Auszug - Wohnungsmarktbericht 2019  

29. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 17.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2019/08495 Wohnungsmarktbericht 2019
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Zamory, Rasmus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Gemäß TOP 1 werden dieser Bericht und die Anträge unter TOP 4.1.1 und 4.1.2 und 7.8 zusammen diskutiert. Die Abstimmung ist unter dem jeweiligen Tagesordnungspunkt wiedergegeben.

 

Herr Stabe möchte wissen, ob es in der Verwaltung objektive Daten gebe, was gerade auf dem Wohnungsmarkt angefragt werde und welchen Impuls es bezüglich der älteren Generation gebe, ggf. ihr Haus aufzugeben.

Herr Stolte führt aus, dass in dem Bericht erwähnt werde, dass auch Einfamilienhäuser (EFH) benötigt würden und dass Beratungsmöglichkeiten an ältere Personen nur mäßigen Erfolg mit sich bringen würden, da viele in ihrer eigenen Immobilie wohnen bleiben möchten.

Frau Hagen ergänzt, dass ein Umzug wahrscheinlicher werden würde, wenn es qualitativen Ersatz im eigenen Quartier gäbe.

 

Herr Lötsch spricht die verschiedenen Bedarfsprognosen in dem Bericht an (Prognose Lübeck, Statistikamt Nord und empirica) und sieht hier eine Abwägung als sinnvoll an.

Herr Stolte erläutert, dass die Bevölkerungsprognosen jeweils zum gleichen Ergebnis kämen, allerdings wäre die Anzahl der Haushalte aufgrund abweichender Annahmen zur Haushaltsgrößenentwicklung zwischen den Prognosen unterschiedlich. Hierbei werde aber erst nach 2025 eine Spreizung feststellbar. Bis dahin seien die Bedarfszahlen nahezu identisch. Im Jahr 2020 werde die Hansestadt Lübeck eine neue Bevölkerungs- und Haushaltsprognose erstellen. Damit ließen sich die Prognosewerte verifizieren.

 

Herr Müller-Horn bemängelt, dass bei der Befriedigung des Bedarfs letztlich die Programme der Vorhabenträger als Grundlage genommen worden seien.

Herr Stolte merkt an, dass die Tabelle im Bericht nicht die Antwort der Verwaltung auf die 3.900 Wohneinheiten sei, zumal es hierbei nicht überall um städtische Flächen handele. Nur bei städtischen Flächen könne die Verwaltung allein die Vorgaben machen. Die Tabelle gebe den derzeitigen Kenntnisstand bei der Umsetzung von Wohneinheiten in den abgeschlossenen und laufenden B-Planverfahren an.

 

Frau Haltern möchte wissen, warum die Anzahl der Eigentumswohnungen in der Neuen Teutendorfer Siedlung sich zum Aufstellungsbeschluss so erhöht habe. Sie schlägt vor, in einer der nächsten Sitzungen im nichtöffentlichen Teil den Investor hierzu zu hören.

Herr Schröder führt aus, dass er versuchen werde, zur Sitzung am 16.03.2020 den Investor zur Bauausschusssitzung einzuladen.

 

Frau Wulf-Wichmann führt aus, dass es auch notwendig sei, nicht nur große (100m²) große Wohnungen anzubieten, sondern auch kleinere.

Frau Hagen erläutert, dass die 100m² bei Wohnungen nur ein durchschnittlicher Planungswert zur Abschätzung der Anzahl künftiger Wohneinheiten sei, solange keine vertieften Planungen vorlägen. Im Zuge der Umsetzung der Bauvorhaben werde insbesondere beim sozial geförderten Wohnungsbau ein bedarfsgerechter Wohnungsmix abverlangt, auch darüber hinaus werden üblicherweise kleinere Wohneinheiten angeboten, weil sie marktgängig seien.

 

Herr Lutzkat merkt an, dass sich der Bestand bei Reihenhäusern und EFH bei 1/3 bewege und sich seiner Meinung nach die im Bericht angestrebten 19% als zu wenig darstelle. Außerdem müssten die in der Tabelle dargestellten Ende 2019 beschlossenen drei kleinen Gebiete (z.B. Wulfsdorf) von der Kategorie D in die Kategorie B oder C aufrücken.

Herr Lötsch weist in diesem Fall auf das gekürzte Verfahren hin und erwarte hierzu Lösungsansätze.

Herr Pluschkell weist darauf hin, dass diese Gebiete bis Ende 2021 abgeschlossen sein müssten.

Herr Schröder erläutert, dass es nicht zwingend Ende 2021 sein müsse. Das vereinfachte Verfahren unterscheide sich lediglich durch geringere Anforderungen an die Prüfung der Umweltauswirkungen. Eine Umweltprüfung würde aber die spätere Umsetzung dieser B-Pläne nicht gefährden.

 

Herr Lötsch spricht die verschiedenen Aufträge aus der Bürgerschaft von März 2019 an den Fachbereich an und möchte wissen, wie hier der Sachstand sei.

Frau Hagen sagt hierzu eine Information zu.

 

 


Anlass:

Der Wohnungsmarktbericht 2019 soll die Kerndaten des Wohnungsmarktkonzeptes 2013 sowie die in den letzten Jahren veröffentlichten Wohnungsmarktberichte 2015 - 2018 aktualisieren und als Entscheidungsgrundlage für die zukünftige Wohnungsbauentwicklung dienen.
 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.