Auszug - AM Pluschkell (SPD) und Lötsch (CDU): Umsetzung Haushaltsbegleitbeschluss 2020  

Sondersitzung des Bauausschusses - Haushaltsberatung (gemeinsame Sitzung mit dem Hauptausschuss)
TOP: Ö 3.1.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mi, 09.09.2020 Status: öffentlich
Zeit: 16:45 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: MARITIM Travemünde
Ort: Strandhotel-MARITIM
VO/2020/09231-01 AM Pluschkell (SPD) und Lötsch (CDU): Umsetzung Haushaltsbegleitbeschluss 2020
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna HagenBezüglich:
VO/2020/09231
Federführend:5.060 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Toll, Markus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Antwort:

 

1. Klimaschutz

Wurde im FB5 eine Stelle für die Organisation und Koordination der Verkehrswende geschaffen? Seit wann ist diese Stelle besetzt? In welchem Umfang wird diese Stelle für die Stärkung der Themen E-Mobilität und ÖPNV eingesetzt?

Antwort:

Die Stelle wurde der Abteilung Stadtentwicklung im Bereich Stadtplanung und Bauordnung zugeordnet (610.2). Das Besetzungsverfahren ist mittlerweile abgeschlossen. Die Stelle wurde nach einem externen Ausschreibungsverfahren mit einem internen Bewerber, Herrn Michael Stödter, besetzt. Eine vollständige Aufnahme der Tätigkeiten als Verkehrswendebeauftragter kann erfolgen, sobald die Stelle von Herrn Stödter nachbesetzt ist. Diese Stelle befindet sich derzeit in der öffentlichen Ausschreibung.

 

2. Bäume für den Klimaschutz

Wann wird der Bürgermeister der Lübecker Bürgerschaft ein Konzept entgegen zu bringen mit dem Ziel, dass die Hansestadt Lübeck einen wirksamen Beitrag leistet zum Schutz der Bäume in Lübeck, zur Erweiterung der Lübecker Forsten und zur Ansiedlung von mehr Grün im städtischen Raum? Welche Maßnahmen wurden ergriffen, damit

A) viel mehr Lübecker Straßen (wieder) zu Alleen werden, was das Stadtklima verbessert und auch eine wesentliche CO2-Minimierung mit sich bringt?

B) es für die in den Lübecker Straßen und Grünanlagen in den letzten Jahren gefällten Bäume Ersatzpflanzungen vor Ort gibt?

C) eine Neupflanzung von 1 Mio. Bäumen im Bereich der Hansestadt Lübeck gibt und hierbei möglichst viele Lübecker Bürger, Organisationen und Betriebe die Möglichkeit erhalten, sich daran zu beteiligen - durch Baumspenden, Bereitstellung von Flächen, finanzielle Unterstützung und persönliche Leistungen?

Unter welcher Haushaltsstelle sind die zur Umsetzung des Konzeptes bereitgestellten Haushaltsmittel in Höhe von 250.000 Euro im Haushalt 2020 geordnet? In welchem Umfang wurden bzw. werden diese Mittel in Anspruch genommen?

Antwort:

Zu 2. A):

In den vergangenen Jahren ist im Bereich Stadtgrün und Verkehr bereits eine Menge vorbereitender Arbeiten erfolgt. So wurde eine Richtlinie zum Pflanzen von Straßenbäumen in der Hansestadt Lübeck erstellt, die als Planungsgrundlage für Straßenbauplanungen und in Erschließungsgebieten nachhaltige Vertragsgrundlage ist.

Auf Grundlage des vorhandenen Baumkatasters kann eine Auswertung potentieller Baumstandorte relativ schnell erfolgen.

Die neuen Konzessionsverträge ermöglichen auch eine Bepflanzung auf Leitungstrassen.

Forschungsprojekte zum Thema Baumsortimente der Zukunft – Stadtgrün 2025 laufen auch 2020 in der HL weiter.

Das eigentlich jährlich stattfindende Hansebaumforum, für das die HL überregionaler Gastgeber der Fachwelt rund um das Thema Straßenbaum ist, muss wegen Corona leider ausfallen.

Durch den Bereich Naturschutz wurden Vorschläge für Standorte zur Neupflanzung von Alleebäumen an den Bereich Liegenschaften versandt. Eine Rückmeldung steht hier noch aus. Ein Gesamtkonzept zum Thema Alleen wird aus landschaftsplanerischer Sicht im thematischen Landschaftsplan „Klimawandel“ erarbeitet. Dies ist auch so im Maßnahmenpaket Klimaschutz verankert.

Die Fachkompetenz ist vorhanden. Der Aufwand ist aufgrund der Komplexität allerdings nicht zu unterschätzen. Es gilt eine Nach- oder Neupflanzung auch mit anderen Flächenbedarfen wie z.B. dem Ausbau der Radverkehrsinfrakstruktur abzuwägen. Im August 2020 konnte die entsprechende Abteilungsleitung neu besetzt werden. Ein Organisationsgutachten für die Abteilung wird aktuell erstellt.

Zu 2. B):

Bevor eine Nachpflanzung in einer Grünanlage erfolgen kann muss der Baumbestand der gesamten Grünanlage bewertet und neu geplant werden. Die Erstellung von Parkpflegewerken wäre hier eine erforderliche aber derzeit nicht vorhandene Grundlage.

Zu 2. C):

Waldflächen:

Es wurden alle Forstreviere des Bereiches Stadtwald bereist. Dabei konnten Flächen identifiziert werden, auf denen eine Aufstockung des Bestandes möglich und sinnvoll ist. Weiterhin wurden Freiflächen im Wald ermittelt, die bewaldet werden können.

Der Pflanzgarten im Revier Falkenhusen wurde reaktiviert, um auch eigenes Saat- und Pflanzgut heranziehen zu können.

Für diese Maßnahmen sind bereits Förderanträge bei der Landwirtschaftskammer gestellt worden.

Für die Aufforstung von Nichtwaldflächen im Lübecker Stadtgebiet:

Mit dem Bereich Liegenschaften und der UNV fanden verschiedene Besprechungen und Ortsbegehungen statt, um Nichtwaldflächen im Stadtgebiet Lübeck ausfindig zu machen, die sich zur Bewaldung eignen. Im Ergebnis stehen kurzfristig 8ha zur Aufforstung zur Verfügung. Der Antrag auf Erstaufforstung für diese Fläche wurde bei der Landwirtschaftskammer gestellt. Noch in diesem Herbst wird mit der Aufforstung der Fläche begonnen.

Der Bereich Stadtwald führt eine Liste mit interessierten Bürgern. Diese werden bei geplanten Aktivitäten angesprochen, bzw. haben sich auch schon zu bestimmten Aktivitäten angemeldet.

Geldspenden für den Bau von Wildschutzzäunen sind zurzeit in Höhe von 9.000,00 Euro eingegangen.

Baumspenden sind auch bereits jetzt im Bereich Stadtgrün und Verkehr möglich.

Darüber hinaus erfolgt eine Beteiligung des Stadtwaldes bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes.

Die Haushaltsmittel in Höhe von 250.000,00 Euro stehen beim Sachkonto 555001000.522113000 zur Verfügung. Sie werden für den Ankauf von Pflanzen und den Bau von Wildschutzzäunen in Anspruch genommen.

 

3. Radverkehrswege und -anlagen

A) Unter welcher Haushaltsstelle sind die Planungskosten für den Bau eines neuen Radweges von Blankensee nach Groß Grönau bereitgestellt?

B) Unter welcher Haushaltsstelle sind die Planungskosten für den Lückenschluss des Radweges von Travemünde nach Warnsdorf bereitgestellt?

C) Unter welcher Haushaltsstelle sind die Kosten für die Herstellung der Nutzungsfähigkeit des Fuß-/Radweges unterhalb der Puppenbrücke bereitgestellt?

D) Was ist das Ergebnis der Gespräche mit dem Eigentümer des Parkhauses in den Lindenarkaden über die Errichtung einer großen Fahrradabstellanlage in der Tiefgarage der Lindenarkaden? Unter welcher Haushaltsstelle sind die Planungsmittel für den Bau eines Fahrradparkhauses im Bahnhofsumfeld bereitgestellt?

E) Warum wurde der Lübecker Bürgerschaft bis Ende 2019 keine Vorlage hinsichtlich der Ausstattung aller ÖPNV-Schwerpunkthaltestellen mit mindestens vier Abstellmöglichkeiten für Fahrräder entgegen gebracht? Wann wird dieser Bericht nunmehr vorgelegt?

F) Warum wurde der Lübecker Bürgerschaft bis zum Sommer 2020 kein Bericht über den Bedarf an Fahrradabstellmöglichkeiten an den übrigen Haltestellen und die damit verbundenen Maßnahmen und Kosten entgegen gebracht?

Unter welcher Haushaltsstelle sind die für die vorgenannten Maßnahmen sind im Haushalt 2020 zusätzlich 200.000,00 Euro€ beschlossenen Finanzmittel bereitgestellt? In welchem Umfang wurden bzw. werden diese Mittel in Anspruch genommen?

Antwort:

Frage A bis C:

Für die Punkte A bis F wurden von der Bürgerschaft 200.000,00 Euro zusätzlich bereitgestellt. Diese wurden im Produktsachkonto 541001.625.7852000 geordnet.

Der Runde Tisch Radverkehr hat sich dafür ausgesprochen, dass zunächst die Radverkehrsverbindungen innerorts verbessert werden sollen. Diese sind entscheidend für den Schul- als auch für den Berufsverkehr. Mit den nur begrenzt zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten werden nach dieser Richtungsentscheidung Prioritäten gesetzt. Für 2021 ist eine weitere Stelle zur Radverkehrsplanung angemeldet worden.

Auf dem o.g. Produktsachkonto stehen 2020 insgesamt 1,9 Mio. Euro für den Um- und Ausbau von Geh- und Radwegen zur Verfügung. Aktuell geht der Fachbereich Planen und Bauen davon aus, dass davon mindestens auch 1,5 Mio. Euro kassenwirksam umgesetzt werden können.

Frage D:

Es haben bereits mehrere Gespräche mit dem Betreiber des Parkhauses stattgefunden. Dieser ist an einer Zusammenarbeit mit der HL grundsätzlich interessiert. Allerdings ist die Dauer der Geschäftsbeziehung des Betreibers mit dem Eigentümer zu beachten. Investitionen der HL sind nur dann sinnvoll, wenn auch eine mittel- bis langfristige Lösung möglich ist. Hierzu wird die Verwaltung erneut Abstimmungen aufnehmen.

Frage E & F:

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird Ende dieses Jahres die Arbeiten zur Aufstellung des Verkehrsentwicklungsplans beginnen. In diesem Zuge ist die Festlegung von Schwerpunkthaltestellen mit unterschiedlichen Mobilitätsangeboten vorgesehen.

 

4. Winterdienst Fahrradwege (Feldversuch)

Der Bürgermeister wurde beauftragt, vor den Haushaltsberatungen 2021 der Lübecker Bürgerschaft einen Bericht vorzulegen, auf dessen Basis ggf. ein Konzept für die Neuausrichtung des Winterdienstes auf den Fahrradwegen der Hansestadt Lübeck entwickelt und in den folgenden Haushaltplanungen berücksichtigt werden kann. Warum wurde dieses Konzept bislang nicht vorgelegt? Wann wird es vorgelegt?

Antwort:

Die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) und der Bereich Stadtgrün und Verkehr (5.660) haben gemeinsam in der Brandenbaumer Landstraße ein geeignetes Teilstück des dortigen Radweges festgelegt, um das Konzept der Neuausrichtung des Winterdienstes auf den Fahrradwegen der Hansestadt Lübeck mit umweltfreundlichen Streugut als Versuch zu testen.

Aufgrund der milden bzw. gar nicht vorhandenen Wintereinbrüche in Lübeck, war es leider bisher nicht möglich dieses Konzept in der Praxis zu testen.

 

5. Den ÖPNV in Lübeck nachhaltig ausweiten

Das Angebot von Bussen und Bahnen in Lübeck soll den Bedarfen der Menschen angepasst werden. Der Lübecker Bürgerschaft sollte hierzu spätestens im Sommer 2020 ein geeignetes Konzept vorgestellt werden. Warum wurde dieses Konzept bislang nicht vorgelegt? Wann wird es vorgelegt?

Antwort:

Ein entsprechendes Gutachten wurde beauftragt und wird voraussichtlich im Oktober 2020 vorliegen.

 

6. Kommunales Flächenmanagement

Wirtschaftsausschuss und den Bauausschuss sind frühzeitig zu beteiligen, wenn bei der geplanten Veräußerung von stadtplanerisch wichtigen Flächen durch Dritte seitens der Hansestadt Lübeck auf die Wahrnehmung eines städtisches Vorkaufsrechts verzichtet werden soll. Bei welchen stadtplanerisch wichtigen Grundstücken hat die Hansestadt Lübeck seit September 2019 auf die Wahrnehmung eines städtischen Vorkaufsrechts verzichtet?

Antwort:

Im Rahmen der Bitte um Erteilung einer Vorkaufsrechtsverzichtserklärung erhält die Hansestadt Lübeck Kenntnis von Grundstücksveräußerungen. Diese werden in enger Abstimmung zwischen den Fachbereichen 2 und 5 geprüft. Sollten stadtplanerisch wichtige Flächen betroffen sein, werden der Wirtschaftsausschuss sowie der Bauausschuss frühzeitig beteiligt. Auf der Grundlage des Bürgerschaftsbeschlusses vom 27.08.2020, VO/2020/09259 wird ein Konzept für die Ausübung von Vorkaufsrechten nach BauGB erarbeitet.

 

7. Struckbach

Welche Maßnahmen wurden ergriffen zur Beräumung ehemaliger Gartenlauben auf der Grünfläche „Am Spargelhof / Struckbach“? In welchem Umfang wurden bzw. werden die hierfür bereitgestellten Mittel in Höhe von 180.000,00 Euro in Anspruch genommen?

Antwort:

Die Beräumung von Gartenlauben auf der Grünfläche „Am Spargelhof“ erfolgt im Herbst 2020 (ab 01.10.2020) nach dem Ende der Vegetationsschutzperiode (§ 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG).

 

8. Beleuchtung zur Reduzierung von Angsträumen

Der Bürgermeister wurde beauftragt, für Beleuchtungsmaßnahmen zur Beseitigung von Angsträumen im Haushalt 2020 und den Folgejahren gemäß Bürgerschaftsbeschluss VO/2019/07271 mit 100.000,00 Euro jährlich zu berücksichtigen. Warum wurde der Lübecker Bürgerschaft im November 2019 und danach keine entsprechende Prioritätenliste vorgelegt?

Antwort:

Beim Thema Beseitigung von Angsträumen spielt Psychologie und die subjektive Wahrnehmung eine große Rolle. Der Beleuchtung kommt hier neben u.a. der räumlichen Gestaltung des Umfeldes eine gewisse Bedeutung zu. In Bezug auf die Beleuchtung gibt es gesetzliche Vorgaben, was / wann beleuchtet wird.

Die Verwaltung rüstet bereits jetzt sukzessive die Beleuchtungsanlagen mit LED auf, die eine bessere Ausleuchtung des Umfeldes ermöglichen. Wenn darüber hinaus Handlungsbedarf aufgrund von „Angsträumen“ gesehen wird, dann müssen die erweiterten Anforderungen definiert werden. Zur Definition der Anforderungen findet eine behördenübergreifende Abstimmung statt. Vor diesem Hintergrund konnten die zusätzlich eingestellten 100.000,00 Euro noch nicht verausgabt werden.

2020 wurden u.a. Maßnahmen zur Verbesserung der Beleuchtungssituation durch Umrüstung auf LED-Beleuchtung zum Beispiel an den Straßen Friedhofsallee und Vorwerker Straße sowie durch Installation neuer Anlagen an den Straßen An den Schießständen und Auf dem Baggersand umgesetzt.

 

9. Parkhäuser

Der Bürgermeister wurde beauftragt, die Kosten für den Bau eines Parkhauses bzw. einer Parkpalette in Travemünde Am Fahrenberg im Haushalt zu ordnen und den Neubau umzusetzen. Unter welcher Haushaltsstelle sind im Haushalt 2020 die beschlossenen 150.000,00 Euro Planungsmittel und in den Folgejahren 1.500 T€ Investitionsmittel bereitstellt? In welchem Umfang wurden bzw. werden diese Mittel in Anspruch genommen?

Antwort:

Derzeit werden auf der Fläche Lotsenberg grundstücksordnende Arbeiten (Arrondierung) vorgenommen mit dem Ziel der Herrichtung einer provisorischen ebenerdigen Parkplatzfläche. Anschließend soll das Grundstück für die Errichtung einer Parkpalette erneut ausgeschrieben werden. Dies baut auf dem Beschluss der Bürgerschaft vom 25.06.2020 auf (VO/2020/08862), die am 28.09.2017 beschlossene Bestellung eines Erbbaurechtes zurück zu nehmen. Über die Hintergründe wurde in den Sitzungen des Wirtschafts- und Hauptaus-schusses im Juni 2020 berichtet.

Die Mittel für die Fläche „Am Fahrenberg“ wurden entsprechend geordnet. Nach Klärung / Realisierung des Projektes „Lotsenberg“ erfolgt die weitere Abstimmung zur Fläche „Am Fahrenberg“, um das Ausschreibungsergebnis nicht zu beeinflussen.

 

10. Planung zur Umgestaltung der Kreuzung Gneversdorfer Weg/Travemünder

Landstraße/Torstraße

Unter welcher Haushaltsstelle sind die Haushaltsmittel für die Planung der Umgestaltung der Kreuzung Gneversdorfer Weg / Travemünder Landstraße / Torstraße, inklusive der Kosten für eine Machbarkeitsprüfung zur Schaffung einer neuen Straßenverbindung zwischen Gneversdorfer Weg und Teutendorfer Weg nördlich der Eisenbahngleise, im Haushalt 2020 bereitgestellt? In welchem Umfang wurden bzw. werden diese Mittel in Anspruch genommen? Wie weit sind die entsprechenden Planungen?

Antwort:

Die besagten Haushaltsmittel sind im Produktsachkonto 544001.036.7852000 geordnet. Die Durchführung einer Machbarkeitsuntersuchung wird durch Mitarbeiter:innen des Bereiches Stadtplanung und Bauordnung 2020 begonnen, Vorstellung Ergebnisse in 2021.

Aufgrund dringlicher konzeptioneller Arbeiten im Zusammenhang mit der Veränderung der Verkehrsführung im Altstadtbereich Travemünde aufgrund anstehender Baumaßnahmen am Fischereihafen / Baggersand konnte mit den Planungen noch nicht begonnen werden.

 

11. Investitionscontrolling

Warum wurde nicht quartalsweise im Bauausschuss über den Umsetzungsstand der einzelnen Maßnahmen aus dem Investitionsplan 2020 zu berichtet?

Antwort:

Mit dem 2. Zwischenbericht 2020 VO/2020/09222 wurde auch zu den Investitionen berichtet. Der Bericht umfasst rd. 70% des Investitionsvolumens.

 

12. Verwaltungszentrum

Unter welcher Haushaltsstelle sind die gemäß dem Begleitantrag VO/2019/07280 beschlossenen Planungsmittel in Höhe von 200.000,00 Euro in 2020 für ein Verwaltungszentrum bereitgestellt? Wie weit ist die entsprechende Planung?

Warum wurde dem Hauptausschuss nicht spätestens im April 2020 ein entsprechender Zwischenbericht vorgelegt?

Antwort:

Die Mittel wurden im Produktsachkonto 111029031 7851000 beim GMHL für 2020 eingestellt. Da die Maßnahme als Haushaltsbegleitbeschluss aufgenommen wurde, konnte diese bei der ursprünglichen Projekt- und Personalplanung des GMHL für 2020 nicht berücksichtigt werden. Trotzdem hat das GMHL die Planung mit der Grundlagenermittlung gestartet. Diese beinhaltet u.a. eine Erhebung der voraussichtlich erforderlichen Flächen und die Recherche nach möglichen Standorten zur Realisierung eines neuen Verwaltungszentrums. Investive Mittel mussten hierfür bislang nicht in Anspruch genommen werden, da die bisherigen Planungsvorbereitungen verwaltungsintern durchgeführt wurden.

Da bislang noch keine belastbaren und mitteilungsrelevanten Planungsergebnisse vorliegen, ist ein erster Zwischenbericht für 2021 geplant.

 

Zu den gegebenen Antworten lässt der Vorsitzende Nachfragen zu:

Herr Lötsch möchte zum Punkt 3 (Radverkehrswege und –anlagen) wissen, warum die Verwaltung das umsetze, was der Runde Tisch Radverkehr (RTR) vorschlage und nicht das, was in der Bürgerschaft beschlossen worden sei. Der RTR sei nur ein Beratungsgremium, welches seinerzeit von der CDU initiiert wurde und die Bürgerschaft dagegen ein Beschlussgremium. Er möchte weiter wissen, ob die 200.000 Euro als Haushaltsreste nach 2021 übertragbar wären.

Frau Hagen führt aus, dass der politisch besetzte RTR die Priorität bei der Herrichtung der innerstädtischen Radwege sehe. Möglicherweise bestehe hier ein Kommunikationsdefizit, weswegen sie zusagt, in Zukunft die Empfehlungen des RTR, im Anschluss an die Sitzungen im Bauausschuss vorzustellen. Frau Hagen bestätigt, dass die angefragten 200.000 Euro nach 2021 übertragbar seien.

 

Herr Lötsch merkt zum Punkt 8 (Beleuchtung / Angsträume) an, dass hierzu am 29.11.2018 im Bauausschuss ein Bericht in Aussicht gestellt worden sei, dieser aber bisher nicht vorgelegen habe, und warum im Haushalt 2021 keine Mittel angemeldet seien.

Frau Hagen berichtet aus einer gemeinsamen Sitzung u.a. mit der Polizei, dem Frauenbüro und Teilen der Verwaltung, dass dort kein konkreter Bedarf abgeleitet werden konnte. Insbesondere die Kriminalstatistik der Polizei lasse keine gezielte Maßnahmenidentifikation zu. Darüber hinaus sei festgestellt worden, dass die Definition „Angstraum“ weiter gefasst werde und die Aspekte umfasse, die über Beleuchtung weit hinausgingen.

 

Herr Prieur merkt an, dass es diverse Beispiele gegeben habe, wo eine Umsetzung geprüft werden solle. Er weist darauf hin, dass es beim Landesinnenministerium eine Abteilung gebe, die in Kooperation mit der Landespolizei arbeite und Kommunen bezüglich des Themas berate.

 

Herr Toll führt aus, dass im Haushalt grundsätzlich Mittel für die Beleuchtung vorhanden seien, um auch schnell reagieren zu können, daher wäre es nicht notwendig zusätzliche Mittel einzustellen.

 

Herr Lötsch entgegnet, dass der Grundgedanke bei dem Auftrag gewesen sei, bisher unbeleuchtete dunkle Wege und Straßen zu beleuchten und nicht der Wechsel zum Beispiel zur LED-Beleuchtung.

 

Herr Lötsch weist zu Punkt 11 (Investitionscontrolling) auf den Beschluss des Bauausschusses hin, dass dort ein Quartalsbericht erfolgen solle, dieser bisher aber nicht umgesetzt worden sei.

Herr Uhlig weist darauf hin, dass die Verwaltung mit dem unter TOP 4.1 stehenden zweiten Zwischenbericht hierzu den ersten Aufschlag getan habe. Er schlägt vor, als nächsten Schritt zu diskutieren und festzulegen, wie weiter verfahren werden solle.

Herr Bürgermeister Lindenau weist auf den von Herrn Uhlig angesprochenen Zwischenbericht hin, in dem 70% aller investiven Maßnahmen abgebildet werden. Um darüber hinaus auch noch weiter Investitionsmaßnahmen abzubilden, wäre ein unverhältnismäßiger Aufwand notwendig. Der vorgelegte Bericht zeige die Daten, die automatisch generiert werden können.

 

Frau Haltern möchte zum Thema Parkhäuser (Punkt 9) wissen, warum der Bau einer möglichen Parkpalette am Lotsenberg den Bau des beschlossenen Parkhauses am Fahrenberg behindere.

Herr Schindler erläutert, dass eine parallele Ausschreibung für beide Parkhäuser nicht zielführend sein könne.

 

Herr Prieur merkt an, dass die damalige Grundvoraussetzung für den Beschluss des B-Planes am Fahrenberg gewesen sei, dort eine Parkpalette zu errichten.

Herr Schindler erläutert, dass der ursprüngliche Beschluss laute, dass aus den übrig gebliebenen Mitteln aus dem Verkauf des Grundstücks eine Parkpalette am Fahrenberg oder am Lotsenberg errichtet werden solle. Die Verwaltung habe sich seinerzeit für den Lotsenberg entschieden.

 

Der Vorsitzende Herr Petereit schlägt vor, dies bis zum Haushaltsbeschluss in der Bürgerschaft am 24.09.2020 zu klären.

 

Herr Fürter möchte zum Punkt 2 (Bäume für den Klimaschutz) wissen, ob es zu einer Zählung der jeweils neu gepflanzten Bäume komme, um den aktuellen Baumbestand, auf dem Weg zu einer Millionen neuen Bäume, zu erfahren.

Herr Hinsen erläutert, dass eine Zählung erfolgen werde. Da sich Bäume jedoch auch eigenständig aussähen, kann die Angabe der Anzahl an gepflanzten  Bäumen nur grob erfolgen. Aus Vegetationsgründen konnte mit der Pflanzung noch nicht begonnen werden. Der Beginn der Pflanzungen sei für Herbst dieses Jahres vorgesehen.

 

Herr Müller-Horn führt aus, dass es zum Thema Parkhäuser (Punkt 9) aus seiner Sicht keinen Zusammenhang mit einer Vergabe der Erbbaurechte und der Errichtung der Parkhäuser gebe. Der Parkplatz am Leuchtenfeld sei in einem desolaten Zustand und es könne nicht mindestens zwei Jahre gewartet werden, bis eine europaweite Ausschreibung für eine Parkpalette abgeschlossen sei. Er plädiere dafür, zügig beide Parkpaletten zu realisieren.

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Bauausschuss nimmt die Antworten zur Kenntnis.