Auszug - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, DIE LINKE, BM Antje Jansen: Ergänzungsantrag zu VO/2019/07719 - "Klimanotstand in Lübeck ausrufen"  

8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 10.16.3
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 23.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:25 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2019/07720 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, DIE LINKE, BM Antje Jansen: Ergänzungsantrag zu VO/2019/07719 - "Klimanotstand in Lübeck ausrufen"
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Beteiligt:Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE
Bearbeiter/-in: Reclam, Tim-Alexander   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck beschließt:

Mit der Ausrufung des Klimanotstandes verpflichtet sich die Hansestadt Lübeck zu folgendem “10-Punkte-Plan für Klimaschutz”.

1. Die Hansestadt Lübeck strebt vollständige Klimaneutralität an und erarbeitet für dieses Ziel eine kurz- mittel und langfristige Strategie. Von einer fachbereichsübergreifende Steuerungsgruppe werden daraus gemeinsam mit den Fachbereichen und städtischen Beteiligungen Klimaschutzziele, -pläne und -maßnahmen abgeleitet und deren Umsetzung begleitet. Die Klimaschutzleitstelle wird dazu mindestens um zwei Mitarbeiter*innen verstärkt und als Klimaschutzabteilung ausgebaut oder als Stabsstelle dem FB des Bürgermeisters zugeordnet. Es wird ein Klima- und Energiebeirat geschaffen, der konkrete Ziele für Klimaschutz insbesondere im Bereich der klimaneutralen lokalen Energiegewinnung formuliert und die Versorgung Lübecks mit erneuerbaren Energien zivilgesellschaftlich begleitet. In allen Vorlagen und Planungen der Hansestadt Lübeck sind die Auswirkungen auf Klimaverträglichkeit darzustellen.

 

2. Die Bürgerschaft richtet einen eigenständigen Umweltausschuss ein (UA), der zuständig ist für alle Angelegenheiten, die mit dem kommunalen Einsatz für Klimaschutz zusammenhängen, einschließlich der Behandlung der städtischen Gesellschaften, soweit deren Geschäftsfelder für Fragen des Klimaschutzes relevant sind. Über die geplanten Maßnahmen, deren Umsetzung und Wirksamkeit berichtet die fachbereichsübergreifende Steuerungsgruppe einmal im Quartal im UA. Vertreter*innen der Klimabewegung, wie z.B. Fridays for Future (FFF), werden im UA regelmäßig gehört.


3. Die Förderung des Busverkehrs wird erhöht, beginnend im Jahr 2020 ansteigend bis zum Jahr 2025 um ca. 8 Mio. € jährlich zusätzlich auf dann insgesamt 20 Mio. € Zuschuss pro Jahr. Die Mittel sollen eingesetzt werden, um folgende Ziele zu erreichen:

  • Preisreduzierung
  • Taktverdichtung
  • Ausweitung des Netzes
  • Vollständige Umstellung des Fuhrparks des Stadtverkehrs auf erneuerbaren Antriebsarten (z.B. Elektro-Antrieb / Brennstoffzellentechnik). 

 

Die Verwaltung und Stadtverkehr Lübeck legen bis März 2020 ein Konzept für die konkrete Verwendung der zusätzlichen finanziellen Mittel für Preis-, Takt- und Netzmaßnahmen sowie für die Umstellung des Fuhrparks vor. Langfristig wird - wenn rechtlich möglich - ein umlagefinanzierter Busverkehr angestrebt.

 

4. Das Investitionsvolumen für Fahrradinfrastruktur wird ab 2020 auf mindestens 4 Mio. € jährlich erhöht. Die dafür notwendigen Planungskapazitäten werden geschaffen. Die zukünftige Fahrradinfrastruktur integriert konsequent Maßnahmen zur Steigerung der Sicherheit des Fahrradverkehrs, z.B. durch bauliche Trennungen, und die Umwandlung von Fahrspuren in Radwege bei geeigneten mehrspurigen Straßen. Der Radschnellweg von Bad Schwartau bis Groß Grönau wird bis 2025 realisiert. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden zusätzlich zum regulären jährlichen Budget für Fahrradinfrastruktur bereitgestellt.

5. In neuen Baugebieten wird für städtische Grundstücke über Bauleitplanung sichergestellt, dass alle Neubauten in der Jahresbilanz ihrer Energie- und Wärmeversorgung klimaneutral sind.

 

6. Zur Beschleunigung der energetischen Sanierung der städtischen Immobilien führt die Verwaltung ab 2020 ein Sanierungsprogramm durch. Die Ziele des Energiemanagements der GMHL werden um Klimaschutz erweitert. Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zur Haushaltsberatung im September 2019 mehrere Varianten für ein kommunales Anreizprogramm zur energetischen Sanierung des privaten Gebäudebestands zu prüfen und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen, das die von der Bundesregierung vorgegebene Sanierungsquote von jährlich 2% zum Ziel hat. Zur Reduzierung der Heizungsemissionen im Gebäudebestand erstellt die Verwaltung bis Sommer 2020 ein Konzept, um Wärmenetze aus erneuerbarer Wärme (Geothermie, Solarwärme, Abwärme aus Gewerbe oder Solaranlagen auf Dachflächen) zu errichten.

 

7. Die Stadtwerke Lübeck erhöhen sukzessive den regenerativen Anteil an der eingekauften Strommenge auf 100% bis 2025. Anteile an Steinkohleerzeugungskapazitäten (Trianel) werden sobald wie möglich veräußert. Investionen in regenerative Erzeugungskapazitäten werden gesteigert. Die Stadtwerke Lübeck schlagen bis Ende 2020 ein Konzept vor für die sukzessive Umstellung bzw. Ersatz der fossilen Blockheizkraftwerke auf regenerative Energiequellen.

 

8. Die Verwaltung legt der Bürgerschaft bis Sommer 2020 ein Konzept zur konsequenten Ausnutzung der städtischen Immobilien für Photovoltaik und Solarthermie vor. Zusätzlich evaluiert die Verwaltung bis dahin die Möglichkeiten der Aufklärung über die profitable Nutzung privater Immobilien zu diesem Zweck inklusive der Errichtung eines Solardachkatasters.

9. Lübeck erhöht kontinuierlich die Menge an CO2, die durch Pflanzen im Stadtgebiet

dauerhaft gebunden wird. Dafür schlägt die Verwaltung bis Sommer 2020 ein Konzept vor, das Maßnahmen wie Ausweitung städtischer Grünflächen, Renaturierung von Mooren und Ackerflächen, deren hochwertige Entwicklung sowie den Rückgang der Flächenversiegelung beinhaltet.

 

10. Die Verwaltung führt ein kommunales Beschaffungsmanagement ein, um in den Spezifikationen aller Beschaffungsvorgänge Klimaschutz prioritär zu berücksichtigen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Ablehnung

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 34