Auszug - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bildungschancen erhöhen, Eltern entlasten  

17. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2018-2023)
TOP: Ö 6.3
Gremium: Schul- und Sportausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 18.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2021/09746 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bildungschancen erhöhen, Eltern entlasten
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Reclam, Tim-Alexander
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende erläutert noch einmal die Beweggründe für den Antrag.

 

Herr Haltermann weißt auf den Mangel an Personal hin und sieht offene Fragen bei der Organisation und der Verantwortungsfrage.

 

Dazu sprechen Frau Mentz, Herr Dr. Lengen und Frau Frank und führen weitere Argumente auf.

 

Der Vorsitzende verdeutlicht noch einmal, dass der Ansatz vor allem der war, auf die Missstände hinzuweisen und wenn möglich wenigstens einzelnen Schüler:innen zu helfen.

 

Frau Schroeter begrüßt jeden Impuls, der dazu führt, Lerndefizite auszugleichen.

 

Eine Frage von Frau Schroeter beantwortet Frau Frank.

 

Der Ausschuss sieht noch einige offene Fragen vertagt den Antrag daher auf die gemeinsame Ausschusssitzung mit dem Jugendhilfeausschuss im Mai 2021.

 

 


Beschluss:

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Bürgerschaft wird bis zur Märzsitzung ein Konzept zur "Unterstützung des Präsenzunterrichts" vorgeschlagen.

 

Das Konzept soll Schüler*innen, die (aufgrund von Klassenteilung etc.) nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, die Möglichkeit geben, unter Beaufsichtigung zu lernen, durch die jeweiligen Lehrer*innen erstellte Aufgaben zu erledigen und in der Pandemiezeit entstandene Lernversäumnisse aufzuholen. Diese Form des Lernens soll nur als Unterstützungsangebot neben dem so schnell wie möglich wiederaufzunehmenden Pandemiebetrieb der Lübecker Schulen geplant werden. Die für die Finanzierung der Beaufsichtigung der Bildungsangebote erforderlichen Mittel sollen u.a. aus den zur Verfügung stehenden Fördergeldern eingeworben werden. Weitere Möglichkeiten zur Finanzierung sollen geprüft werden. Ferner soll dargestellt werden, wie darüber hinaus notwendige Mittel für die Anmietung etwaiger Räumlichkeit und auch für das Aufsichtspersonal aus dem städtischen Haushalt finanziert werden können. Zur Verhinderung zusätzlicher Kontaktbildung dürfen die Lerngruppen nur aus Kindern gleicher Kohorten bestehen.

 

Das Konzept möge darstellen wie...

 

1....die Bereitstellung von städtischenumen für kleine Gruppen bis zu maximal fünf Kindern ermöglicht werden kann.

 

Die Prüfung soll u.a. für folgende Räumlichkeiten stattfinden: Räume der VHS, Bibliotheken, Stadtteilhäuser & Nachbarschaftsbüros, nicht genutzte Rathaus- und Verwaltungsräume.

 

2....die Bereitstellung von nicht-städtischenumlichkeiten für kleine Gruppen bis zu maximal fünf Kindern ermöglicht werden kann.

 

Die Prüfung soll u.a. für folgende Räumlichkeiten stattfinden: Seminarräume der Hochschulen, kirchliche Räume, Vereinsräumlichkeiten.

 

Die Stadt möge in dem Konzept auch aufzeigen, wie die Nutzung vertraglich geregelt werden könnte.

 

3....die Bereitstellung von nicht genutzten gewerblichen Räumlichkeitenr kleine Gruppen bis zu maximal fünf Kindern ermöglicht werden kann.

 

Die Prüfung soll u.a. für folgende Räumlichkeiten stattfinden: Gastronomie, Hotels, Jugendherbergen, Veranstaltungsräume.

 

4….das für die dezentrale Beaufsichtigung von kleinen Gruppen von bis zu maximal fünf Kindern erforderliche Personal aus folgenden Gruppen gewonnen werden kann: Schulbegleiter*innen, Nachhilfekräften, Sozialarbeiter*innen, Lehramtsstudent*innen, pensionierten Lehrer*innen, Eltern.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

x

Ohne Votum