Auszug - Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein: Werner-Kock-Straße, 2. Bauabschnitt   

23. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 04.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2019/08199 Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein: Werner-Kock-Straße, 2. Bauabschnitt
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schott, Ralf
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

In der Gemarkung St. Lorenz, Flur 8, wird die Widmung folgender Verkehrsflächen gemäß Anlage 1 beschlossen:

Werner-Kock-Straße und Teilfläche des Geh- und Radweges vor dem Eckgrundstück Konrad-Adenauer-Straße 1: Flurstücke 6/42 tlw., 6/37, 100/36 tlw., 6/32 tlw. und 388 tlw.

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1, Ziffer 3 a) StrWG als Gemeindestraße – Ortsstraße.

Geh- und Radweg Werner-Kock-Straße und in Verlängerung der Konrad-Adenauer-Straße in Richtung Geh- und Radweg Werftstraße: Flurstücke 93/29 tlw., 384, 386, 388 tlw., 6/29 tlw., 6/31 tlw., 372 und 6/32 tlw.

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 4 b) StrWG als sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße: selbstständiger Geh- und Radweg.

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.