Auszug - Verkehrsgutachten Neue Teutendorfer Siedlung  

55. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.7
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 16.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 19:34 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll

 

Frau Haltern sagt, dass der Bauausschuss in der Sitzung am 07.06.2021 die Planung für den B-Plan beschlossen habe und jetzt ein Gutachten vorgelegt werde, in dem stehe, dass die B-Planung mit nur einer Zufahrt nicht funktioniere. Sie fragt, wie weit es die Planung zurückwerfen würde, eine zweite Zufahrt zu planen. Da alle wüssten, dass mehr Wohnungen gebaut werden müssten, schlage sie vor, dass zu klären sei, wie der westliche Teil angeschlossen werden könne, während parallel bereits der östliche Teil bearbeitet werden könne. Mit der Bearbeitung des westlichen Teils könne dann angefangen werden, wenn klar sei, wie die die Frage der Anfahrt zu klären sei.

 

Herr Lötsch sagt, dass er irritiert sei, dass beantragt worden sei, das Gutachten nachzureichen und dann gelesen werdensse, dass der Gutachter arge Bedenken habe. Er fragt, wie die Verwaltung das Gutachten auslege.

Frau Belchhaus antwortet, dass das Gutachten auch derzeit mit den B-Plan-Unterlagen ausliege. Auf Seite 11 des Gutachtens sei deutlich formuliert, dass mit den empfohlenen Maßnahmen eine ausreichende Verkehrsqualität erreicht werden könne.

 

Herr Lötsch fragt, wie viele Wohneinheiten es geben solle.

Frau Belchhaus antwortet, dass 560 Wohneinheiten geplant seien.

Herr Lötsch sagt, dass in dem Gutachten stehe, dass bei 329 Wohneinheiten die Verkehrsqualität noch befriedigend sei, bei mehr Wohneinheiten weniger befriedigend und bei einer noch Anzahl von 560 Wohneinheiten sei es noch weniger. Wenn jetzt die Planung laufe,sse die Frage gestellt werden, ob es vernünftig sei, wie die Anfahrt geplant sei. In dem Gutachten stehe auch, dass eine Entlastung nur durch eine zweite Erschließung des Stadtteils zu erreichen sei. Er bitte, dass solche Informationen in Zukunft dem Bauausschuss zur Planung vorgelegt würden.

Frau Belchhaus bekräftigt, dass der prognostizierte Zustand aus fachlicher Sicht der Verwaltung akzeptiert werde.

Herr Lötsch antwortet, dass er kein Verkehrsplaner sei, aber wenn es bei 329 Wohneinheitenschon nur befriedigend sei, dannrfte es bei 560 Wohneinheiten signifikant schlechter als befriedigend sein. Aus seiner Sicht werde eine Kreuzung gebaut in dem Wissen, dass von vorneherein eine schlechte Lösung gewählt worden sei.

 

Frau Belchhaus sagt, dass die wesentlichen Verkehrsprobleme nicht durch das Neubaugebiet entstünden, sondern bereits durch die Verkehre ins Zentrum bestehen würden.

 

Herr Lötsch sagt, dass geschaut werden müsse, ob dem Investor die Zusatzkosten für eine zweite Anfahrt zugemutet werden könnten oder die Stadt die Kosten tragen müsse, aber wissentlich eine schlechte Verkehrssituation herbeizuführen sei nicht akzeptabel.

 

Herr Leber sagt, dass das Zielabweichungsverfahren, welchesr das Gebiet durchgeführt werde, auch das Gebiet unterhalb der B75 umfasse, und diese Fläche somit eine Perspektivfläche sei, an der später ggf. auch Wohnbebauung stehen könne, was die zukünftige Situation noch verschärfen könne. Er sagt, dass man sich im Kreis drehe, solange nicht bekannt sei, ob eine zweite Zufahrt gebraucht werde oder wo sie gebaut werde.

 

Herr Bobeth-Höppner sagt, dass der Auto- und Fahrradverkehr Richtung Travemünde noch funktionieren möge, der Verkehr um aus Travemünde herauszufahren aber ewig dauere. Mit dem zusätzlichen Wohngebiet würde sich diese Situation noch verschärfen, und die Straße ließe sich auch nicht verbreitern.

 

Herr Bayer erläutert das System der Qualitätsstufen, das in dem Gutachten genutzt werde. Die Qualitätsstufe QSV E entstehe, wenn der Knotenpunkt nicht umgebaut werde. Dann seien die Verkehre nicht mehr abwickelbar, weswegen Umbaumaßnahmen vorgeschlagen worden seien, die auch im Gutachten dargestellt seien. Mit diesen Maßnahmen könne die Qualitätsstufe QSV D erreicht werden, die als funktionsfähig angesehen werde. Nach Aussage des Gutachtens sei es daher weder für 329 noch für 560 Wohneinheiten erforderlich, eine zweite Anbindung vorzusehen.

 

Herr Lötsch möchte wissen, wo die Qualitätsstufen stehen würden.

Herr Bayer antwortet, dass es sich dabei um bundesweit anerkannte Qualitätsstufen handle, das stehe auch auf Seite 7 im Gutachten. Diese Stufe anzustreben sei Mindestvoraussetzung.

 

Herr Ingwersen kritisiert, dass der Verkehr an der Kreuzung bereits jetzt nicht funktioniere. Der Planer habe zugeben müssen, dass in seiner Planung der Bahnübergang nicht mit enthalten sei, da seine Software keine Bahnübergänge mitberechnen könne. Diese Wellen seien gar nicht miteingeplant. Am heutigen Tag sei der Verkehr schon ewig gestaut, wenn eine Ampel den Verkehr noch weiter behindere,rde dies nur zunehmen. Mit der Kreuzung und den zusätzlichen Wohngebieten sei das nicht dauerhaft zu bewältigen. Die Planung sei bisher mit deutlichen Bauchschmerzen durchgewunken worden, aber es sei vermittelt worden, das sofort nachgebessert werden solle, wenn Mängel festgestellt werden würden. Er sagt, das jetzt parallel geplant werden müsse, da die Stadt sich keine Jahre der Nachplanung leisten könne.

 

Herr Pluschkell sagt, dass die Formulierung, die das Wort „anzustreben“ verwende, ihm zu vage sei. Der Gutachter klinge, als würde er seinem eigenen Ergebnis nicht trauen. Er fragt, ob der Planer auch die anderen Änderungen in Travemünde in die Planung miteinbezogen habe. Das Gutachten lese sich, als habe sich der Gutachter bemüht sich um die Problempunkte herumzuhangeln. Er halte es für problematisch, dass das Gutachten erst jetzt vorliege, sonsttte diese Debatte schon geführt werden können als noch Zeit verfügbar gewesen sei. Er fragt, ob das Gebiet auch über eine westliche Erschließung erreicht werden könne und welche Probleme dann zu erwarten seien. Es ergebe keinen Sinn, Wohnungen zu bauen, wenn die Bewohner diese nicht erreichen könnten.

 

Herr Ramcke antwortet, dass das Wort „anstreben“ eine Empfehlung impliziere, daher würde er nicht zu viel in diese Formulierung interpretieren wollen. Er sagt, dass die CDU überlegen solle, ob Verkehre immer nur über das Auto laufen sollten, oder ob über andere Mobilitätskonzepte für die Anlieger nachgedacht werden solle. Vielleicht müsse generell etwas am Parken geändert werden und nicht nur am einzelnen B-Plan.

Herr Lötsch fragt, ob Herrn Ramcke nicht bewusst sei, dass die Kreuzung direkt am Anfang von Travemünde sei, und ob er den Bewohnern von Travemünde verbieten wolle, in Travemünde rein- oder rauszufahren. Der B-Plan schaffe einer Mehrbelastung, daher hätte das Gutachten schneller vorliegen müssen.

 

Herr Leber fragt, wann der Bauausschuss einen Bericht erhalte, in dem stehe, wo eine zweite Zufahrt möglich sei.

Frau Hagen antwortet, dass vor der Sommerpause die Machbarkeitsstudie ausgeschrieben worden sei. Wann das Ergebnis vorgestellt werden könne, werde nachträglich zur Niederschrift nachgereicht.

 

Antwort nachträglich zur Niederschrift:

Das Gutachten zur 2. Anbindung Travemünde wird Ende des Jahres fertiggestellt und kann Anfang des kommenden Jahres in den Gremien vorgestellt werden.

 

Herr Leber fragt, wie sensibel die verkehrsabhängige Ampelschaltung sei und wie sensibel die Software der Leitstelle für Verkehr auf die entstehenden Verkehre eingehen könne.

Herr Bayer antwortet, dass die Lichtsignalanlage in der Lage sei, autark zu arbeiten, und kein übergeordnetes Steuersystem brauche. So etwas sei nur notwendig, wenn mehrere Verkehrsknoten miteinander koordiniert betrieben werden müssten. Diese Signalanlage arbeite mit vollverkehrsabhängigen Programmen, so dass z.B. die Wartezeiten bei wenig Verkehr sehr kurz seien. Bei einer Maximalbelastung sei das aber kaum zu merken, da alle Ampeln auf die maximale Grünzeit verlängernrden.

 

Herr Ingwersen sagt, dass auch aus der Perspektive der Radfahrer der Verkehr schwierig sei und sich auch durch die neuen Radfahrer aus dem Wohngebiet die Situation schwieriger gestalte. Eine Ampelschaltung würde auch das Radfahrerproblem noch verstärken. Er habe das Gutachten nicht gelesen, aber er befürchte, dass die Radfahrerströme nicht berechnet worden seien. Außerdem sei es auch für die anbei wohnenden Senioren eine Zusatzbelastung, wenn diese weniger Zeit hätten, um über die Kreuzung zu gelangen.

 

Frau Haltern sagt, dass sie das so verstehe, dass die Situation in Schulnoten mit einem Anschluss eine drei, mit zwei Anschssen eine eins sei. Frau Hagen eruiere ja derzeit die Machbarkeit eines zweiten Anschlusses, und wenn das Ergebnis vorhanden sei könne man dies ja auch abschließend beurteilen.

 

Herr Bobeth-Höppner fragt, wie alt das Gutachten sei.

Herr Pluschkell antwortet, dass auf dem Titel des Gutachtens stehe, dass es im November 2017 erstellt, im Dezember 2018 aktualisiert und im April 2021 ergänzt worden sei.

Herr Bobeth-Höppner sagt, dass im Baggersand seit der Gutachtenerstellung ja bereits mehrere Wohnungen hinzugekommen seien, zudem würden auch mehr Schiffe zu den beiden großen Liegeplätzen kommen. Er möchte wissen ob diese zutzlichen Belastungen mit im Gutachten vermerkt seien.

 

Herr Lötsch fragt, bis wann der Satzungsbeschluss vorgesehen sei.

Frau Belchhaus antwortet, dass dies Ende des Jahres angestrebt sei.

Herr Lötsch fragt, ob bis dahin darüber Klarheit darüber bestehe, ob die Möglichkeit einer zweiten Zufahrt bestehe.

 

Herr Lötsch stellt den Antrag, den TOP zu vertagen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag abstimmen.

r den Antrag: 15 Stimmen

Der Bauausschuss vertagt den TOP einstimmig.

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 5.7 Verkehrsgutachten Neue Teutendorfer Siedlung - Übersicht (445 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 5.7 Verkehrsuntersuchung Neue Teutendorfer Siedlung - Gutachten (4184 KB)