Auszug - Weitere Antworten auf Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

33. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 04.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 18:16 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll

 

5.1.3 Parkanlage im Musikerviertel (Herr Dr. Lengen) – 5.660

 TOP 5.2.10 am 02.03.2020

Kann der Durchgang in der Parkanlage im Musikerviertel (St. Lorenz Nord) durch ein Zusatzschild „Radfahrer frei“ ergänzt werden?

 

Abschließende Antwort am 04.05.2020

Nach § 4 Abs. 2 der Grünanlagensatzung der Hansestadt Lübeck ist das Radfahren in Grünanlagen unzulässig. Die Abteilung 5.660.5 im Bereich Stadtgrün und Verkehr erwägt die Öffnung einiger Grünanlagen für den Radverkehr. Die Prüfung läuft. Es ist im Moment aber, wegen personeller Engpässe, nicht absehbar wann diese abgeschlossen sein wird. Die letzte Beantwortung der gleichen Fragestellung durch die SPD-Fraktion erfolgte im Bauausschuss Juni 2017.

 

 

5.1.4 Possehlbrücke; Fuß- und Fahrradweg (Herr Ramcke) – 5.660

 TOP 5.2.1 am 17.02.2020 (VO/2020/08645)

Wann wird der Drägerwanderweg im Bereich der östlichen Possehlbrücke durchgängig für den Fußgänger- und Radverkehr geöffnet und wieder zu verwenden sein?

 

Abschließende Antwort am 04.05.2020

Es wird davon ausgegangen, dass die Wege unterhalb der Possehlbrücke (nördlich/ stadteinwärts und südlich/ stadtauswärts) gemeint sind. Diese werden im April 2020 wieder freigegeben und nutzbar sein. Vertragliches Bauende ist der 31.03.2020, und zur Abnahme wird noch die ein oder andere Restleistung offen bleiben.

 

 

5.1.5 Schnittmaßnahmen an den Sträuchern am Lindenteller (Herr Ramcke) – 5.660

 TOP 5.2.3 am 02.03.2020 (VO/2020/08749)

Sind die Schnittmaßnahmen an den Strauchflächen am Lindenteller abgeschlossen?

 

Abschließende Antwort am 04.05.2020

Die Stauden- und Strauchfläche zwischen Moislinger Allee und Puppenbrücke wurde durch den Bereich Stadtgrün und Verkehr vom Müll gereinigt. Die vorhandenen Brombeer- und Waldrebenranken wurden zurückgeschnitten, damit die Staudenfläche wieder besser zur Geltung kommt. Die zum Teil losen Mauersteinabdeckungen werden noch neu befestigt.

Da sich die Fläche insgesamt in einem überarbeitungswürdigen Zustand befindet, ist es geplant, sie in Gänze neu zu gestalten. Ein Zeitpunkt kann dafür aktuell aber noch nicht genannt werden.

 

 

5.1.6 Regenwasser im Bereich des Fußgängerüberwegs Kalandstraße (Frau Rostkowski) – 5.660

 TOP 5.2.8 am 02.03.2020

An der Einmündung der Spillerstraße in die Kalandstraße bleibt bei nach Regenfällen das Wasser im Bereich des Fußüberwegs stehen. Ist es der Verwaltung möglich, hier Abhilfe zu schaffen?

 

Abschließende Antwort am 04.05.2020

Die Örtlichkeit ist vom städtischen Bauhof in Augenschein genommen worden. Eine Pfütze im Bereich der Querungsstelle konnte nicht festgestellt werden. Eine erneute Überprüfung wird nach stärkerem Regen erfolgen.

 

 

5.1.7 Grundsanierung Artlenburger Straße (Herr Dr. Lengen) – 5.660

 TOP 5.2.9 am 02.03.2020

Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Grundsanierung der Artlenburger Straße?

 

Abschließende Antwort am 04.05.2020

Es wird vorab darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine grundhafte Sanierung, sondern „nur“ um eine Deckenerneuerung handelt.

Die Straße K24, „Artlenburger Straße“ besitzt als Verbindungsstraße innerhalb von Lübeck St. Lorenz-Nord eine hohe Verkehrsbedeutung.

Gleichzeitig hat die K24 eine Erschließungsfunktion für die dort ansässigen Gewerbebe­triebe.

Nach der 2018 durchgeführten Zustandserfassung und -bewertung der Lübecker Haupt­verkehrsstraßen wurde festgestellt, dass für die K24 Sanierungsbedarf besteht.

Für den Sanierungsbereich wurden u.a. Schadensbilder in Form von Längs-, Quer- und Netzrissen festgestellt sowie Ausmagerungen, Ausbrüche, Verdrückungen, Flickstellen und Abplatzungen. Die letzten Winter haben den Zustand der K24 weiter erheblich verschlech­tert; bei Frost-Tau-Wechsel können weiterhin erhebliche Winterschäden entstehen, welche die Substanz der Fahrbahn weiter schädigen und somit eine Sanierung unumgänglich machen.

Es ist geplant, die Fahrbahn der Artlenburger Straße im September 2020 auf einer Fläche von ca. 4.500 m² durch eine Deckenerneuerung zu sanieren.

Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten (z.B. Entsorgungskosten) werden auf ca. 300.000,00 Euro veranschlagt.

Aufgrund einer positiv beschiedenen Fördervoranfrage ist eine Förderung nach GVFG/FAG in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt worden. Somit ist mit einer Einnahme in Höhe von ca. 60.000,00 Euro für diese Maßnahme zu rechnen.

Im Bereich der derzeit laufenden Hochbaumaßnahme Artlenburger Straße 29-39 (Grundstücksgesellschaft TRAVE mbH) wird die Herstellung einer neuen Bushaltestelle stadteinwärts in dieser Maßnahme berücksichtigt.

Aufgrund einer Fahrbahnbreite von ca. 9,00m wird der Radverkehr in der Artlenburger Straße auf der Fahrbahn geführt. Im Bereich der Richard-Wagner-Straße sind Markierungen für Schutzstreifen vorhanden. In der Sitzung des Runden Tisches Radverkehr am 3.März 2020 wurde eine Verbesserung der Radverkehrsführung angeregt, für die eine Vorlage für den Bauausschuss der Abteilung Urbane Mobilitätsprojekte des Bereiches Stadtgrün und Verkehr erarbeitet wird. Die vorgesehene Fahrbahnsanierung kann unabhängig davon durchgeführt werden. Mit der Fahrbahnsanierung wird auch der Fahrkomfort für die Radfahrer verbessert.

 

 

5.1.8 Baustopp bei den Rathausarkaden (Herr Dr. Lengen) – 5.651

 TOP 5.2.3 am 17.02.2020

Gab es einen Baustopp für die Bauarbeiten unter den Rathausarkaden?

Wenn ja, was war der Grund dafür?

Wurde dort gewerbliche Schwarzarbeit betrieben?

 

Wenn dort gewerbliche Schwarzarbeit betrieben wurde, welche Ordnungsmaßnahmen wurden eingeleitet?

Ist der Firma nach VOB der Auftrag entzogen worden?

Wird das Unternehmen in Zukunft von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen? Ist oder wird ein Bußgeldbescheid erlassen?

 

Die Bürgerschaft fasste im September 2019 den Beschluss, dass im Jahre 2020 eine Ermittlungsgruppe „Gegen gewerbliche Schwarzarbeit" eingerichtet wird.

Ist diese Gruppe schon eingerichtet und aktiv? Oder existiert diese Gruppe (noch) nicht?

Falls sie noch nicht existiert, wann wird sie eingerichtet?

 

Abschließende Antwort am 04.05.2020

Aktuell wird die Asphaltfläche unter den Rathausarkaden saniert. Der Asphalt wird entfernt und mit Grauwacke in unterschiedlichen Größen neu belegt. Außerdem wird der Bereich auf dem Marktplatz, der bei einer früheren Maßnahme in 2012 zur Sanierung der Kellerlichtschächte des Germanistenkellers nur provisorisch wieder mit Asphalt verschlossen wurde, in der gleichen Weise wie die restliche Marktplatzfläche mit Pflastersteinen hergerichtet.

 

Gab es einen Baustopp für die Bauarbeiten unter den Rathausarkaden?

Die Rückbauarbeiten wurden kurzzeitig vom 29.01.202003.02.2020 gestoppt.

 

Wenn ja, was war der Grund dafür?

Wurde dort gewerbliche Schwarzarbeit betrieben?

Der Grund war, dass über die Kreishandwerkerschaft Lübeck am 24.01.2020 eine Anzeige zu ausstehenden Tiefbau- und Pflasterarbeiten an den Rathausarkaden erfolgte. Parallel wurde das GMHL über die Bauinnung umgehend in Kenntnis gesetzt. Beanstandet wurde, dass der beauftragte GaLa-Betrieb nicht in die zugehörige Handwerksrolle des Tiefbaus eingetragen sei.

Gewerbliche Schwarzarbeit wurde nicht betrieben, da es sich bei den unterbrochenen Leistungen noch um vorgezogene Rückbauleistungen handelte.

Es erfolgte umgehend ein Treffen von Vertretern der Handwerkskammer Lübeck, der Innung des Baugewerbes Lübeck sowie des GMHL zur Klärung des Sachverhalts. Es konnte ein einvernehmliches Vorgehen mit der Beauftragung eines Tiefbauunternehmers mit Eintragung in die Handwerksrolle als Nachunternehmer des GaLa-Bauunternehmen vereinbart werden. Die Arbeiten wurden danach umgehend wieder aufgenommen.

 

Wenn dort gewerbliche Schwarzarbeit betrieben wurde, welche Ordnungsmaßnahme wurden eingeleitet?

Das oben beschriebene Vorgehen führte dazu, dass keine Schwarzarbeit erfolgte.

 

Ist der Firma nach VOB der Auftrag entzogen worden?

Für die Durchführung der Tiefbauarbeiten beauftragte die ausführende Firma, nach Abstimmung mit Bauinnung und Handwerkskammer, einen Tiefbaufachbetrieb als Nachunternehmer mit Eintragung in die Handwerkerrolle.

 

Wird das Unternehmen in Zukunft von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen?

Der Auftragnehmer des GMHL wurde über seine Mitwirkungspflicht bei der Teilnahme an Vergabeverfahren u.a. in Bezug auf VOB/A §6 Abs. (3) hingewiesen. Da hier aus Unkenntnis gehandelt wurde und sowohl bei dem Auftragnehmer, als auch im GMHL, eine fachliche Aufklärung erfolgte, bestehen keine Gründe, den Fachbetrieb bei Vergabeverfahren für zugewiesene Arbeiten zukünftig auszuschließen.

 

Ist oder wird ein Bußgeldbescheid erlassen?

Es wurde kein Bußgeldbescheid erlassen Die Anzeige wurde am 28.01.2020 nach Klärung mit Bauinnung und Handwerkskammer zurückgezogen.

 

Die Bürgerschaft fasste im September 2019 den Beschluss, dass im Jahr 2020 eine Ermittlungsgruppe „Gegen gewerbliche Schwarzarbeit“ eingerichtet wird.

Ist diese Gruppe schon eingerichtet und aktiv?

Oder existiert diese Gruppe (noch) nicht?

Fall sie noch nicht existiert, wann wird sie eingerichtet?

Im Fachbereich 3 der Hansestadt Lübeck wurden zwei Stellen im Stellenplan 2020 geschaffen. Diese befinden sich nach Genehmigung des Haushalts 2020 im Besetzungsverfahren.

 

5.1.9 Notwendige Instandsetzung des Parkplatzes Leuchtenfeld (Herr Müller-Horn) – 2.830

 TOP 5.2.3 am 18.11.2019 (VO/2019/08395)

Der Parkplatz Leuchtenfeld präsentiert sich – mal wieder – in einem Zustand, der auf keinen Fall als verkehrssicher zu bezeichnen ist. Es befinden sich dort Schlaglöcher mit über 20 cm Tiefe (nach der Rechtsprechung sind 6-8 cm zumutbar), wohlgemerkt keine Senken, sondern Schlaglöcher mit einem Durchmesser von 50 cm bis zu einem Meter.

Vor diesem Hintergrund wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche Maßnahmen werden durchgeführt, um eine dauerhafte Verkehrssicherheit zu erreichen?

2. Soll das kostenträchtige „Löcherstopfen“ weitergeführt werden, obwohl die endgültige Umgestaltung des Platzes nicht vor 2024 erfolgen wird (Verzögerungen beim Ausbau der Travepromenade, Fertigstellung der Parkpaletten Lotsenberg und Fahrenberg)?

3. Was kosten die laufenden Reparaturarbeiten jährlich?

4. Warum wird der Platz vor diesem Hintergrund nicht grundlegender saniert?

Um schriftliche Beantwortung wird gebeten.

 

Abschließende Antwort am 04.05.2020 vom Bereich Kurbetrieb Travemünde

zu Frage 1: Es wird jährlich im Frühjahr eine umfassendere Sanierung der Oberfläche durchgeführt - zuletzt im vergangenen März 2020. Danach werden überlicherweise durch Witterung und Nutzung entstandene Schäden bedarfsgemäß instandgesetzt.

 

zu Frage 2: Der Kurbetrieb hat in den Haushalt 2020 Planungsmittel für die Neugestaltung des Leuchtenfeldes eingestellt. Auf der Grundlage des Bürgerschaftsbeschlusses vom 30.06.2016 zur VO/2016/03788 soll in 2020 mit der Umsetzung der entsprechenden Bauabschnitte 8 und 9 (Spiel- und Sportpark Leuchtenfeld und multifunktionale Park- und Logistikfläche Leuchtenfeld) begonnen werden. Eine Realisierung könnte bei entsprechender Finanzierung in 2021/2022 erfolgen.

Vor diesem Hintergrund ist eine aufwendige Sanierung der Fläche nicht wirtschaftlich. Der Kurbetrieb hat die mit dem Betrieb des Parkplatzes Leuchtenfeld betraute städtische Gesellschaft KWL GmbH mit der Wiederherstellung bzw. Erhaltung der Verkehrssicherheit mit einem vertretbaren Aufwand beauftragt.

 

zu Frage 3: In den vergangenen vier Jahren wurden im Durchschnitt jährlich rund 10.000 Euro für Reparaturarbeiten aufgewendet.

 

 zu Frage 4: Siehe Antwort zu Frage 2, zweiter Absatz.

 

5.1.10 Hotelneubau am ZOB (Herr Pluschkell) – 5.660

 TOP 5.2.8 am 21.10.2019

Herr Pluschkell möchte wissen, wie die Verwaltung mit dem anstehenden Hotelneubau am ZOB umgehe, da die ursprüngliche Planung beinhalteten würde, bei einem Neubau des Hotels auch die Bushaltestellen an der Nordseite des ZOB neu zu organisieren. Die Haushaltsmittel dafür seien aber erst ab den Jahren 2022/2023 eingeplant.

 

 Abschließende Antwort am 04.05.2020

Bei der Bauordnung liegt der Bauantrag für das geplante Hotel vor und wird dort bearbeitet.

Die eingereichten Pläne für das Hotel sind mit der Voruntersuchung der geplanten Sägezahnaufstellung an den Bushaltestellen abgeglichen worden. Die mit dem Architekturbüro abgesprochenen Abstände zwischen Gebäude und Fahrbahnrand wurden eingehalten.

 

Auf Grundlage von abgestimmten Planungen (Hotelneubau/ ZOB-Bushaltestellen) ist auch ein Hotelneubau mit nachfolgendem Bushaltestellenausbau an der Nordseite des ZOB´s möglich.

Die Bauverwaltung geht auf Grundlage der aktuellen Haushaltsplanungen (I-Programm) davon aus, dass der Bushaltestellenausbau erst ab 2023 erfolgt.

 

5.1.11 Straßeneinmündung Lastadie/ Marienbrücke (Herr Pluschkell) – 5.660

 TOP 5.2.2 am 17.02.2020 (VO/2020/08685)

Der Straßenzug Marienstraße/Marienbrücke ist eine wichtige und stark frequentierte Wegeverbindung zwischen dem Stadtteil St. Lorenz Nord und der Altstadt. In den Einmündungs- und Kreuzungsbereichen der Straßen erfolgt die Sicherung für alle Verkehrsteilnehmer:innen durch Signalanlagen, vor dem Umbau des Drehbrückenplatzes gab es zudem für Fußgänger:innen einen Zebrastreifen (in Höhe Fischhütte). Ausgenommen ist nur die Straßeneinmündung Lastadie, wo es lediglich eine ungesicherte Fußgängerfurt gibt (siehe Anlage). Diese Furt ist für die von der Marienbrücke kommenden Fahrer:innen von Kfz, die in die Straße Lastadie einbiegen wollen, nur sehr schlecht einsehbar, was immer wieder zu gefährlichen Situationen führt. Dieses vorausgeschickt, frage ich wie folgt:

 

1. Wie hoch ist an dieser Stelle das Verkehrsaufkommen aller Verkehrsarten?

2. Wie schätzt die Verwaltung die Sicherheit von Fußgänger:innen an dieser Straßeneinmündung ein?

3. Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Verwaltung möglich, um dort die Sicherheit der Fußgänger:innen zu verbessern?

 

Abschließende Antwort am 04.05.2020

Der Beantwortung der Fragen vorausgeschickt wird mitgeteilt, dass die angefragten Streckenabschnitte nach Auskunft der Polizei in der Unfallstatistik unauffällig sind.

 

Zu 1.: An der Lastadie sind am 14. August 2019 zuletzt Verkehrswerte ermittelt worden. Das Aufkommen des Fußverkehrs ist dabei nicht erfasst worden. Dieses wird nur bei speziell darauf abgestellten Fragestellungen vorgenommen. Verkehrswerte sind der Tabelle zu entnehmen.

Lastadie Querschnitt 14.08.2019

 

 

 

Kfz

SV-Anteil

 

 

Spitzenstunde morgens 07:40 - 08:40

247

9

 

 

Spitzenstunde abends 15:00 - 16:00

234

4

 

 

DTV

3393

81

 

 

Zu 2.: Der Fußverkehr, der die Lastadie am Fuß der Marienbrückenrampe queren möchte, wird durch  Leiteinrichtungen (Verkehrsschutzgitter) ca. acht Meter von der Einmündung wegegeleitet. Dort können die Fahrspuren der Lastadie getrennt voneinander (Sperrfläche als „Mittelinsel“) Gequert werden. Beschwerden oder gar Unfälle an dieser Stelle sind hier nicht bekannt. Auf Grundlage dieser Daten und Angaben kann eine erhöhte Gefahrenlage nicht erkannt werden.

 

Zu 3.: Der augenscheinlich derzeit noch relativ geringe Fußverkehrsanteil macht keine kurzfristigen Maßnahmen erforderlich. Mit den im Gespräch befindlichen  Bebauungen auf der Wallhalbinsel sind bei weiteren Maßnahmen, wie z.B. den Ausbau der Kreuzung, auch Sicherungen der Querungen wegen des  zu erwartenden höheren Fußverkehrsaufkommens zu prüfen.

 

5.1.12 Schule Grönauer Baum (Herr Ramcke) – 5.651

 TOP 5.2.11 am 02.03.2020

Herr Ramcke fragt, was die maßgeblichen Faktoren an den hohen Kosten bei der Erweiterung der Schule Grönauer Baum gewesen seien.

 

Abschließende Antwort am 04.05.2020:

 

1. Kostenvergleich mit der EW-Bau

Haupt-EW-Bau: 1.745.295,04 €

Nachtrags-EW-Bau:      580.900,00 €

Summe EW-Bau: 2.326.195,04 €

 

Kostenprognose:  2.300.00,00 €

 

Ergebnis:

Das Projekt ist noch nicht schlussgerechnet. Gemäß der Kostenprognose ist zu erwarten, dass die Kostenberechnung der EW-Bau einschließlich Nachtrag nicht überschritten wird.

 

2. Kosten des Neubaus

Der Nachtrag zur EW-Bau enthält Kosten für die Behebung von Brandschutzauflagen im Altbau in Höhe von 580.900 €. Diese Kosten werden in der weiteren Betrachtung nicht berücksichtigt.

Es werden die Kosten der Ganztagsmaßnahme in Höhe von ca. 1.745.000,- € verglichen.

 

3. Kostenvergleich

Gesamtkosten:

KG 200 – KG 700: 1.745.000,00 € (einschl. Planerkosten u. Außenanlagen)

 

Umbauter Raum: 2.352,72 m³

 

Nettoraumflächen: (NRF nach DIN 277 – 2016):

 

KG   116,00 m² NRF

EG   405,90 m² NRF

DG         178,20 m² NRF

Gesamt  700,10 m² NRF

 

5.1.13 Ladenzeile Schönböckener Straße Ecke Robert-Schumann-Weg (Herr Pluschkell) – 5.610

 TOP 5.2.20 am 02.12.2019

Die Verwaltung möge berichten, wie das weitere Vorgehen bezüglich der Ladenzeile Schönböckener Straße 50 / Ecke Robert-Schumann-Weg ist.

Auf dem Grundstück wurden alle Bäume gefällt, die Reste verblieben aber auf dem Grundstück. Es macht insgesamt einen verwahrlosten Eindruck und ist teilweise mit Bauzäunen eingezäunt. Momentan wird dort nur noch ein Geschäft als Pizza-Lieferdienst genutzt. Die übrigen fünf Geschäfte sind geschlossen oder scheinen zumindest verlassen zu sein.

Gibt es für das Grundstück eine Bauvoranfrage oder eine der Verwaltung vorliegende Nutzungsänderung?

 

Abschließende Antwort am 04.05.2020:

Auf dem Grundstück ist der Bau eines Wohnhauses für betreutes Wohnen (III + Staffelgeschoß) geplant. Unterlagen sind im März 2020 bei der Bauaufsicht eingegangen.

 

5.1.14 Bauvoranfragen aus der Liste 49/2019 (Frau Haltern) – 5.610

 TOP 5.2.3 am 03.02.2020 (VO/2020/08621)

In der Sitzung des Bauausschusses am 16.12.2019 habe ich die Bauverwaltung gefragt, wie sie bezüglich der von einzelnen Hausbesitzern beabsichtigten Umwandlung von Wohnraum im Geschosswohnungsbau in Ferienwohnungen zu verfahren gedenkt. Eine entsprechende Antwort steht noch aus. Angesichts der zahlreichen Ferienwohnungen und des großen Mangels an bezahlbarem Wohnraum erbitte ich eine Antwort in der bevorstehenden Sitzung des Bauausschusses am 03.02.2020.

Meine Frage: Wie beabsichtigt die Verwaltung mit aktuellen Anfragen auf Nutzungsänderung in Wohngebieten in Travemünde (z. B. B-Plan 32-52-00) umzugehen?

 

Abschließende Antwort am 04.05.2020:

Bauanträge sowie Bauvoranfragen auf Nutzungsänderungen von Wohnungen in Ferienwohnungen prüft die Bauordnungsbehörde auf der Grundlage des jeweils geltenden Baurechts, d.h. auf der Grundlage eines Bebauungsplanes nach § 30 BauGB bzw. – sofern ein B-Plan nicht vorliegt – auf der Grundlage des Einfügens in die vorhandene Nutzungsstruktur der näheren Umgebung gemäß § 34 BauGB.

 

Anträge auf Nutzungsänderungen von Wohnungen in Ferienwohnungen können in Gebieten mit Bebauungsplan abgelehnt werden, wenn

a)      ein reines Wohngebiet (WR) gemäß § 3 BauNVO oder

b)      ein allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO festsetzt ist und gewerbliche Nutzungen durch B-Plan-Festsetzung ausgeschlossen sind.

Ersteres gilt auch in Gebieten ohne Bebauungsplan, wenn die Nutzungsstruktur des Gebietes einem Reinem Wohngebiet entspricht.  

 

Entspricht der Gebietscharakter einem Allgemeinem Wohngebiet kann das Vorhaben abgelehnt werden, wenn es im Umfeld bereits umfänglich Ferienwohnungen gibt, sodass der Gebietscharakter des WA bei der Zulassung weiterer Ferienwohnungen zu kippen droht.

 

Ergänzend prüft  die Verwaltung jeweils im Hinblick auf die Lage und Situation, planungssichernde Instrumente zu ergreifen, d.h. durch Aufstellungsbeschluss und Zurückstellung des Antrages im Bebauungsplangebiet zukünftig Ferienwohnungen auszuschließen.

 

5.1.15 Ferienwohnung Travemünde (Frau Haltern) – 5.610

 TOP 5.2.5 am 02.03.2020 (VO/2020/08752)

In der Sitzung des Bauausschusses am 04.02.2019 wurde in der Vorlage Nr. VO/2019/07028 (Bericht zum Stand der Umsetzung des Beschlusses VO/2018/06371 „Begrenzung von Ferienwohnungen auf der Altstadtinsel“ vom 30.08.2018) Folgendes ausgeführt:

„Für Travemünde wird die Bauverwaltung nach Abschluss des Satzungsverfahrens für die Lübecker Altstadt prüfen, ob bzw. für welche Teile des Stadtteils die Aufstellung einer Erhaltungssatzung sinnvoll ist.“

Meine Fragen hierzu:

Wann wird mit den vorbereitenden Maßnahmen für die Aufstellung einer Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung von Wohnbevölkerung für Travemünde begonnen?

Für welche Wohngebiete sind aus Sicht der Verwaltung vergleichbare Regelungen (Erhaltungssatzungen oder B-Pläne bzw. B-Planänderungen) erforderlich?

 

Abschließende Antwort am 04.05.2020:

Nachdem die neue Erhaltungssatzung für die Lübecker Altstadt als Instrument zur Begrenzung von Ferienwohnungen im ersten Quartal 2020 beschlossen worden ist, wird sich die Bauverwaltung nun mit der Ferienwohnungsproblematik in Travemünde auseinandersetzen. Für Travemünde ist eine Untersuchung zur Verteilung von Ferienwohnungen im Stadtteil für das zweite Quartal 2020 beabsichtigt. Ein Berichterstattung zur Problemeinschätzung und zu geeigneten Instrumenten (Erhaltungssatzung und/oder Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen) wird für das dritte Quartal 2020 angestrebt.

Für andere Stadtteile kann eine Ermittlung des Ferienwohnungsbestandes aufgrund fehlender Bearbeitungskapazitäten und anderer prioritärer Aufgaben (insbesondere Aufstellung von Bebauungsplänen für Wohngebiete und Gewerbeflächen) derzeit nicht von der Bauverwaltung geleistet werden.  Ohne die Problematik der Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen insbesondere in den innenstadtnahen Wohngebieten in Abrede stellen zu wollen, so wird diese hier als deutlich weniger gravierend eingeschätzt als in der Lübecker Altstadt und in Travemünde.

 

5.1.16 Durchgangsverkehr in Anlieger- / Bewohnerstraßen (Herr Howe) – 5.660

 TOP 5.2.3 am 20.01.2020 (VO/2020/08568)

Um den Arbeitsaufwand zu verringern, beziehen sich die Fragen auf die Fahrradstraße in der Altstadt und ansonsten nur auf Straßen außerhalb der Altstadtinsel.

Welche Lübecker Straßen sind für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr gesperrt, wobei aber Anlieger/Bewohnerverkehr (gegebenenfalls auch weitere Verkehre) durch ein Zusatzschild erlaubt ist?

Falls es mehr als zehn sind, bitten wir um die ungefähre Anzahl und die Benennung der zehn Straßen, die aufgrund ihrer Lage "Durchgangsverkehr verdächtig" sind, ein hohes Verkehrsaufkommen aufweisen oder deren Anlieger sich bereits wegen starken Durchgangsverkehrs an die Stadt oder Polizei gewendet haben. Bei entsprechenden Straßen, in denen in den letzten drei Jahren bereits Zählungen durchgeführt wurden, bitten wir um die Ergebnisse.

 

Abschließende Antwort am 04.05.2020:

Eine komplette Übersicht von Straßen bzw. Wohngebieten, für die eine Zufahrtsbeschränkung besteht, ist nicht vorhanden und ohne einen erheblichen zeitlichen sowie personellen Aufwand nicht zu erstellen, da es eine Reihe von Verkehrszeichen gibt, die mit entsprechenden Zusatzzeichen versehen sind, über die eine entsprechende Beschränkung erfolgt.

Die Verkehrszeichendatenbank des Bereiches Stadtgrün und Verkehr weist 673 Standorte für derartige Beschilderungen aus.

 

Verkehrserhebungen zum Durchgangsverkehrsaufkommen, das von dort Wohnenden beklagt worden ist, wurden unter anderem für die Wohngebiete am Heiweg, dem Tremser Weg sowie der Gertruden-, der Frieden-, der Hoch- sowie der Dorfstraße durchgeführt. Hier haben bauliche Maßnahmen sowie Beschilderungen und Markierungen zu einer Senkung des Durchgangsverkehrsanteils geführt.

 

Darüber hinaus sind die Beckergrube, die Kalkbrenner- bzw. Röntgenstraße sowie die Hohelandstraße noch bekannte mit Durchgangsverkehr belastete Straßen bzw. Verbindungen. Die hier erhobenen Belastungszahlen werden in Kurzfassung wie folgt angegeben:

 

  • Beckergrube (im Zusammenhang mit dem Verkehrsversuch Beckergrube)
    • Erhebung am 17.09.2019, 06:30-10:30 und 14:30-19:00 Uhr
    • Durchgangsverkehr ca. 41%
  • Dorfstraße (Wohngebiet zwischen Mönkhofer Weg, St.-Jürgen-Ring, Kronsforder Allee und der Bahntrasse)
    • Erhebung am 20.05.2014, 06:00-09:00 und 11:00-14:00 und 15:00-19:00 Uhr
    • Durchgangsverkehr ca. 46%
    • Durchgangsverkehr am höchsten auf der Route Kalkbrenner-→Röntgen-→Trendelenburg-→Friedrichstraße →Kronsforder Allee
  • Wohngebiet Hohelandstraße
    • Erhebung am 12.05.2017,  06:00-09:00, 11:00-14:00 und 15:00-19:00 Uhr
    • Durchgangsverkehr ca. 34%
    • Durchgangsverkehr am höchsten auf den Routen Hohelandstraße (Ratzeburger Allee → Moltkestraße) und Wakenitzstraße (Moltkestraße → Hohelandstraße →Ratzeburger Allee)

 

Die Beurteilung, ob Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrsanteils in Tempo-30-Straßen zu prüfen bzw. vorzunehmen sind, ist nach dem Erlass des Ministeriums für Verkehr Schleswig-Holstein vom 16. November 2000 vorgenommen worden. Der hierin vorgegebene Wert von maximal 30% Durchgangsverkehrsanteil hat dazu geführt, dass z.B. in den Wohngebieten an der Frieden- und Gertrudenstraße sowie Tremser Weg neben Beschilderungen zum Teil bauliche Maßnahmen zur Unterbindung des dort festgestellten hohen Durchgangsverkehrsanteils vorgenommen worden sind.

 

Mit Erlass durch das Ministerium für Verkehr Schleswig-Holstein vom 10. September 2019 sind die zuvor erwähnten Vorgaben aufgehoben worden, so dass eine Grenze nicht mehr vorhanden ist.

 

Es ist also festzustellen, dass Klagen über Durchgangsverkehr nicht nur aus den Fahrradstraßen vorgebracht werden. In diesen gab und gibt es allerdings keine festen Vorgaben zur Höhe des Kfz-Verkehrs. In den Verwaltungsvorschriften zur StVO ist lediglich das Folgende ausgeführt:

 

1 I. Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist.

2 II. Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr darf nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden (z. B. Anliegerverkehr).Daher müssen vor der Anordnung die Bedürfnisse des Kraftfahrzeugverkehrs ausreichend berücksichtigt werden (alternative Verkehrsführung).

 

Insofern ist festzuhalten, dass in Fahrradstraßen hauptsächlich auf das Verhältnis Rad- zu Kfz-Verkehr abgezielt wird.

Generell ist hervorzuheben, dass eine Überwachung der Beschilderung mit dem Zusatz „Anlieger frei“ überaus aufwändig ist, da die Auslegung des Begriffes „Anlieger“ sehr weit gefasst werden kann. Nur bei sehr kurzen übersichtlichen Streckenabschnitten ist relativ einfach feststellbar, ob ein Anliegen vorhanden war, diesen Bereich zu befahren; ansonsten wären zum Beispiel Verfolgungsfahrten notwendig, um dieses nachzuweisen. Da dieser Umstand landläufig bekannt ist, ist die Akzeptanz der Regelung relativ gering.

 

5.1.17 Klimaschutz im Radverkehr (Herr Lötsch) – 5.660

 TOP 5.2.12 am 19.08.2019 (VO/2019/08042)

In verschiedenen Städten in Schleswig-Holstein werden Projekte durch den Bund im Rahmen des Programms „Klimaschutz im Radverkehr“ gefördert.

 

Werden in Lübeck Projekte über das Programm gefördert?

Sind Anträge eingereicht worden / werden Anträge noch eingereicht?

Wenn nein, warum nicht?

 

Abschließende Antwort am 04.05.2020:

In der Hansestadt Lübeck wurde das Projekt „Radwegweisung Lübeck West, 4. Bauabschnitt“ in den Jahren 2015 – 2017 von der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert (Fördersumme 40.800 Euro).

 

Für das Programm „Klimaschutz durch Radverkehr“ wurde bereits 2016 ein Antrag auf die Förderung des Neubaus der Stadtgrabenbrücke in Verbindung mit einem Neubau eines Fahrradparkdecks am Hauptbahnhof Lübeck gestellt, der jedoch abgewiesen wurde.

 

Das aktuelle Programm „Klimaschutz durch Radverkehr“ fördert investive regionale Maßnahmen mit Modellcharakter zur klimafreundlichen und radverkehrsgerechten Umgestaltung des Straßenraumes, zur Errichtung notwendiger und zusätzlicher Radverkehrsinfrastruktur sowie zur Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen. Vorausgesetzt werden durch die Maßnahmen ein hohes Maß bundesweiter Übertragbarkeit und hohes regionales Ausweitungspotential. Derzeit hat keine der Radverkehrsmaßnahmen der Hansestadt Lübeck das Potential für einen bundesweiten Modellcharakter. Sollten entsprechende Projekte anstehen, werden Förderanträge hierfür gestellt werden.

 

5.1.18 Parkflächen für Fahrräder auf der Altstadtinsel (Herr Ramcke) – 5.660

 TOP 5.2.3 am 19.08.2019 (VO/2019/07996)

Wie viele Fahrradbügel gibt es im öffentlichen Straßenverkehrsraum?

Wie viele davon sind seit Beginn 2018 bis zum 30.06.2019 zusätzlich aufgestellt worden?

Wie viele neue Fahrradbügel sind für 2020 geplant?

 

Abschließende Antwort am 04.05.2020:

In der Altstadt gibt es im öffentlichen Straßenraum und an den Schulen insgesamt 4.924 Fahrradabstellmöglichkeiten an Fahrradbügeln und Fahrradmodulen. Die Fahrradabstellmöglichkeiten an Schulen sind vielfach öffentlich zugänglich und nutzbar (z.B. Ernestinenschule, Oberschule zum Dom, Johanneum).

 

Zwischen dem 01.01.2018 und 30.06.2019 sind Fahrradmodule für 72 Fahrräder an Schulen und 125 Fahrradbügel für jeweils zwei Fahrräder in der Altstadt aufgestellt worden. Es ist insgesamt eine Kapazität für 322 parkende Fahrräder geschaffen worden.

 

2020 ist der Einbau von ca. 70 Fahrradbügeln für 140 Fahrräder in der Altstadt einschließlich Fahrradbügeln für Lastenräder geplant.

 

5.1.19 Sanierung Straße „Alte Mühle“ in Schlutup (Herr Lötsch) – 5.660

 TOP 5.2.2 am 02.03.2020 (VO/2020/08748)

Der Bürgermeister wird gebeten folgende Frage zu beantworten:

Wann wird die Straße Alte Mühle in Schlutup saniert?

 

Abschließende Antwort am 04.05.2020:

Die Straße Alte Mühle ist nur in etwa zur Hälfte ausgebaut worden. Eine Planung zum vollständigen Ausbau der Straße besteht aktuell nicht.

Der Bereich Stadtgrün und Verkehr hält die Straße verkehrssicher und wird die Oberfläche kurzfristig wieder einebnen.

 

5.1.20 Spielplatz auf der Priwallpromenade (Herr Vorkamp) – 5.660

 TOP 5.2.6 am 03.02.2020 (VO/2020/08631)

Der Spielplatz auf der Priwallpromenade (siehe auch VO/2019/08307) wurde seitens der Verwaltung bisher noch nicht freigegeben.

Wie ist hier der aktuelle Sachstand, wird der Spielplatz um- oder zurückgebaut und bis wann wäre hier voraussichtlich mit einer Eröffnung zu rechnen?

 

Abschließende Antwort am 04.05.2020:

Das Gutachten eines öffentlich bestellten Gutachters zum Spielplatz liegt vor, die Herstellerfirma der „Reuse“ hat daraufhin bereits Maßnahmen durchgeführt wie ein neues Netz am Reusenausgang und das Absenken der waagerechten Flächennetze. Damit ist das Spielgerät nach Beurteilung des Sachverständigen den Normen entsprechend und sicher.

Darüber hinaus hat der Gutachter weitere Maßnahmen gefordert, die das Umfeld des eigentlichen Spielgerätes betreffen wie das höhengleiche Verfüllen des Deckwerkes, ein Übergangsblech zum Holzsteg und weitere seitliche Zäune.

Das steinerne Deckwerk wurde zwischenzeitlich bereits verfugt. Die Angebote für die Metallbauarbeiten liegen seit kurzem vor, die Arbeiten sollen nach Angebotsprüfung und Beauftragung ausgeführt werden. Die Materialien sind allerdings für die Schräge speziell herzustellen, so dass mit Lieferzeiten gerechnet werden muss.

 

Nach der Nachrüstung des Spielplatzes im April/Mai könnte dieser Ende Mai 2020 freigegeben werden, wenn er dann nicht möglicherweise wegen der Corona-Pandemie weiter gesperrt bleiben muss.

 

5.1.21 Klimaschutz bei B-Plänen (Herr Dr. Brock) – 5.610

 TOP 5.2.24 am 02.12.2019

Herr Dr. Brock fragt, was die Verwaltung für Maßnahmen treffe, um bei der Aufstellung von B-Plänen, deren Gebiet sich nicht in kommunalen Besitz befindet, sicherzustellen, dass durch den Vorhabenträger der Klimaschutz beachtet wird.

 

Abschließende Antwort am 04.05.2020:

Bei allen B-Planverfahren gelten bezüglich des Klimaschutzes die hohen Standards gemäß Baugesetzbuch (BauGB) und Energieeinsparverordnung (EnEV).

Darüber hinaus hat die Verwaltung aktuell Klimaschutz-Anforderungen als Standards für die Hansestadt Lübeck entwickelt (vgl. VO/2019/07727 – Klimanotstand – kurzfristiger Maßnahmenkatalog zum Klimaschutz -):

  • Dieses betrifft für die Bebauungsplanung zum einen neue Standards für städtebauliche Verträge. Möglich sind z.B. Verpflichtungen zur Aufstellung und Umsetzung von Energieversorgungskonzepten. Ein weiteres Beispiel sind Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die im städtebaulichen Vertrag vereinbart werden können. (Vgl. hierzu auch Maßnahmenblatt E 05 „Entwicklung von Klimaschutz-Anforderungen als Lübecker-Standard für städtebauliche Verträge / Kaufverträge“ in o.g. VO/2019/07727).
  • Zum anderen prüft die Verwaltung bei Pilotprojekten (z.B. B-Plan Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld) die Erstellung von Energiekonzepten. Übergeordnetes Ziel ist, die CO2-Neutralität für künftige Baugebiete zu erreichen. Hieraus sollen Bausteine als Standard für künftige Baugebiete entwickelt werden. (Vgl. auch Maßnahmenblatt E 04 „Erstellung von Energiekonzepten für alle Verfahren zur Bauleitplanung“ in o.g. VO/2019/07727).

Weiteres Ziel ist in neuen Baugebieten die Stellplätze mit Ladeinfrastruktur für Elektromobilität bzw. für Carsharing und Lastenfahrräder zu erhöhen. Dies kann ebenfalls in städtebaulichen Verträgen gesteuert werden. (Vgl. auch Maßnahmenblatt M 07 „Bevorzugung schadstoffarmer Mobilität in der Bebauungsplanung“ in o.g. VO/2019/07727).

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebenen Antworten zur Kenntnis.