Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

20. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 02.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:02 - 18:48 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

5.1.1 Spielplatz Kerckringstraße (Herr Ramcke) – 5.660

 TOP 5.2.2 am 19.08.2019 – VO/2019/07937

Auf dem Spielplatz in der Kerckringstraße wurden vor einigen Wochen die Sitzbänke

entfernt. Wann werden diese wieder aufgestellt?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 02.09.2019:

Der beschriebene Spielplatz Kerckringstraße wird im Spielplatzkataster unter dem Namen „Spielplatz Westhofstraße“ geführt.

Es wurden auf diesem Spielplatz keine Bänke entfernt. Es sind aktuell fünf Bänke aufgebaut, deren Zustand als verkehrssicher zu bezeichnen ist.

 

 

5.1.2 Parkplatzmangel Travemünder Allee (Herr Howe) – 5.610

 TOP 5.2.8 am 20.05.2019

Herr Howe möchte wissen, ob es bereits Gespräche mit dem Land gegeben habe, um zu hinterfragen, ob die Möglichkeit bestünde, temporäre Stellplätze im Baustellenbereich des Landgerichtes zu bekommen.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 02.09.2019:

Seitens des Bereiches Stadtplanung und Bauordnung wurde ein diesbezügliches Gespräch mit dem zuständigen Gebäudemanagement SH geführt. Hier wurde versichert, dass bei den Liegenschaften des Landes keine temporären Stellplatzkapazitäten zur Verfügung stehen.

 

 

5.1.3 Gutachten zur Tarifgestaltung des ÖPNV (Herr Müller-Horn) – 5.610

 TOP 5.2.5 am 19.08.2019 – VO/2019/08004

Bezüglich des zu erstellenden Gutachtens zur Tarifgestaltung des ÖPNV wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche endgültigen Aufgabenstellungen enthält das Lastenheft des erteilten Auftrages zur Erstellung eines Gutachtens über die Möglichkeiten der Tarifgestaltung im ÖPNV?

2. Wann wird das Gutachten vorliegen?

3. Wird das vorliegende Gutachten öffentlich vorgestellt und wenn ja, in welchem Rahmen?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 02.09.2019:

Antwort zu Frage 1:

Der Auftrag kann erst nach entsprechender Entscheidung des Hauptausschusses erteilt werden. Eine Vorlage befindet sich bereits im Verfahren (VO/2019/07970).

Im Rahmen der Beratungen im Bauausschuss in nicht öffentlicher Sitzung können Fragen hierzu beantwortet werden.

 

Antwort zu Frage 2:

Bei entsprechender Beschlussfassung ist die Auftragserteilung noch im September 2019 vorgesehen, die bisher geplante Fertigstellung ist für September 2020 vorgesehen.

 

Antwort zu Frage 3:

Im Rahmen der Erarbeitung ist ein Beteiligungsverfahren geplant. Eine Beteiligung insbesondere der Politik ist hierbei vorgesehen. Über eine Veröffentlichung des gesamten Gutachtens muss im Rahmen des Verfahrens entschieden werden.

Geplant ist, das Gutachten als Grundlage für weitere politische Entscheidungen heranzuziehen. Hierfür wären dann von der Verwaltung gemeinsam mit dem Stadtverkehr Entscheidungsvorlagen vorzubereiten, die in der Regel öffentlich sind.

 

 

5.1.4 Baustelle Brandenbaumer Landstraße (Herr Lötsch) – 5.660 / EBL

 TOP 5.2.19 am 19.08.2019

Herr Lötsch möchte wissen, wann die schlecht beleuchtete Baustellenabsperrung auf einer Fahrspur in der Brandenbaumer Landstraße abgebaut werde, da dort seit Tagen keine Bautätigkeiten stattfänden.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 02.09.2019:

Es handelte sich um eine Baustelle der Entsorgungsbetriebe Lübeck, die zu Beginn der 34. Kalenderwoche abschließend asphaltiert wurde. Die Baustelle wurde daraufhin nach Fertigstellung geräumt.

 

 

5.1.5 Verkehrsführung Wallbrechtbrücke (Herr Dr. Brock) – 5.660

 TOP 5.2.20 am 19.08.2019

Herr Dr. Brock spricht die teilweise schlechte Verkehrsführung im Zuge der Bauarbeiten auf der Wallbrechtbrücke an. Teilweise seien die gelben Markierungen nicht so installiert, dass sofort zu erkennen sei, wo das Fahrzeug entlang geführt werde. Er habe auch schon einige Fahrzeuge in die Baustelle einfahren gesehen.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 02.09.2019:

Die Verkehrssicherung einschließlich der Markierung ist für die Baumaßnahme auf der Wakenitzbrücke im Vorwege mit allen Beteiligten (Straßenverkehrsbehörde, Polizei, SG Verkehrseinrichtungen) abgestimmt und in der Örtlichkeit so wie geplant aufgebaut worden. Die Verkehrssicherung wird täglich kontrolliert. Abgängige Markierung oder verrutschte und fehlende Verkehrszeichen werden umgehend gerichtet oder ersetzt, so dass jederzeit für den Verkehrsteilnehmer zu erkennen ist, wie er zu fahren hat.

Trotzdem lässt sich leider nicht 100 prozentig vermeiden, dass durch fehlerhaftes oder unbewusstes Falschfahren einiger Verkehrsteilnehmer (z.B. einfahren in den abgesperrten Bereich) andere Verkehrsteilnehmer durch diese Aktionen behindert bzw. gefährdet werden.

Bei wiederholten Auffälligkeiten wurde die Verkehrssicherung bereits in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei entsprechend angepasst.

 

 

5.1.6  Kinderspielplatz im Musennest (Herr Pluschkell) - 5.660

 VO 2019/07534)

Der kleine Spielplatz in der Straße Im Musennest wurde nach Mitteilung der Bauverwaltung kürzlich aus Sicherheitsgründen geschlossen und die Spielgeräte kurzfristig abgebaut. Aus diesem Grunde frage ich wie folgt:

 

 

Was sind die Gründe für den Rückbau der Spielgeräte auf dem Spielplatz Am Musennest (z. B. Nutzung, Sicherheit, Baumschutz, Kosten)?

Die Gründe sind in erster Linie gravierende Probleme bei der Verkehrssicherheit durch mangelnden Fallschutz wegen starker Durchwurzelung des Fallschutzsandes, daneben eine fehlende Einzäunung zu den umgebenden vier Straßen.

 

 

Können Spielplätze einfach durch die Stadtverwaltung abgebaut werden - ohne vorherige Information der betroffenen Bürger und des zuständigen Ausschusses?

Die Verkehrssicherungspflicht liegt bei der Verwaltung, Ergebnisse der laufenden regelmäßigen Kontrollen müssen umgesetzt werden. Im Interesse der Verkehrssicherheit für die Spielplatznutzenden wurde nach Bekanntwerden der gravierenden Mängel umgehend gehandelt. Sicher hätte die Information im Vorfeld des Rückbaus besser erfolgen müssen. Dies wurde vom Bereich so erkannt und wird zukünftig beachtet.

 

 

Ist das Spielplatz-Konzept der Hansestadt Lübeck, das vor einigen Jahren mit großer Beteiligung von Bürgern und Politik erarbeitet und von der Lübecker Bürgerschaft beschlossen wurde, weiterhin gültig? Falls ja, was bedeutet dies für den Erhalt bzw. die Weiterentwicklung und Neugestaltung des o. g. Spielplatzes?

Grundsätzlich ist zunächst zwischen zwei Arten von Spielplätzen zu unterscheiden: den Kleinkinderspielplätzen für noch nicht schulpflichtige Kinder und den Kinderspielplätzen für 6-12 jährige Kinder. Die Anlage von Kleinkinderspielplätzen regelt die Landesbauordnung § 8, Absatz 2. Für das Wohngebiet maßgeblich ist hier der Satz 2, der Satz 1 dahingehend für nichtig erklärt, wenn sich dies aus der Art und Lage der Wohnungen ergibt. Im fraglichen Gebiet handelt es sich um einen Einzelhausbebauung, so dass auf den Grundstücken selbst Platz für einen Sandkasten o.ä. altersgemäßes Spielgerät besteht.

Für Zweitere regelt das Jugendfördergesetz die Anlage von Spiel- und Bolzplätzen. Es ist Aufgabe der Gemeinden für ein ausreichendes Angebot dieser KSP zu sorgen. An manchen, sehr herausgehobenen Spielplätzen (z.B. Drägerpark, Beethovenstraße, Kaisertor) und auch nach Möglichkeit für begleitende Geschwisterkinder wurde zusätzlich, auf freiwilliger Basis ein Angebot auch für Kinder unter sechs Jahren geschaffen und unterhalten.

Das Spielplatz-Konzept aus dem Jahr 2010 liefert nach wie vor den Rahmen, es sind aber die aktuellen Entwicklungen einzubeziehen. Im Bericht aus dem Jahre 2010 wird bereits auf Anwohnerkonflikte und strukturelle Probleme (Straßenquerungen) hingewiesen und eine Verlegung des Platzes als sinnvoll erachtet.

Hier ist zudem beachtlich, dass dem Bereich für die Grundüberholung von 332 KSP jährlich nur etwa 300.000 Euro zur Verfügung stehen. D.h. auch, dass die relativ wenigen Mittel sehr wirtschaftlich eingesetzt werden müssen, um ein flächendeckendes Angebot über die gesamte Stadt erhalten zu können.

 

 

Wurde abgewogen zwischen dem Erhalt von Bäumen und den Interessen von Kindern und Eltern? Falls ja, mit welchem Ergebnis?

Um die Bäume, die nach der Baumschutzsatzung geschützt sind, zu erhalten, hätten nur noch Geräte mit einer max. Fallhöhe von 60cm aufgebaut werden können. Bisher wurden vom Bereich Stadtgrün und Verkehr noch keine Baumfällungen beantragt und Bäume gefällt, weil im Wurzelbereich die Fallschutzflächen durchwurzelt wurden.

 

 

Warum wurde vor einigen Jahren der Sicherheitszaun durch das Grünflächenamt abgebaut und nicht erneuert?

Bei dem abgebauten Zaun handelte es sich um einen abgängigen Holzzaun, wegen der Kurzlebigkeit der Holzzäune wurde dieser nicht erneuert. Ein adäquater haltbarer Zaun wäre ein verzinkter Stabmattenzaun. Für diesen in der benötigten Länge mit Zufahrtstor und zwei Zugangstoren wäre ein Betrag von rund 20.000 Euro aufzuwenden, was in keinem Verhältnis zum Spielwert des Platzes liegt.

 

 

Wann wird der Spielplatz wieder aufgebaut? In welcher Form und Ausgestaltung soll dies erfolgen? Ist hierfür eine vorherige Bürgerbeteiligung geplant?

Es ist nicht geplant, den Spielplatz wieder auszustatten. Der nächstgelegene KSP Schäferstraße liegt kaum 200m entfernt, ist vor wenigen Jahren grundüberholt worden und gut ausgestattet, die Einzugsgebiete (nach DIN EN 18034 400m Laufentfernung entsprechend 350m Umkreis) überlappen sich zum großen Teil. Im Umfeld sind überwiegend Einfamilienhausbebauung mit eigenen Gartenflächen und der Naturraum an der Wakenitz.

 

 

Wie soll der Platz bis zum Wiederaufbau genutzt werden (öffentliches Grün, Bolzplatz, Hundeauslauffläche)?

Der Platz verbleibt als öffentliche Grünfläche, ein Wiederaufbau ist durch die unmittelbare Nähe und Ausstattung des KSP Schäferstraße nicht geplant (siehe vorherige Antwort). Der Bereich Stadtgrün und Verkehr hat angeboten die Grünfläche mit Bänken und einem Tisch auszustatten.

 

Wie viele Kinder sind von der Schließung betroffen? Welches sind die nächstgelegenen Spielplätze, auf die betroffene Kinder ausweichen können?

Es sind 53 Kinder in unserer Zielgruppe 6 – 12 Jahre betroffen, von denen aber nur drei außerhalb des Einzugskreises des KSP Schäferstraße wohnen, die Einzugsbereiche überlagern sich zu großen Teilen.

 

Herr Pluschkell dankt für die umfängliche Beantwortung der Frage, weist aber darauf hin, dass sich die SPD parteiintern Gedanken machen wird, was mit der Fläche passieren soll.

 

Frau Hagen weist ihn auf die begrenzten Mittel im Haushalt hin, die für die Pflege von Spielplätzen zur Verfügung stehen. Der Haushalt würde jährlich ungefähr 300.000,- EUR für die Pflege und den Erhalt von ca. 300 Spielplätzen in der Hansestadt Lübeck bereithalten. Daher sei eine Gesamtbetrachtung der Spielplatzsituation nötig.

 

Herr Leber sagt, dass ein Spielplatz-Kataster schön wäre, aus dem sich auch der Zustand und die Ausrichtung der Spielplätze hervorgehen würde.

 

Frau Hagen gibt an, dass 2010 eine Zusammenstellung der Spielplätze aufgestellt worden ist, die auch Zustand, Ausrichtung und Einzugsgebiet beinhaltet.

 

Herr Leber erwidert, dass seit dem Jahr 2010 viel Zeit vergangen ist, und die Anwohner des Spielplatzes gealtert sind. Damit dürfte sich auch der Bedarf und die Nutzung des Spielplatzes sich geändert haben.

 

Herr Lüttke sagt, dass 300.000,- EUR im Jahr zu wenig sind, um die Spielplätze der Hansestadt Lübeck zu unterhalten. Zur nächsten Haushaltsdebatte sollte man die Mittelverwendung für Spielplätze diskutieren, auch vor dem Hintergrund, dass Kinder und Jugendliche vermehrt auf digitale Unterhaltungsangebote setzen.

 

Frau Hagen antwortet, dass der im Haushalt festgelegte Betrag über die letzten Jahre gleich geblieben ist, für das nächste Jahr allerdings weniger Geld eingeplant ist, da flächendeckend Geld fehlt. Die Entscheidung, den Spielplatz Musennest zu schließen, ist unter Abwägung aller Aspekte nachvollziehbar, da in unmittelbarer Nachbarschaft ein 2013 ausgebauter Spielplatz vorhanden ist. Grundsätzlich sei stadtweit die Versorgung mit Spielplätzen gegeben.

 

Frau Blankenburg möchte wissen, ob das Geld reicht, um die Spielplätze instandzuhalten, und was mit einzelnen Geräten passiert, wenn sie zum Beispiel kaputt sind oder nicht mehr den TÜV-Normen entsprechen.

 

Frau Hagen antwortet, dass die Geräte in der Regel bis zur Reparatur gesperrt werden. Allerdings kann bei Reparaturbedarf ein langer Ausfall entstehen, da wenige Firmen Reparaturen für die Geräte anbieten.

 

 

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.