Auszug - Kulturentwicklungsleitlinien  

17. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 5.1
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 09.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 18:47 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2020/09394 Kulturentwicklungsleitlinien
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Jakubczyk, Nina
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Hr. Bgm. Lindenau leitet ein, dass diese Vorlage als Bestandsaufnahme einen guten Auftaktr zukünftige kulturpolitische Ziele und damit zeitgemäße Kulturarbeit darstelle. Es biete außerdem einen Überblick über aktuelle wirtschaftliche, touristische und darüber hinausgehende Initiativen. Diese kulturpolitischen Leitlinien seien als Einstieg in weitere organisierte Entwicklungen, die unterschiedliche becker Akteure einbinde, zu lesen. r eine ganzheitliche Weiterentwicklung der Lübecker Kulturlandschaft sei u. a. eine projektorientierte, drittmittelfinanzierte Zusammenarbeit geplant.

 

Fr. Jakubczykhrt aus, dass diese Vorlage auch verschiedene, seit 2017 stattgefundene Beteiligungsformate gebündelt darstelle und einzelne Pläne und Etappenziele beinhalte. Es handle sich um ein gutes Gerüst, das auch der designierten Kultursenatorin eine gute Übersicht biete über die hiesigen Kulturakteure sowie Themen, die die Kultur in ihrer Gänze betreffen. Diese Leitlinien sollen gemeinsam mit Verwaltung und Trägern der freien Szene umgesetzt werden. Ziel sei es auch, unbürokratische Wege einzuschlagen sowie besser abgestimmt und zielgerichtet gemeinsam mit Akteuren und Eirichtungen die lokale Kulturlandschaft voranzubringen.

 

AM Dr. Junghans lobt den Einstieg in die Kulturentwicklungsplanung. Er bitte jedoch um Vertagung diese TOPs, weil eine intensive Beratung hierüber in der CDU-Fraktion noch ausstehe. Außerdem müsse der neugewählten Kultursenatorin die Möglichkeit gegeben werden, sowohl daran als auch an der Weiterentwicklung mitzuwirken. Er vermisse in diesem Papier eine klarere Aussage zur Wiedererrichtung eines Archäologischen Museums. Außerdem solle im Falle einer Überarbeitung der Leitlinien jede Form von Extremismus berücksichtigt werden. Er empfehle, dass diese Leitlinien alle nf Jahre fortgeschrieben werden. Bei einer Fortschreibung sei es wünschenswert, traditionell nach Bereichen zu gliedern (Allg. Kulturförderung, Archiv, Bibliothek, Museen etc.) und innerhalb der Bereiche in Ausgangslage, Ziele und Maßnahmen zu untergliedern. Die Kulturentwicklungsleitlinien sollen als zentrales Steuerungsinstrument weiter entwickelt werden.

 

Hr. Böhm regt eine Vertagung dieses TOPs an. V. a. der Aspekt Teilhabe, unter Kap. 3.2 der Leitlinien, sei wichtig. Daher sollen auch Senior:innen in diesem Papier berücksichtig werden. Außerdem sollen Handlungsempfehlungen deutlicher formuliert werden. Er kommentiert die gendergerechten Formulierungen in der vorliegenden Fassung der Leitlinien, die nicht immer einheitlich seien.

 

AM Schedel dankt den Verfasserinnen dieser Leitlinien. Sie plädiere für eine Vertagung, da die Vorbereitungszeit nicht ausgereicht habe, um diese Vorlage intensiv zu studieren. Sie weise aber darauf hin, dass bei der Auflistung der städtischen Kultureinrichtungen die Abt. Denkmalpflege fehle, befürworte jedoch die Idee, eine Testphase von drei Jahren durchzuführen. Abschließend sei ihrer Ansicht nach nicht hinreichend beantwortet worden, wie die kulturelle Beziehung zwischen Altstadt und angrenzenden Stadtteilen sei.

 

Hr. Bgm. Lindenau merkt an, dass der neuen Kultursenatorin dieses Papier bereits vorliege. Diese Leitlinie stelle eine gute Grundlage dar, um inhaltlich in die praktische Arbeit überzugehen. Bewusst sei kein Kulturentwicklungskonzept entwickelt worden. Wichtig sei, dass der vorliegende Konzeptrahmen die lokale Kultur in ihrem Handeln nicht einenge. Es solle gewährleistet werden, dass Kultur ohne Einschränkungen unabhängig agieren könne, um wichtige Impulse und Innovationen zu bieten. Das Kulturtreibhaus könne in seiner Funktion Anlaufstellen benennen, wenn es Unterstützung braucht, damit Kreativität und Kultur sich frei entfalten können. Ein fester Rahmen sei jedoch bei institutionellen Einrichtungen notwendig. Zur Teilhabe von Senior:innen entgegnet Hr. Bgm. Lindenau, dass Teilhabe nicht Frage des Lebensalters, sondern der finanziellenglichkeiten jedes Einzelnen sei. Es gehe vielmehr darum, wie chancengerechte kulturelle Teilhabe in der Breite der Gesellschaft verankert werden könne, gemäß des Credos „Kultur für alle“.

 

AV Stolzenberg schließe sich dem Lob seiner Vorredner:innen an. Er äert, dass die Beteiligung von Jugendlichenr solche größeren Entwicklungen essentiell sei. Er fragt, ob es inhaltliche Abstimmungen mit Kulturakteur:innen vorab gegeben habe.

 

Fr. Jakubczyk verweist auf die Beteiligungsformate, die zuvor mit becker Kulturakteur:innen stattgefunden haben. Innerhalb eines Beratungskreises seien die Überlegungen professionell gespiegelt worden.

 

AV Stolzenberg lässt über den Vertagungsantrag abstimmen. Der Ausschuss beschließt einstimmig die Vertagung.


Beschluss:

1. Die Bürgerschaft beschließt die Leitlinien zur Kulturentwicklung (Seite 32 34) als Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für die kulturelle Entwicklung in der Hansestadt Lübeck.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, ein Konzept r die dreijährige Testphase „Zukunftslabor Kulturtreibhaus“ mit den in diesem Bericht genannten Aufgaben und Zuständigkeiten (Seite 36 40) zu erarbeiten und Drittmittel für die Umsetzung einzuwerben.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

x

Ohne Votum