Gemäß des Tagesordnungspunktes 1 erfolgt eine gemeinsame Beratung dieser Vorlage mit den Tagesordnungspunkten 3.1.1, 3.1.2, 3.2, 3.2.1 und 7.1.
Die Beratung ist unter diesem TOP aufgeführt, die Abstimmungsergebnisse unter den jeweiligen TOP.
Frau Mecker möchte wissen, was eine kurzfristige Umsetzung genau bedeute.
Herr Stolte führt aus, dass ggf. eine Umsetzung zum nächsten Fahrplanwechsel im November 2021 möglich sei, dies aber noch geprüft werden müsse.
Herr Ramcke möchte wissen, warum sich die Verwaltung nun für die Variante B entschieden habe, die gegen die durchgeführte Kosten- / Nutzenanalyse des Gutachters spräche.
Frau Hagen weist darauf hin, dass es zu den Tarifzonen nur eine vorsichtige Haltung des Gutachters gegeben habe, ohne eine wirkliche Empfehlung auszusprechen, sondern nur die Bevorzugung einer Variante. Verwaltungsseitig wurde im Nachgang zum Gutachten u.a. auch darüber diskutiert, wie eine Vermittlung der Maßnahmen in der Öffentlichkeit aussehen könne. Das Ziel war klar zu signalisieren, dass die Attraktivität des ÖPNV steigere. Dafür werden einfache, gut kommunizierbare Maßnahmen erforderlich, da nicht erwartet werden könne, dass die Öffentlichkeit ein Gutachten lese, um die Maßnahmen nachvollziehen zu können. Die Botschaft: „Busfahren wird günstiger“ hingegen komme an. Frau Hagen ergänzt, dass es das Ansinnen sein müsse, mehr Fahrgäste zu gewinnen, wogegen die Gutachter stärker auf das Preis- / Leistungsverhältnis Bezug genommen hätten. Dies sei auch fachlich grundsätzlich richtig, aber nur schwer zu vermitteln.
Herr Ramcke möchte wissen, wie die Verwaltung mit dem Aspekt der unterschiedlichen Entfernungen der Fahrstecken umzugehen gedenke. Seiner Meinung nach gebe es hier eine Quersubventionierung zwischen den unterschiedlich langen Strecken und ein Rückgang zu einem Einheitspreis, so wie er vor 20 Jahren einmal gewesen sei.
Herr Stolte erläutert, dass die Erstellung der neuen Zonenstruktur auch ohne Nah.SH vorzunehmen sei und dass es aufgrund der unveränderten Preisstufen 1 und 2 keine Quersubventionierung gebe, und daher auch keine Benachteiligung.
Herr Lötsch merkt an, dass es das Ziel sein müsse, dass mehr Bürger:innen auf den ÖPNV umsteigen und auch die Attraktivität für die Nutzer:innen gesteigert werden müsse, die aus einem Randbezirk in einen danebenliegenden Bezirk nur über eine kurze Strecke fahren, aber dabei die Tarifzone wechseln. Hierbei dürfen nicht zwei komplette Zonen abgerechnet werden.
Herr Prüß merkt an, dass eine neue Tarifstruktur nicht das Primäre ändern werde, und dass der angegebene Zeitfaktor seiner Meinung nach kontraproduktiv sei. Es müsse sich mit der Gesamtmaßnahme beschäftigt werden und nicht mit vielen Einzelanträgen.
Herr Dr. Flasbarth führt aus, dass das Gutachten sich nicht am Preis orientieren solle, sondern am Angebot, was die bessere Variante sei. Eine Änderung der Tarifzonen sei zu einseitig, dadurch werde das Missverhältnis noch vergrößert bzw. verstärkt.
Herr Pluschkell erläutert, dass es seiner Meinung nach zwei unterschiedliche Gerechtigkeiten gebe. Zum einen wäre dies die soziale Gerechtigkeit, zu der die Stadt verpflichtet sei und zum anderen die Preis- / Leistungsgerechtigkeit, die genauso wichtig sei. Hierzwischen sehe er ein Defizit bei dem Vorschlag der Verwaltung.
Herr Pluschkell merkt an, dass sich die Tarifänderung nicht auf das gesamte Stadtgebiet beziehen solle und es wichtig wäre, dass der Bürgermeister die Umlandgemeinden wie Bad Schwartau, Stockelsdorf und Groß Grönau mit einbeziehe. Wichtig sei es auch, die Tarifzone 6000 in zum Beispiel drei kleinere Zonen aufzuteilen, in denen jeweils die Tarifstufe 1 gelte.
Herr Ramcke führt noch einmal aus, dass die Kosten / Nutzen-Analyse berücksichtigt werden sollten und nicht die soziale Gerechtigkeit.
Frau Jansen merkt an, dass der Preis aus ihrer Sicht eine große Rolle bei der Entscheidung spielen müsse. Der Preis müsse gesenkt und das Angebot erweitert werden. Die Abschaffung der Tarifzone 3 sei ein großer Gewinn für die betroffenen fünf Außenbezirke. Zusätzlich plädiere sie auch für das vom Senior:innenbeirat geforderte 365 Euro Jahresticket.
Herr Dr. Flasbarth ergänzt, dass es seiner Meinung nach noch ergänzend zu Herrn Pluschkell die dritte Gerechtigkeit geben müsse, nämlich die der Sprungstellengerechtigkeit, wenn kurze Strecken über zwei Zonen betroffen seien. Im Zusammenhang mit einer Busbeschleunigung sieht er hier den Vorteil, dass nur einmalig Investitionskosten eine Rolle spielen würden und diese ein gutes Mittel wären, den ÖPNV attraktiver zu machen. Daher plädiere er dafür, dass die Maßnahmen der Busbeschleunigung aus dem dazu vorliegenden Gutachten kurzfristig umgesetzt werden sollten und nicht erst im Nachgang zum Verkehrsentwicklungsplan.
Herr Stolte merkt hierzu an, dass im Verkehrsentwicklungsplan mögliche Zielkonflikte mit anderen Verkehrsträgern betrachtet würden. Herr Dr. Flasbarth plädiere in Folge dessen dafür, dass zumindest die Maßnahmen, wo keine Zielkonflikte zu erwarten seien, zeitnah umgesetzt würden.
Herr Lötsch merkt an, dass mit einer Aufhebung der Zone 3 ein Fehler korrigiert werde, der seinerzeit vor rund 20 Jahren gemacht worden sei. Seiner Meinung nach gebe es eine Gerechtigkeit, wenn es gleiche Preise für alle gebe.
Herr Pluschkell führt in der Diskussion mit dem Vergleich anderer Städte wie zum Beispiel Kiel an, dass hierbei zu bedenken sei, dass die Fläche des Stadtgebietes von Lübeck mindestens doppelt so groß sei, wie die von Kiel. Er plädiert auch für die Einführung des genannten e-Tarifes, da dieser anhand der gefahrenen Luftlinienentfernung den Tarif berechne.
Frau Hagen erläutert, dass die Anmerkungen von Herrn Pluschkell zu den Umlandgemeinden und der Tarifzone 6000 aufgenommen würden und es hierzu eine Information entweder per Mail oder in der nächsten Sitzung geben werde. Bezüglich der Busbeschleunigung führt sie aus, dass diese sowieso im Verkehrsentwicklungsplan auf konzeptioneller Ebene aufgegriffen werde. Die Verwaltung werde darüber hinaus prüfen, wo zielführend bereits zeitnah Busbeschleunigungsmöglichkeiten umgesetzt werden können.
Herr Leber merkt an, dass der ÖPNV in Lübeck zu teuer und zu langsam sei. Im Zusammenhang mit Änderungen zum Beispiel in der Roeckstraße sehe er hier aber auch aufgrund der bestehenden Konflikte keine Verbesserung. Er möchte wissen, ob es schon Informationen zu Standorten gebe, an denen Busbeschleunigungen vorgesehen seien.
Frau Hagen erläutert, am Beispiel der Bahnhofsbrücke, dass diese im Neubau verbreitert werde, und dass hier stadteinwärts eine neue Busspur entstehen werde.
Herr Ramcke spricht den genannten Beitritt zum HVV in der Vorlage an und verweist in diesem Zusammenhang auf einen bestehenden Bürgerschaftsbeschluss, der dann modifiziert werden müsste. Seiner Meinung nach könne es nur eine Variante HVV-light geben.
Herr Stolte merkt an, dass zum Beispiel Argumente der Stadtentwicklung und bessere Anbindungen zum Beispiel des Bahnhaltepunktes Moisling für den HVV sprächen, man sich aber bis zum HVV-Beitritt für Änderungen des SH-Tarifs einsetzen würde.
Herr Pluschkell regt an, in der Formulierung zu den Kindertickets keine exakte Summe zu nennen, sondern nur Preisstufe 1, so dass bei Tarifänderungen hierzu nicht extra wieder ein Beschluss durch die Bürgerschaft erwirkt werden müsse, sondern die dann geltende Summe vom Tarifbereich 1 genommen werden könne.
Herr Lötsch beantragt eine Vertagung der Beschlussvorlagen und Anträge zum Thema ÖPNV ( TOP 3.1, 3.1.1, 3.1.2, 3.2, 3.2.1 und 7.1) um eine Sitzung auf den 17.05.2021.