Auszug - Antworten auf Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen:  

50. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6.1.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 03.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll

 

6.1.1 Grünfläche Spargelhof (Frau Mählenhoff) - 2.280

 TOP 6.2.7 am 19.04.2021 - VO/2021/09976

Nach der Räumung der Kleingartenflächen am Spargelhof durch ein beauftragtes Unter-nehmen stellt sich die Fläche teilberäumt und teilweise unbegehbar dar.

Im augenblicklichen Zustand ist die Fläche nicht im Sinne der Initiative Brolingplatz weiter zu entwickeln.

1. Wie ist der Stand der Gespräche mit der ausführenden Firma über Nachbesserungen?

2. Wann werden diese ausgeführt?

3. Welcher Ausgleich ist in diesem Zusammenhang geplant und wann wird er umgesetzt?

 

Abschließende Antwort am 03.05.2021 durch den Bereich Liegenschaften:

Der Bereich Wirtschaft und Liegenschaften steht wegen der ausstehenden Restarbeiten mit dem ausführenden Unternehmen in engem Kontakt. Aufgrund der häufigen und starken Regenfälle in den vergangenen Monaten haben die Bodenverhältnisse einen Abschluss der Arbeiten bisher unmöglich gemacht. Die restlichen Arbeiten werden durchgeführt, sobald der Boden es zulässt. Aufgrund der inzwischen besseren Witterungsverhältnisse wird davon ausgegangen, dass dies in Kürze der Fall sein wird.

Ein Ausgleich für die durchgeführten Maßnahmen ist nicht erforderlich und daher nicht ge-plant.

 

 

 

6.1.2 Verkehrssituation Marquardstraße / Anwohner:innenparkrecht (Herr Pluschkell) - 5.660

 TOP 6.2.9 am 15.02.2021 - VO/2021/09766

Den örtlichen Medien war kürzlich zu entnehmen, dass in Teilen der Marquardstraße aus Gründen einer barrierefreien Zufahrt für Feuerwehrfahrzeuge ein Halteverbot für Kfz eingeführt wurde. Damit gehen für den Kfz-Verkehr eine größere Anzahl von Parkplätzen verloren. Diesbezüglich frage ich:

1. Warum wurde in der Marquardstraße ein Halteverbot angeordnet? Wie viele Parkplätze sind dadurch verloren gegangen?

2. Warum wurde in der Marquardstraße einfach ein Halteverbot angeordnet, während

z. B. im Stadtbezirk Hüxtertor in einer ähnlichen Situation im Rahmen einer umfangreichen Bürger:innenbeteiligung eine verkehrliche Lösung gefunden wurde, welche unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sowohl den Anforderungen der Feuerwehr als auch den Bedürfnissen der Anwohner:innen entspricht?

3. Gibt es in anderen Straßen im Stadtbezirk Holstentor Nord eine vergleichbare Situation? Falls ja, beabsichtigt die Stadtverwaltung, in diesen Straßen ebenfalls ein Halteverbot anzuordnen? Um welche Straßen handelt es sich? Wann soll die Anordnung erfolgen? Wie viele Parkplätze werden dadurch verloren gehen? Welche Form der Bürgerin-formation und -beteiligung ist hierbei vorgesehen?

4. Welche Maßnahmen gedenkt die Stadtverwaltung zu ergreifen, um den durch das an-geordnete Halteverbot erhöhten Parkdruck für die Anwohner:innen abzumildern?

Am 30.08.2018 hat die Lübecker Bürgerschaft mit der VO/2018/05839 den Bürgermeister beauftragt, darüber zu berichten, wie in den Wohnstraßen . . . im Umfeld des Hauptbahn-hofs ein Anwohner:innenparkrecht oder eine anwohner:innenfreundliche Parkraumbewirtschaftung eingerichtet und deren Einhaltung konsequent überwacht werden kann. Zudem soll berichtet werden, welche Auswirkungen diese Maßnahmen auf die Anwohner:innen und die dortigen "Fremdparker:innen" hätten und welche Kosten entstünden. Diesbezüglich frage ich:

1. Weshalb hat die Stadtverwaltung den Bürgerschaftsauftrag vom 30.08.2018 bis heute nicht erledigt?

2. Bis wann wird die Stadtverwaltung diesen Bürgerschaftsauftrag erledigen?

3. Warum wurde in der Marquardstraße einfach ein Halteverbot angeordnet ohne dabei den diesbezügliche Bürgerschaftsbeschluss zu beachten?

Warum wurde die Lübecker Bürgerschaft nicht darüber informiert, dass die Verwaltung offenbar nicht beabsichtigt, den vorgenannten Bürgerschaftsbeschluss umzusetzen? Siehe hierzu Kontrollbericht des Büros der Lübecker Bürgerschaft.

 

Abschließende Antwort am 03.05.2021:

 

Antworten zum ersten Frageblock:

 

1.: Warum wurde in der Marquardstraße ein Halteverbot angeordnet. Wie viele Parkplätze sind dadurch verloren gegangen?

Antwort:

In der Marquardstraße und an der Westflanke des Marquardplatzes ist auf der Ostseite ein Haltverbot eingerichtet worden. Hier durfte allerdings auch vorher nur einseitig auf der Fahrbahn geparkt werden. Das ergibt sich aus § 12 Abs. 4 + 4 a Straßenverkehrsordnung (StVO), der in dieser Form schon seit mehr als 30 Jahren existiert. Wie im gesamten dortigen Wohnquartier hatte es sich aber "eingebürgert", zumeist beidseitig unter der teilweisen Mitbenutzung der Gehwege zu parken. Es sind daher dort keine legalen Parkplätze weggefallen.

Diese Form des teilweise widerrechtlichen Parkens hat aber die Feuerwehr in der Vergangenheit wiederholt im Einsatzfall in Schwierigkeiten in der Marquardstraße und am Mar-quardplatz gebracht. Daher musste die Straßenverkehrsbehörde nach einer Fahrprobe mit einer Drehleiter der Feuerwehr zur Gewährleistung des Rettungsweges der angrenzenden mehrgeschossigen Wohnbebauung kurzfristig durch Haltverbote die Parkordnung konkret vorgeben. Vorher bestand die Wahlmöglichkeit innerhalb dieser beiden Einbahnstraßen entweder links oder rechts auf der Fahrbahn zu parken. Durch das Haltverbot besteht jetzt nur noch die Parkmöglichkeit in Richtung Schwartauer Allee auf der rechten Fahrbahnseite.

 

2. Warum wurde in der Marquardstraße einfach ein Halteverbot angeordnet, während z.B. im Stadtbezirk Hüxtertor in einer ähnlichen Situation im Rahmen einer umfangreichen Bür-ger:innenbeteiligung eine verkehrliche Lösung gefunden wurde, welche unter Berücksichti-gung der örtlichen Gegebenheiten sowohl den Anforderungen der Feuerwehr als auch den Bedürfnissen der Anwohner:innen entspricht?

Antwort:

Es bestand hier dringender Handlungsbedarf in einem Einzelfall.

Im Stadtbezirk Hüxtertor (vermutlich ist das Wohnquartier an der Falkenwiese gemeint) ging es nicht nur um das Freihalten der Rettungswege sondern auch um die Gewährleistung der Gehwegbreiten von 1,50 m im gesamten Wohngebiet. Es handelte sich dabei um eine verkehrsplanerische Gesamtbetrachtung bzw.-überplanung eines Wohnquartiers.

Eine Übertragung der dort gefundenen Lösungen auf andere ähnlich gelagerte Wohngebiete ist geplant und wird aktuell für ein weiteres Wohngebiet bearbeitet.

Die Umsetzung im Gebiet an der Falkenwiese konnte allerdings durch die Möglichkeit, neue legale Parkmöglichkeiten im Umfeld anbieten zu können, verträglicher vollzogen werden, als es in vergleichbaren Gebieten möglich erscheint, so dass ein höherer Abstimmungsaufwand erforderlich ist.

 

3. Gibt es in anderen Straßen im Stadtbezirk Holstentor Nord eine vergleichbare Situation? Falls ja, beabsichtigt die Stadtverwaltung, in diesen Straßen ebenfalls ein Halteverbot an-zuordnen? Um welche Straßen handelt es sich? Wann soll die Anordnung erfolgen? Wie viele Parkplätze werden dadurch verloren gehen? Welche Form der Bürgerinformation und -beteiligung ist hierbei vorgesehen?

Antwort:

Ähnliche Situationen sind in diversen Stadtbezirken anzutreffen.

Durch die tendenziell immer breiter werdenden Kfz wird durch parkende Fahrzeuge die Fahrgasse zwischen den beidseitig parkenden Kfz immer stärker eingeengt. Andererseits werden vielfach die Gehwege über Gebühr beparkt, so dass ein Durchkommen oder Begegnen auf diesen vermehrt behindert oder sogar unmöglich wird.

Momentan sind kurzfristig keine weiteren Maßnahmen zu benennen, so dass keine Aussagen über etwaige Verluste von Parkmöglichkeiten benannt werden können. Über die Art einer möglichen Beteiligung der Bevölkerung wäre im konkreten Fall zu entscheiden.

  

4. Welche Maßnahmen gedenkt die Stadtverwaltung zu ergreifen, um den durch das angeordnete Halteverbot erhöhten Parkdruck für die Anwohner:innen abzumildern?

Antwort:

Im konkreten Fall ist vorgesehen, das Angebot legaler Parkmöglichkeiten am Marquardplatz zu erhöhen, indem auf dem Gehweg an dem mittig gelegenen Spielplatz das Parken aufgeschultert auf dem Gehweg vorgeschrieben und so gekennzeichnet wird, dass die Fahrgasse für Rettungsfahrzeuge breit genug ist. Ein durchgehender Gehweg ist dort nicht zwingend notwendig.

 

 

Antworten zum zweiten Frageblock:

  

1. Weshalb hat die Stadtverwaltung den Bürgerschaftsauftrag vom 30.08.2018 bis heute nicht erledigt?

Antwort:

r die Gebiete um die Uni, FH/TH und das UKSH ist eine Untersuchung erfolgt. Die Aus-wertung befindet sich in der verwaltungsinternen Abstimmung. Mit einem Bericht an die Gremien zu diesen Gebieten ist bis zur Sommerpause 2021 zu rechnen.

Eine Untersuchung der Wohngebiete um den Hauptbahnhof ist noch nicht beauftragt worden.

Grundsätzlich besteht in zahlreichen verdichteten Wohngebieten ein Mangel an Parkplätzen. Dies ist nicht zuletzt auf den Umstand zurückzuführen, dass der öffentliche Raum begrenzt ist, die Zahl der privaten Pkw jedoch ungebrochen ansteigt und die Anzahl privater Abstellmöglichkeiten nicht ohne erhebliche Kosten erweiterbar ist.

Die Verwaltung entwickelt derzeit eine Haltung zu diesem Thema und wird diese im politischen Raum zur Diskussion stellen.

2. Bis wann wird die Stadtverwaltung diesen Bürgerschaftsauftrag erledigen?

Antwort:

Der Bericht zum ersten Teil des Antrages wird voraussichtlich zur Sommerpause 2021 in die Gremien gegeben werden (s. Antwort zu Frage 1 des zweiten Frageblocks).

3. Warum wurde in der Marquardstraße einfach ein Halteverbot angeordnet ohne dabei den diesbezügliche Bürgerschaftsbeschluss zu beachten?

Antwort:

Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 1 des ersten Frageblocks verwiesen.

 

 

 

6.1.3 Pflanzkübel in der Fischergrube (2) (Herr Ramcke & Frau Mählenhoff) - 5.660

 TOP 6.2.6 am 15.02.2021 - VO/2021/09681 - Herr Ramcke und

TOP 6.2.1 am 19.04.2021 - VO/2016/04384-01 - Frau Mählenhoff

Bezugnehmend auf die Anfrage VO/2016/04384 sowie die Antwort der Abteilung Flächen-management des Bereichs Stadtgrün und Verkehr vom 19.12.2016 bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Ist die Prüfung der in der o.g. Anfrage genannten Standorte in der Fischergrube im Hin-blick auf die Bepflanzung mit Straßenbäumen inzwischen abgeschlossen? Steht aus-reichend Wurzelraum für die Pflanzung von Straßenbäumen zur Verfügung?

 

2. Wann ist alternativ mit der Installation zusätzlicher Fahrradbügel zu rechnen?

 

 

Abschließende Antwort am 03.05.2021:

Die Bepflanzbarkeit der Stichstraßen auf der Lübecker Altstadtinsel wurde noch nicht grundsätzlich geprüft.

Aufgrund 2017/18 anstehender Baumfällarbeiten in der Stichstraße Hartengrube wurde der Arbeitsschwerpunkt zur Nachpflanzung von Straßenbäumen von der Fischergrube hierhin verlegt.

Die Prüfung der Pflanzstandorte, der Leitungsverläufe, der Denkmalschutzeinschränkungen, der erforderlichen neuen Aufteilung des Straßenraums, des Verlusts von Parkplätzen sowie die umfangreichen Bürger:innenbeteiligungen und weitere Fachämterabstimmungen machen innerstädtische Baumpflanzungen sehr aufwändig und sind daher nicht in der Prioritätenliste für 2021 vorgesehen.

 

Eine Prüfung, ob alternativ Fahrradbügel auf ehemaligen Baumstandorten eingebaut werden können, hat somit auch noch nicht stattgefunden.

Eine Zeitschiene zur Umsetzung innerstädtischer Baumpflanzungen kann derzeit nicht gegeben werden. Zur Bewertung des Personalbedarfs u.a. im Team Baum wurde im Bereich Stadtgrün und Verkehr eine Organisationsuntersuchung durchgeführt, deren Auswertung noch andauert.

 

Antwort vom 16.12.2016:

Eine Bepflanzung der Fischergrube mit Straßenbäumen wird demnächst geprüft. Der Straßenquerschnitt ist für eine Bepflanzung mit schmalkronigen Bäumen ausreichend breit dimensioniert. Entscheidend ist die Lage des unterirdischen Leitungsbestandes. Hier ist zu klären, ob für die Bäume ausreichend große Wurzelräume zur Verfügung stehen, um eine gesunde, langfristige Entwicklung der Bäume zu gewährleisten.

Vermutlich müssen für die Herstellung der Baumscheiben einige Parkplätze entfallen.

Die vorhandenen, mit Bäumen bepflanzten Kübel werden erst zu dem Zeitpunkt beseitigt, wenn die Pflanzung der neuen Straßenbäume erfolgt. Falls eine Beseitigung der Pflanzkübel aus Gründen der Gefährdung der Verkehrssicherheit notwendig sein sollte, erfolgt dies natürlich zeitnah.

Sollte eine Straßenbaumpflanzung wegen des Leitungsbestandes kurzfristig nicht umsetzbar sein, werden alternative Möglichkeiten geprüft. In diesem Zuge erfolgt auch die Prüfung des Einbaus von Fahrradbügeln. Der Parkraum müsste für den Einbau von Fahrradbügeln neu geordnet werden, damit Fahrradbügel an Standorten sinnvoll eingebaut werden können, z.B. vor Hauseingängen.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antworten zur Kenntnis.

 

 

Herr Pluschkell möchte wissen wann seine gestellten Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen beantwortet werden:

15.02.2021 VO/2021/09738 rderung des Fahrradverkehrs in der HL

01.03.2021 VO/2021/09803 rgerschaftsbeschlüsse vom Bau von Radwegen

01.03.2021 VO/2021/09805 Mobilitätskonzept Travemünde

01.03.2021 VO/2021/09804 Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV

 

Es wird zugesagt, die Anfragen zeitnah zu beantworten.