Auszug - AM Christopher Lötsch (CDU) + AM Sabine Haltern (SPD): Stellplätze im öffentlichen Raum  

58. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 7.5
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 18.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:02 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2021/10512 AM Christopher Lötsch (CDU) + AM Sabine Haltern (SPD): Stellplätze im öffentlichen Raum
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Ramcke bittet um Erläuterung. Seinem Verständnis nach gebe es einen Stellplatzschlüssel in Höhe von 0,2, der in Zukunft auf 0,4 erhöht werden solle. Er möchte wissen, ob dafür dann zusätzliche Flächen freigemacht werden sollen.

 

Herr Lötsch sagt, dass eine Auswertung über die Anzahl von Stellplätzen in den B-Plänen, die in der Vergangenheit erstellt worden seien, vorliege, und dort die Stellplatzquote eher bei 0,4 bis 0,6 liege.

Herr Ramcke sagt, dass er Herrn Johannsen so verstanden habe, dass der Stellplatzschlüssel in den letzten zehn Jahren immer bei ungefähr 0,2 gelegen habe.

Frau Belchhaus bestätigt dies. Es sei im Ansatz immer der Stellplatzschlüssel von 0,2 verwendet worden. Die Verwaltung habe hierzu eine kurze Präsentation vorbereitet.

 

Frau Jansen fragt, warum der Stellplatzschlüssel erhöht werden solle. In der heutigen Zeit sollten die Leute nicht noch extra motiviert werden, weiterhin mit dem Auto in solche Gebiete zu fahren.

 

Frau Hellwig stellt das Thema Stellplatzschlüssel in einer Präsentation vor, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Die Verwaltung bereite derzeit eine Vorlage vor, in deren Zuge der Antrag wieder aufgerufen werden könne, weswegen um Vertagung des Antrags gebeten werde. Aus Sicht der Verwaltung reiche ein Stellplatzschlüssel von 0,1.

 

Herr Matthies fragt, wie die Frist von zehn Jahren begründet sei.

Herr Lötsch sagt, dass es ca. fünf Jahre brauchen könne, bis das Gebiet vollständig bewohnt sei und es ungefähr weitere fünf Jahre brauche, bis die dortige Nutzung dauerhaft eingestellt habe, daher habe man eine Frist von zehn Jahren gewählt.

 

Frau Haltern sagt, dass es einen Unterschied zwischen den theoretisch errechneten Zahlen gebe, und dem, was real wahrgenommen werde. Zusätzlich mit Besuchern und Lieferverkehr sei immer viel los und der Parksuchverkehr nutze dann Flächen, die nicht für das Parken vorgesehen seien, beispielsweise Grünflächen, die man auch schützen wolle. Sie wolle die Stellplätze auch nicht asphaltieren lassen, daher könnten die Stellplätze, sofern sie nicht benötigt werden würden, auch zurückgebaut und begrünt werden. Die Verkehrswende komme nicht von heute auf morgen und auch E-Autos würden Stellplätze benötigen. Die Realität neben der Rechnung sei eine andere.

 

Herr Lutzkat sagt, dass er in der Rechnung der Verwaltung einen Denkfehler darin sehe, dass die Rechnung auf der These basiere, dass der Lieferverkehr nur vormittags, der Besucherverkehr nur nachmittags stattfinde. Seiner Beobachtung nach würde der Lieferverkehr zunehmend in die Abendstunden verlegt werden, da zu den Zeiten auch die Leute in den Wohnungen anzutreffen seien.

 

Herr Ramcke fragt, ob die Antragsteller dem Vorschlag der Verwaltung folgen wollen.

Herr Lötsch verneint dies.

 

Herr Ramcke fragt, wer die Kosten trage.

Herr Lötsch antwortet, dass die Kosten bei einem neuen Gebiet durch die Vorhabenträger übernommen werden würden, und bei einer öffentlichen Straße der Rückbau durch die Verwaltung durchgeführt werde.

Herr Ramcke fragt, warum der Steuerzahler zusätzlich belastet werden solle.

Herr Lötsch verweist auf Frau Halterns Aussagen.

Herr Ramcke erwidert, dass Frau Haltern nur gesagt habe, dass sie der Rechnung der Verwaltung nicht zustimme.

Herr Lötsch antwortet, dass die Antragsteller den Bedarf sehen würden, damit die bestehenden Verkehre abgewickelt werden könnten.

 

Frau Belchhaus sagt, dass sie keine Stadt kenne, die mit einer so hohen Quote plane. Sie habe sich in einer ähnlich großen Stadt wie Regensburg erkundigt, welche zudem von der Autoindustrie geprägt sei, dort würde mit einem Stellplatzschlüssel von 0,1 für Besucher geplant werden. Auch im Plangebiet an der Schlutuper Straße würde beispielsweise mit einer sehr geringen Quote gearbeitet werden. Der Antrag sei daher sehr überraschend und würde nicht das abbilden, was seit 20 Jahren umgesetzt werde. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung sehe die Erforderlichkeit nicht und plädiere erneut auf Vertagung des Antrags.

 

Herr Luetkens sagt, dass er nicht verstehe, warum der Stellplatzschlüssel angehoben werden solle, wenn die Stadt bisher mit einem Stellplatzschlüssel von 0,2 gut zurechtgekommen sei. Es sei nicht ersichtlich, warum mehr Parkflächen geschaffen werden sollten. Stattdessen sollten eher Anträge gestellt werden, durch die die neuen Gebiete vernünftig an den ÖPNV angeschlossen werden würden.

 

Herr Vorkamp kritisiert, dass dieser Antrag pauschal für das gesamte Stadtgebiet gelten solle. In einigen Gebieten in denen es viel Zersiedelung gebe sei dies möglich, aber bei einigen innerstädtischen Gebieten, wo es eine hohe Verdichtung gebe, funktioniere dies nicht. Er halte daher die pauschale Anwendung des Antrags auf das gesamte Stadtgebiet für falsch.

 

Herr Leber sagt, dass, wenn die Verwaltung sich bereits darum Gedanken mache, wie das Thema wissenschaftlich angegangen werden könne, auch noch ein paar Wochen ins Land ziehen könnten, um dann auf einer anderen Basis zu einer Entscheidung zu kommen, ähnlich wie bei der Entscheidung zum Parkverkehr. Er wolle eine höchstmögliche Flexibilität, um auf die verschiedenen Gebiete reagieren zu können. Außerdem würde sich die Situation in einigen Gebieten anders entwickeln, als in der Planung vorgesehen, beispielweise am Bornkamp. Er fragt, was gemacht werden solle, wenn nach der Frist von zehn Jahren festgestellt werden würde, dass mehr Stellplätze benötigt werden würden. Er bitte die Antragsteller ebenfalls um Vertagung, eine pauschale Lösung für das gesamte Stadtgebiet sei nicht machbar.

 

Herr Lötsch sagt, dass immer die Diskussion bestehe, wann man anfange, wenn Grundsätze aufgestellt werden würden. Es gehe nicht darum, Gebiete die spät in der Entwicklung seien, in der Planung umzukrempeln, aber der Antrag solle bei B-Plänen, die in einer frühen Phase der Aufstellung seien, angewandt werden. Er ändert seinen Antrag dahingehend, dass das Wort „dann“ aus Punkt 2 des Antrags gestrichen wird.

 

Herr Ramcke sagt, dass wissenschaftliche Methoden ja angezweifelt werden könnten, diese allerdings komplett zu negieren und sein subjektives Empfinden nach vorne zu stellen, gehe nicht. Seine eigene Fraktion werde oft genug dafür kritisiert, dass sie pauschal Sachen umsetzen wolle. Er empfiehlt den Antragstellern, die Sitzung für eine Besprechung zu unterbrechen und den Antrag dann zu vertagen.

 

Frau Belchhaus sagt, dass unter den in einer frühen Phase der Aufstellung befindlichen B-Plänen auch der B-Plan Geniner Ufer sei. Hier müssten mit dieser Quote ca. 280 öffentliche Besucherstellplätze vorgesehen werden. Dies würde voraussichtlich nur mit der Wegnahme von Flächen für Gebäude funktionieren.

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung um 19:35 Uhr.

Die Sitzung wird um 19:52 Uhr fortgeführt.

 

Herr Pluschkell sagt, dass die Fraktionen CDU und SPD ihren Antrag ändern wollenrden. Eine generelle Planung mit einem Stellplatzschlüssel von 0,4 soll bis Dezember nicht beantragt werden, bis dahin erwarte man die von der Verwaltung angendigte Vorlage. Liege diese bis dahin nicht vor, werde der Antrag erneut gestellt werden.

Er ändert den Antrag folgendermaßen:

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, für die vier in Aufstellung befindlichen B-Pläne Howingsbrook, Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße, Niendorf / Holzkoppel und Wulfsdorf / Karkfeld einen Stellplatzschlüssel im öffentlichen Bereich von mindestens 0,4 für Besucher:innen festzusetzen (bezogen auf die Wohneinheiten). Jeweils 10 Jahre nach Bebauung eines Gebietes ist zu überprüfen, ob alle Stellplätze noch benötigt werden. Ist dies nicht der Fall, so sollen dann die nicht benötigten Stellplätze dauerhaft begrünt werden.

 

2. Für die dann erforderlichen Stellplätze im öffentlichen Raum ist eine ausreichende Straßenbreite vorzusehen.

 

Herr Ramcke fragt, ob dies überhaupt technisch möglich sei, und fragt ob dafür Flächen der Grundstücke verwendet werden sollen.

Herr Lötsch bejaht dies.

 

 


Antrag:

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, für die vier in Aufstellung befindlichen B-Pläne Howingsbrook, Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße, Niendorf / Holzkoppel und Wulfsdorf / Karkfeld einen Stellplatzschlüssel im öffentlichen Bereich von mindestens 0,4 für Besucher:innen festzusetzen (bezogen auf die Wohneinheiten). Jeweils 10 Jahre nach Bebauung eines Gebietes ist zu überprüfen, ob alle Stellplätze noch benötigt werden. Ist dies nicht der Fall, so sollen dann die nicht benötigten Stellplätze dauerhaft begrünt werden.

 

2. Für die dann erforderlichen Stellplätze im öffentlichen Raum ist eine ausreichende Straßenbreite vorzusehen.
 


 


 

Der Vorsitzende lässt über den geänderten Antrag abstimmen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

9

Nein-Stimmen

6

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich zu.
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 7.5 Stellplätze im öff. Raum (397 KB)