Auszug - Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

46. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6.1.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 15.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:06 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll

 

6.1.1 Papierkörbe in Lübeck (Frau Mählenhoff) 5.660

 TOP 6.2.9 am 16.11.2020

Frau Mählenhoff spricht die verschiedensten Müllbehälter auf dem Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck an. Hier gebe es gelbe, orange, grüne und graue Behälter verschiedenster Formen. Hierzu möchte sie wissen ob es ein bestimmtes Konzept bei der Auswahl gebe.

 

Abschließende Antwort am 15.02.2021

 

Dem Bereich Stadtgrün und Verkehr wurde die Aufgabe der Müllbeseitigung in den Grünanlagen des Stadtgrüns zugeordnet.

In den Grünanlagen des Bereichs gibt es derzeit tatsächlich eine große Vielfalt an mehr oder weniger geeigneten Müllbehältern. Aus diesem Grund hat sich der Bereich dazu entschlossen sowohl die Behälterauswahl in den Grünanlagen zu vereinheitlichen, als auch die Standards der Standorte und Umgebungen neu zu planen.

Die kleinen (37 Liter) offenen und noch weit verteilten Müllbehälter sollen ersetzt werden, weil sie zum einen regelmäßig von Krähen ausgeräumt werden und zum anderen für die stetig wachsende Müllmenge zu klein sind.

 

Auf Kinderspielplätzen stehen bereits jetzt vermehrt die bunten „llmonster“-Hängebehälter (45 Liter).

In den Grünanlagen sollen vermehrt große, auffallende, gelbe Hängebehälter (70 Liter) aufgestellt werden.

 

llbehälter sollen zukünftig verlässlich an Ein- und Ausgängen der Grünanlagen und an Wegekreuzungen aufgestellt werden. Sie sollen nicht mehr direkt neben einer Bank stehen, sondern etwas Abstand halten, um Geruchsbelästigungen und Wespen an den Bänken zu vermeiden. Der nächste Mülleimer soll immer möglichst sichtbar sein, sodass der Parknutzer aufgefordert wird seinen Müll richtig zu entsorgen.

Des Weiteren gibt es einheitliche neue Grillaschebehälter an den Grillplätzen.

Die stadtweite Umsetzung dieser neuen Vorgaben in Grünanlagen wird aber in kleinen Etappen umgesetzt, weil hierfür freie Kapazitäten für die Begehungen der Anlagen und die Planung erst geschaffen werden müssen und auch der Bau Personal bindet.

 

r die Müllbehälter auf öffentlichen Verkehrsflächen sind die Entsorgungsbetriebe der Hansestadt Lübeck zuständig. Von dort ist die nachfolgende Rückmeldung eingegangen:

 

Einige Papierkorbarten und Farben sind historisch bedingt und der Verpflichtung zum sparsamen Umgang mit dem Geld der Gebührenzahler geschuldet.

r die Straßenreinigung gilt: Beachtung der Kosten (sowohl bei der Erstausstattung, als auch beim Ersatz), sinnvolle Anpassung an den Bedarf (Menge und Größe), Einfügen in das Farbkonzept der Stadtplanung.

- Die grünen Kunststoffbehälter, die noch im Stadtgebiet zu finden sind, waren viele Jahre die Standardpapierkörbe.

Sie sind gut sichtbar und vom Füllvolumen ausreichend und günstig in der Beschaffung.

- Die grauen Kunststoffbehälter gleicher Bauart und Kosten haben die Gnen im Zuge der Stadtentwicklung „Mitten in Lübeck“ abgelöst.

- Die grauen, eckigen Behälter haben im Inneren eine 120 l Mülltonne, sind farblich dem Konzept „Mitten in Lübeck“ angepasst, haben jedoch ein deutlich größeres Füllvolumen.

- Gelbe / orange Behälter sind in dem Gewerbegebiet Herrenholz zu finden. Die Farbe weicht vom allgemeinen Konzept der HL (grau) ab, um die Sichtbarkeit zu erhöhen.

Zeitweise stehen / standen die Behälter auf dem Drehbrückenplatz und in der Vorderreihe in Travemünde, weil kurzfristig keine grauen Abfallbehälter verfügbar waren.

 

Von der beck Port Authority wurde mitgeteilt, dass diese lediglich Müllbehälter während der Heringssaison im Frühjahr am Klughafen und auf dem Hansekai aufstellen, um den Abfall der Angelnden aufzunehmen. Dabei werden die schwarzen Standardhausmülltonnen der EBL verwendet.

 

Vom Stadtverkehr Lübeck ist erklärt worden, dass die an Haltestellen verwendeten Müllbehälter entsprechend den Gestaltungs- und Farbvorgaben blau sind.

 

 

6.1.2 Fernwärme (Herr Ramcke) 5.651 / Fachbereich 3

 TOP 6.2.5 am 07.12.2020 VO/2020/09583

  1. Am 29.08.2019 wurde der Bürgermeister beauftragt eine Fernwärmesatzung zu entwerfen (VO/2019/07093). Wie ist der Bearbeitungsstand und wann ist mit der Vorlage zu rechnen?
  2. Wie viele Geude in der Zuständigkeit des GMHL liegen im Bereich des bestehenden Fernwärmenetzes? Wie viele im Bereich der geplanten Erweiterung des Fernwärmenetzes? Und wie viele davon sind an das Fernwärmenetz angeschlossen bzw. ist dies in Planung?

 

Zwischenantwort am 15.02.2021

Gemäß Aussage des Fachbereiches 3, der für die Erstellung der Fernwärmesatzung zuständig ist, wird damit erst in 2021 begonnen.

 

Bezüglich der angefragten städtischen Gebäude im Zusammenhang mit dem Fernwärmenetz kann aktuell noch keine detaillierte Auskunft gegeben werden, da die angeforderten Leitungspläne der Stadtwerke Lübeck beim Gebäudemanagement der Hansestadt Lübeck noch nicht vorliegen. Sobald dies der Fall ist und eine Auswertung erfolgt ist, wird es zu einer abschließenden Beantwortung der Anfrage kommen.

 

 

6.1.3 Erschließung und Bebauung Rehsprung / Farnstieg (Herr Ramcke) 5.610

 TOP 6.2.4 am 07.12.2020 VO/2020/09564

Am Wochenende 21. / 22.11.2020 hat ein weiteres Mal das ehemalige Vereinshaus auf der geplanten Baufläche für den Bebauungsplan Rehsprung / Farnstieg in Kücknitz gebrannt.

Laut Homepage der Stadt Lübeck soll die Erschließung und Bebauung voraussichtlich 2020-2022 erfolgen.

Da hier noch keine Aktivitäten festzustellen sind, die Frage wie hier der aktuelle Stand im Verfahren ausschaut?

Und die Frage, ob hier vorgreifend und kurzfristig bereits das alte Vereinsheim abgerissen werden kann, um die Gefahren weiterer Brände ausschließen zu können.

 

Abschließende Antwort am 15.02.2021

Der Bürgerschaft wurde zur Bürgerschaftssitzung im November 2020 ein Sachstandsbericht zum Vorhaben Rehsprung / Farnstieg vorgelegt (VO/2017/05151-01).

Wie mit dem Vorhabenträger abgestimmt, wurde Ende November 2020 der Bauantrag nach § 34 BauGB (Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) zunächst für die nördliche Teilfläche eingereicht. Hier sollen ohne vorgeschaltetes Bebauungsplanverfahren 66 Wohneinheiten im öffentlich-geförderten Wohnungsbau entstehen.

 

Im Hinblick auf eine Bebauung der südlichen Teilfläche und auf die benötigte

öffentliche Erschließung ist ein Bebauungsplanverfahren für die Gesamtfläche durchzuführen. Sobald der Vorhabenträger die benötigten Unterlagen für den Aufstellungsbeschluss der Stadtverwaltung zuschickt, können die Unterlagen verwaltungsintern abgestimmt werden und der Aufstellungsbeschluss vorbereitet werden.

 

Bereits zum Zeitpunkt der Kaufvertragsunterzeichnung (Mai 2019) lag eine

Abrissgenehmigung für das Vereinsheim vor, sodass der Abriss jederzeit durch den Vorhabenträger vorgenommen werden kann.

 

 

6.1.4 Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen (Herr Luetkens) 5.610

 TOP 5.2.2 am 17.08.2020 VO/2016/03626-01

Frage 1:

Wie ist der aktuelle Sachstand in Bezug auf die Fragen, die in der VO/2018/03626 beantwortet wurden?

Frage2:

nnen die Verwendungsnachweise über die ordnungsgemäße Verwendung der „Kommunalisierungsmittel“ aus den Jahren 2018 und 2019 vorgelegt werden (Seite 2 der o.g. Vorlage)?

Frage 3:

Welche Schritte sind bis zum 01.01.2022 noch zu gehen, um die gesetzliche Vorgabe des §8 Absatz 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zu erfüllen? (Seite 4 der o.g. Vorlage) Wann erreicht die Hansestadt Lübeck „vollständige Barrierefreiheit“ im ÖPNV?

Frage4:

Wie haben sich die personellen Ressourcen entwickelt, um die Planungen, Ausschreibungen und Bauüberwachung von barrierefreien Bushaltestellen sicherzustellen (Seite 4 der o.g. Vorlage?

 

Abschließende Antwort am 15.02.2021

Der Bericht wurde vom Bereich Stadtplanung und Bauordnung in seiner Funktion als Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Abstimmung mit dem Bereich Stadtgrün und Verkehr als Straßenbaulastträger erstellt.

 

Zu 1.:

Bezüglich der Fragen die in der VO/2016/03626 gestellt worden sind, wird auf die als Anlage 1 beigefügten Zusammenstellungen verwiesen.

Zur Umsetzung eines barrierefreien ÖPNV sind Maßnahmen im 4. Regionalen Nahverkehrsplan (RNVP) ausgearbeitet und festgelegt worden.

 

Zu 2.:

Der Verwendungsnachweis für über die ordnungsgemäße Verwendung der Kommunalisierungsmittel aus dem Jahr 2018 und 2019 liegen vor. (Anlage 2 und 3)

 

Zu 3.:

Der Wortlaut des § 8 Abs. 3 Satz 3 PBefG umschreibt das Verständnis des Gesetzgebers, dass mit dem Begriff der „vollständigen Barrierefreiheit“ nicht von einer vollständigen Nachbesserung des bestehenden ÖPNV-Systems schon bis 2022 ausgegangen wird, sondern von einer schrittweisen Umsetzung im Rahmen anstehender Modernisierungs- und Investitionsmaßnahmen und -zyklen.

Eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV innerhalb der Hansestadt Lübeck kann bis zum Jahr 2022 nicht umgesetzt werden. Der Umsetzungs- und Maßnahmenplan zum Erreichen der Barrierefreiheit im ÖPNV greift die schrittweise Umsetzung im Rahmen anstehender Modernisierungs- und Investitionsmaßnahmen und zyklen auf.

 

Bei Haltestellen, die in den vergangenen Jahren umgebaut oder saniert worden sind, wurde entsprechend dem aktuellen Stand der Erkenntnisse und Vorschriften aus dem 4. RNVP auch die Barrierefreiheit berücksichtigt.

Um den weiteren barrierefreien Ausbau voranzubringen ist eine 1. Fortschreibung des 4. RNVP aufgestellt worden. Die Fortschreibung beinhaltet eine Kategorisierung und Priorisierung der Haltestellen in Hinblick auf den barrierefreien Ausbau. Für das erste Quartal 2021 ist es geplant das Beteiligungsverfahren für die Fortschreibung abzuschließen und den Gremienlauf zu starten.

 

Zu 4.:

Die Abteilung 5.610.2 Stadtentwicklung ist für die konzeptionelle Planung von Bushaltestellen zuständig. Die Umsetzungsplanung liegt im Aufgabenbereich von 5.660.6 urbane Mobilitätsprojekte.

5.610.2 finanziert aus Kommunalisierungsmitteln die Stelle der Umsetzungsplanung in der Abteilung 5.660.6. Diese Stelle wurde im April 2018 geschaffen. Eine Besetzung konnte erst ab 01.05.2019 erfolgen. Ab dem 01.03.2020 war die Stelle wieder bis zum 30.11.2020 vakant. Durch die Wiederbesetzung der Stelle kann der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen wieder aufgenommen werden.

 

 

6.1.5 Baumpflanzungen Moislinger Allee (Herr Pluschkell) 5.660

 TOP 6.2.11 am 07.12.2020

Im Rahmen des Umbaus der Moislinger Allee zwischen Lachswehrallee und Lindenplatz soll durch die Anpflanzung von Straßenbäumen der Alleecharakter der Straße wiederhergestellt werden. Hierzu wurde von Anwohnern und Beschäftigten Folgendes berichtet:

 

Durch verschiedene für die Straßenbäume vorgesehene Pflanzgruben laufen Kabelstränge/-bündel, Gasleitungen und andere Rohrleitungen.

Die ursprünglich vorgesehenen Baumpflanzungen wurden aufgrund von Interventionen von anliegenden Geschäftsleuten verlagert und reduziert.

Die Pflanzgruben wurden mit wurzeldichten Kunststoffplanen ausgelegt bzw. ummantelt.

 

Abschließende Antwort am 15.02.2021

Frage 1: Durch welche Baumpflanzgruben verlaufen Strom- und Rohrleitungen? Um was für Leitungen handelt es sich? Wird durch die Baumpflanzungen die Funktionalität der Leitungen kurz- oder langfristig beeinträchtigt? Wird durch den Leitungsverlauf bei eventuellen Reparaturarbeiten das Baumwachstum beeinträchtigt oder eine Baumfällung erforderlich?

Antwort:

Die ursprünglich bereits 2005 aufgestellte vier-streifige Planung für den Ausbau der Moislinger Allee musste aufgrund geänderter Förderrichtlinien 2017 überarbeitet werden. Als Ergebnis wurde die derzeit in der Ausführung befindliche Planung eines drei-streifigen Ausbaus abgestimmt. Dadurch hat sich insgesamt eine Querschnittsveränderung der ursprünglich geplanten Fahrbahnverkehrsfläche ergeben. Aufgrund bereits zuvor bestehender Leitungstrassen der Medienträger und unverhältnismäßiger Kosten für etwaige umfangreiche Umverlegungen, angesichts ohnehin nicht vorhandener freier Trassen im Geh- / Radwegbereich, hat es dazu geführt, dass auf der Westseite der Moislinger Allee nun die Baumreihe im Parkstreifen im Wesentlichen über der Trasse von Medienleitungen liegt. Hier sind sieben Baumpflanzgruben betroffen. Es handelt sich um Leitungen für Medien sowie für Strom und Gas.

Die Überpflanzung von Medienleitungen im Baumgrubenbereich sollte weder kurz noch langfristig zu einer Beeinträchtigung der betrieblichen Funktionalität dieser Leitungen führen. Wurzeln sind i.d.R. wasseraffin und können in Spalte bzw. Muffen von wasserführenden Leitungen eindringen, wenn diese nicht entsprechend geschützt sind. Durch die Baumstandorte verlaufen keine Wasserleitungen / Regenwasser abführende Leitungen.

Medienleitungen haben nach Regelwerk Nutzungserwartungen zwischen 40 50 Jahren. Sollte es zu Reparaturerfordernissen kommen, sind grabenlose Bauverfahren (unterirdischer Rohrvortrieb für z.B. Leerrohre) bzw. die notwendige Beräumung alter und / oder ersetzter Medientrassen durch die Medienträger anzuwenden, damit dadurch auch wieder freie Trassen für andere Medien geschaffen werden. Nicht mehr benötigte bzw. aufgegebene Leitungen müssen ausgebaut werden, bevor der begrenzte Untergrund weiter unnötig „verstopft“ wird.

 

Frage 2: Wie viele Alleebäume wurden ursprünglich geplant? Wie viele Baumpflanzungen sind aktuell noch vorgesehen? Bei wie vielen geplanten Baumpflanzen wurde der ursprünglich vorgesehene Baumstandort verlagert? Weshalb wurden die Anzahl und die Standorte der Bäume verändert?

Antwort:

In einem frühen Stadium (Entwurfsplanung) der jetzt in der Umsetzung befindlichen drei-streifigen Ausführungsplanung waren zunächst 17 Baumstandorte vorgesehen. Im Rahmen der vertiefenden Ausführungsplanung mussten aus Gründen der Verkehrssicherheit und freizuhaltender Sichtbeziehungen bei den einmündenden Straßen und seitlichen Grundstückszufahrten die Baumstandorte angepasst werden. Daher sind zwei Standorte aus rein technischen Gründen entfallen.

 

Frage 3: Wurden die Baumpflanzgruben mit Kunststoffplanen ausgelegt? Falls ja, zu welchem Zweck? Was hat dies für Folgen für das Baumwachstum?

Antwort:

Pflanzinseln sind plangemäß mit einem sogenannten Wurzelschutzfließ seitlich eingefasst, um zu verhindern, dass die sich zukünftig entwickelnden Wuzeln in die Verkehrsflächen orientieren und es dort dann zu Aufbrüchen kommt. Die Pflanzgruben selbst wurden zur optimalen Entwicklung der Bäume mit einem speziell auf die besonderen Standorte zugeschnittenen und optimierten Substrat verfüllt. Zur Tiefe hin sind die Pflanzguben offen.

Zudem wurden die Pflanzgruben für den vorgesehenen Einbauort unter Beteiligung der Fachleute / Fachplaner Stadtgrün ausreichend groß bemessen und auch entsprechend hergestellt. Durch die Lage der Medienleitungen im Fußbereich der Baumstandorte sind keine Nachteile auf das Baumwachstum zu erwarten.

 

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebenen Antworten zur Kenntnis.

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 6.1.4 - Anlage 1 (233 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich TOP 6.1.4 - Anlage 2 (61 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich TOP 6.1.4 - Anlage 3 (59 KB)