Auszug - Erhaltungsstrategie Gehwege / Radwege / Nebenflächen  

56. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 06.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 20:03 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2021/10307 Erhaltungsstrategie Gehwege / Radwege / Nebenflächen
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Kayser, Mirjana
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Lötsch fragt, ob es möglich sei, die kompletten Unterlagen der Erhaltungsstrategie zu bekommen.

Frau Hagen antwortet, dass dies möglich sei, aber die Unterlagen sehr umfangreich seien.

 

Frau Wulf-Wichmann nimmt für den Seniorenbeirat Stellung. Dem Bericht nach gebe es fünfmal so viele Gehwege wie Radwege, dies würde sich aber nicht in der jährlichen Sanierungsleitung wiederspiegeln. Sie kritisiert, dass es so wirke, also ob der Rad- und Autoverkehr Vorrang habe, und dass jetzt das Radfahren in den Parkanlagen erlaubt sei. Sie weist außerdem darauf hin, dass die Flächen nicht alle einfach geteert werden dürften, der Regen müsse noch absickern können. Es müssten deutlich mehr Geh- als Radwege saniert werden, die Kosten für die Sanierung von Geh- und Radwegen getrennt dargestellt werden und ein Mitarbeiter für die Betreuung der Gehwege eingestellt werden. Außerdem wolle Sie einen Runden Tisch Fußverkehr.

 

Frau Hagen antwortet, dass unter der Kategorie Radwege nur separate Radwege betrachtet werden würden, nicht die Radwege, die auf der Straße geführt würden oder als gemeinsamer Geh- und Radweg angelegt sind. Eine getrennte Ausweisung von Aufwendungen für alle Maßnahmen an Geh-und Radwegen rde dazu führen, dass jede einzelne Baurechnung danach aufgespalten werden müsste, was einen riesigen Mehraufwand verursache und in der Praxis nicht händelbar wäre. Die Abarbeitung sei ohnehin schon sehr komplex.

 

Herr Ramcke sagt, dass im ursprünglich von den Fraktionen CDU, SPD und FDP gestellten Antrag auch fest verankerte Budgets im Sammeltopf für die Maßnahmen seien und fragt, wie viel davon fest für einzelne Maßnahmen vorgesehen sei.

Frau Hagen antwortet, dass in diesem Sammeltopf 2,3 Millionen Euro eingestellt seien, es gebe noch einzelne weitere Maßnahmen und nochmal 9 Millionen Euro im investiven Teil des Haushalts, in dem auch gemeinsame Maßnahmen mit dem Straßen- und Brückenbau seien. Die in der Erhaltungsstrategie enthaltene erneute Steigerung der Sanierungsleistung sei nur möglich, weil sich die Stadt sich dazu Kooperationspartner, bspw. Zusammenarbeit mit den Stadtwerken bei dem Breitbandausbau, suche.

Die Verwaltung erkläre, dass eine Sanierungsleistung von 35.000 hrlich, allein für Gehwege, nicht umsetzbar sei. Dies hänge nicht nur von finanziellen und personellen Ressourcen ab, sondern auch ganz massiv von den verkehrlichen Auswirkungen, die so viele Baustellen in Lübeck nach sich ziehen würden. Bereits jetzt ist die Beschwerdelage der Verkehrsteilnehmer:innen sehr hoch und es müsse berücksichtigt werden, dass auch noch Ver- und Entsorger im Stadtgebiet Baustellen einrichten müssten. Der Ansatz der Verwaltung sei, die Geh- und Radwege bei Bedarf hochwertiger zu bauen, damit diese länger halten würden. Die angenommene Zustandsverschlechterung von 2% jährlich ist derzeit nur eine theoretische Annahme und würde mit einer erneuten Befahrung in fünf Jahren neue Erkenntnisse erbringen und überprüft werden können.

 

Herr Howe sagt, dass es erschreckend sei, dass sich 80% der Fahrradwege in einem unbefriedigenden Zustand befänden. Dies müsse geändert werden. Weiterhin sagt er, dass er nicht viel mit den Quadratmeterangaben anfangen könne, Kilometerangaben könne er sich besser vorstellen. Er würde daher wünschen, dass im nächsten Bericht die Sanierungsleitungen in Kilometern angegeben werde. Er fragt welche Maßnahmen dieses Jahr noch abgearbeitet würden, an der Rampe der Possehlbrücke passiere ja nichts.

Frau Kayser antwortet, dass die Rampen an der Possehlbrücke bereits hergestellt worden seien, an der einen würden aufgrund von Lieferschwierigkeiten noch die Geländer fehlen, bei der anderen seien noch Asphaltarbeiten notwendig. Sie sei zuversichtlich, dass die Maßnahme dieses Jahr noch fertiggestellt werde.

Herr Howe antwortet, ob es noch andere Maßnahmen gebe.

Frau Kayser sagt, dass die Maßnahmen Moislinger Mühlenweg, Hardenbergpfad und Entsiegelung Roeckstraße noch durchgeführt werden würden, der Rest sei derzeit im Bau oder bereits gelaufen. Die Aufträge für die DSK-Sanierungen von Geh- und Radwegen seien gerade vergeben worden. Es könne nicht alles gleichzeitig abgearbeitet werden, aber es gebe einen Plan, der über das Jahr kontinuierlich abgearbeitet werde.

 

Herr Neskovic fragt, ob das mit dem derzeitigen Personal gelöst werden könne oder mehr gebraucht werde. Er weist außerdem darauf hin, dass von der genannten Summe von 9 Millionen Euro 3,2 Millionen Euro für die Bahnhofsbrücke bestimmt seien. Es werde sehr viel Geld für relativ wenig Fläche in Anspruch genommen. Es müsse sich auf eine Referenz geeinigt werden, wie das bewertet werde. Er würde immer zuerst an Kilometer denken, aber die 3,2 Millionen für die Bahnhofsbrücke würden hier einen falschen Eindruck erwecken.

 

Frau Hagen sagt, dass sie den Ansatz, über die Flächengröße, und nicht über Kilometer zu gehen für gut befinde, da dies auch als Grundlage für die Ausschreibung genutzt werde. Die Kosten würden sich derzeit so stark verändern, dass die Verwaltung lieber in Quadratmeter rechne und jedes Jahr eine aktualisierte Prognose in den Haushalt einstellen könne. Es könne aber versucht werden, die Leistung in Kilometer umzurechnen. Darüber hinaus sei eine neue Sachbearbeitersteller 2022 eingeworben worden. Weiterhin halte sie wenig davon, eine einzelne Stelle nur einer Teilaufgabe zu widmen. Die Ingenieure hätten ein breites Portfolio und es erschwere den Personaleinsatz, wenn die Stellen auf einzelne Tätigkeiten begrenzt seien. Eine Abgrenzung zwischen Ingenieuren und Techniker:innen r Straßen-, Radweg- oder Gehwegbau wie früher gebe es nicht mehr.

 

Herr Pluschkell sagt, dass er widersprechen wolle, dass die 2,3 Millionen Euro aus dem Sammeltopf variabel seien. Die Mittel seien von 2 Millionen auf 2,3 Millionen Euro erhöht worden, um mit dem Bau der Radwege Blanksee-Groß Grönau, Travemünde-Warnsdorf und der Puppenbrücke zu beginnen. Diese Mittel sollten auch dafür eingesetzt werden, wofür sie vorgesehen seien.

 

Herr Dr. Flasbarth lobt den Bericht, sagt aber, dass er die Finanzierung kritisiere. Wenn angegeben sei, dass 9 Millionen EURr die Sanierung vorhanden seien, würde der Bürger davon ausgehen, dass die Verwaltung davon Radwege, und keine Brücken, baue. Und das daneben der kleine Topf für die Um- und Ausbauarbeiten an Radwegen für Sanierungsmaßnahmen genutzt werde, sei ebenfalls nicht in Ordnung.

Frau Hagen sagt, dass die Ausbauprozesse komplex seien und viel Vorlauf aufgrund der Beteiligungen und Planungen benötigen würden. Die Verwaltung führe daher parallel Maßnahmen durch, die die Verkehrsqualität steigern. Sanierung ersetze nicht den Ausbaubedarf. Es gebe beispielweise keine gute Lösung für Wurzelaufbrüche im Rahmen einer Sanierung. Es solle auch nichts am Bestand vorgenommen werden, wenn Ausbauprojekte anstünden, aber die Zustandsverschlechterung nehme auch zu, daher müsse ein Mittelweg gefunden werden, der die Verkehrssicherheit garantiere und eine bessere Qualität sicherstelle.

 

Herr Dr. Flasbarth sagt, dass nicht ein Topf für Sanierung und ein Topf für Um- und Ausbau angelegt werden könne, und dann Gelder für die Sanierung aus dem Topf für Um- und Ausbau genommen werden könnten.

 

Frau Wulf-Wichmann stimmt Herrn Dr. Flasbarth zu, weist aber darauf hin, dass Frau Hagen nicht Rechenschaft ablegen müsse über eine Summe, die durch die Politik festgelegt worden sei.

 

Frau Hagen sagt, dass die Umsetzung von den Ressourcen abhängig sei, und Ressourcen nicht nur Geld seien, sondern auch das verfügbare Personal, die Auslastung der Baufirmen oder die verkehrlichen Rahmenbedingungen. Es müsse immer geprüft werden, wie viel gleichzeitig realisiert werden könne.

 

Frau Kempke von der Lübeck Tourismus Management GmbH, die vom Bauausschuss Rederecht erhalten hat, sagt, dass in diesen Diskussionen dem Fußverkehr mehr Raum geboten werden müsse. Es gebe massive Beschwerden von Fußngern, und nicht nur von den Senior:innen, sondern auch von anderen Bevölkerungsgruppen. Der Beschluss, dass in Parkanlagen Radverkehr erlaubt sei, sei auch nur schwer nachvollziehbar.

 

Herr Dr. Brock bemängelt ebenfalls, dass nicht so viel Geld in den gefühlten Fahrkilometer gehe. Er fragt auch, ob es nicht weitere Förderprogramme für den Radverkehr gebe, dazu habe in der Vorlage nicht viel gestanden. Es solle darüber nachgedacht werden, wie zusätzliche Mittel akquiriert werden könnten. Er weist außerdem darauf hin, dass es einen Wandel gebe, in den Niederlanden müsse der Fußnger sich aufgrund der Menge an Radverkehr viel aufmerksamer verhalten.

Frau Hagen antwortet, dass es Förderung bei Ausbau gebe, aber nicht bei gleichwertiger Erhaltung im Bestand, wenn die Radwege eine Breite von unter 2 m hätten, das sei das Problem.

 

Herr Dr. Flasbarth sagt, dass er das so verstanden habe, dass 85% des Ausbaus bezahlt werde, also müssten nur noch Planer eingestellt werden.

Frau Hagen antwortet, dass schon eine neue Planerin im letzten November 2020 sowie aktuell ein neuer Planer zum 01.09.2021 eingestellt worden seien. Eine weitere Stelle werde im Februar 2022 besetzt sein, da sei das Auswahlverfahren bereits abgeschlossen worden.

 

Herr Lötsch stellt den Antrag den TOP 6.4.4 vorzuziehen.

Der Bauausschuss stimmt dem einstimmig zu.

 

Herr Lötsch stellt den Antrag, TOP 5.6 aufzurufen, bevor der nichtöffentliche Teil der Sitzung eröffnet werde.

Der Bauausschuss stimmt dem einstimmig zu.


Bericht:


Interfraktioneller Antrag der Fraktionen CDU, SPD und FDP in der Bürgerschaftssitzung vom 20.06.2019 (VO/2019/07865):

 

Die Lübecker Bürgerschaft beschließt:

 

  1.                    Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Sommer 2020 eine Erhaltungsstrategie für Fuß- und Radwege vorzulegen.

 

  1.                    r das Haushaltsjahr 2020 sind für die Sanierung und die Erhaltung von Fuß- und Radwegen mindestens 2,5 Mio. Euro einzuplanen.

 

  1.                    Die vom Bürgermeister in der VO/2019/07656 vorgelegte Erhaltungsstrategie für Fahrbahnen, Radwege und Nebenflächen / Fußwege und deren Finanzierung ist ab dem Haushaltsjahr 2021 umzusetzen. Damit sind für die Vorbehaltsstraßen und die Nebenstra- ßen jeweils jährlich 5 Mio. Euro im Haushalt einzuplanen.

 

  1.                    Daber hinaus wird der Bürgermeister aufgefordert, bereits im Haushaltsjahr 2020 für die Vorbehaltsstraßen und das Nebenstraßennetz jeweils 3 Mio. Euro im Haushalt einzuplanen. 70% der jährlich bereitgestellten Mittel sollen für investive Maßnahmen vorgesehen werden.

 

  1.                    Bei gleichem Sanierungs- / Erhaltungsbedarf sind die Straßensanierungen und -Er- haltungen vorzugsweise bei Straßen mit ÖPNV-Nutzung durchzuführen und bei Straßen, deren Straßenraum zugunsten von Fußngern und Radfahrer neugestaltet werden soll.

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 5.2 Anlage 1 Tabellarische Auflistung der Gehwege (nach Priorität) (1154 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 5.2 Anlage 2 Tabellarische Auflistung der Radwege (nach Priorität) (314 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 5.2 Anlage 3 Abschlussbericht IB Heller (5707 KB)