Auszug - Zwischenbericht Raumplanung inklusive Planungsstand Verwaltungsneubau  

50. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 03.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2021/09736 Zwischenbericht Raumplanung inklusive Planungsstand Verwaltungsneubau
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Graap, Frank
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Lötsch möchte wissen, wie es mit der Hafenbahn auf der Roddenkoppel aussehe, ob es da feste Abläufe gebe und von welchen Kosten ausgegangen werden müsse.

Frau Hagen erläutert, dass auf dieser Fläche im Allgemeinen große Änderungen vorgenommen werden müssten und es auch notwendig sei, die Gleislängenr die Hafenbahn insgesamt vorzuhalten, was eine Verlegung an anderer Stelle bedeute. Ein neuer Standort sei noch nicht gefunden, die Verlagerung der Hafenbahn wäre mit sehr hohen, noch nicht abschätzbaren Kosten verbunden, weswegen in dem Bericht nur ein hohes finanzielles Risiko an diesem Standort benannt wurde.

 

Herr Lötsch möchte zur Fläche auf der Wallhalbinsel wissen, wie der Bau eines Verwaltungszentrums mit der Umlegung der Rampe zur Marienbrücke und dem Neubau eines Gebäudes in Einklang zu bringen sei.

 

Herr Bunk erläutert, dass bei einem Verwaltungsneubau gemäß der Variante 3 die Umlegung der Rampe nicht relevant sei, da diese das Vorhaben nicht tangiere. Bei der dargestellten Variante 3 sei ein Neubau auf der Roddenkoppel oder auf der Wallhalbinsel realisierbar, bei den Varianten 1 und 2 hingegen nur auf der Roddenkoppel.

 

Herr Leber möchte wissen, ob die Verwaltung eine Übersicht geben könne, welche Mietverhältnisse in den nächsten zehn Jahren noch bestehen, im Zusammenhang mit einem Neubau eines Verwaltungsgebäudes.

Herr Bunk führt aus, dass bei den Mietvertragsabschlüssen darauf geachtet worden sei, dass deren Laufzeiten einer grundsätzlichen Realisierung eines Verwaltungsneubaus im Jahr 2030 nicht entgegenstünden.

Frau Hagen ergänzt, dass auch alle Anmietungen der Verwaltung immer im Bauausschuss anhand von Beschlussvorlagen bekannt gegeben worden seien. Die Verwaltung werde prüfen, wie eine Information erfolgen könne.

 

Herr Ramcke möchte wissen, ob die Frequentierung der momentanen Hafenbahngleise eine Umlegung unbedingt notwendig machen würden. Seiner Wahrnehmung nach, sei dies nicht der Fall.

Frau Hagen führt aus, dass die Gleislänge zum Zusammenstellen der Züge eine wesentliche Rolle spiele.

 

Herr Prüßchte wissen, ob die Gesamtkosten eines möglichen Verwaltungsneubaus bereits erfasst wurden.

Herr Bunk erklärt, dass eine belastbare Aussage über die voraussichtlichen Investitionskosten aufgrund der zum Teil noch unklaren Projektrahmenbedingungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich sei. Der Bericht beinhalte eine erste Schätzung der Kosten für die Kostengruppen 300 und 400 auf Grundlage des heutigen Baupreisindex. Für detaillierte Kostenannahmen bedürfe es weitergehender Kenntnisse beispielsweise der Baugrundverhältnisse und der Aufwendungen für die Baufeldfreimachung (z.B. ggf. erforderliche Verlegung von Gleisen). Die im Bericht dargestellten Baukosten ermöglichen aber einen Kostenvergleich der einzelnen Varianten in Bezug auf die neu zu schaffenden Büroflächen.

 

Herr Dr. Brock möchte wissen, ob das gesamte Vorhaben überhaupt in den nächsten zehn Jahren zu realisieren sei, wenn es jetzt noch so viele offene Fragen gebe bzw. wichtige Informationen noch nicht vorlägen.

Herr Bunk erläutert, dass seines Erachtens eine Realisierung grundsätzlich möglich sei. Hierbei sei aber auch entscheidend, welche Variante zeitnah gewählt werde. Bei der Bebauung der Roddenkoppel gebe es mehr Unwägbarkeiten und Projektrisiken (Varianten 1 und 2), als bei der Wallhalbinsel (Variante 3).

 

Herr Lötsch beantragt die Vertagung des Berichtes um eine Sitzung auf den 17.05.2021.

 

Herr Ramcke möchte zum Flächenbedarf wissen, was ein mögliches Verfahren zur Bedarfsorientierung sei und ob es bereits Potentialstudien gebe.

Herr Bunk führt aus, dass es nicht möglich sei, bereits heute eine belastbare Aussage zu dem Flächenbedarf in 2030 zu geben. Es fließen in den kommenden Jahren viele Faktoren in die Bedarfsermittlung ein, deren Auswirkungen auf die Verwaltungsfläche noch schwer einzuschätzen seien (z.B. Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeitsprozesse, mobiles Arbeiten und Homeoffice. Aufgabenentwicklung für die Verwaltung der HL, veränderte gesetzliche Anforderungen (UVV, Arbeitsstättenrichtlinie, usw.). Bei der weiteren Bedarfsplanung werden diese Aspekte einbezogen. Eine gewisse Unschärfe für den Flächenbedarf werde es in den nächsten Jahren voraussichtlich weiterhin geben. Daher verfolgt das Raumplanungskonzept einen Mix aus Nutzung eigener und angemieteter Flächen, um sich die Flexibilität zur schnellen Reaktion auf ggf. veränderte Flächenanforderungen zu wahren.

 

Frau Hagen ernzt, dass das gesamte Vorhaben ein schwieriger Prozess sei, da der Bedarf aller Fachbereiche berücksichtigt werden müsse, und auch eine Abstimmung mit den Personalräten erfolgen müsse. Aktuell könne nur auf Grundlage der heutigen Rahmenbedingungen mit den Heute erforderlichen Flächen geplant werden.

 

Herr Vorkamp sieht das Areal der Roddenkoppel als schwierigen Standort an und regt an für einen Verwaltungsneubau auch noch einmal das ehemalige Schlachthofgelände zu betrachten.

 

Der Vorsitzende lässt über seinen Vertagungsantrag abstimmen.


Anlass:


Der vorliegende Bericht enthält die Fortschreibung des Zwischenberichts Raumplanung (VO/2019/07951) und den aktuellen Planungsstand des Verwaltungsneubaus.

 

In der Sitzung der Bürgerschaft vom 23.05.2019 wurde unter TOP Punkt 5.1 die nachstehend aufgeführte Empfehlung des Hauptausschusses zum interfraktionellen Antrag der Fraktionen SPD, CDU und Freie Wähler & GAL mit Mehrheit, in ergänzter und geänderter Fassung durch einen Ergänzungsantrag der FDP, angenommen:

 

Begleitantrag nigspassage, (Empfehlung des Hauptausschusses, VO/2019/07583)

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 26.03.2019 zu TOP 7.1 beschlossen, den nachstehend aufgeführten interfraktionellen Antrag mit Mehrheit an die Bürgerschaft zu überweisen und empfiehlt der Bürgerschaft mit Mehrheit wie folgt zu beschließen:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, ein Standortkonzept für die Neuordnung der Verwaltungsstandorte der Stadtverwaltung und städtischen Eigenbetriebe vorzulegen. Ziel ist die Anzahl der Standorte zu reduzieren, aufgabengerecht zu bündeln und auslaufende Mietverträge nach Möglichkeit nicht zu verlängern. Teil der Konzeption ist ein neu zu errichtendes Verwaltungszentrum, das Ansprüchen an eine moderne Verwaltung und einem attraktiven Arbeitgeber gerecht wird. Die Umsetzung des Konzeptes hat bis spätestens 2030 zu erfolgen. Dem Hauptausschuss ist mindestens 1 x jährlich über den Fortgang der Planungen zu berichten.

 

Ergänzungsantrag der FDP-Fraktion (VO/2019/07702):

Die Erstellung des Standortkonzeptes für die Neuordnung der Verwaltungsstandorte der Stadtverwaltung und städtischen Eigenbetriebe erfolgt bis Ende 2021.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

x

Ohne Votum

 

 

Der Bauausschuss vertagt den Bericht einstimmig um eine Sitzung auf den 17.05.2021.