Auszug - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Kinderbetreuung im Rathaus  

34. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 6.8
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 23.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 20:21 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2020/08773 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Kinderbetreuung im Rathaus
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Reclam, Tim-Alexander
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

- es erfolgt eine gemeinsame Beratung mit den TOP 7.2, 7.2.1 und 7.2.2 –

 

Es spricht AM Prieur.

 

AM Zunft teilt mit, dass die Fraktion Die LINKE sich dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen anschließt.

 

 

Es sprechen  Frau Sasse, AM Duggen, AM Dr. Flasbarth und AM Prieur.

 

Es spricht AM Jenniches (Wortprotokoll gemäß nachträglichem Antrag von AM Jenniches in der Sitzung des Hauptausschusses am 11.08.2020):

„.Ja, also ich werde dem Antrag so nicht zustimmen – den vorliegenden Anträgen. Ich habe dazu Rücksprache gehalten, auch mit unserer Fraktionsgeschäftsführerin. Die ist zweifache Mutter und über zehn Jahre lang in der Tagespflege tätig und die Punkte sind im Wesentlichen: Es ist gewisser Betreuungsbedarf da. Den sehen wir als ausreichend abgedeckt durch Erstattung der Betreuungskosten. Und jetzt hier das tatsächlich zu organisieren in der Stadt, das wirft halt Themen auf wie feste Bezugsperson, Vertrauter Ort, in Zeiten auf - kleine Kinder sollten dann schon im Bett sein und nicht nochmal wieder umgebettet werden. Das sind die Punkte dazu.

Zum Thema Ausdehnung über die eigentlichen Ehrenämter und die eigentlichen Sitzungen hinaus:  Auch das lehnen wir ab. Hintergrund ist, das ist eine Wettbewerbsverzerrung. Denken Sie bitte daran, in der Kommunalpolitik sollen sich laufend auch neue Gruppe bilden, wenn da ein politischer Bedarf ist. Und so haben die Platzhalter halt enorm Vorteil interessiertes Personal zu gewinnen und auch auszubilden. Und das halten wir für untunlich.

Ein dritter Punkt: Das war die Anmerkung von Frau Sasse zum Thema ausreichend Frauen in der Bürgerschaft. Ich erlaube mir darauf hinzuweisen, es gibt in Lübeck über 9.000 mehr wahlberechtigte Frauen, als wahlberechtigte Männer. Und es kandidierten bei der letzten Kommunalwahl 87 Frauen. Wenn also der Anteil in der Bürgerschaft ist wie er ist, dann ist das vielleicht kein attraktives Problem, sondern ein qualitatives Problem auf Kandidatenebene.“

 

Es sprechen im weiteren Verlauf – zum Teil mit mehrfachen Wortbeiträgen – AM Hildebrand, AM Zunft, Am Prieur, AM Rathcke, der Vorsitzende, Frau Sasse, AM Schopenhauer und AM Dr. Flasbarth.

 

Der Vorsitzende beantragt die Vertagung der Gesamtthematik zwecks Erarbeitung eines interfraktionellen Antrages in der Sommerpause.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag auf Vertagung der Gesamtthematik abstimmen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

x

Ohne Votum

 

bei 13 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme

 

 

AM Rathcke beantragt eine anonymisierte Berichterstattung des Büros der Bürgerschaft darüber, wofür Entschädigungen gezahlt werden.

Frau Voskuhl weist darauf hin, dass ein Antrag auf Berichterstattung hinsichtlich der Zahlung von Entschädigungen unter diesem TOP nur in Bezug auf die Kinderbetreuungskosten möglich sei.

Es spricht der Vorsitzende.

AM Rathcke kündigt die Einbringung eines entsprechenden Antrages zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses an.

 


Beschluss:

Die Bürgerschaft möge beschließen: 

 

 

1. In einer 2-jährigen Testphase ab August 2020 wird für Kinder von Bürgerschaftsmitgliedern, Ausschussmitgliedern, Mitarbeiter:innen der Fraktionsgeschäftsstellen und der Kernverwaltung im Rathaus eine Kinderbetreuung während der Sitzungen der Bürgerschaft sowie bei angemeldetem Bedarf während der Ausschusssitzungen angeboten. Ferner bei angemeldetem Bedarf auch bei Fraktionssitzungen und Vorbesprechungen - auch in den Abendstunden bis maximal 22:30 Uhr.

 

2. Die Kosten für die Kinderbetreuung übernimmt die Stadt Lübeck und trägt damit zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Ehrenamt bei.

 

3. Bei öffentlichen städtischen Veranstaltungen im Rathaus und an anderen Orten wird standardmäßig eine Kinderbetreuung angeboten.

 

4. Über die Entwicklung und Nutzung der Kinderbetreuung berichtet die kommunale Gleichstellungsbeauftragte halbjährlich.