Auszug - Dringlichkeitsantrag des Ausschussmitglieds Arne-Matz Ramcke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Bauvorhaben Buchenweg/Waldstraße  

30. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 7.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 02.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 18:51 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2020/08628 Dringlichkeitsantrag des Ausschussmitglieds Arne-Matz Ramcke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Bauvorhaben Buchenweg/Waldstraße
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Antrag:

Die Bauverwaltung wird aufgefordert dem Bauausschuss und der Öffentlichkeit das Bauvorhaben Buchenweg/Waldstraße vorzustellen und dabei die Abwägungen der Bauordnung hinsichtlich Zuwegung, Baukörper, Verkehr und den Einwänden der UNB zu erklären. Die Dringlichkeit ergibt sich durch das öffentliche Interesse der Anwohner und der Politik.

 

 

Herr Schröder erläutert kurz das Bauvorhaben.

 

Herr Dreyer von der Firma Schütt, dem vom Bauausschuss Rederecht eingeräumt wurde, stellt das Bauvorhaben dem Bauausschuss vor.

 

Herr Ramcke fragt, ob der B-Plan etwas zu Naturersatzflächen festlege.

Herr Schröder antwortet, dass dies nicht der Fall sei, es musste auch keine Befreiung erteilt werden.

 

Herr Ramcke fragt, ob die Tiefgarage als ein Problem gesehen werde, da es in der Gegend viel Schulverkehr gebe.

Herr Schröder antwortet, dass dies in einem Genehmigungsverfahren geprüft werde. Es wurde eine Überfahrtsgenehmigung erteilt, d. h. das Vorhaben ist auch in dieser Hinsicht positiv beurteilt worden.

 

Herr Müller-Horn kritisiert den Verfahrensablauf, es hätte keine zeitgemäße Abwägung bei der Erteilung der Baugenehmigung gegeben.

Herr Schröder antwortet, dass man von der Unteren Naturschutzbehörde eine Empfehlung zur Änderung des B-Planes erhalten habe, aber nach Auffassung der Baubehörde das geltende Planungsrecht entscheidend sei. Das Baugebiet sei demnach entsprechend geltendem B-Plan zu entwickeln.

 

Frau Jansen fragt, warum die Wohnungen nicht nach Bürgerschaftsbeschluss 30% soziale Förderung enthalten würden.

Herr Schröder erklärt, dass dies nur für die aktuellen B-Pläne gelten würde, die nach dem BÜ-Beschluss entwickelt worden sind.

 

Herr Vorkamp hält es für falsch, wie die Verwaltung die Gebiete auswähle, in denen das Planungsrecht erneuert werde. Der hier betroffene B-Plan hätte seiner Ansicht nach längst überarbeitet werden müssen.

Frau Hagen antwortet, dass die Verwaltung natürlich bei den Themen, die sie bearbeite, nach Prioritäten sortieren müsse. Aufgrund der vielen zu bearbeitenden Themen sei dies notwendig.

 

Herr Lötsch sagt, dass man es auch schön finden könne, dass hier eine Baulücke geschlossen werde.

 

Herr Dr. Flasbarth führt aus, dass er sich wünsche, dass die Verwaltung bei einem Vorhaben, dass derart von den derzeit geltenden politischen Zielsetzungen abweicht, ihren Spielraum nutzt, um zu versuchen, das Vorhaben an den Geist dessen, was die Bürgerschaft beschlossen hat, anzupassen.

Herr Schröder antwortet, dass es Definitionssache sei, was den Geist dessen, was die Bürgerschaft beschlossen habe, ausmache. Das Vorhaben sei nach geltendem B-Plan genehmigungsfähig. Man könne nicht bei jedem Bauvorhaben eine Grundsatzdebatte anfangen.

 

Herr Stabe wirft ein, dass es einen gültigen B-Plan gebe, an den sich gehalten wurde. Es sei lächerlich, dass einige Ausschussmitglieder jetzt versuchen würden, nach persönlichem Geschmack zu urteilen. Das die alten B-Pläne überarbeitet werden sollten sei ebenfalls unrealistisch, da die Verwaltung kaum genug Kapazitäten habe, um die derzeitig ausstehenden Vorhaben zu bearbeiten.

 

Herr Leber ergänzt, dass es in Lübeck auch nicht unüblich sei, gültige B-Pläne aus den 60er-Jahren zu haben. Das Vorhaben entspreche dem aktuellen Zeitgeist, aber man habe trotzdem versucht, sich dem Gebiet anzupassen.

 

Herr Vorkamp sagt, dass Israelsdorf in Gefahr sei, sein eigenständiges Dorfbild zu verlieren. Zudem könne er kein Kapazitätsproblem bei der Stadt erkennen, dass die Aufstellung neuer B-Pläne so viel Zeit in Anspruch nehme, liege daran, dass die externen Gutachten so lange dauern würden.

 

Herr Lötsch sagt, dass die Landesbauordnung ein für alle verbindliches Regelwerk sei. Man könne alte B-Pläne aufheben, aber dann müsse man auch sehen, wie sich das auf die anderen Planungen auswirke.

 

Herr Ramcke sagt, dass man nicht nur in Quantität, sondern auch in Qualität bauen könne.

 

Herr Müller-Horn sagt, dass man heutzutage einen anderen Maßstab als vor 47 Jahren habe. Man könne B-Pläne auch einfach aufheben, das sei ein normaler Fall.

 

Herr Leber sagt, dass man sich Gedanken um die Dorfentwicklung machen müsse, aber gerade durch die Maßnahmen des Klimapakets würde es in Zukunft in einigen Stadtteilen zu starken Veränderungen kommen. Dieses würde auch die Anwohner vor große Kosten stellen, die  sich diese nicht leisten können, und dann müssten sie an einen Investor verkaufen, der statt Erhaltung der Gebäude lieber Neubau betreibt.

 

Mit der Vorstellung des Bauvorhabens durch die Verwaltung und den Bauherrn wurde dem Antrag entsprochen. Der Bauausschuss nimmt von dem Bericht Kenntnis.