Auszug - Antworten auf Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

49. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6.1.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 19.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:07 - 18:39 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll

6.1.3 Raumbelüftung von Innenräumen in öffentlichen Gebäuden, insbesondere von Klassenräumen in Zeiten von Corona (Herr Leber) 5.651

 TOP 5.2.7 am 07.09.2020 VO/2020/09289

Der Winter ist nicht mehr allzu fern. Die Menschen werden sich wieder vermehrt in geschlossenen umen aufhalten. Der Belüftung von Gebäudeinnenräumen, in denen sich mehrere Personen nicht nur kurzfristig aufhalten, wird in den nächsten Monaten eine besondere Bedeutung zukommen. Durch die Erhöhung von Luftwechsel und Außenluftzufuhr lassen sich Infektionsgefahren nicht nur unerheblich minimieren. Zu Beginn der Heizperiode ergeben sich aus der Notwendigkeit einige Problemlagen, die es frühzeitig zu klären gilt.

 

Anfragen und abschließende Antwort am 19.04.2021

Wird es vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie eine Verschärfung der Vorgaben r das Lüften von Räumen in öffentlichen Gebäuden, insbesondere von Klassenräumen geben?

Antwort:

Regelmäßiges Lüften dient der Hygiene und fördert die Luftqualität, da in geschlossenen Räumen die Anzahl von Krankheitserregern in der Raumluft steigen kann. Durch das Lüften wird die Zahl möglicherweise in der Luft vorhandener erregerhaltiger, feinster Tröpfchen reduziert.

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStattV, ASR A3.6) nimmt als Faustregel 10m² pro Person an und empfiehlt, regelmäßig einmal pro Stunde zu lüften. In Veranstaltungs- und Seminarraumen wird von einer dichteren Belegung der Räumlichkeiten ausgegangen (3m² pro Person), so dass bereits alle 20 Minuten gelüftet werden sollte. Daher sollte in Corona-Zeiten in Büro-, Veranstaltungs- und Klassenräumen alle 20 Minuten für mindestens 5-10 Minuten gelüftet werden.

r Klassenräume Lübecker Schulen erfolgt in 03-04/2021 eine Ausstattung mit CO2-Messsensoren inklusive Visualisierung der Ergebnisse in Form einer „Ampel“, so dass das anforderungsgemäße Lüften hier kontrolliert erfolgen kann (siehe auch Anlage).

 

 

nnen alle Klassenräume regelmäßig und ausreichend belüftet werden? Sind die

technischen Voraussetzungen dafür vorhanden? Konkret: Lassen sich alle Fenster in mtlichen Klassenräumen entsprechend öffnen? Ist dies in allen Stockwerken gleichermaßen glich?

Antwort:

Es bestanden in wenigen Ausnahmefällen bauliche Einschränkungen an Fenstern, die das Lüften nicht ausreichend ermöglich haben. Das GMHL hatte in 2020 kurzfristig eine Bestandsaufnahme vorgenommen. Diese Mängel wurden mit hoher Priorität in Abstimmung mit den Schulleitungen abgearbeitet.

 

 

Wie sind die rechtlichen / haftungsrechtlichen Rahmenbedingungen in diesem Zusammenhang zu bewerten?

Antwort:

Ausdrücklich nicht als juristische Festlegung kann jedoch attestiert werden, dass die Zuständigkeit der Hansestadt Lübeck in der Thematik „ftungsmöglichkeiten“ die Verfügbarkeit von verkehrssicheren Gebäuden beinhaltet und die Schulen / die Schulleitungen durch geeignete Maßnahmen ein ausreichendes Lüften organisieren sowie die Umsetzung kontrollieren müssen.

 

 

Ist es korrekt, dass Schulfenster normalerweise in den oberen Stockwerken fest verschlossen sein müssen, um Unfälle zu vermeiden? Wie wäre dies mit dem Bestreben vereinbar eine ausreichende Belüftung der Räume sicherzustellen?

Antwort:

Diese Festlegung besteht nicht.

 

 

Wie lassen sich Unfälle wie der in Hamburg vermeiden. Dort war am 07.08.2020 in der Grundschule im Stadtteil Iserbrook ein neun Jahre alter Schüler aus einem Fenster gefallen. Das Fenster war geöffnet worden, um eine ausreichende Belüftung sicherzustellen.

Vor dem offenen Fenster war nach Angaben der Polizei ein Vorhang zugezogen, um Sonnenstrahlen aus dem Klassenzimmer zu halten. Der Junge hatte das geöffnete Fenster nicht bemerkt und war auf die Fensterbank gestiegen. Von dort aus wollte er eine obere Fensterklappe öffnen, um frische Luft reinzulassen. Der Schüler stürzte vier Meter in die Tiefe und erlitt beim Sturz schwere Verletzungen.

Antwort:

r die Bereitstellung von sicheren Gebäuden ist die Hansestadt Lübeck in der Errichtung und im Betrieb zuständig. Schulbauten werden entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, die auch die Sicherheitsanforderungen berücksichtigen, geplant, gebaut und zum Betrieb übergeben. In der Bewirtschaftung der Gebäude übernimmt die Hansestadt Lübeck ebenfalls die Verkehrssicherheitspflichten für die baulichen Anlagen (u.a. Verkehrssicherheitsbegehungen, Wiederkehrende Wartungen und Prüfungen, usw.).

 

Die Schulleitungen sind für die Einhaltung von Sicherheitsanforderungen während des Betriebes verantwortlich. U.a. und zu diesem Fallbeispiel gehört dabei die Aufsichtspflicht von Lehrkräften im Schulbetrieb.

Die Umsetzung von vorgenannten Pflichten führt dazu, dass Unfälle an Schulen nur sehr selten auftreten. Gänzlich ausgeschlossen werden können Sie dadurch nicht.

 

 

ssen Klassenräume möglicherweise kurzfristig provisorisch zusätzlich gesichert werden, um derartige Unfälle zu vermeiden?

Antwort:

Die Brüstungshöhen der Fenster sind von der Gebäudehöhe abhängig und in Vorschriften und Regelwerken festgelegt. Ein Unterschreiten der Mindestbrüstungshöhen ist nur möglich, wenn geeignete kompensierende Sicherheitseinrichtungen (z.B. geeignetes Geländer) installiert sind. Grundsätzlich im Zuge der Verkehrssicherheitsbegehungen durch Befähigten Personen und gesondert im Zuge der Sondermaßnahme „Bestandsaufnahme Fenster an Lübecker Schulen“ ist die Umsetzung der Vorschriften und Vorgaben nochmals überprüft und bestätigt worden.

 

 

Wie hoch ist der prozentuale Anteil von Räumen, die über eine Klimaanlage belüftet werden. Welche Vorgaben wird es hier geben?

Antwort:

Der prozentuale Anteil an Klassenräumen mit Klimaanlagen beträgt <1%. Dies betrifft i.d.R. nur naturwissenschaftliche Räume, in denen sich Chemikalienschränke befinden.

 

 

Welche Strategie wird die Hansestadt zu Beginn der Heizperiode vorgeben? „Fenster auf, bei voller Heizleistung“? Wäre eine solche Prioritätensetzung mit den Klimazielen vereinbar? Klimaschutz contra Infektionsschutz Was hat Vorrang? Gibt es bereits entsprechende Überlegungen auf Landes- bzw. Bundesebene? Die Konfliktlage wird sich nicht nur in Lübeck ergeben. Insoweit macht es Sinn frühzeitig eine Strategie festzulegen.

Antwort:

Eine „Strategie“ hinsichtlich des Lüftens ergibt sich gemäß Antwort zu Frage 1: Fensterlüftung gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStattV, ASR A3.6) und UBA-Empfehlung (https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/richtiges-lueften-reduziert-risiko-der-sars-cov-2) in Verbindung mit der Installation von CO2-Ampeln als technische Unterstützung für die Nutzer zum rationellen und bedarfsgerechten Öffnen der Fenster.

 

Unter der Voraussetzung einer Umsetzung der Vorgaben zur stoßweisen Fensterlüftung durch die Schulen erfolgt für das vielfältige städtische Gebäudeportfolio keine generelle Anpassung der Heizstrategie z.B. in Form einer generellen Anhebung der Heizkurven. Das GMHL nimmt mit den HLS-Technikern im Team Objektservice sowie mit Beratung durch das Energiemanagement objektbezogen bei Bedarfsmeldungen Anpassungen vor.

 

 

 

6.1.4 Anfrage zu Raumlufttechnik (Herr Howe) 5.651

 TOP 5.2.3 am 02.11.2020 VO/2020/09474

Als inhaltliche Erweiterung der Anfrage VO/2020/09433:

Beteiligt sich die Hansestadt Lübeck an der „Bundesförderung Corona-gerechten Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“, vgl. Bundesförderung: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Raumlufttechnische_Anlagen/raumlufttechnische_anlagen_node.html ?

Wenn ja, in welchem Umfang, speziell auch für Schulen und Kitas, werden Geräte angeschafft und in welchem geplanten Zeitraum verbaut?

 

Abschließende Antwort am 19.04.2021

Die „Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen An-lagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ vom 13.10.2020 weist folgende, für die Beantwortung der Anfrage maßgeblichen Vorgaben auf:

      rderfähig sind Maßnahmen an bestehenden statioren, zentralen raumlufttechnischen Anlagen

      Gewährt werden Zuschüsse für Um- und Aufrüstungen bestehender Anlagen

      rderfähig sind insbesondere

  • Erwerb und Einbau von hochwertigen Filtern in bestehenden Filterstufen
  • Umrüstung von Umluft auf Zu- und Abluftbetrieb
  • Umbau an der RLT-Anlage durch Zubau von Filterstufen oder durch Ergänzung und Optimierung der Regelungstechnik
  • CO2-Messgeräte sind nur förderfähig, wenn diese in die Steuerungs- und Regeltechnik der RLT eingebaut werden.
  • CO2-Ampeln sind nicht förderfähig

      Antragstellung kann bis zum 31.12.2021 erfolgen

      rderfähig sind Maßnahmen, welche zur Antragstellung noch nicht begonnen wurden.

      Eine betriebsbereite Umsetzung der Maßnahme nach Erlass des Zuwendungsbescheides beträgt 4 Monate (für Filtermaßnahmen und Maßnahmen zur Erhöhung des Frischluftanteiles) bzw. 12 Monate (für Umbauten an der RLT-Anlage)

 

Das GMHL bearbeitet im maßgeblichen Umfang Schulbauprojekte, die fast ausschließlich nicht über eine mechanische Belüftung verfügen. Entsprechend werden hier keine geförderten Maßnahmen umsetzbar sein. Die Mensa-Maßnahme am Standort Koggenweg ist als Neubau nicht förderfähig.

 

Die Instandsetzung sowie Neubauvorhaben städtischer Kindertagesstätten ist weitestgehend abgeschlossen und aktuelle Maßnahmen sind hier in dem Zeitraum der Förderung nicht geplant.

 

An Verwaltungsgebäuden finden aktuell keine Instandsetzungen an raumlufttechnischen Anlagen statt.

 

Als Gebäude mit Versammlungsnutzungen erfolgt in 2021 in der MuK eine Instandsetzung an der raumlufttechnischen Anlage. Da die Maßnahme vom Land bereits gefördert wird und ein Kumulierungsverbot mit anderen Investitionsbeihilfen besteht, können die angefragten Förderungen des Bundes hier nicht Anwendung finden.

 

Die Projektleitungen des GMHL sowie die Mitarbeiter:innen im Objektservice werden die Nutzung des bestehenden Förderangebotes berücksichtigen, sobald sich innerhalb des Antragszeitraumes ein Maßnahmenbedarf ergibt.

 

 

 

6.1.5 Einsatz von CO2-Messgeräten / CO2-Ampeln im Rahmen der Corona-Prävention in öffentlichen Räumen (Herr Leber) 5.651

 TOP 5.2.11 am 19.10.2020 VO/2020/09433

Unterricht in Zeiten der Corona-Pandemie: Schülerinnen und Schüler in einem Klassenraum über Stunden - das bereitet Sorgen hinsichtlich der Aerosole und der Ansteckungsgefahr. Eine konkrete Lüftungsanweisung der Landesregierung sieht für Schulen regelmäßige Lüftungsintervalle vor: Auf ein 20 minütiges Unterrichtsintervall folgt ein 5 minütiges Lüftungsintervall! Eine allgemeine Lüftungsempfehlung gibt es auch für andere öffentliche Räume.

Doch wann ist es unter Berücksichtigung der konkreten Raumumstände Zeit zum Lüften? Viele Faktoren spiele eine Rolle. So z.B. die Raumgröße, die Personenanzahl, die Frage ob die Menschen im Raum Mund-Nasenschutz tragen und ob alle sprechen oder nur wenige.

CO2 Messegeräte / CO2-Ampeln ermitteln die individuelle CO2-Konzentration im Raum, geben Aufschluss über die Luftqualität, erinnern ans Lüften und tragen so dazu bei die Corona-Ansteckungsgefahr zu mindern. Seit Dezember 2019 sind spezielle Messgeräte in Lübeck im Einsatz, die die CO2-Konzentration, sowie weitere Parameter wie die Luftfeuchtigkeit in der Raumluft in 3 Lübecker Kitas im Rahmen des Pilotprojektes „Smart Kita“ messen. Das Projekt ist Teil des Netzwerkes EnergieCluster Digitales Lübeck. Das Messspektrum geht weit über jenes von CO2-Ampeln hinaus.

 

  1. Welche Projekterfahrungen konnten bislang gesammelt werden?
  2. Welche Bedeutung könnte das Projekt im Hinblick auf die Corona-Prävention haben?
  3. Wie bewertet die Verwaltung die Kosten-Nutzen-Relation?
  4. re es möglich eine größere Anzahl von Geräten kurzfristig auch in weiteren öffentlichen Einrichtungen wie Schulen und Ämtern zu installieren?
  5. Am 16.10.2020 informierte die Kultusministerin darüber, dass die Landesregierung zur Unterstützung der Schulträger bei notwendigen Investitionen ein 15 Millionen-Euro-Programm aufgelegt hat. Förderfähig sind sowohl Aufwendungen für den Erwerb von Sachmitteln, die zur Wiederaufnahme des Schulbetriebes und zur Einhaltung infektionsschutzrechtlicher Maßgaben erforderlich sind (hierzu zählen auch CO2-Belüftungsampeln) als auch Umbaumaßnahmen zur Verbesserung des Infektionsschutzes in Schultoiletten, zur Sanierung oder Austausch von Fenstern sowie zum Einbau von Belüftungsanlagen. Welche konkreten Anträge wurden in Lübeck gestellt?

 

Abschließende Antwort am 19.04.2021

 

Antwort auf Frage 1:

Die Erfahrung in der Kita Hallandhaus ist durchweg positiv. Es erfolgt ein wesentlich bewussteres Lüften. Kopfschmerzen und Müdigkeit treten bei den pädagogischen Fachkräften viel seltener auf. Insgesamt werden die Auswirkungen auf die Raumluftbedingungen positiv bewertet. Gelegentlich sind die Messwerte nicht ganz eindeutig, insbesondere, wenn die Luftfeuchtigkeit draußen sehr hoch ist.

 

Antwort auf Frage 2:

Die Ausstattung mit CO2-Messgeräten wird von der Verwaltung als zielführendes Instrument zur Verbesserung / Optimierung der Raumluftqualität für öffentliche Räume der Hansestadt Lübeck gesehen. Das hat vor dem Hintergrund des Infektionsgeschehens unter Pandemie-Bedingungen eine besondere Bedeutung. Im ersten Schritt insbesondere r einen Einsatz an Schulen und Kitas, anschließend dann in Planung auch für mögliche andere Nutzungsbereiche, soll eine Ausstattung präventiven Schutz vor Corona oder vergleichbaren, durch Aerosole übertragbaren Viruserkrankungen bieten.

Der Bereich Kita berichtet hierzu, dass am Standort Kita Hallandhaus tatsächlich weniger Viruserkrankungen zu verzeichnen waren. Unklar ist allerdings, ob es sich dabei um die Auswirkungen des Lüftens oder um die Corona-Maßnahmen handelt.

 

Antwort auf Frage 3:

Die Verwaltung, namentlich hier Schulträger, UNV, Gesundheitsamt und Gebäude-management, erkennt hohe Priorität und „Nutzen“ in einer Ausstattung mit CO2-Messgeräten / CO2-Ampeln, um der in 09/2020 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgenommenen Erweiterung der „AHA-Regeln“ durch die Formulierung „L / Lüften“ gerecht werden zu können.

 

Antwort auf Frage 4:

Die Installation erfolgt derzeit in einem ersten Schritt für ca. 2.400 Klassenräume an Lübecker Schulen. Die notwendigen Mittel hierfür stehen ganz überwiegend durch die Hygieneförderrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein bereit.

Weitergehende Ausstattungen, z.B. für Besprechungsräume an Verwaltungsstandorten sind nach Abschluss der Ausstattung von Schulen und Kitas möglich.

 

Antwort auf Frage 5:

Siehe Antwort 4.

 

 

 

6.1.6 Umwandlung von Kfz-Stellplätzen in Fahrradabstellplätze (Herr Pluschkell) 5.660

 TOP 6.2.10 am 15.02.2021 VO/2021/09767

Unter anderem soll mit der Maßnahme M 05 mehr Platz für den Umweltverbund durch Umwandlung von Parkflächen des Kfz-Verkehrs geschaffen werden. Konkret beschlossen wurde eine Reduzierung der Kfz-Stellplätze im öffentlichen Raum in der Altstadt um drei Prozent pro Jahr zu Gunsten von Fahrradabstellplätzen für die kommenden 10 Jahre, beispielhaft im Verlauf der Fahrradstraße. Dieses vorausgeschickt, frage ich:

 

  1. Wie viele Kfz-Stellplätze im öffentlichen Raum gibt es in der Lübecker Altstadt?
  2. Wie viele dieser Kfz-Stellplätze sind ganztägig oder temporär Bewohner:innenparkplätze?
  3. Wie viele ausgewiesene Fahrradabstellplätze im öffentlichen Raum gibt es in der Altstadt, wie viele sonstige Fahrradabstellplätze gibt es dort („wildes Abstellen“ von Fahrrädern)?
  4. An welchen Stellen sollen in den nächsten Jahren wie viele Kfz-Stellplätze in Fahrradabstellplätze umgewandelt werden?
  5. Wie wird die geplante Umwandlung kommuniziert (Anlieger, Runder Tisch Radverkehr usw.)?
  6. Gibt es Schwierigkeiten bei der Umwandlung von Kfz-Stellplätzen bzw. der Ausweisung von Fahrradabstellplätzen? Falls ja, worauf beruhen diese Schwierigkeiten?
  7. Welche Kosten sind mit der Umwandlung von Kfz-Abstellplätzen in Fahrradabstellplätze verbunden (Planung, Kommunikation, bauliche Maßnahmen, Fahrradbügel, Beschilderung usw.)?

 

Abschließende Antwort am 19.04.2021

Wie viele Kfz-Stellplätze im öffentlichen Raum gibt es in der Lübecker Altstadt?

In Ermangelung eigener aktueller Zahlen wird auf die Angaben der Veröffentlichung „Wohin Lübeck?“ des Architekturforums von 2018 zurückgegriffen. Hier werden für das straßenbegleitende Parken 421 Ptze (ohne Bewohner:innenparken) und die Anzahl an Plätzen in Parkhäusern und Parkplätzen auf der Altstadtinsel 3555 Plätze angegeben.

 

 

Wie viele dieser Kfz-Stellplätze sind ganztägig oder temporär Bewohner:innenparkplätze?

Auf der Altstadtinsel sind ca. 2445 Parkplätze ganz oder zeitlich beschränkt den Anwohner:innen vorbehalten.

 

 

Wie viele ausgewiesene Fahrradabstellplätze im öffentlichen Raum gibt es in der Altstadt, wie viele sonstige Fahrradabstellplätze gibt es dort („wildes Abstellen“ von Fahrrädern)?

Auf der Altstadtinsel gibt es derzeit ca. 4900 Abstellmöglichkeiten für Fahrräder an Anlehnbügeln oder Modulen, die ein Anschließen von Fahrrädern ermöglichen.
Zu den sonstigen Fahrradabstellplätzen können keine Angaben gemacht werden, da das Abstellen eines Fahrrades auf Gehwegen überall erlaubt ist, wenn es nicht behindernd abgestellt wird.

 

 

An welchen Stellen sollen in den nächsten Jahren wie viele Kfz-Stellplätze in Fahrradabstellplätze umgewandelt werden?

An 14 Stellen ist kurzfristig die Erweiterung des Angebotes an Fahrradabstellmöglichkeiten um 46 Bügel (92 Plätze) auf der Altstadtinsel vorgesehen. Die Zusammenstellung ist der Tabelle in der Anlage zu entnehmen.

Darüber hinaus werden an Schulen weitere Module aufgestellt, da die Zahl der das Fahrrad nutzenden Schulkinder nach Feststellung der Schulen wegen der Pandemiesituation merklich zugenommen hat, wenn Präsenzunterricht durchgeführt werden kann.

 

 

Wie wird die geplante Umwandlung kommuniziert (Anlieger, Runder Tisch Radverkehr usw.)?

Es ist aktuell eine Pressemitteilung geplant und die jeweiligen Maßnahmen werden nochmals im Runden Tisch Radverkehr vorgestellt.

 

 

Gibt es Schwierigkeiten bei der Umwandlung von Kfz-Stellplätzen bzw. der Ausweisung von Fahrradabstellplätzen? Falls ja, worauf beruhen diese Schwierigkeiten?

Bei der Anordnung von Fahrradabstellanlagen sind von der Straßenverkehrsbehörde die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung zu beachten. Hier wird in § 45 Abs. 1 und 9 ausgeführt, dass diese nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Eine reine Privilegierung einzelner Verkehrsteilnehmer:innen, z.B. den Radverkehr durch Anordnung von Anlehnbügeln zur Verhinderung des motorisierten Parkverkehrs, ist unzulässig (OVG Bremen, VRS 98,53).

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Abstellen von Fahrrädern auf den Gehwegen und in Fußngerzonen nach der StVO zulässig ist.

Besondere Schwierigkeiten in der Altstadt bestehen dort, wo Flächen für den Lieferverkehr reduziert bzw. ersatzlos entfallen würden, sowie vereinzelt in Straßen mit genehmigter Sondernutzung (Außengastronomie, Warenaufstellern usw.) und vereinzelt auch in engen Straßenzügen, da feste Einbauten im Straßenkörper die Bewegungs- bzw. Anleiterfläche für die Feuerwehr verringern können.

 

 

Welche Kosten sind mit der Umwandlung von Kfz-Abstellplätzen in Fahrradabstellplätze verbunden (Planung, Kommunikation, bauliche Maßnahmen, Fahrradbügel, Beschilderung usw.)?

r den Einbau eines Fahrradbügels sind, wenn wegen der vorhandenen Befestigung zwei kostenintensive Kernbohrungen erforderlich werden, Kosten von 200 Euro brutto anzusetzen. An Materialkosten sind für einen einfachen Bügel ca. 45 Euro brutto anzusetzen.

Auf der Fläche eines Kfz-Stellplatzes ist der Einbau von bis zu fünf Bügeln bei einem üblichen Abstand von 1,25m untereinander möglich. Damit ergeben sich bei fünf Bügeln Kosten von ca. 1 225 Euro brutto.

Wird eine Beschilderung notwendig, sind zusätzliche Kosten von ca. 200 Euro anzusetzen.

Da von der Verwaltung die Planung, Prüfung und Kommunikation durchgeführt werden, können hierzu keine Kosten spezifiziert werden.

 

6.1.7 Obstbäume im Innenhof des Studentenwohnheimes Schwartauer Allee (Frau Mählenhoff) 5.610

 TOP 6.2.7 am 15.02.2021 VO/2020/09694

Im Innenhof des Studentenwohnheimes an der Schwartauer Allee, ehemalige VHS, standen bis vor dem Umbau des Gebäudes mehrere alter Obstbäume. Inzwischen ist der gesamte Innenhof gepflastert, die Bäume entfernt.

Frage:

1. Warum wurde der Innenhof vollständig gepflastert? Besteht für Student*innen ein großer Bedarf an Parkplätzen?

2. Warum ließen sich die Obstbäume nicht in ein Parkplatzkonzept integrieren?

3. Gilt die Festlegung von x Bäumen/ y Parkplätzen nicht für diese Fläche?

 

Abschließende Antwort am 19.04.2021

Zu Frage 1: Wegen der durch das denkmalgeschützte Bestandsgebäude vorgegebenen hohen Ausnutzung des Grundstücks ist der vorliegende Stellplatznachweis in dieser Größenordnung notwendig; es ist bereits ein reduzierter Stellplatzschlüssel zugrunde gelegt worden.

 

Zu Frage 2: Es waren keine nach Baumschutzsatzung schützenswerten Bäume, sodass kein Erhalt im Bauantragsverfahren gefordert werden konnte.

 

Zu Frage 3: Es gibt hier keinen Bebauungsplan, der eine solche Festsetzung vorgeben könnte, sondern es gilt hier planungsrechtlich § 34 BauGB.