Auszug - Risikomanagement im Fachbereich 5, Planen und Bauen  

24. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 18.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 20:12 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2019/08247 Risikomanagement im Fachbereich 5, Planen und Bauen
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schmedt, Dieter
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Leber möchte wissen, wie die Maßnahmen aus dem Bericht nun personell und organisatorisch umgesetzt werden. Es sei ja auch nur ein Bericht und keine Beschlussvorlage. Als Beispiel nennt er eine allgemeine Risikocheckliste.

Herr Schmedt antwortet, dass schon immer Risikomanagement im Fachbereich 5 betrieben worden sei. Es gehe hierbei darum, Risiken in Zukunft besser zu erkennen und damit vermeiden zu können. Eine allgemeine Checkliste in Form einer Excel-Tabelle ist unter anderem das Ergebnis. Diese Liste sei auch erweiterbar, sodass die Erfahrung der einzelnen Mitarbeiter einfließen könne.

Frau Hagen ergänzt, dass das Risikomanagement im gesamten Fachbereich angewandt werden soll, schwerpunktmäßig bei Großprojekten, aber auch bei kleineren Maßnahmen zumindest als Leitfaden. Zudem sei es auch ein Kommunikationsinstrument, da Risiken, die zum Zeitpunkt der Projektfreigabe bekannt sind oder sich während des Projektes entwickeln, an die Politik kommuniziert werden könnten.

 

Herr Ramcke fragt, ob es Alternativen zu Excel gebe.

Herr Schmedt entgegnet, dass es keine spezielle Projektsoftware mit enthaltenem Risikomanagement für bspw. Baumaßnahmen gebe. Die Projektleiter würden nun zuerst für die Umsetzung des Risikomanagement geschult.

 

Herr Dr. Brock sagt, dass man bei neuen Maßnahmen der Verwaltung erstmal darauf vertrauen solle, dass die mit den korrekten Instrumenten arbeite. Er fragt außerdem, ab wann das Risikomanagement angewendet werde.

Herr Schmedt antwortet, dass dies der Fall sei, wenn eine Maßnahme besonders hohe Kosten verursache, es sich um eine öffentlich sehr bedeutsame Maßnahme handle, oder die Dauer der Maßnahme sehr lang sei.

 

Herr Müller-Horn fragt, wie man mit Bauprojekten, die juristische Probleme aufwerfen würden, umgehe.

Herr Schmedt antwortet, dass Ausschreibungen für Bauprojekte juristisch geprüft würden und man sich im Zweifel juristischen Beistand hole.

 


Anlass:

 

Auftrag aus der Bürgerschaft in der Sitzung am 24.11.2016, Vorschläge zur Verhinderung massiver Zeitverzögerung und Kostensteigerungen zu unterbreiten, VO/2018/05630.

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum