Auszug - Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 04.09.2018  

3. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2018/2023
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 06.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Herr Müller bat im Vorwege der Sitzung um folgende Änderung/Ergänzung der Niederschrift:

 

zu 7.1 Konzept zur Schaffung von zwei Streetworker-Stellen in der offenen Drogenszene

Vorlage: VO/2018/06130

Beschlussvorschlag:

  1. Die beiden von der Bürgerschaft neu geschaffenen Streetworker-Stellen (noch mit Sperrvermerk versehen) werden zu gleichen Anteilen an die Drogenhilfe der AWO und die Suchthilfe der Vorwerker Diakonie zeitlich befristet für zwei Jahre vergeben. Die Zielvereinbarungen mit den Trägern sind entsprechend zu ergänzen und das Zuschussbudget entsprechend für beide Träger zu erhöhen.
  2. Der im Haushalt enthaltene Sperrvermerk wird aufgehoben.

Herr Dr. Hamschmidt verweist zunächst auf seinen Vortrag zum Thema „Suchtprävention in der Hansestadt Lübeck“ in der Ausschusssitzung am 05.09.2017. Die Zahlen der Alkoholabhängigen (Bereich der „legalen“ Drogen) sind um ein Mehrfaches höher als die Zahlen im Bereich der „illegalen“ Drogen. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Streetworker-Stellen zu gleichen Teilen an die Drogenhilfe der AWO und die Suchthilfe der Vorwerker Diakonie zu vergeben.

Herr Ulrich und Frau Mechnich stellen im Folgenden ihre Konzepte vor und beantworten diverse Fragen der Ausschussmitglieder. Beide erklären auf Nachfrage, dass (zunächst) auch eine Stelle ausreichen würde, und dass seit Jahren eine Kooperation miteinander bestehe. Die Beschlussvorlage wird unter allen Ausschussmitgliedern in der ersten Runde inhaltlich kontrovers diskutiert.

Die zweite Runde wird von Herrn Müller mit dem Antrag eröffnet, dass der Sozialausschuss sich hier und heute für eines der Projekte entscheidet und den Vorschlag der Verwaltung ablehnt.

Herr Hönel, Frau Bachmann und Frau Friemer befürworten die Vergabe beider Stellen an die AWO, während sich Frau Büche für eine Vergabe beider Stellen an die Vorwerker Diakonie ausspricht. (vorgezogen von weiter unten)

Auch Herr Müller möchte eine Entscheidung für einen Träger, nennt aber bewusst keines der beiden Konzepte.

Herr Dr. Grohmann, Herr Schulz, Herr Dr. Vieler und Herr Candan befürworten den Beschlussvorschlag der Verwaltung (Verteilung der Stellen zu gleichen Teilen an die AWO und die Vorwerker Diakonie).

Herr Senator Schindler erklärt, dass ein entsprechender Bedarf bei beiden Trägern gegeben sei und deshalb auch beiden Trägern eine Chance eingeräumt werden sollte. Unabhängig von der heutigen Entscheidung könnte die Bürgerschaft über die Vergabe weiterer Stellen entscheiden.

Frau Ulrich merkt unabhängig von der in dieser Ausschusssitzung zu treffenden Entscheidung an, dass sie sich die (Wieder-)Einführung eines Beratungsmobils wünscht.

Herr Dr. Grohmann beantragt, der Bürgerschaft zu empfehlen, gemäß Beschlussvorschlag mit der Ergänzung zu entscheiden, dass in einem Jahr eine Evaluation durchgeführt wird.

Herr Hönel lehnt die Verwaltungsvorlage ab; er beantragt, der Bürgerschaft zu empfehlen, dem Beschlussvorschlag nicht zu folgen, sondern beide Stellen an die AWO zu vergeben.

Nach einer Sitzungsunterbrechung zwecks Beratung der Ausschussmitglieder (18.50 – 19.10

Uhr) lässt der Vorsitzende über die Anträge abstimmen.

Der Antrag von Herrn Grohmann wird mit 6 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen abgelehnt.

Der Antrag von Herrn Hönel wird mit 7 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen

angenommen.

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich, dem Beschlussvorschlag nicht zu folgen, sondern beide Streetworker-Stellen an die Drogenhilfe der AWO zu vergeben.

 

 

Frau Bormann erklärt, einen entsprechenden Antrag habe sie nicht protokolliert. Auch der Vorsitzende erinnert keine entsprechende Antragstellung.

 

Der Ausschuss beschließt mit 1 Ja-Stimme, 10 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen, den Änderungswunsch abzulehnen.

 

Weitere Einwände werden nicht erhoben.


Der Ausschuss stellt mit 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen die Niederschrift über den öffentlichen Teil in ungeänderter Fassung fest.