Auszug - Antworten des Bereiches Haushalt und Steuerung und des Rechnungsprüfungsamtes zum Fragenkatalog vom Ausschussmitglied Herrn Lehrke vom 02.09.2019 zur Vorlage 08033  

5. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses (Wahlperiode 2018-2023)
TOP: Ö 7.1.2
Gremium: Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 12.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:02 Anlass: Sitzung
Raum: Thomas-Mann-Schule
Ort: Thomas-Mann-Straße 14, 23564 Lübeck
VO/2019/08033-02 Antworten des Bereiches Haushalt und Steuerung und des Rechnungsprüfungsamtes zum Fragenkatalog vom Ausschussmitglied Herrn Lehrke vom 02.09.2019 zur Vorlage 08033
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2019/08033
Federführend:1.140 - Rechnungsprüfungsamt Bearbeiter/-in: Bretfeld, Yvonne
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Einleitend skizziert Frau Dr. Schur den Stand zum Prüfungsbericht über den Jahresabschluss 2016 der Kernverwaltung und zur Situation bei den Jahresabschlüssen der Stiftungen. Anschließend stellt sie die wesentlichen Punkte aus dem Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2015 der Kernverwaltung dar.

 

Der dem Rechnungsprüfungsamt am 02.09.2019 vom Ausschussmitglied Lehrke übermittelte Fragenkatalog zum Prüfbericht Jahresabschluss 2015 wurde vom Bereich Haushalt und Steuerung und dem RPA schriftlich beantwortet und allen Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt.

 

Herr Lehrke thematisiert die Abweichung bei den bilanziellen Abschreibungen (Ziffer 2.1.1 des Fragekatalogs) und fragt, ob bei der Planung Erfahrungswerte aus der Vergangenheit hätten berücksichtigt werden können. Herr Uhlig führt in seiner Antwort aus, dass es sich aus zwei Gründen als schwierig erwies. Es handelte sich bei der Regelung, auch konsumtive Unterhaltungsmaßnahmen als investiv zu behandeln, sofern Drittmittel dafür eingesetzt wurden, um ein neues Konstrukt, das es in der kameralen Buchhaltung nicht gab. Zudem war der erste doppische Jahresabschluss 2010 kalendarisch erst im Jahr 2014 erstellt worden, d.h. in dem Jahr, in dem der Haushalt 2015 bereits geplant wurde.

 

Herr Lehrke regt an, die nunmehr vorhandenen Jahreswerte für künftige Planungen heranzuziehen. Daneben hat sich eine weitere Frage zur Inventur des Anlagevermögens (Ziffer 3.1.1 des Fragekatalogs) ergeben, bei der unterschiedliche Sichtweisen zwischen Verwaltung und dem Rechnungsprüfungsamt vorliegen. Speziell geht es um die Frage der Vollständigkeit der Erstinventur. Frau Lietzow erläutert dieses am Beispiel des Anlagevermögens des Theaters. Im Anhang wird nicht verdeutlicht, dass in der Erstinventur zwar alles gezählt, aber nicht alles buchhalterisch erfasst worden ist. Die erstmalige Aufnahme in das Anlagevermögen soll zum Jahresabschluss 2018 erfolgen, diese Information fehlt aber im Anhang.

 

Herr Lehrke erfragt zu den Punkten 3.7.4 und 3.7.7 der Stellungnahme (Altlastenrückstellung und Sonstige Rückstellungen), ob die von der Verwaltung avisierten Unterlagen nebst etwaigen Erläuterungen im Rechnungsprüfungsamt eingegangen sind. Frau Lietzow bestätigt den Eingang der Unterlagen.

 

Herr Lehrke führt aus, dass der Bürgermeister in dem Fazit der Stellungnahme davon ausgeht, das Rechnungsprüfungsamt werde auch künftig feststellen, dass der Jahresabschluss die tatsächlichen Vermögensverhältnisse nicht wiedergebe. Demgegenüber wird aus Ziffer 3.5.5 der Stellungnahme (Thema Jahresüberschuss) eine unterschiedliche Sichtweise deutlich.

 

Herr Uhlig erläutert, dass es sich hier um einen Einzelaspekt handelt, zu dem unterschiedliche Auffassungen bestehen. Dieser eine Punkt stehe aber nicht mit der kritischen Aussage des Rechnungsprüfungsamtes zum Gesamtbild der Vermögenslage im Zusammenhang. Die generelle Bewertung resultiert daraus, dass insbesondere die Bewertung der städtischen Gebäude mit einem Betrag in zweistelliger Millionenhöhe bisher nicht gemeinsam geklärt werden konnte. Solange dieses nicht erreicht ist, ist weiterhin von dieser Prüfungsaussage in den Prüfungsberichten zum Jahresabschluss auszugehen. Bei den Straßen-/Brückenbewertungen ist man auf einem guten Weg zu einer einvernehmlichen Lösung. Bei den Gebäuden ist demnächst ein Terminvorschlag für die Besichtigung eines Mustergebäudes zu erwarten. Der Gesamtprozess wird aber vermutlich zwei bis drei Jahre dauern. Das Team soll alle Gebäude systematisch durchgehen und fachliche Aussagen insbesondere zum Instandhaltungsbedarf treffen, auf die eine Instandhaltungsplanung aufgesetzt werden kann. Gleichzeitig werden die aktuellen Gebäudewerte ermittelt, die dann in die Bilanz einfließen werden.

 

Herr Lehrke macht noch einmal deutlich, dass es ihm nicht um die obige Einzelposition ging. Seines Erachtens zieht sich die Frage der periodengerechten Abgrenzung durch den ganzen Bericht z.B. bei der Unterscheidung zwischen Verbindlichkeiten und Rückstellungen und bei weiteren Abgrenzungen. Er bittet das Rechnungsprüfungsamt, für den nächsten zeitlich noch erreichbaren Prüfungsbericht über den Jahresabschluss um eine Aufstellung, um welche Positionen und welche Beträge es sich handelt.

 

Frau Dr. Schur sagt eine entsprechende Dokumentation bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 zu.

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 


Beschluss:

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum