Auszug - Antwort auf die Anfrage von Herrn Pluschkell bezüglich der Burgtorbrücke  

33. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 04.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 18:16 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2020/08834 Antwort auf die Anfrage von Herrn Pluschkell bezüglich der Burgtorbrücke
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schmedt, Dieter
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Anfrage des Ausschussmitglieds Herrn Pluschkell (SPD) aus der Bauausschusssitzung am 02.12.2019 (TOP 5.2.19):

 

Herr Pluschkell bittet um Auskunft, wie das Ergebnis der kürzlich beendeten Untersuchung hinsichtlich der Lebensdauer und der Verkehrssicherheit der Burgtorbrücke lautet. Sind kurz- oder mittelfristig Sanierungsmaßnahmen erforderlich und geplant? Gibt es Anzeichen für eine Sperrung der Brücke aufgrund des baulichen Zustands?

 

Antwort:

Die Burgtorbrücke, welche im Jahr 1898 erbaut worden und im Jahr 1976/77 umgebaut worden ist, wird regelmäßig wie alle Ingenieurbauwerke in der Straßenbaulast der Hansestadt Lübeck gem. DIN 1076 geprüft. Die letzte Bauwerksprüfung des Bauwerks wurde in 2019 durchgeführt. Nach Auswertung der Bauwerksprüfung im Januar / Februar 2020 erhält das Bauwerk die Zustandsnote 3,4 (nicht ausreichender Bauwerkszustand) gemäß der Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 (RI-EBW-PRÜF).

 

Eine Untersuchung hinsichtlich der Restlebensdauer ist nicht Bestandteil der Bauwerksprüfung und wurde somit auch nicht durchgeführt. Die vorhandenen Schäden umfassen sämtliche Teile des Bauwerks wobei besonders die geschädigten Widerlager, die Fahrbahnplatte und der abgängige Korrosionsschutz die Zustandsnote maßgebend negativ beeinflussen.

 

Bezüglich der Verkehrssicherheit und der Standsicherheit der Brücke ist festzustellen, dass diese durch die Schäden beeinträchtigt sind. In Folge dessen ist die Dauerhaftigkeit mittelfristig nicht mehr gegeben; eine weitere Schadensausbreitung ist nicht auszuschließen. Gemäß der RI-EBW-PRÜF sind kurzfristige Unterhaltungsarbeiten durchzuführen und eine Grundinstandsetzung des Bauwerks kurz- bis mittelfristig zu planen und umzusetzen.

 

Der nicht ausreichende Bauwerkszustand ist der Verwaltung bekannt. In den vergangenen Brückenberichten wurde bereits auf diesen kritischen Bauwerkszustand hingewiesen.

 

Der Bereich Stadtgrün und Verkehr hat eine Notinstandsetzung der abgängigen Kammerwand bereits im Herbst 2019 veranlasst. Lose Mauerwerksbereiche wurden abgetragen und neu aufgebaut, um ein Herabstürzen von losen Klinkern zu verhindern.

 

Weiterhin wurde im Februar 2020 die Unterschicht der Brücke durch die Mitarbeiter:innen des Bauhofs Brückenbau abgeklopft und lose Betonteile entfernt. Somit ist die Verkehrssicherheit unter dem Bauwerk wieder gegeben. Im Jahr 2018 ist die stark verwalkte Deckschicht auf dem Bauwerk erneuert worden, um auch hier die Verkehrssicherheit wieder zu gewährleisten.

 

Um das Bauwerk auch weiterhin nutzen zu können, ist seitens des Bereiches Stadtgrün und Verkehr geplant, eine umfassende Ertüchtigung des Bauwerks zu realisieren. Der Planungsbeginn ist für 2022 terminiert (vorbehaltlich der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel).

 

Diese Ertüchtigung soll in mehreren Bauabschnitten durchgeführt werden, wobei die Erneuerung der 1976/77 hergestellten Fahrbahnplatte und die Verstärkung des Stahlüberbaus wahrscheinlich nur unter Vollsperrung (für den Kfz-Verkehr) ausgeführt werden kann.

 

Ziel der Ertüchtigung und der vorgeschalteten Nachrechnung des Bauwerks soll sein, dieses noch für mindestens 20 bis 30 Jahre weiter nutzen zu können.

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum