Auszug - Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

56. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6.1.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 06.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 20:03 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
 
Wortprotokoll

 

6.1.1 Hubbrücken-Ensemble (Herr Pluschkell) 5.660

 TOP 6.2.2 am 02.08.2021 VO/2021/10298

Am 15.03.2021 hat der Bauausschuss die VO/2020/09391-03 beschlossen. Hierzu frage ich:

 

1. Welche Kontakte (Gespräche, Schriftwechsel usw.) hat es seit dem 15.03.2021 zwischen der Hansestadt Lübeck und dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt bzw. dem Wasserstrenneubauamt Magdeburg aufgrund der VO/2020/09391-03 gegeben? Mit welchen (Zwischen-) Ergebnissen bzw. Termindaten? Wer sind die Gesprächspartner:innen? Wer hat seitens der Hansestadt Lübeck die Federführung?

 

2. Hat die Hansestadt Lübeck zur Vorbereitung bzw. Begleitung der Gespräche ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben bzw. wird sie das tun?

 

3. Hat die Hansestadt Lübeck mit möglichen Gebern von Fördermitteln Kontakt aufgenommen? Falls ja, mit welchen Ergebnissen? Falls nein, warum nicht?

 

4. Da das Verhandlungsziel ein Ergebnis aus den in der Machbarkeitsstudie vorgeschlagenen Varianten I-1 und I-2 (bzw. eine Komposit-Lösung daraus) sein soll: Wie weit sind die Überlegungen der entsprechenden Verkehrsführung gediehen und wann können diese im Bauausschuss vorgestellt werden?

 

5. Ist es seitens der Verwaltung vorgesehen, den Bauausschuss fortlaufend über den jeweils aktuellen Stand der Verhandlungen zu informieren?

 

Abschließende Antwort am 06.09.2021

Zu. 1.:

Mit Schreiben vom 04.05.2021 hat die Hansestadt Lübeck dem Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg (WNA) mitgeteilt, dass sie den Umbau der Eisenbahnhubbrücke zu einer Geh- und Radwegbrücke fordere (siehe auch Pkt. 3 der VO/2020/09391-03-01).

Mit Schreiben vom 21.06.2021 wird der Eingang des Schreibens bestätigt und eine entsprechende Berücksichtigung zugesagt.

Des Weiteren bestehen telefonische Kontakte zu Mitarbeiter:innen des WNA.

Die Federführung seitens der Hansestadt Lübeck liegt zzt. beim Bereich Stadtgrün und Verkehr, Abteilung Brückenbau.

 

Zu 2.:

Der Bereich Recht hat zum Thema Kostenbeteiligung eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Diese attestiert bei den aufgestellten Forderungen eindeutig eine Kostenpflicht der Hansestadt Lübeck. Weitere strittige Punkte sind nicht bekannt; deswegen wird derzeit keine Notwendigkeit für ein weiteres Rechtsgutachten gesehen (siehe auch Pkt. 5 der VO/2020/09391-03-01).

 

Zu 3.:

Die Hansestadt Lübeck hat beim Land SH einen Antrag auf Anerkennung der Förderfähigkeit nach dem GVFG gestellt. Eine Entscheidung liegt noch nicht vor.

Des Weiteren erfolgen Sondierungen für andere Fördermöglichkeiten, die jedoch noch nicht weiter konkretisiert werden können. Die vorgesehene Zeitschiene der anstehenden Sanierungsarbeiten lassen hierfür noch Spielraum.

 

Zu 4.:

Die Verkehrsführung zur ehemaligen Eisenbahnhubbrücke wird über die alte Gleistrasse erfolgen. Weitere Überlegungen gibt es noch nicht, sie werden zu gegebener Zeit in Abstimmung mit dem Gesamtprojekt erfolgen. Die vorgesehene Zeitschiene der anstehenden Sanierungsarbeiten lassen hierfür noch Spielraum.

 

Zu 5.:

Der Bauausschuss wird im Zuge der Projektfreigabe umfassend informiert. Darüber hinaus sind derzeit keine weiteren Mitteilungen geplant. Anfragen hierzu werden selbstverständlich jederzeit gern und zeitnah beantwortet.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.2 Kreuzung Fredenhagenweg (Frau Mählenhoff) 5.660

TOP 6.2.9 am 16.08.2021

Frau Mählenhoff sagt, dass an der Kreuzung Fredenhagenweg/Arnimstraße die Rotphase der Ampel immer sehr lange dauere, und die Schüler an der dortigen Schule immer über Rot laufen würden. Sie fragt, ob die Situation verbessert werden könne.

 

Abschließende Antwort am 06.09.2021

Bei der Fußngersignalanlage am Fredenhagenweg handelt es sich um eine Doppelanlage. Hier befinden sich in der Arnimstraße in einem Abstand von ca. 90 Metern zwei Fußngersignalanlagen. Aufgrund der kurzen Entfernung erfolgt eine koordinierte Steuerung beider Anlagen, d.h. die Signale für den Kfz-Verkehr werden gleichzeitig auf Rot bzw. Grün geschaltet, um einerseits den Verkehrsfluss zu gewährleisten, und andererseits, um zu vermeiden, dass es zu Rückstauungen auf die jeweils andere Furt kommt. Durch diese Koordinierung gibt es innerhalb des Signalumlaufs jeweils nur ein festes Zeitfenster für die Anforderungen, wenn gerade auch eine Anforderung an der jeweils anderen Querung erfolgte, oder sich diese sozusagen noch im Ablauf befindet. Daraus ergeben sich maximale Wartezeiten von 50 Sekunden, die vor Ort geprüft wurden. Liegt keine Anforderung vor, bzw. wurde die letzte Anforderung im Ablauf abgearbeitet, erfolgt die Schaltung des Fußngergrüns innerhalb weniger Sekunden.

Seitens des Bereiches Stadtgrün und Verkehr wird diese koordinierte Schaltung weiterhin für sinnvoll gehalten und die maximalen Wartezeiten von 50 Sekunden treten nur dann auf, wenn eine Anforderung an der benachbarten Querung erfolgte und der Zeitpunkt an der anderen Anlage gerade verpasst wurde.

Die Wartezeit von 50 Sekunden kann bei schwachem Kfz-Verkehr zu Akzeptanzproblemen führen, ist allerdings durchaus im üblichen Bereich.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.3 Ausbau der Solarenergie unter baulichen Gesichtspunkten (Herr Leber) 5.610

 TOP 6.2.X am 02.11.2020 VO/2020/09483

In der politischen Diskussion vor der Beratung zur EEG-Novelle im Bundestag werden konkrete Forderungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien formuliert. Eine Forderung lautet: „Die Dächer in Deutschland müssen endlich zu Kraftwerken werden. Künftig sollen dazu alle neu gebauten Häuser und später auch alle sanierten Häuser verpflichtend mit einer Solaranlage ausgestattet werden!“

 

Bezogen auf die Lübecker Altstadtinsel habe ich hierzu folgende Fragen:

 

1. Wäre es auf der Altstadtinsel aktuell rechtlich möglich Solaranlagen für alle neu gebauten, später auch für alle sanierten Häuser verpflichtend vorzuschreiben? Z.B. im Gründungsviertel?

 

2. Wäre es auf der Altstadtinsel aktuell technisch und insbesondere auch statisch möglich Solaranlagen für alle neu gebauten, später auch für alle sanierten Häuser verpflichtend vorzuschreiben?

 

3. Wie wäre eine solche Maßnahme mit den aktuell geltenden Denkmalschutzvorschriften und insbesondere auch mit dem Welterbe-Status vereinbar?

 

4. Wäre eine solche Vorschrift wirtschaftlich unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Dachneigung und Gebäudeausrichtung auf der Altstadtinsel zu vertreten?

 

5. Wie nachhaltig sind Solaranlagen, die dem Stand der Technik entsprechen? Macht es Sinn Altanlagen am Netz zu halten? Oder wäre es sinnvoller diese durch leistungsstärkere Solaranlagen zu ersetzen?

 

6. Welche besonderen Herausforderungen stellen sichr die Feuerwehr im Brandfall, wenn auf Dächern der Altstadt Solaranlagen installiert werden würden?

 

7. Können Hauseigentümer bei Aufweichung der bestehenden Vorschriften auch darauf hoffen größere Atelierfenster in ihre Dachschrägen einbauen zu können?

 

8. Die größten bislang ungenutzten Dachflächen werden von den Kirchen vorgehalten. Könnten auch dort zukünftig großflächig Solaranlagen installiert werden?

 

9. Wie steht es auf der Altstadtinsel um die Leistungsparameter der Solarthermie? Könnte die Solarthermie eine Alternative zum Erreichen der Klimaziele sein?

 

Abschließende Antwort am 06.09.2021

1. Wäre es auf der Altstadtinsel aktuell rechtlich möglich Solaranlagen für alle neu gebauten, später auch für alle sanierten Häuser verpflichtend vorzuschreiben? Z.B. im Gründungsviertel?

Die Lübecker Altstadt ist durch eine Erhaltungssatzung (§ 172 BauGB), eine Gestaltungssatzung (Örtliche Bauvorschrift) sowie das Denkmalschutzgesetz SH in seiner städtebaulichen Gestalt besonders geschützt. Die Dachlandschaft nimmt hierbei ein prägendes Element ein. Im Managementplan der UNESCO-Welterbestätte heißt es hierzu: Das städtebauliche Ensemble wird aus der Stadtsilhouette und der Stadtansicht, dem historischen Raumgefüge der Straßen und Plätze sowie der Parzellierung und Bebauung gebildet. Die Altstadt wird von der durch Satteldächer geprägten roten Dachlandschaft charakterisiert. Sein charakteristisches Bild erhält Lübeck weiter durch die sieben Türme und Dächer der fünf Kirchen und der geschlossenen Altstadtquartiere.

Der baukulturelle Wert der Lübecker Altstadt und der besondere Schutzstatus ermöglichen Solaranlagen demnach eingeschränkt. Ferner stehen Dachflächenfenster, welche auf Grund ihrer Größe die prägende Dachlandschaft beeinträchtigen, nicht im Einklang mit dem Schutzziel.

Inwiefern Dachziegel mit Mikro-PV-Analgen, die den baukulturellen Anforderungen der Hansestadt Lübeck entsprechen und als serielle Lösung angeboten werden, zukünftig einen Ansatz darstellen, bleibt abzuwarten.

 

2. Wäre es auf der Altstadtinsel aktuell technisch, und insbesondere auch statisch möglich, Solaranlagen für alle neu gebauten, später auch für alle sanierten Häuser verpflichtend vorzuschreiben?

Die Frage kann seitens der Verwaltung nicht beantwortet werden. Die Gebäudestatik ist im Einzelfall und im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren zu erörtern.

 

3. Wie wäre eine solche Maßnahme mit den aktuell geltenden Denkmalschutzvorschriften und insbesondere auch mit dem Welterbe-Status vereinbar?

Ergänzend zu den unter Punkt 1 gemachten Ausführungen gilt zu beachten, dass nur ca. 1,5% aller baulichen Anlagen in Deutschland denkmalrechtlich geschützt sind, und hiervon wiederum nur 3,0% als UNESCO-Welterbestätten/Ensemblebereiche. Es empfiehlt sich daher, den Bau von Solaranlagen (jeglicher Form) auf die o.g. umfangreichen Siedlungsbereiche zu konzentrieren, die keinen baukulturellen, städtebaulichen Schutzstatus beinhalten. Auf diesem Weg kann es gelingen, baukulturelles Erbe mit den Anforderungen an den Klimawandel in einen positiven Einklang zu bringen. In diese Diskussion einzubinden sind zudem die Aspektegraue Energie“ und Wiederverwendung/Erhalt bestehender Baustoffe.

 

4. Wäre eine solche Vorschrift wirtschaftlich unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Dachneigung und Gebäudeausrichtung auf der Altstadtinsel zu vertreten?

Diese Frage kann seitens der Verwaltung nicht beantwortet werden. Eine umfassende Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen besteht nicht. Eine solche Untersuchung dürfte sich auf Grund der Kleinteiligkeit (Grundstücke, Dachflächen, Ausrichtungen etc.) auch nicht hinreichend abbilden lassen.

 

5. Wie nachhaltig sind Solaranlagen, die dem Stand der Technik entsprechen? Macht es Sinn Altanlagen am Netz zu halten? Oder wäre es sinnvoller diese durch leistungsstärkere Solaranlagen zu ersetzen?

Die Nachhaltigkeit von Solar-Anlagen muss in 2 Kategorien betrachtet werden:

(1) Energetische Amortisation: Die Herstellung von PV-Anlagen, der Transport, Montage aber auch Abbau, Recycling und Entsorgung benötigen Energie. Der Erntefaktor (Energy Returned on Energy Invested, ERoEI oder EROI) beschreibt das Verhältnis der von einem Kraftwerk bereitgestellten Energie und der für seine Errichtung aufgewendeten Energie. Die Energierücklaufzeit oder energetische Amortisationszeit (Energy Payback Time, EPBT) gibt die Zeitspanne an, die ein Kraftwerk betrieben werden muss, um die investierte Energiemenge bereitzustellen. Erntefaktor und Energierücklaufzeit von PV-Anlagen variieren mit Technologie und Anlagenstandort. Eine Studie des Fraunhofer ISE zu PV-Kraftwerken mit aktueller PV-Technologie (monokristalline PERC-Module) hat Energierücklaufzeiten von ca. einem Jahr für europäische Produktions- und Betriebsstandorte ermittelt. Bei einer Lebensdauer von 25-30 Jahren folgen daraus Erntefaktoren größer 20. Das bedeutet, dass die PV-Anlagen nach einer Zeit von einem Jahr nachhaltigen Strom produzieren.

(2) Material: Für PV-Module werden diverse Stoffe verwendet, die nur endlich auf dem Planeten vorhanden sind (Aluminium für die Halterung, Silizium, Silber, Fluor-Polymere für die PV-Wafer, Kupfer für die Verdrahtung). Daher ist zu betrachten, wieviel Materialen neu abgebaut werden müssen und was aus dem Recycling/Wertstoffkreislauf genutzt werden kann. Im Oktober 2015 trat in Deutschland das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) in Kraft. Es klassifiziert PV-Module als Großgerät und regelt Rücknahmepflichten sowie Finanzierung. Der Anteil der Verwertung (Sammelquote) muss mindestens 85% betragen und der Anteil der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings mindestens 80% (Recyclingquote). Im Recyclingprozess werden Aluminiumrahmen, Anschlussdose und Glas vom Laminat getrennt. Aluminium und Glas werden wiederverwertet. Verfahren zur Stofftrennung für das verbleibende Laminat befinden sich in der Erprobung, zu seinen wertvollen Bestandteilen zählen Silizium, Silber auf den Solarzellen und das Kupfer der Zellverbinder. Die Deutsche Umwelthilfe zeigt in ihrem Weißbuch deutliche Verbesserungspotenziale für die Wiederverwendung und das Recycling von PV-Modulen auf [DUH]. Im Bereich der Ressourcen-Schonung gibt es somit noch Verbesserungsbedarf. Jedoch trifft dies auch auf alle anderen Arten von Kraftwerken (Fossil, Wind, Wasser) zu.

Ältere PV-Anlagen haben eine etwas höhere Energetische Amortisationszeit (von ca. 2 Jahren). Ist diese Zeit abgelaufen ist es aus energetischer Sicht sinnvoll neue Anlagen zu nutzen, die effektiver Strom produzieren. Bezüglich des Ressourcen-Verbrauchs, der wirtschaftlichen Amortisation sowie dem Aufwand einer De- und Neu-Installation ist die Betrachtung komplexer. Insgesamt können PV-Anlagen 20-30 Jahre problemlos und ohne große Effizienzverluste laufen. Diese Zeit sollte auch angestrebt werden, um den Ressourcen-Schutz-Aspekt zu berücksichtigen.

 

6. Welche besonderen Herausforderungen stellen sich für die Feuerwehr im Brandfall, wenn auf Dächern der Altstadt Solaranlagen installiert werden würden?

Stromproduzierende Solaranlagen, sowie deren Leitungsführungen und Teile innerhalb des Hauses stellen ein potenzielles, bei fachkundiger Ausführung jedoch nur ein geringfügiges, Risiko für eine Brandentstehung dar. Eine mögliche Gefährdung kann im Kontext der Solaranlagen aus falscher und nicht fachkundiger Installation der Leitungsanalagen und der Anlage selbst entstehen. Allerdings besteht auch bei einer richtig installierten Anlage die Möglichkeit einer elektrischen Gefährdung, welche jedoch durch einen Trennschalter im Fall einer notwendigen Abschaltung minimiert werden kann. Das Abschalten stellt bei jedem Brand in einem Haus eine Sicherheitsmaßnahme dar.

Eine weitere Gefährdung besteht bei nachgerüsteten Anlagen, da die Dachstühle, insbesondere historischer Gebäude, durch das nicht unerhebliche Gewicht, und zumeist einseitig, belastet werden. Dies kann im Brandfall im Dachbereich ein Versagen des Dachstuhls begünstigen. Weiterhin können zu geringe Abstände infolge fehlerhafter Planung und Ausführung eine Brandausbreitung auf Nachbargebäude begünstigen, was besonders innerhalb der engen historischen Altstadtbebauung zu berücksichtigen ist.

 

7. Können Hauseigentümer bei Aufweichung der bestehenden Vorschriften auch darauf hoffen größere Atelierfenster in ihre Dachschrägen einbauen zu können?

s.o.

 

8. Die größten bislang ungenutzten Dachflächen werden von den Kirchen vorgehalten. Könnten auch dort zukünftig großflächig Solaranlagen installiert werden?

s.o.

 

9. Wie steht es auf der Altstadtinsel um die Leistungsparameter der Solarthermie? Könnte die Solarthermie eine Alternative zum Erreichen der Klimaziele sein?

Die Solarthermie hat für die Installation zunächst die gleichen Hürden (UNESCO-Welterbe, Planungsrecht, Denkmalschutz, Statik etc.) zu nehmen wie die PV-Anlagen. Solarthermie an sich hat einen deutlich höheren Wirkungsgrad als PV-Module. Jedoch kann die Solarthermie nur zum Heizen genutzt werden, während der von PV-Anlagen erzeugte Strom unterschiedliche Einsatzgebiete hat. Effektiv einsetzen lassen sich Solarthermie-Module bei Neubauten mit einem guten Energetischen Standard (KFW 55-Haus, KFW 40 oder Passivhaus) in dem niedrige Vorlauftemperaturen für die Heizanlage vorliegen; was wie o.g. vor allem für Bauvorhaben außerhalb der Altstadt von Bedeutung ist.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.4 ngeln in der Hansestadt Lübeck (Herr Howe) 5.610 / 5.660

TOP 6.2.1 am 03.05.2021 VO/2021/10004

1. Fläche im Drägerpark/Höhe Tankstelle Marlistraße

Warum ist im Drägerpark eine Fläche in der Größe von ca. 400-500 qm auf Höhe der Tankstelle in der Marlistraße mit Asphalt versiegelt?

2. Unter der Hüxtertorbrücke weist die wassergebundene Decke des Geh- und Radwegs erhebliche Löcher auf und stellt eine Gefahr dar. Wann werden diese Mängel beseitigt.

3. Der Geh- und Radweg entlang des Kanals ist zwischen Rehder- und Mühlenbrücke großflächig weggespült, dadurch verengt und abschüssig. Dies stellt insbesondere bei vielen Personen gleichzeitig auf dem Weg und bei Dunkelheit sowie bei Schnee und Glätte eine Gefahr dar. Wann wird der Weg an dieser Stelle baulich verbessert? (Foto: siehe Anlage)

4. Warum wurde der Bau vom Café Junge an der Travepromenade (Travemünde) zweigeschossig errichtet? Die Höhe weicht von dem ursprünglichen und uns vorgelegten Bebauungsplan ab.

5. Ferienwohnungen: Wurde für das Bauvorhaben am Gneversdorfer Weg 45-47 /Ecke Dreilingsberg der Neubau von Ferienwohnungen genehmigt? An dem Gebäude ist eine große Tafel angebracht mit dem Hinweis "Ferienwohnungen Somar".

6. Warum wurden die Anwohner*innen in der Bismarckstraße nicht informiert, ehe das uneingeschränkte Halteverbot dort auf einer Fahrbahnseite durchgesetzt wurde.

 

Abschließende Antwort am 06.09.2021

1. Fläche im Drägerpark/Höhe Tankstelle Marlistraße

Warum ist im Drägerpark eine Fläche in der Größe von ca. 400-500 qm auf Höhe der Tankstelle in der Marlistraße mit Asphalt versiegelt?

Diese Fläche ist in den 70er Jahren als Rollschuhbahn hergestellt worden. Im Laufe der Jahre ist die Oberfläche durch Wurzelaufbrüche in Mitleidenschaft gezogen worden und eine entsprechende Nutzung nicht mehr möglich. Es wird derzeit geprüft, ob die Fläche an den Bereich Schule und Sport übergeben werden kann. Ansonsten ist eine Entsiegelung und anschließende Anlegung einer Wildblumenwiese oder Gehölzfläche möglich.

 

2. Unter der Hüxtertorbrücke weist die wassergebundene Decke des Geh- und Radwegs erhebliche Löcher auf und stellt eine Gefahr dar. Wann werden diese Mängel beseitigt.

Die Beschaffenheit und der Zustand der Wege am Kanal werden regelmäßig kontrolliert und verkehrssicher gehalten. Wegen der Beschaffenheit der Oberflächen kann es allerdings immer wieder zu Ausspülungen kommen, die nicht so zeitgemäß ausgebessert werden können, wie es wünschenswert wäre.

 

3. Der Geh- und Radweg entlang des Kanals ist zwischen Rehder- und Mühlenbrücke großflächig weggespült, dadurch verengt und abschüssig. Dies stellt insbesondere bei vielen Personen gleichzeitig auf dem Weg und bei Dunkelheit sowie bei Schnee und Glätte eine Gefahr dar. Wann wird der Weg an dieser Stelle baulich verbessert? (Foto: siehe Anlage)

s. Antwort zu 2.

 

4. Warum wurde der Bau vom Café Junge an der Travepromenade (Travemünde) zweigeschossig errichtet? Die Höhe weicht von dem ursprünglichen und uns vorgelegten Bebauungsplan ab.

Der Bebauungsplan lässt gemäß Festsetzung ein Vollgeschoss zu. Die Festsetzung der zulässigen Zahl der Vollgeschosse beinhaltet im Regelfall (es sei denn der B-Plan schließt dies durch ergänzende Festsetzungen aus), dass ein weiteres Nichtvollgeschoss zulässig ist. Hier wurde ein weiteres Nichtvollgeschoss in Form eines Dachgeschosses (Satteldach) genehmigt.

 

5. Ferienwohnungen: Wurde für das Bauvorhaben am Gneversdorfer Weg 45-47 /Ecke Dreilingsberg der Neubau von Ferienwohnungen genehmigt? An dem Gebäude ist eine große Tafel angebracht mit dem Hinweis "Ferienwohnungen Somar".

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen B-Plans 32.56.00., welcher den betreffenden Bereich als Mischgebiet ausweist. Ferienwohnungen sind neben der Wohnnutzung gemäß § 6 (2) Nr. 4 BauNVO als sonstige Gewerbebetriebe regelmäßig zulässig.

 

6. Warum wurden die Anwohner*innen in der Bismarckstraße nicht informiert, ehe das uneingeschränkte Halteverbot dort auf einer Fahrbahnseite durchgesetzt wurde.

Die Straßenverkehrsordnung sieht keine Beteiligung bei verkehrlichen Anordnungen vor. Das entsprechende Abstimmungsverfahren läuft im Rahmen einer Anhörung von Polizei und dem Straßenbaulastträger.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

6.1.5 Baustelle Marli (Herr Lötsch) 5.660

TOP 6.2.5 am 16.08.2021

Herr Lötsch sagt, dass die Baustellenkoordination und die Verkehrslage in der Moltke- und Walderseestraße gefühlt immer sehr chaotisch sei. Er möchte wissen, ob die Verkehrsführung geändert werden könne, damit es nicht zu erheblichem Rückstau komme, zum Beispiel zu den Hauptverkehrszeiten mehr Platz zu schaffen.

 

Abschließende Antwort:

In der Walderseestraße stand vom Kaufhof kommend in Fahrtrichtung Kreuzung Wallbrecht-/Roonstraße während der Bautätigkeiten zeitweise nur eine Fahrspur für alle Fahrtrichtungen zur Verfügung. Dadurch kam es zu langen Rückstaus.

Durch eine provisorische Asphaltverbreiterung in dem Knotenpunkt kann seit dem 31. August 2021 wieder eine zweite Fahrspur zur Verfügung gestellt werden.

Die rechte Fahrspur dient nun der Fahrrichtung geradeaus in die Moltkestraße und rechts in die Roonstraße, die linke Fahrspur ist den Linksabbiegern in die Wallbrechstraße vorbehalten.

Der Verkehr fließt dadurch deutlich besser ab.

 

Leider wird es sich nicht vermeiden lassen, dass im Zuge des weiteren Ausbaus der Wallbrechtstraße zeitweise wieder nur eine Fahrspur aus der Walderseestraße verfügbar sein wird.

Zudem musste in der Wallbrechtstraße stellenweise der Verkehr einspurig an der Baustelle vorbeigeleitet werden. Die zwei Fahrtrichtungen wurden mittels Lichtsignalregelung an der Engstelle vorbeigeführt. Diese Maßnahme war notwendig, um die geforderten Schutzabstände aus der ASR 5.2 (Technische Regeln für Baustellen im Straßenverkehr) zwischen dem Baustellenpersonal und dem rollenden Verkehr zu gewährleisten.

Auch diese Situation wird sich im Zuge des Asphalteinbaus auf der Ostseite noch einmal wiederholen.

 

Im Vorwege von Baumaßnahmen wird selbstverständlich die Verkehrsführung während der unterschiedlichen Bauzustände geplant und versucht, die Beeinträchtigungen für alle Verkehrsteilnehmer:innen so gering wie möglich zu halten. Dennoch lassen sich größere Staus insbesondere zu Hauptverkehrszeiten nicht gänzlich verhindern.

Ergeben sich während der Bauzeit zusätzlich unvorhergesehene Probleme, wird versucht, diese im laufenden Betrieb zu beheben und Optimierungen zu erzielen.

 

Die Baustelle Moltkestraße/Hüxtertorallee, die neben dem Bauvorhaben Wallbrechtstraße die Leistungsfähigkeit der Moltkestraße beeinträchtigt hat, ist seit Ende August abgeschlossen.

Außerdem ist die Wakenitzbrücke (Westseite) nach einem Lagerschaden zumindest wieder einspurig inkl. der Rampe zur Ratzeburger Allee befahrbar. Dadurch wird die Moltkestraße weiter entlastet und es sollte dort keine größeren Beeinträchtigungen mehr geben.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.6 ume für den Klimaschutz (Herr Pluschkell) 5.660

 TOP 6.2.6 am 19.04.2021 VO/2021/09983

In Lübeck stehen rund 18.000 Straßenbäume und leisten einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und zur Verbesserung des innersdtischen Mikroklimas. Doch diese Zahl schrumpft von Jahr zu Jahr, was Hunderte von Baumstümpfen in ganz Lübeck beweisen. Aus diesem Grund hatte die Lübecker Bürgerschaft auf Antrag von SPD; CDU und BfL bereits im Herbst 2019 folgenden Auftrag an die Stadtverwaltung beschlossen.

Die Hansestadt Lübeck beteiligt sich an den weltweiten Maßnahmen zum Klimaschutz und zum Schutz der Menschen vor den Auswirkungen des Klimawandels. Neben der Vermeidung von klimaschädlichen Emissionen ist es ebenso wichtig, CO2 aus der Atmosphäre zu binden. Hierfür sind Maßnahmen zum Baumschutz und zur Aufforstung erforderlich. Deshalb wird der Bürgermeister gebeten, der Lübecker Bürgerschaft ein entsprechendes Konzept entgegen zu bringen mit dem Ziel, dass die Hansestadt Lübeck einen wirksamen Beitrag leistet zum Schutz der Bäume in Lübeck, zur Erweiterung der Lübecker Forsten und zur Ansiedlung von mehr Grün im städtischen Raum. Dieses Konzept soll u. a. folgende Maßnahmen beinhalten:

A) Viel mehr Lübecker Straßen sollen (wieder) zu Alleen werden, was das Stadtklima verbessert und auch eine wesentliche CO2-Minimierung mit sich bringt.

B) Für die in den Lübecker Straßen und Grünanlagen in den letzten Jahren gefällten Bäume soll es Ersatzpflanzungen vor Ort geben.

C) Neupflanzung von 1 Mio. Bäumen im Bereich der Hansestadt Lübeck. Hierbei sollen möglichst viele Lübecker Bürger, Organisationen und Betriebe die Möglichkeit erhalten, sich daran zu beteiligen - durch Baumspenden, Bereitstellung von Flächen, finanzielle Unterstützung und persönliche Leistungen. Der Bürgermeister wird aufgefordert, ein Konzept für die die Aufforstung von 100 ha städtischer Fläche zu erarbeiten und bis spätestens Juni 2020 der Bürgerschaft vorzulegen, damit in der zweiten Jahreshälfte mit Aufforstungsmaßnahmen begonnen werden kann. Zur Umsetzung des Konzeptes werden Haushaltsmittel in Höhe von 250.000 Euro im Haushalt 2020 bereitgestellt.

D)  Bei der Erstellung von Bebauungsplänen ist zu berücksichtigen, dass mehr Bäume im Lebensraum Stadt das örtliche Klima verbessern. Dieses vorausgeschickt, frage ich wie folgt:

1) Warum wurde der Beschluss der Lübecker Bürgerschaft zur Erstellung eines Konzepts für mehr Bäume im städtischen Raum nicht umgesetzt? Wann wurde mit der Konzepterstellung begonnen? Wann wird es derbecker Bürgerschaft vorgelegt?

2) Was wurde seitens der Stadtverwaltung seit 2019 unternommen, um - auch ohne speziel-les Konzept - die beschlossenen Zielvorgaben in Verwaltungshandeln zum Klimaschutz um-zusetzen?

3)  r welche Straßen gibt es bereits eine konkrete Planung für die Anpflanzung von Bäumen bzw. für eine Umgestaltung zur Allee?

4)  Wie viele Bäume wurden in den letzten 5 Jahren Straßen und Grünanlagen gefällt?  Wie viele Ersatzpflanzungen wurden durchgeführt? In welchen Straßen und Grünanlagen wurden für gefällte Bäume Ersatzpflanzungen vorgenommen?

5) Bei welchen neuen Bebauungsplänen wurde in welcher Weise berücksichtigt, dass mehr Bäume im Lebensraum Stadt das örtliche Klima verbessern?  Wie viele Bäume dürfen in Neubaugebieten planmäßig gefällt werden?  Wie viele Neupflanzungen wurden verbindlich festgelegt?  Wie viele Bäume durften für Neubauten auf Grundlage von § 34 BauGB gefällt werden? Wie viele Ersatzpflanzungen wurden verbindlich festgelegt?

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

Abschließende Antwort am 06.09.2021

Zu A.:

Es wird seitens der Verwaltung versucht, bei Planungen im Straßenraum Bäume im Rahmen der Möglichkeiten zu berücksichtigen. Besonderes Augenmerk hat hierbei die Wiederherstellung ehemaliger Alleen. Straßenbaumpflanzungen sind technisch sehr aufwendig und erfordern eine intensive Planung, Ausschreibung und Baubegleitung, sofern die veränderten Gegebenheiten überhaupt eine Ersatzpflanzung ermöglichen. Oft ist eine zeitnahe Ersatzpflanzung daher schwierig umzusetzen.

In Abstimmung mit dem Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz wird bei zukünftigen Baumfällungen in geschützten Alleen eine Nachpflanzung innerhalb eines Jahres nach der Fällung angestrebt. Zur Sicherstellung der Umsetzung sollen durch Umstrukturierungen im Bereich Stadtgrün und Verkehr die personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Der Arbeitsschwerpunkt der städtischen Baumpflege liegt jedoch im Erhalt der mittelalten und alten Straßenbäume. Die Sicherung des Bestands hat viel größere Klimaschutzeffekte als eine Neupflanzung von Straßenbäumen, die aber ebenfalls geplant sind.

Zur Sicherung der bestehenden Baumreihen und Alleen wurde bereits ein Baumgutachter beauftragt, um konkrete Standortverbesserungen an typischen innerstädtischen Straßenbäumen zu empfehlen. Eine Ergänzung des Baumbestands ist hier Teil des Auftrags und wird für 2022 vorgesehen.

 

 Zu B.:

Ersatzpflanzungen erfolgen nach den Möglichkeiten der örtlichen Gegebenheiten und im Rahmen unserer personellen Möglichkeiten.

 

Zu C.:

Baumspenden werden vom Bereich Stadtgrün und Verkehr angenommen und gepflanzt. Eine Konzepterstellung für die Aufforstung von Flächen erfolgt durch den Bereich Stadtwald.

 

Zu D1.:

Die städtische Baumpflege im Bereich Stadtgrün und Verkehr hat Ihren Arbeitsschwerpunkt in der Verkehrssicherung des vorhandenen Baumbestands. Die durch den Klimawandel beförderten Schwierigkeiten der langanhaltenden Trockenperioden, Sturmereignissen und sinkenden Grundwasserständen sorgen für eine deutliche Verschlechterung des Gesundheitszustands der Bäume. Straßenbäume sind hiervon besonders betroffen und brauchen eine immer stärkere Pflege. Es wird also zunächst versucht, den Baumbestand so lange wie möglich zu erhalten. Ergänzende Konzepte hierzu sind bereits in Arbeit. Baumpflanzungen erfolgen u.a. im Zuge von laufenden Straßenbauarbeiten und werden durch einzelne Beauftragungen, wie aktuell in der Einsiedelstraße und Stockelsdorfer Straße, als 1:1 Ersatz abgestorbener Bäume geplant und ausgeschrieben.

Die Beauftragung und Ausarbeitung eines Konzeptes für mehr Bäume im städtischen vorhandenen Grünflächen kann zurzeit wegen der begrenzten personellen Kapazitäten erst nach Wahrnehmung der Pflichtaufgaben der Verkehrssicherung erfolgen. Gleiches gilt auch für die intensive fachliche Begleitung kritischer Nachpflanzstandorte.

Die Planung von neuen Baumstandorten erfolgt bereits jetzt in Zuge von neuen B-Plänen und im Zuge größerer Infrastrukturmnahmen, wie z.B. in der Moislinger Allee, durch die Stadtplanung und die Verkehrsplanung.

 

Zu D2.:

Die Abteilung Grün und Friedhöfe des Bereiches Stadtgrün und Verkehr ist z.B. mit dem Konzept Klimabaumpflanzung aktiv. Dies erfolgt in Kooperation mit der Landwirtschaftskammer. Die Klimaleitstelle steuert das Projekt BlueGreenStreets, bei dem die Hansestadt Lübeck assoziierter Partner der Hafencity Universität Hamburg ist. Die Abteilungen Verkehrswegeplanung und Grün und Friedhöfe bearbeiten die Fachthemen in diesem Projekt für den Bereich Stadtgrün und Verkehr.

 

Zu D3.:

Vom Bereich Stadtgrün und Verkehr wird im Rahmen seiner Möglichkeiten eine 1:1 Nach­pflanzung von gefällten Bäumen angestrebt. Zu Umgestaltungen zu Alleen s. Aussage zu A.

 

Zu D4.:

Eine Zahl der gefällten Bäume und nachgepflanzten Bäume der letzten 5 Jahre kann ohne erheblichen Aufwand so nicht geliefert werden. Hier die Angaben zu den Pflanzungen in der Pflanzsaison 2020/21:

 

Straßenbäume

75 Standortsanierungen      Einsiedelstraße

49 Neupflanzungen    Alleebäume   Einsiedelstraße

16 Neupflanzungen   Alleebäume   Moislinger Allee

15 Neupflanzungen   Alleebäume    An den Schießständen

 

Grünanlagen und Friedhöfe

12 Neupflanzungen    Großume

320 Neupflanzungen   Wildgehölze

 

Darüber hinaus diverse Pflanzungen bei Bauprojekten durch Stadtgrün und Verkehr sowie an Schulen, Kindertagesstätten und auf Kinderspielplätzen.

 

Zu D5.:

In welcher Weise bei neuen Bebauungsplänen berücksichtigt wurde, dass mehr Bäume gepflanzt werden, ist in den Begründungen zu den Bebauungsplänen detailliert aufgeführt und kann dort entnommen werden. In den Begründungen finden sich gleichfalls Informationen zur Anzahl der aufgrund der Planung zulässigen Fällungen sowie zur Anzahl der festgesetzten oder durch städtebaulichen Vertrag geregelten Neupflanzungen.

Die Summe der Bäume, die zurückliegend aufgrund von genehmigten Bauvorhaben auf Grundlage des § 34 BauGB gefällt werden dürfen, wird nicht ermittelt. Die Anzahl der bisherigen Ersatzpflanzungen wird gleichfalls nicht erhoben.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.7 Verkehrszählung Travemünde (Frau Haltern) 5.660

 TOP 6.2.10 am 16.08.2021

Frau Haltern sagt, dass in Travemünde eine Verkehrszählung geplant gewesen sei, und möchte wissen ob diese erfolgt sei.

 

Abschließende Antwort am 06.09.2021

In Travemünde sind 2021 die folgenden Verkehrserhebungen durchgeführt worden:

  • 03.06 2021  Vogteistraße auf Höhe Hirtengang
  • 03.06.2021  Teutendorfer Weg auf Höhe Kita
  • 03.06.2021  Teutendorfer Weg zwischen Bahnübergang und Travemünder    Landstraße
  • 03.06.2021  Wedenberg etwas nördlich des Knotenpunktes

    Steenkamp/ Rödsaal

 

Ausstehend sind noch Zählungen in der Rose an der Kurgartenstraße und am Mühlenberg.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.