Auszug - Sonderhilfeprogramm "Strukturerhalt Kultur II"  

Sondersitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 2.1
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 30.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:02 - 17:49 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2020/09534 Sonderhilfeprogramm "Strukturerhalt Kultur II"
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Jakubczyk, Nina
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Hr. Bgm. Lindenau erläutert kurz das erweiterte Corona-Sonderhilfeprogramm „Strukturerhalt Kultur II“, das sich im Wesentlichen auf das erste Sonderhilfeprogramm stütze, jedoch um einige Punkte ergänzt wurde. Die Finanzierung der zweiten Auflage berühre den Haushalt 2021, daher muss diese Vorlage noch der Bürgerschaft zur Abstimmung vorgelegt werden. Geplant sei, zügig Ende Januar 2021 auszahlen zu können, sofern bis dahin der Haushalt genehmigt werde.

 

Fr. Jakubczyk erläutert die Unterschiede zwischen erstem und zweitem Teilprogramm. Eine wesentliche Neuerung im zweiten Teilprogramm sei eine mtl. Pauschale von 2.500 Euro brutto pro künstl./kaufm. Leitung je Einrichtung/Verein, sofern nicht sozialversicherungspflichtig festangestellt, da das Leitungspersonal am strukturellen Erhalt der Institution / des Vereins maßgeblich beteiligt sei. Bei der Berechnung des Zuwendungsbetrags werden Überbrückungshilfen von Bund, Land und das Kurzarbeitergeld in Abzug gebracht. Die Antragstellung soll ab 04.01.2021 für sechs Wochen bis zum 14.02.2021 möglich sein.

 

AM Schedel fragt, ob die KSK-Beiträge als Betriebskosten geltend gemacht werden.

 

Fr. Jakubczyk antwortet, dass diese nicht berücksichtigt werden.

 

AV Stolzenberg bittet darum, die Notwendigkeit, ein Unternehmergehalt für die künstl./kaufm. Leitung zu berücksichtigen, kurz zu schildern.

 

Fr. Jakubczyk antwortet, dass diese derzeit keine Einnahmen akquirieren und die Tätigkeit der Unternehmensführung mit der Pauschale finanziell aufgefangen werde.

 

AV Stolzenberg bittet darum, die Beweggründe zu erläutern, warum die institutionelle Förderung nicht angerechnet werde.

 

Fr. Jakubczyk antwortet, dass sich das kommunale Programm am Land orientiere, das in seinem Unterstützungsprogramm die institutionelle Förderung ebenfalls nicht in Abrechnung stelle. Bei keiner Einrichtung / keinem Verein würde sich der individuell errechnete Unterstützungsbetrag verringern, nur weil bei einer anderen Einrichtung / einem anderen Verein institutionelle Zuschüsse nicht in Abzug gebracht werden.

 

AV Stolzenberg fragt, warum das neu aufgelegte Programm bei der Einschränkung des Kreises der Begünstigtem bleibe und nicht Solo-Kulturschaffende sowie Schausteller berücksichtige.

 

Fr. Jakubczyk antwortet, dass Hilfsprogramme von Bund und Land Einzelkünstler:innen erreichen.

 

AV Stolzenberg weist auf den interfraktionelle Antrag unter TOP 3.1 hin und schlägt vor, diesen TOP gemeinsam mit TOP 2.1 zu beraten. Der Ausschuss stimmt zu.

 

AV Stolzenberg erläutert den interfraktionelle Antrag unter TOP 3.1, der die Erweiterung des Personenkreises der Begünstigten, v. a. die Solo-Kulturschaffenden der Veranstaltungsbranche beinhalte, da Bundes- und Landeshilfen für diesen Kreis nicht auskömmlich seien oder nicht greifen. Im Rahmen von „Strukturerhalt Kultur II“ sollen diese sowie Schausteller antragsberechtigt sein, sofern eine Existenzgefährdung vorliege.

 

AM Rottloff fragt in Richtung der Antragstellenden, welche Berufe konkret in den subsummierenden Begriff Veranstaltungsbranche fallen, wie hoch das Finanzvolumen konkret in Euro wäre und wie hoch die Anzahl des Personenkreises in der Hansestadt sei.

 

AV Stolzenberg antwortet, die Antragstellenden haben bewusst auf die Differenzierung der Begünstigten verzichtet. Es sei nicht sinnvoll, hier zu klassifizieren und spezifizieren. Der Antrag beinhalte keine Angabe der benötigten Summe, da diese schwer einschätzen sei. Die Ermittlung des benötigten Finanzrahmens sei Angelegenheit der Verwaltung.

 

AM Petereit bittet darum, von einer Grundsatzdiskussion abzusehen, da solch eine bereits mehrfach geführt wurde. Außerdem wurden ähnlich lautende Anträge in der Vergangenheit abgelehnt. Fernernne eine Kommune eine Erweiterung des Adressatenkreises um die genannte Berufsgruppen/-branche finanziell nicht tragen. Die SPD lehne den interfraktionellen Antrag ab.

 

AM Burkard untermauert den interfraktionellen Antrag der Parteien Die Unabhängigen, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen mit den Worten „Wo politischer Wille ist, ist auch ein Weg“. Es sei nicht die Frage, was die Kommune nicht, sondern was sie leisten können. Das zweite ausgearbeitete Programm sei im Vergleich zum ersten innovativer. Jedoch verzeichnen Veranstaltungsbetriebe erhebliche Einbußen, auch weil die Veranstaltungswirtschaft bisher nur unzureichend berücksichtigt worden sei. Obwohl diese Branche als Wirtschaftszweig jährlich 130 Mrd. Euro Umsatz mache.

 

AM Schedel merkt an, es sei bedauerlich, dass im zweiten Programm weiterhin nur Privattheater und Vereine berücksichtigt werden. Sie bittet um Berücksichtigung des interfraktionellen Antrags und um die Unterstützung von v.a. Musiker:innen.

 

AM Rottloff äert, dass bedauerlicherweise in der Diskussion immer noch keine Zahlen, Daten, Fakten geliefert wurden. Das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein habe am 9.9.2020 (Nr. 124/2020) über die Struktur der Veranstaltungsbranche informiert. Demnach gehören Schausteller nicht, aber dafür Diskotheken, Messe -u. Kongressveranstalter, Theaterensembles, Betrieb- und Sportanlagen u.v.m. zur schleswig-holsteinischen Veranstaltungsbranche. Zum Finanzvolumen ergänzt AM Rottloff, dass es 116.208 Berechtigte in Schleswig-Holstein gebe. Bei insg. 15 Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein entfallen ca. 12 Mio. Euro auf Lübeck. Wenn mind. 70% der entstandenen Einnahmeausfälle von der Kommune ersetzt werden sollen, wären das 8,4 Mio. Euro. Das Aufstockungsvolumen werde ca. 20 Mio. Euro hoch sein. Allerdings gebe es Hilfen von Bund, Land und Stiftungen wie Possehl und der Gemeinnützigen. Die CDU werde den interfraktionellen Antrag ablehnen und der Vorlage der Verwaltung zustimmen.

 

Hr. Bgm. Lindenau ergänzt zum Thema Wirtschaftszweige/Dienstleister der Veranstaltungsbranche, dass auch Security-Unternehmen dazu gehören. Die Intention des Corona-Sonderhilfeprogramms der Stadt sei, die Struktur von Kultureinrichtungen und -vereinen zu erhalten und zu unterstützen. Das kommunale Programm kann nicht gemäß den Ausführungen von AV Stolzenberg ausgeführt werden. Würde der Kreis der Begünstigten um die gesamte Veranstaltungsbranche erweitert werden, müsse erst von der Verwaltung evaluiert werden, wer letztendlich wirklich antragsberechtigt sei. Dieser Vorgang würde zu viel kostbare Zeit in Anspruch nehmen, denn eigentlich sei das Ziel solcher Soforthilfeprogramme, schnelle Hilfe zu leisten.

 

AV Stolzenberg bezieht Stellung zur Wortmeldung von AM Rottloff. Es sollen nur Lübecker Wirtschaftsbetriebe unterstützt werden, die in ihrer Existenz gefährdet seien und wenn Einzelpersonen durch das Raster andere Sonderhilfeprogramme fallen. Er erwarte, dass nur ein Bruchteil von den errechneten 20 Mio. Euro erforderlich sei.

 

AM Burkard fragt in Richtung Bgm. Lindenau, welcher Bereich sonst von der Stadt gefördert werden könne.

 

Hr. Bgm. Lindenau antwortet, dass eine Einzelförderung wirtschaftlich tätiger Personen auf kommunaler Ebene nicht möglich sei. Aber Förderungen von Gemeinschaftsprojekten der Veranstalter wären möglich. Es gab zwei Zusammenkünfte der Lübecker Veranstaltungsbranche im Rathaus, auch um zu erörtern, wie die Stadt Zusatzkosten im Rahmen der Pandemiebekämpfung (z. B. digitale Erfassungsmöglichkeiten) übernehmen könne, und um sich über Marketingstrategien und Programme auszutauschen, die v. a. der Kundenbindung nach der Pandemie dienen.

 

AM Burkard bedauert, dass das „Kreativpotential der Verwaltung“ verbraucht sei. Er fragt, an welcher Stelle die Stadt Kosten erstatten könne, z. B. bei Pachten, Mieten und Steuern.

 

Hr. Bgm. Lindenau weist darauf hin, dass bereits im Frühjahr dieses Jahres z. B. Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie erlassen wurden. Zur Kreativität der Stadtverwaltung entgegnet er, dass diese sehr gerne weiterhin kreativ wäre, allerdings sei sie auch an Recht und Gesetz gebunden.

 

AM Dr. Junghans teilt mit, dass z. B. der Gewerbesteuersatz gesenkt werden könne. Dadurch werde ein großer Teil der Veranstaltungsbranche und mittelbar Betroffene wesentlich entlastet.

 

Hr. Bgm. Lindenau merkt an, dass sich besonders die Stiftungen bei der finanziellen Unterstützung der Einzelakteure engagieren, was aktuell auch die zweite Auflage des „Kulturfunken“ der Possehl-Stiftung beispielhaft zeige. Die Stadt bemühe sich um die institutionelle Kultur, damit diese Kulturorte durch die Pandemie nicht verloren gehen. Dieses Zusammenspiel von privatem Engagement und öffentlicher Unterstützung sei in Deutschland beinahe einzigartig.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum