Auszug - NEU !!!!Austauschantrag zu VO/2019/08104 als Änderung von VO/2019/07291: Mobilitätskonzept Travemünde  

10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 9.1.5
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 29.08.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 12:00 - 22:13 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2019/08105 Austauschantrag zu VO/2019/08104 als Änderung von VO/2019/07291: Mobilitätskonzept Travemünde
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der SPD Fraktion
Bearbeiter/-in: Bröcker, Marco   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

- Protkollierung siehe unter TOP 9.1 -


Beschluss:

Die Lübecker Bürgerschaft möge beschließen:

 

  1. Die Lübecker Bürgerschaft nimmt das von der Verwaltung vorgelegte „Mobilitätskonzept Travemünde“ incl. Anlagen zur Kenntnis.

 

  1. Der Maßnahmenkatalog für verkehrliche Maßnahmen im Stadtteil Travemünde ist zu überarbeiten nach Maßgabe folgender Vorgaben:

 

a) Die Erschließung der Neuen Teutendorfer Siedlung (Ziffer 1.2 des Maßnahmenkatalogs) über die Straßen „Am Dreilingsberg“ ist räumlich großzügiger und unter Einplanung von Radwegen oder Schutzstreifen vom Gneversdorfer Weg in die Neue Teutendorfer Siedlung anzulegen.

Über den Maßnahmenkatalog hinaus ist zu berichten, warum eine Erschließung über eine neu anzulegende Zufahrtsstraße nördlich des bestehenden Gewerbegebietes „Am Dreilingsberg“ oder über eine Verlängerung des Howingsbrooks in westlicher Richtung über die B75 hinweg nicht in Betracht gezogen wurde.

 

b) Die Ampellösung Vogteistr./Gneversdorfer Weg (Ziffer 1.3) ist unverzüglich umzusetzen, nicht erst 2023.

 

c) Die Einmündung Gneversdorfer Weg/Torstr./Travemünder Landstr. (Ziffer 1.4) ist von drei auf zwei Fahrspuren (eine ortseinwärts, eine ortsauswärts) zu reduzieren.

In jedem Fall muss mit Rücksicht auf die bevorstehenden Bauarbeiten am Baggersand und am Fischereihafen eine Lösung unverzüglich erfolgen, nicht erst ab 2025, um bestehende Gefahren insbesondere für Radfahrer während der anstehenden Bauphase zu minimieren.

 

d) Die Einführung von Anwohnerparkzonen (Ziffern 2.4 und 2.5) wird begrüßt, allerdings ist darzustellen, wo ausreichend Parkzonen für Strand- und Grünstrandbesucher eingerichtet werden sollen.

 

e) Die Führung des Radverkehrs auf dem Baggersand im Mischverkehr (Ziffer 2.6) begegnet angesichts der anstehenden Baustellenverkehre am Fischereihafen und am Baggersand gravierenden Sicherheitsbedenken und ist zu überprüfen.

 

f) Der vorgesehene Schutzstreifen / Radweg im Teutendorfer Weg (Ziffer 2.7) ist entlang der Straße nach Warnsdorf fortzuführen bis zum Anschluss an den Ostholsteiner Radweg in diese Richtung, jedoch nachrangig der Lösung der Radwegeproblematik im Gneversdorfer Weg.

 

g) Die vorgesehenen Schutzstreifen im Moorredder (Ziffer 2.8) und in der Außenallee (Ziffer 2.9) werden zurückgestellt zugunsten einer vordringlich umzusetzenden Lösung der Radwegeproblematik im Gneversdorfer Weg, wo der derzeit vorhandene ortseinwärts führende Schutzstreifen an mehreren Stellen gefährlich verengt und ausgesetzt wird. Diese Problematik ist umgehend aufzugreifen. Der vorgesehene Zeitrahmen bis 2025 ist inakzeptabel.

 

h) Der Fahrradweg an der Außenallee (Ziffer 2.9) ist entlang des Brügmanngartens zu Lasten desselben als vom Fußweg getrennter Radweg weiterzuführen. Ob hier ein Schutzstreifen auch auf der in Richtung Vorderreihe führenden Fahrtrichtung unbedingt erforderlich ist, wird zu einem späteren Zeitpunkt zu prüfen sein.

 

i) Die Parkpaletten am Lotsenberg (Ziffer 3.1) und am Godewind (Ziffer 3.2) werden umgehend errichtet, entsprechend dem Bürgerschaftsbeschluss zum Verkauf von Teilen des ehemaligen Parkplatzes Fahrenberg. Die Arbeiten am Parkplatz Leuchtenfeld werden umgesetzt nach Errichtung vorgenannter Parkpaletten.

 

j) Die bestehende verkehrsrechtliche Situation im Steenkamp bleibt erhalten. Es werden keine weiteren Halteverbote (Ziffer 2.4) zur Ermöglichung von Ausweichstellen eingerichtet. Die Umgestaltung des Ortseingangsbereiches am Steenkamp Ziffer (4.3) wird für nicht für notwendig gehalten. Der Radweg von Travemünde über Brodten nach Niendorf wird ausgebaut, wofür teilweise auch die alte Eisenbahntrasse genutzt werden kann. Ein Konzept hierfür ist zu entwickeln und dessen Einarbeitung in das Mobilitätskonzept zu veranlassen.

 

k) Eine Erlaubnis für Radfahrer, den Nordlandring und den Strandweg (Ziffer 2.11) auch entgegen der Fahrtrichtung befahren zu dürfen, wird aus Sicherheitsgründen abgelehnt. Im Falle des Nordlandringes ist deutlicher hinzuweisen auf den vorhandenen Weg durch den Park hinter der Dänemark-/Schwedenstraße zwischen Moorredder und Nordmeerstraße.

Im Mobilitätskonzept bisher nicht erwähnt, aus Sicht der antragstellenden Fraktionen aber geboten erscheinen folgende weitere Ergänzungen des Maßnahmenkataloges:

 

l) Die Einmündung des Kowitzberges in den Steenkamp ist auszuweiten.

 

m) In ganz Travemünde wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h eingeführt - mit Ausnahme des Gneversdorfer Weges bis zu zur Bahntrasse, der Straßen Moorredder, Howingsbrook, Wedenberg/Pfingstbusch, Ivendorfer Landstraße, Teutendorfer Weg, Auf dem Baggersand und der Travemünder Landstraße.

 

n) Die Verwaltung wird aufgefordert im Rahmen des Mobilitätskonzeptes die Einrichtung eines Shuttlebus-Verkehrs in Travemünde zeitnah zu prüfen, um eine Umsetzung ab der Saison 2020 vornehmen zu können.

 

o) Die Schaffung einer neuen Straßenverbindung zwischen Gneversdorfer Weg und Teutendorfer Weg nördlich der Eisenbahngleise ist zu prüfen.

 

  1. Verkehrsversuche:

In der Vorderreihe sollen saisonal zwei Fußgängerzonen ausgewiesen werden, die eine von der Kaiserbrücke bis zur Einmündung der Rose, die andere von der Einmündung der Rose bis St.-Lorenz-Straße, wobei die Fläche zwischen diesen beiden Fußgängerzonen im Querungsbereich zwischen Rose und Ostpreußenkai für Fahrzeuge befahrbar bleiben soll. Kfz.-Lieferverkehr soll in beiden Fußgängerzonen jeweils vormittags bis 11:00 Uhr zulässig bleiben. Diese Regelung soll jeweils für die Zeit zwischen dem 15.05. und dem 15.10. eines jeden Jahres gelten, zwischen dem 16.10 und dem 14.05. eines jeden Jahres soll die Vorderreihe in ganzer Länge für den Fahrrad- und Kfz-Verkehr freigegeben werden.

Diese Regelung soll probeweise für 2 Jahre gelten. Danach soll die Wirkung dieser Regelung evaluiert werden.

Der vorgeschlagene Absenkpoller in der St-Lorenz-Straße wird nicht eingebaut. Die Verbindung für den Anliegerverkehr in die Kurgartenstraße muss bei der favorisierten Lösung der verkehrsberuhigten Zone für die Vorderreihe erhalten bleiben.

 

  1. Prüfaufträge:

Der Bürgermeister wird beauftragt,

 

a) vertiefende Untersuchungen zur Realisierung einer leistungsfähigen zweiten Haupterschließung Travemündes für den Kfz-Verkehr zu veranlassen. Das Ergebnis dieser Untersuchung soll der Bürgerschaft bis zur Novembersitzung 2021 vorgelegt werden.

 

b) die Einbahnstraßenregelung in der Kaiserallee und die Möglichkeiten des Verkehrsabflusses von den dort nunmehr anstelle des vorher vorhandenen Fahrstreifens zugelassenen Stellplätzen darzustellen;

 

c) eine mögliche Trasse für einen künftig zu planenden Fahrradschnellweg von Travemünde bis zum Herrentunnel zu erarbeiten und vorzustellen.

 


 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Einstimmig

 

Ja-Stimmen

31

Nein-Stimmen

14

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Ohne Votum