Auszug - Bebauungsplan 09.56.00 - Ratzeburger Landstraße / Polarisweg - Aufstellungsbeschluss   

23. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.7
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 04.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2019/08227 Bebauungsplan 09.56.00 - Ratzeburger Landstraße / Polarisweg - Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Schröder, Ulrike
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

1. Für den an der Ratzeburger Landstraße Ecke Polarisweg im Stadtteil St. Jürgen gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird der Bebauungsplan 09.56.00 – Ratzeburger Landstraße/ Polarisweg - als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.

 Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen auf der als P&R-Parkplatz festgesetzten Fläche die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erríchtung einer Kindertagesstätte und vorlaufend für eine erneute befristete Genehmigung der Flüchtlingsunterkunft geschaffen werden.              

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3. Es wird ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a BauGB angewandt. Es wird von der frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit ist gem. § 13 Abs. 3 Nr. 2 BauGB bekannt zu geben, wo sie sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und in welchem Zeitraum sie sich zur Planung äußern kann.

4. Es erfolgt eine vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der öffentlichen Auslegung für einen Zeitraum von zwei Wochen gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB.

 Eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ist gem. der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB im weiteren Verfahren vorgesehen.

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss beschließt die Vorlage einstimmig.