Auszug - Dringlichkeitsantrag der AM Hönel, Akyurt und Büche (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Maßnahmen zur Entspannung der Drogensituation am Krähenteich und Drogenstrategie für das gesamte Stadtgebiet   

Sondersitzung des Ausschusses für Soziales zum Thema "Drogenszene Krähenteich" - Gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
TOP: Ö 5.1
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 17.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2019/08182 Dringlichkeitsantrag der AM Hönel, Akyurt und Büche (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN):
Maßnahmen zur Entspannung der Drogensituation am Krähenteich und Drogenstrategie für das gesamte Stadtgebiet
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Reclam, Tim-Alexander
 
Wortprotokoll
Beschluss

 


Beratung siehe TOP 4.1

 

Beschluss:

Die Verwaltung wird aufgefordert,

 

l. Zur Entspannung der Drogensituation am Krähenteich folgende Maßnahmen umzusetzen:

  1. Der Grünrückschnitt am Drogentreffpunkt Krähenteich ist umgehend vorzunehmen. Der Bewuchs auf dem Platz ist fortlaufend niedrig zu halten und zu pflegen.
     
  2. Das Drogenmobil der AWO ist 2020 umzusetzen. Das Drogenberatungsmobil wird gestartet mit 4 Halbtagsstellen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist herzustellen. Nach einem Jahr erfolgt eine Evaluation. Der Bericht ist dem Sozialausschuss vorzulegen.

ll. Darüber hinaus eine nachhaltige Drogenstrategie für das gesamte Stadtgebiet unter folgender Maßgabe zu entwickeln:

In Zusammenarbeit mit den relevanten freien Trägern in den Bereichen der Drogenhilfe und Substanzmissbrauchsprävention wird eine kommunale Drogenstrategie für das gesamte Lübecker Stadtgebiet erarbeitet, die sich an den vier Grundpfeilern der Sucht- und Drogenpolitik (1) Prävention, (2) Beratung und Therapie, (3) Schadensbegrenzung und Überlebenshilfen sowie (4) Angebotsreduzierung orientiert.

Im Rahmen der Konzepterstellung muss sichergestellt werden, dass die Lübecker Drogenstrategie im Einklang mit gesetzlichen Regelungen von Bund und Land, also der nationalen Strategie und dem entsprechenden Landeskonzept zur Sucht- und Drogenprävention in Schleswig-Holstein steht.

Als prioritäres Ziel des suchtpräventiven Handelns soll die Drogenstrategie die Vermeidung von schädlichem Konsum oder Abhängigkeit vorsehen. Vor diesem Hintergrund soll das Konzept auf der Grundlage folgender Zielvereinbarung erarbeitet werden:

1)     Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs mit legalen Suchtmitteln in der Bevölkerung

2)     Verhinderung des Einstiegs in den Konsum illegaler Suchtmittel

3)     Unterstützung Abhängiger bei dem Ausstieg aus der Abhängigkeit von Suchtmitteln

4)     Verbesserung des Gesundheitszustandes von Süchtigen

5)     Schutz der Lübecker Bevölkerung vor Drogen- und Suchtkriminalität und anderen Begleiterscheinungen des Drogenkonsums

 

 

Im Rahmen des Konzeptes sollen alle bestehenden Angebote im Bereich der Drogenhilfe, Substanzmissbrauchs- und Kriminalprävention einbezogen und in Abhängigkeit von deren Nutzen im Gesamtkonzept dargestellt und evaluiert werden.

Insbesondere ist auf eine Verzahnung der Verwaltungsbereiche Eingliederungs- und Jugendhilfe, Soziale Sicherung, dem Gesundheits- und Jugendamt, dem sozialpsychiatrischen Dienst, der Stabstelle Integration, den Akteuren der Sucht- und Kriminalprävention sowie allen relevanten gemeinnützigen und freien Trägern (u.a. Gemeindediakonie, Caritas e.V, AWO Schleswig-Holstein gGmbH und AWO Lübeck e.V., Vorwerker Diakonie, DIE BRÜCKE Lübeck gGmbH, Resohilfe Lübeck, Lübecker Flüchtlingshilfe e.V.) hinzuwirken.

 

Im Rahmen der Drogenstrategie werden die von der Stadt in Kooperation mit den freien Trägern und Akteuren geförderten Hilfeangebote jährlich in einem Dokumentationsbericht zusammengefasst und dem Sozialausschuss vorgestellt. Dieser Bericht soll die Basis der sozialplanerischen Weiterentwicklung der Sucht- und Drogenhilfe in Lübeck darstellen.

 

Als integrale Bestandteile dieses Konzeptes sind insbesondere die folgenden Maßnahmen zu prüfen und der Bürgerschaft über ihren Nutzen, Kosten und Umsetzbarkeit Bericht zu erstatten, sofern diese nicht bereits vorhanden sind:

 

1) Maßnahmen zur Drogen- und Suchtprävention

  • Ausbau der Verwaltungsinternen Koordinationsstelle für kommunale Drogen- und Suchtprävention beim Gesundheitsamt, welche die Umsetzung der Drogenstrategie in enger Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren begleitet, eine Koordinierungs- und Steuerungsfunktion im Bereich der Prävention und Versorgung von suchtkranken und gefährdeten Menschen sowie deren Angehörigen einnimmt und gemeinsame Handlungskomplexe installiert
  • Personelle Stärkung der bestehenden Suchtberatungsstellen um auch Menschen mit Migrationshintergrund, aber auch die Familien und Angehörigen der Betroffenen ausreichend und vollumfänglich unterstützen zu können
  • Stärkung der psychosozialen Beratung (auch in Fragen der Eingliederungshilfen gemäß BTHG) und Versorgung Geflüchteter und besonders substanzmissbrauchsgefährdeter Flüchtlinge in enger Zusammenarbeit mit dem Lübecker Gesundheitsamt sowie anderen relevanten Akteuren, wie beispielweise der Lübecker Flüchtlingshilfe, der Traumaambulanz für Geflüchtete am Zip Lübeck oder der gemeinnützigen therapeutischen Einrichtung „Die Brücke“ 
  • Installation und Finanzierung eines flächendeckenden Suchtpräventionsnetzwerkes an den Lübecker Schulen
  • Jährliche Durchführung eines Monitoring System „Drogentrends“, in welchem eine repräsentative Stichprobe Lübecker Schüler*innen zu ihrem Konsum legaler und illegaler Drogen befragt werden mit dem Ziel, Entwicklungen und Trends frühzeitig zu erkennen, um geeignete, vor allem präventive Maßnahmen, planen zu können (analog zum Frankfurter Modell)

 

2) Maßnahmen zur medizinischen und sozialen Versorgung der Drogenabhängigen

  • Ausweitung der mobilen Drogenhilfe auf das gesamte Stadtgebiet in enger Abstimmung mit den jeweils zuständigen Streetworker*innen bzw. Sozialarbeiter*innen
  • Schaffung weiterer Angebote im Rahmen der Substanzmissbrauchs- und Rückfallprävention für die gezielte Unterstützung der folgenden Personengruppen im gesamten Stadtgebiet entsprechend der charakteristischen Erfordernisse
    • Haftentlassene
    • Ältere Drogenabhängige
    • Jugendliche Drogenabhängige
    • Drogenabhängige Eltern sowie deren Kinder
  • Eingehen einer Kooperationsvereinbarung mit einem freien Träger zur Einrichtung eines Drogenkonsumraumes. Dabei ist in regelmäßigen Informationstreffen der Kooperationspartner sicherzustellen, dass der Konsumraum seine Arbeit erfolgreich und im Sinne der Betroffenen umsetzen kann. Vor diesem Hintergrund muss sich die Verwaltung auf Landesebene zunächst dafür einsetzen die entsprechenden Rahmenrichtlinien zur Inbetriebnahme eines Drogenkonsumraumes zu verabschieden.
  • Bereitstellung bedarfsorientierter Finanzmittel zur Erhöhung der Kontaktanzahl bei drogenabhängigen Flüchtlingen und substanzmissbrauchsgefährdeten Bewohner*innen der Lübecker Flüchtlingsunterkünfte in Zusammenarbeit mit freien Trägern und Akteuren der Flüchtlingshilfe und psychosozialen Beratung mit Unterstützung von Sprachmittler*innen.
  • Schaffung weiterer Angebote für Menschen mit Migrationshintergrund unabhängig von deren Aufenthaltsstatus mit den Doppeldiagnosen psychische Erkrankung/ Trauma und Sucht unter Einbeziehung und in enger Kooperation der entsprechenden Facharbeitskreise, wie beispielweise dem Arbeitskreis für Psychiatrie und Migration (Landesebene) oder dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfond (AMIF) (siehe Psychiatriebericht und Handlungsempfehlungen)
  • Zusammenführung der Psychosozialen Beratungsstellen der AWO-Drogenhilfe und Vorwerker Diakonie zur gesonderten Betreuung Substituierter und Schaffung von Planungssicherheit über langfristigere Budgetverträge
  • Schaffung eines Arbeits- und Beschäftigungsprojekts für Substituierte zur beruflichen und sozialen Integration über eine Kooperationsvereinbarung der Suchtberatung mit der gemeinnützigen GmbH integra oder einer vergleichbaren Institution

 

 

Die Drogenstrategie wird der Bürgerschaft zur Haushaltssitzung 2020 zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Hierzu sprechen Herr Hönel, Herr Lüttke (USO) Frau Akyurt, Herr Schaffenberg.

 

Herr Senator Hinsen stellt eine weitere Berichterstattung in Aussicht.

 

Herr Müller beantragt die punktweise Abstimmung der beiden Anträge zu TOP 51 und TOP 5.2..

 

 

Abstimmung:

 

TOP 5.1 I.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig antragsgemäß zu entscheiden.

 

TOP 5.1 II.

 

Der Ausschuss empfiehlt mit 5 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen der Bürgerschaft mehrheitlich, den Antrag abzulehnen.