Auszug - Dringlichkeitsantrag - Christopher Lötsch (CDU) und Ulrich Pluschkell (SPD): Bebauungsplan 23.27.00 - Steinrader Damm 14 - 34 Aufstellungsbeschluss  

24. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 7.4
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 18.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 20:12 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2019/08377 Dringlichkeitsantrag - Christopher Lötsch (CDU) und Ulrich Pluschkell (SPD):
Bebauungsplan 23.27.00 - Steinrader Damm 14 - 34
Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der SPD Fraktion
Bearbeiter/-in: Bröcker, Marco   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Luetkens stellt folgenden Änderungsantrag:

Der soziale Wohnungsbau soll zu 30% im ersten und 20% im zweiten Förderweg gefördert werden.

 

Herr Howe kritisiert den Antrag und sagt, dass man das Bauen in den Außenbereichen bremsen müsse.

 

Herr Ramcke fragt, was der im Antrag beschriebene Naherholungsraum sei.

 

Herr Dr. Lengen hält eine Aufstockung des sozialen Wohnungsbaus für nicht erforderlich, da im benachbarten Bereich der Schönböckener Straße bereits sehr viel sozialer Wohnungsbau vorhanden sei.

 

Herr Dr. Brock sagt, dass es sich bei dem Gebiet bereits um eine Fläche mit einem Bebauungszusammenhang handle und sie einfach zu erschließen sei. In einer wachsenden Stadt gebe es nun mal Bedarf an Einfamilienhäusern und diese Fläche würde sich dafür anbieten.

 

Herr Vorkamp findet es traurig, dass die Fläche überplant werden soll und würde sie gerne so wie sie ist erhalten.

 

Herr Müller-Horn sagt, dass er sich überfordert fühle zu ermessen, ob man die Maßnahme umsetzen solle. Der Antrag käme ihm zu kurzfristig und er wünsche sich, dass die Verwaltung dazu Stellung nehmen würde.

Herr Schröder antwortet, dass die Fläche sich im Außenbereich befinde, den man eigentlich nicht priorisieren wolle. Grundsätzlich wolle er den Ausbau im Außenbereich nicht ausschließen, da es auch hier Flächen gebe, wo der Ausbau Sinn ergebe. Es sei allerdings problematisch, wenn laufend Anträge aus der Politik kämen, die die aufgestellte Priorisierung unmöglich machen, da man andere Projekte zurückstellen müsse.

Frau Hagen ergänzt, dass es schwierig sei, bestehende Projekte zurückzustellen, wenn man die derzeitigen Ziele im Wohnungsbau erreichen wolle.

 

Herr Lötsch hält die Zahl der Einfamilienhäuser in Lübeck für zu klein. Es gebe Leute, die in Einfamilienhäuser leben wollen würden, und daher müsse man dafür auch Flächen zur Verfügung stellen.

 

Herr Howe mahnt an, dass die übergeordneten Behörden davor warnen würden, Flächen im Außenbereich für neue Baugebiete zu nutzen, auch wenn dies von den meisten Kommunen ignoriert würde.

 

Herr Leber merkt an, dass in der Debatte Argumente vermischt werden würden. Auf der einen Seite sei die Kritik am Antragstellerverfahren, auf der anderen Seite das Vorhaben selbst. Lübeck müsse, um attraktiv zu sein, ein breites Portfolio an Wohnmöglichkeiten bieten, wozu auch Einfamilienhäuser gehören würden. Sehe man sich das Gebiet auf der Karte an sei es zwar im Außenbereich, aber dennoch stelle das Vorhaben einen Lückenschluss dar.

 

Herr Ramcke sagt, dass für Erreichung der Ziele im Wohnungsbau Mehrfamilienhäuser und Geschosswohnungsbau geeigneter seien, da Gebiete für Einfamilienhäuser länger in der Entwicklung brauchen würden.

 

Herr Pluschkell erklärt, dass der Antrag als Ergänzung zu der angrenzenden Bebauung ergehe, zu der auch bereits zwei B-Pläne beschlossen wurden. Es handle sich zudem auch nur um ein einfaches, kleines Projekt und alle relevanten städtebaulichen Fragen seien durch die beiden B-Pläne in der Nachbarschaft schon beantwortet. Es gehe außerdem um die Frage, wo junge Familien bauen würden, in Lübeck oder im Lübecker Umland. Daher sei es sinnvoll, Lübeck zu verdichten, anstatt auf dem Land zu bauen. Was die Frage des sozialen Wohnungsbaus angehe, bleibe man bei der 30%-Quote mit dem zweiten Förderweg. Er ergänzt seinen Antrag daher folgendermaßen:

Der soziale Wohnungsbau soll mit 30% mit dem zweiten Förderweg gefördert werden.

 

Frau Hagen erinnert daran, dass es wichtig sei, die gesamtstädtische Entwicklung im Auge zu behalten. Das Ziel sei ¼ Bau von Einfamilienhäusern und ¾ Geschosswohnungsbau. Ein großer Teil der bestehenden Einfamilienhäuser sei derzeit von Menschen im fortgeschrittenen Lebensalter bewohnt. Das Thema sei erst heute Morgen im Senat diskutiert worden. Es ist dort zur Sprache gekommen, dass bei einer vereinfachten Betrachtung einer weitergehenden linearen Entwicklung der derzeitigen Situation, über die nächsten zehn Jahre jährlich Einfamilienhäuser in einer Größenordnung von ca. 400 den Besitzer wechseln könnten.

 

Herr Ramcke fordert die Antragsteller auf, den Antrag zurückzuziehen. Der Antrag sei deplatziert.

 

Herr Müller-Horn sagt, dass letztes Jahr der Bericht über den Wohnungsmarkt vorgelegen habe und dieser nicht beinhaltet habe, Einfamilienhäuser anzubieten. Er hätte gerne eine Stellungnahme der Verwaltung, um diesen Antrag bewerten zu können.

 

Herr Dr. Brock erklärt, dass der Gesetzgeber den §13b des Baugesetzbuches genau dafür vorgesehen habe, solche B-Planverfahren schnell umsetzen zu können und die Verwaltung zu entlasten. Daher nutze man jetzt die dadurch gebotenen rechtlichen Möglichkeiten. Bezogen auf Frau Hagens Ausführung antwortet er, dass man in den nächsten zehn Jahren nicht von einer linearen Entwicklung ausgehen könne und ihre Statistik daher falsch sei. So werde beispielsweise die häusliche Pflege älterer Menschen in den nächsten Jahren zunehmen, was dazu führe, dass weniger Gebäude verfügbar wären.

 

Herr Howe wirft ein, dass der Gesetzgeber gemerkt habe, dass der §13b Baugesetzbuch nicht gut sei und ihn daher abgeschafft habe. Zudem kritisiert er, dass die Verwaltung nicht in einem genügenden Rahmen eingebunden werde, sondern man sich alles von Investoren fertig vorlegen lasse.

Herr Dr. Brock weist daraufhin, dass der §13b Baugesetzbuch nicht vom Gesetzgeber abgeschafft wurde, sondern bereits mit Erlass nur befristet gültig gewesen sei.

 

Herr Vorkamp sagt, dass der Einfamilienhausbau nicht vernachlässigt worden sei, da ein Drittel der derzeit laufenden Wohnungsbauprojekte auf den Bau von Einfamilienhäusern ausgerichtet sei.

 


Antrag:

1. Für die im Stadtteil St. Lorenz Nord, Ortsteil Schönböcken, zwischen dem Steinrader Damm und dem Flutgraben, westlich des dortigen Campingplatz, gelegenen Fläche (Abgrenzung siehe Anlage 1) wird anschließend an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Bebauungsplan 23.27.00 - Steinrader Damm 14 - 34 im besonderen Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt. Mit den Bauleitplanverfahren werden im Einzelnen vor allem folgende Planungsziele verfolgt:

- Schaffung eines Wohngebiets für freistehende Einfamilienhäuser und Reihenhäuser als maßvolle Ergänzung der benachbarten Bebauung östlich und westlich am Steinrader Damm.

- fußläufige Anbindung über Fuß- und Radwege an die Siedlung Dornbreite und die Schönböckener Hauptstraße.

- Schaffung einer Wohnsiedlung mit direkter Anbindung an den Naherholungsraum des Flutgrabens.

- Schutz des Flutgrabens durch Verzicht auf eine direkte Einleitung von Regenwasser, stattdessen Rückhaltung des Regenwassers in einem separaten Regenrückhalte-becken oder auf den einzelnen Baugrundstücken.

- Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus (zweiter Förderweg).

- Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Erhalt der vorhandenen städtebaulichen Strukturen festgelegt werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bis spätestens 15.12.2019 bekannt zu machen.

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer Erörterungsveranstaltung und eines zweiwöchigen Aushangs durchgeführt werden.

4. Der Satzungsbeschluss nach § 10 Absatz 1 BauGB ist bis zum 31. Dezember 2021 zu fassen.

5. Der geltende Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird im Wege der Berichtigung entsprechend angepasst.

6. Die Erstellung des Bebauungsplans soll - soweit rechtlich möglich - durch einen freien Planer erfolgen mit dem Ziel einer weitgehenden arbeitsmäßigen Entlastung der Bauverwaltung und durch den Investor/Projektentwickler finanziert werden.
 

 


 

Der Vorsitzende lässt über den Änderungsantrag von Herrn Luetkens abstimmen.

Abstimmungsergebnis

Für den Antrag 5 Stimmen

Gegen den Antrag 8 Stimmen

Der Bauausschuss lehnt den Änderungsantrag mehrheitlich ab.

 

Der Vorsitzende lässt über den von Herrn Pluschkell ergänzten Antrag abstimmen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

8

Nein-Stimmen

5

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss stimmt dem ergänzten Antrag mehrheitlich zu.