. Zur Durchsetzung der Regelungen gebe es dann weiterhin verschiedene Instrumente, die angeordnet werden könnten.

Herr Neskovic fragt, was dies konkret bedeute.

Herr Lötsch weist darauf hin, dass der Bauausschuss sich nicht über die rechtlichen Möglichkeiten des normalen Verwaltungshandeln auslassen müsse.

Herr Schröder verweist auf die verwaltungsrechtlichen Regelungen des Landesverwaltungsgesetzes und des Verwaltungsverfahrensgesetzes, in welchem die möglichen Prozedere aufgeführt seien. Die Verwaltung setze aber ebenfalls darauf, dass durch die Klarstellung eine Bewegung entstehe, durch die sich an die Regelungen gehalten werde. Es gehe dann darum, festzustellen, wer sich nicht daran halte.

 

Herr Lötsch fragt, warum es sich um einen Bericht und nicht um eine Beschlussvorlage handle.

Frau Hagen antwortet, dass der Bericht dem entsprechenden Bürgerschaftsbeschluss folge, ein Konzept auszuarbeiten. Parallel werde am Aufstellungsbeschluss für B-Pläne im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB gearbeitet, welcher noch dieses Jahr dem Bauausschuss vorgelegt werden solle. Dann könne im Einzelnen festgelegt werden, was gewollt sei.

Herr Lötsch erwidert, dass eine Beschlussvorlage deutlicher sei als ein Bericht und die CDU- und SPD-Fraktion einen Beschluss fassen wollen würden.

 

Herr Dr. Brock fragt, ob er das richtig verstanden habe, dass es keine Differenzierung zwischen Haupt- und Zweitwohnung gebe und die Regeln identisch anzuwenden seien.

Herr Schröder sagt, dass die Anwendung nach geltender Rechtlage erfolgen solle, und wo Bestandsschutz möglich sei, dieser angewendet werde. Es solle aber klargestellt werden, dass die Wohngebiete auch dauerhaft bewohnt werden sollen, was in der Regel nur bei Bewohnern mit Hauptwohnsitz gegeben sei

Herr Bresch bekräftigt, dass eine Satzung erst mit Inkrafttretenr die Zukunft ihre Wirkung entfalte. In Zukunft solle dann die Umwandlung von Haupt- in Zweitwohnungen der Genehmigung unterliegen und abgelehnt werden.

Herr Dr. Brock hakt nach, wie bestehende B-Pläne in Bezug auf die zukünftige Nebennutzung einer Zweitwohnung geändert werden würden, zum Beispiel, wenn ein Haus durch Erbe an eine Person falle. Er hätte Probleme damit, in der Zukunft Leuten die Möglichkeit zu nehmen, das Haus als Haupt- oder Zweitwohnung zu nutzen.

Herr Bresch sagt, dass alle bisherigen Zweitwohnungen auch in Zukunft als solche zulässig bleiben würden. Für den Vererbungsfall seien gegebenenfalls Ausnahmeregelungen vorzusehen. Die Verwaltung habe hierzu noch nicht alle Aspekte geprüft. Er könne sich vorstellen, dass bei Weitergabe in der Familie auch weiterhin eine Nebenwohnnutzung möglich sei, eine Vermietung also nicht zwingend erforderlich werde. Anders stelle sich die Sachlage bei Kauf oder Neuanmietung einer Wohnung dar; in diesen Fällen sei dann eine Nutzung als Hauptwohnsitz durch den Bebauungsplan vorgeschrieben.

 

Frau Haltern betont, dass sie es für wichtig halte, zu kommunizieren, dass Ferienwohnungen nicht komplett verboten werden sollen. Ihr sei die Sorge dahingehend bereits genommen worden. Sie halte die Neuaufstellung der Fremdenverkehrssatzung ebenfalls für wichtig. Auch hierbei sei es wichtig, dass die Inhalte der Bevölkerung transparent gemacht werden würden. Das weitere Vorgehen solle von der Bürgerschaft so festgelegt werden, dass die Verwaltung damit weiter vorangehen könne.

 

Herr Dr. Flasbarth begründet ebenfalls den Antrag. Der Bericht würde viele Empfehlungen enthalten, also sei von der Verwaltung ein Antrag gewünscht. Punkt 2 des Antrags fordere auch keinen Probenentwurf, sondern konkretes Verwaltungshandeln. Punkt 3 sei die Analogie zur Altstadt, allerdings sei es in Travemünde deutlich klarer, welche Nutzungen genehmigungsfähig seien. In der Altstadt sei es auch wichtig gewesen, dass die Bürgerschaft handle, daher wolle er dies auch so in Travemünde machen.

Herr Lötsch sagt, dass er den ersten Absatz des Antrags für in Ordnung halte, die Punkt 1-3 allerdings nicht. Punkt 1 sei eine Dopplung, Punkt 2 fordere Entwürfe, aber er wolle den B-Plan, und Punkt 3 sei normales Verwaltungshandeln. Die Punkt 1 und 2 würden die Umsetzung eher aufhalten.

Herr Dr. Flasbarth sagt, dass die Punkt 1-3 aufgeführt seien, da im Konzept noch ein paar lose Ende vorhanden seien. Er stimmt aber zu, dass das Konzept einfach umgesetzt werden könne.

 

Herr Haase sagt, dass Punkt 3 auch wichtig sei, das gewünscht sei, dass in den Gebieten gegen die Ferienwohnungen vorgegangen werde. Wenn die Verwaltung sage, dass sie dies nicht leisten könne, hieße das gegebenenfalls, dass das Personal aufgestockt werden müsste. Dort wo keine Ferienwohnungen vermietet werden dürften, solle auch nicht vermietet werden.

 

Herr Dr. Brock fragt, wie der Bestandsschutz ausgeführt werde. Bei einem Verkauf nach der oben von ihm geschilderten Situation würde eine massive Entwertung stattfinden. Er bitte darum, dass dies erneut überarbeitet werde und auch eine Betrachtung des Bereich Recht durchgeführt werde, damit den Bürgern die Situation klar kommuniziert werden könne. Es gebe ja derzeit keine Möglichkeit, zwischen Haupt- und Nebenwohnung zu differenzieren, daher müsse die Nutzung als Zweitwohnung immer erlaubt sein.

Herr Bresch sagt, dass sich der Bereich Stadtplanung und Bauordnung in Absprache mit dem Bereich Recht befinden würde. Die Nutzung als Haupt- oder Zweitwohnung könne über die Wohnungsmeldung nachgewiesen werden. Die bisherige Nutzung einer Wohnung als Zweitwohnsitz habe uneingeschränkt Bestandsschutz, und könne weiterhin ausgeübt werden. Dies gelte auch für etliche Ferienwohnungen, wenn sie bisher genehmigungsfähig gewesen seien.

 

Her Lötsch fragt nach den Ferienwohnungen, die sich in der Torstraße befänden, da diese sich im Konzept nicht mehr in dem Bereich befänden, in dem Ferienwohnungen zulässig seien.

Herr Bresch wiederholt, dass die bisherige Nutzung weiterhin ausgeübt werden könne, sofern die Nutzung bisher genehmigungsfähig gewesen sei.

Herr Lötsch fragt, wie das nachgewiesen werden könne.

Herr Bresch erklärt, dass es da mehrere Möglichkeiten gebe, beispielsweise über die Steuern, die für die Vermietung gezahlt werden müssten.

Herr Lötsch fragt, ob die Genehmigung beim Verkauf erlösche.

Herr Bresch verneint dies. Bei Ferienwohnungen sei die Genehmigung nicht an die Person, sondern an die Nutzung gebunden. Bei Zweitwohnungen sei dies anders, dort sei die Zulässigkeit an die Person bzw. den betreffenden Haushalt gebunden.

 

Herr Howe sieht den Bestandsschutz als schwierig an, da die soziale Struktur in den Straßen Torstraße, Kirchstraße und Fehlingstraße sich schon negativ verändert habe. Er hoffe, dass sich für den Antrag eine Mehrheit finde.

 

Herr Lötsch sagt, dass Herr Brenner von der Interessenvertretung Ferienwohnungen in Lübeck und Travemünde sich gemeldet habe.

Herr Haase sagt, dass aus seiner Sicht Herr Brenner ein Lobbyist sei, der auch kein Vorhabenträger oder Investor in Travemünde sei, daher solle er nicht zu Wort kommen.

Herr Lötsch antwortet, dass Herr Brenner Teil der Initiative Ferienwohnungen sei. Wenn bei jeder Gruppe darüber diskutiert werde, wer ein Lobbyist sei, dürfe in Zukunft auch kein Anwohner mehr Rederecht im Ausschuss erhalten.

 

Herr Brenner, der vom Bauausschuss Rederecht erhalten hat, führt aus, dass es bis 2016 keine klare Regelung gegeben habe, dass Ferienwohnungen einer baurechtlichen Genehmigung bedürften, erst danach sei das BauGB dahingehend geändert worden. Daher sollten nahezu alle bisherigen Ferienwohnungen zulässig sein. Die Eigentümer hätten ihre Finanzierung in dem Glauben erstellt, dass ihr Vorgehen rechtmäßig wäre. Weiterhin sei der Großteil von Travemünde unbeplantes Gebiet, daher sehe er die Gefahr, dass bei der Bewertung des Gebiets nicht der korrekte Maßstab angelegt werde, da keiner in diesen Gebieten wisse, wie viele Ferienwohnungen es wirklich dort gebe. Daher könne dort auch über den Bestandsschutz die Nutzung als Ferienwohnung erlaubt werden. Wenn eine Bewertung des Gebietes durchgeführt werde, müsse berücksichtigt werden, dass auch die bestehenden Ferienwohnungen das Gebiet prägen würden.

Herr Bresch entgegnet, dass das Bauplanungsrecht von jeher zwischen Wohnungen und Ferienwohnungen differenziert habe und auch die baurechtliche Genehmigungsbedürftigkeit von Ferienwohnungen nie in Frage standen habe. Erst durch ein Urteil des OVG Greifswald 2015 habe Unsicherheit dahingehend bestanden, ob Ferienwohnungen überhaupt in Wohngebieten und in anderen Baugebieten oder nur in ausdrücklich hierfür ausgewiesenen Sondergebieten zulässig seien. Die Baunutzungsverordnung sei dann 2017 um eine Regelung zur Zulässigkeit von Ferienwohnungen in anderen Baugebieten als Sondergebieten ergänzt worden. Die Gesetzesbegründung führe aus, dass es sich dabei nur um eine Klarstellung handle und diese Regelungen schon immer gegolten tten. Bei den von Herrn Brenner angesprochenen Gebietsbewertungen nach § 34 BauGB bestehe die Schwierigkeit, dass sowohl in allgemeinen, als auch in reinen Baugebieten Ferienwohnungen ausnahmsweise zulässig seien, solange der Charakter des Gebiets gewahrt bleibe. Die Frage sei allerdings, wo bei der Beantragung einer einzelnen neuen Ferienwohnung die Grenze zur Unzulässigkeit gezogen werde. Da die meisten Ferienwohnungen nie beantragt worden seien, könne die konkrete Anzahl zudem nicht den Bauakten entnommen werden. Es sei aber richtig, dass bei einer Bewertung nach § 34 BauGB danach beurteilt werden müsse, was bereits vorhanden sei und das Gebiet präge.

 

Herr Neskovic stimmt Herrn Breschs Ausführungen zu. Er fügt an, dass es Voraussetzung für den Bestandsschutz sei, dass die Nutzung in der Vergangenheit genehmigungsfähig gewesen habe sein müssen. Es gebe keinen Vertrauensschutz, nur, weil diese Nutzung bereits seit 40 Jahren bestehe.

 

Herr Leber sagt, dass seine Fraktion wissen wolle, wie viele Ferienwohnungen tatsächlich vorhanden seien und wie viele davon nicht genehmigungsfähig seien. Er bitte um eine Aufstellung, wie viele Genehmigungen erteilt worden seien.

Herr Bresch antwortet, dass es keine Statistik dazu gebe, wie viele Genehmigungen dafür erteilt worden wären. Der Arbeitsaufwand, eine solche Statistik aufzustellen sei außerdem enorm, weswegen er darum bitte, dass dieser Anfrage nicht nachgegangen werden solle. Es gebe keine verlässliche Aussage, wie viele Ferienwohnungen es gebe. Die Kurverwaltung würde von ungefähr 2.500 Betten ausgehen, wobei diese Aussagen von Betten, nicht von Wohnungen ausginge. Die Verwaltung schätze die Menge der privat vermieteten Ferienwohnungen auf unter 1.000 Stück.

 

Herr Haase sagt, dass er gehört habe, dass die Kurverwaltung von 1.800 Betten ausgehe, aber die Dunkelziffer nicht einschätzen könne.

 

Herr Lötsch fragt, ob in dem Sondergebiet auf dem Priwall Ferienwohnungsnutzung stattfinden könne.

Herr Bresch antwortet, dass es in diesem Gebiet weder zu einer Öffnung für Ferienwohnungen, noch für Hauptwohnungen kommen solle. Der Charakter als Wochenendhaussiedlung solle beibehalten werden und es gehöre nicht zu den planerischen Zielen, in diesem Gebiet auch Ferienwohnungen zuzulassen. Dies sei auch damals in den Verträgen für die Vergabe der Grundstücke festgelegt worden, das Baurecht entspreche hier den privatrechtlichen Regelungen der Eigentümergemeinschaft. Aufgrund der attraktiven Lage gebe es in der Wochenendhaussiedlung aber inzwischen auch mehrere Ferienwohnungen. Da diese gegen geltendes Baurecht verstoßen, müsse die Bauaufsicht hier eingreifen.

 

Herr Dr. Brock sagt, dass also davon ausgegangen werden könne, dass die Situation wie in der Altstadt sei, aber das der Verwaltung auch bekannt sei, dass ein Missstand vorhanden sei, und es dennoch kein Verwaltungshandeln gebe.

Herr Bresch erwidert, dass die Bauaufsicht keinen Überblick über den Umfang der Ferienwohnnutzungen habe und aufgrund der eingeschränkten Personalkapazitäten auch nicht überall im Stadtgebiet hinsichtlich der Einhaltung von B-Planfestsetzungen kontrollieren könne. Wenn man durch das Gebiet gehe könne man aber sehen, dass dort Vermietung stattfinde.

 

Herr Neskovic merkt an, dass aufgrund der kleinen Grundstücke und der engen Bauweise damals explizit festgelegt worden sei, dass es eine feste Nachbarschaft geben solle, aber es gebe dort viel Vermietung.

 

Herr Lötsch schlägt vor, den Antrag und den Bericht ohne Votum weiterzugeben.

Herr Dr. Flasbarth sagt, dass der Bericht ohnehin nur zur Kenntnis genommen werden müsse, bittet aber um Abstimmung über den Antrag.

Herr Lötsch sagt, dass er dem Antrag ausdrücklich nur deswegen nicht zustimmen werde, da er inhaltliche Probleme damit habe.


Bericht:


 

Auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses hat der Bauausschuss, mit Beschluss vom 16.11.2020, den Bürgermeister aufgefordert, der Bürgerschaft bis Juli 2021 ein Gesamtkonzept für die Begrenzung der Umwandlung von Wohnraum in Ferien- und Zweitwohnungen in Travemünde vorzulegen. Vor Genehmigung der Anträge auf Umnutzung von Wohnraum in Ferienwohnungen werden diese dem Bauausschuss solange vorgelegt, bis das Konzept vorliegt (VO/2020/09452 mit Änderungen beschlossen).

 

Das Konzept konnte aufgrund von Bearbeitungsengpässen im Bereich Stadtplanung und Bauordnung nicht mehr vor der Sommerpause 2021 vorgelegt werden.

 

In der Bürgerschaft wurde daher am 26.08.2021 auf Anfrage des BM Lars Lehrke (Die Unabhängigen) nachgefragt, wann mit der Vorlage eines Gesamtkonzeptes für die Begrenzung der Umwandlung von Wohnraum in Ferien- und Zweitwohnungen in Travemünde zu rechnen sei (VO/2021/10321).

 

Das angeforderte Konzept wurde im Bauausschuss am 18.08.2021 in Grundzügen inhaltlich vorgestellt. Das ausformulierte Konzept mit überarbeiteten Plänen wird hiermit vorgelegt (siehe Anlage 1).

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

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