Auszug - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Hybrid-Lösungen schaffen  

34. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 6.7
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 23.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 20:21 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2020/08905 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Hybrid-Lösungen schaffen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

- es erfolgt eine gemeinsame Beratung mit TOP 7.1 -

 

AM Fürter erklärt, dass die Punkte 2 bis 4 des Antrages erledigt seien.

 

AM Prieur unterbreitet den Vorschlag, Punkt 1 des Antrages bis zum Vorliegen des entsprechenden Gesetzes zu vertagen.

AM Fürter schließt sich dem Vorschlag an.

 


Beschluss:

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

1.)Damit auch Bürgerschafts- und Ausschussmitgliedern, die Risikogruppen angehören, an künftigen Sitzungen teilnehmen können, sind sog. Hybrid-Lösungen zu schaffen, also die Durchführung einer Sitzung mit der Möglichkeit, sich von außerhalb an Debatte und Abstimmungen zu beteiligen. Der Bürgermeister wird gebeten zu prüfen, ob dies aktuell bereits unter Anwendung der Experimentierklausel in § 135 a Gemeindeorndung möglich ist.  Fall ja wird das Büro der Bürgerschaft gebeten, so bald wie möglich durchgeführte Präsenzsitzungen um die Möglichkeit der Online-Zuschaltung zu erweitern.

 

2.) Falls dies nach der geltenden Gemeindeordnung nicht möglich ist, bitten wir den Bürgermeister sich bei der Landesregierung für eine Gesetzesänderung mit diesem Ziel einzusetzen.

 

3.) Die Stadtpräsidentin wird für die Fortdauer der Pandemie gebeten, solange die Möglichkeit zur Online-Teilnahme an Präsenzsitzungen nicht geschaffen ist, den Mitgliedern der Bürgerschaft und der Ausschüsse weiterhin freizustellen, ob sie an Präsenz-Sitzungen teilnehmen. Dasselbe gilt für die Mitarbeiter*innen der Stadt und der Fraktionen. Für Entschuldigungen wird ohne Notwendigkeit weiterer Begründung ein "triftiger Grund" im Sinne von § 6 Abs. 8 Geschäftsordnung der Bürgerschaft angenommen.

 

4.)  Alle Sitzungen von Bürgerschaft und Ausschüssen sollen künftig für die Öffentlichkeit im Internet per Video-Streaming angeboten werden. Das Büro der Bürgerschaft wird beauftragt, hierfür ein Umsetzungskonzept vorzulegen.

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

(Punkt 1 des Antrages)

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

x

Ohne Votum