Auszug - Ulrich Pluschkell (SPD) und Christopher Lötsch (CDU): Bebauungsplan 11.03.00 Wulfsdorf Süd Aufstellungsbeschluss  

23. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 7.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 04.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2019/08270 Ulrich Pluschkell (SPD) und Christopher Lötsch (CDU): Bebauungsplan 11.03.00 Wulfsdorf Süd
Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in: Otte, Christine
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende beantragt, dass die durch die Bauausschussmitglieder festgelegte Zeit zur Beendigung des öffentlichen Teils der Sitzung um 19:00 Uhr verlängert werde, so dass die noch ausstehenden Anträge abgearbeitet werden können.

 

Der Vorsitzende lässt darüber abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für eine Verlängerung:  8 Stimmen

Gegen eine Verlängerung:  4 Stimmen

Enthaltungen:    1 Stimme

Herr Vorkamp befand sich während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

 

 

 

Herr Müller-Horn erläutert seinen unter TOP 7.3.1 gestellten Änderungsantrag.

 

Herr Leber sieht es als positiv an, wenn Wohnungsbau geschaffen werden solle, aber seiner Meinung nach seien hier zu viele störende Faktoren im Umfeld (Flughafen, BAB A20, stark frequentierte Bundesstraße und Mülldeponie).

 

Herr Ramcke möchte wissen, ob alle anderen möglichen Flächen für Wohnbebauung gemäß des FNP ausgeschöpft seien und wie generell in Zukunft weiter vorzugehen sei. Ob Flächen auf Einzelinitiative von Investoren oder in Zusammenarbeit mit der Verwaltung entwickelt werden sollen. Die hier angestrebte Vorgehensweise empfinde er als merkwürdig.

Herr Schröder erläutert, dass hier vor allem die den Grundsätzen des BauGB entgegenstehende Außenentwicklung und die erheblichen Vorbehalte der Unteren Wasserbehörde wegen der auf absehbare Zeit nicht lösbaren Schmutzwasserentsorgung gegen eine Wohnbebauung sprächen.

 

Herr Pluschkell führt aus, dass das hier angestrebte Verfahren nach § 13b BauGB vom Gesetzgeber vorgegeben sei (Erstellung eines Aufstellungsbeschlusses bis zum 31.12.2019). Seiner Meinung nach sei für den dortigen Boden eine Nutzung als Wohnungsbaufläche verträglicher als die jetzige Nutzung. Er könne auch, nur weil derzeit ein neuer FNP aufgestellt würde, keinen Stillstand bei Vorschlägen zur Umgestaltung von Flächen zum Wohnen gutheißen. Seiner Meinung nach sei auch bereits eine Infrastruktur durch gut ausgebaute Straßen, den Bahnhaltepunkt, eine Kita, Schulen und Busanbindungen vorhanden.

 

Herr Howe merkt an, dass die Verwaltung Städtebaupolitik machen solle und nicht ein Investor.

 

Herr Vorkamp spricht die Kapazität der Stadtplanung an, welche hier nicht berücksichtigt werde. Er sehe eher die Flächen nord-westlich dieser als bessere Fläche für Wohnungsbau an. Seiner Meinung nach müsse auch die Landwirtschaftskammer an diesem Verfahren beteiligt werden, auch wenn dies nicht gesetzlich vorgesehen sei. Er spricht auch noch andere Flächen im Besitz der Hansestadt Lübeck an, die sich seiner Meinung nach eher für Wohnbebauung eignen würden.

 

Herr Leber führt aus, dass er sich die hier angedachte Fläche eher als sogenannten Bannwald als Lärmpuffer für Wulfsdorf vorstellen könne.

 

 


Antrag:

1. Für die im Stadtteil St. Jürgen südlich von Wulfsdorf zwischen dem Wulfsdorfer Weg (Ortseingang) und der Straße Karkfeld gelegenen Fläche (Abgrenzung siehe Anlage 1) wird anschließend an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Bebauungsplan 11.03.00 - Wulfsdorf Süd im besonderen Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt. Ziel der Aufstellung ist es, den Neubau von bis zu 22 Einfamilienhäusern und die Anpflanzung von Bäumen zu ermöglichen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Erhalt der vorhandenen städtebaulichen Strukturen festgelegt werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bis spätestens 15.12.2019 bekannt zu machen.

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer Erörterungsveranstaltung und eines zweiwöchigen Aushangs durchgeführt werden.

4. Der Satzungsbeschluss nach § 10 Absatz 1 BauGB ist bis zum 31. Dezember 2021 zu fassen.

5. Die Erstellung des Bebauungsplans sollte - soweit rechtlich und fachlich möglich - durch einen freien Planer erfolgen mit dem Ziel einer weitgehenden arbeitsmäßigen Entlastung der Bauverwaltung und durch den Investor/Projektentwickler finanziert werden.

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

8

Nein-Stimmen

5

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss beschließt den Antrag mehrheitlich.