Auszug - CDU: Erbbaurechte - Verwaltung erarbeitet eine rechtssichere Vorlage Überweisung aus der Bürgerschaft vom 22.03.2018 - TOP 5.14 Antrag der CDU-Fraktion - VO/2018/05901  

1. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" (Konstituierende Sitzung)
TOP: Ö 5.1
Gremium: Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 02.07.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:46 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2018/06053 CDU: Erbbaurechte - Verwaltung erarbeitet eine rechtssichere Vorlage

Überweisung aus der Bürgerschaft vom 22.03.2018 - TOP 5.14
Antrag der CDU-Fraktion - VO/2018/05901
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2018/05901
Federführend:2.830 - Kurbetrieb Travemünde Bearbeiter/-in: Ehrich, Jan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zum vorliegenden Antrag signalisiert Herr Dr. Flasbarth eine Ablehnung seitens der SPD. Eine Veräußerung von Erbbaurechten kann aus Sicht der SPD nur marktgerecht oder mit grundgebundenen Rabatten erfolgen.

 

Zum Antrag sprechen Herr Simon und Herr Krause. Zielsetzung der CDU ist eine Ermutigung zum Kauf der im Erbbaurecht genutzten Grundstücke um u. a. finanzielle Mittel für erforderliche Investitionen zu erhalten.

 

Aus Sicht von Herrn Schaafberg enthält der Antrag keine neuen Argumente.


Antrag:

  1. Der Bürgermeister wird aufgefordert, der Bürgerschaft eine Beschlußvorlage entgegenzubringen, die den politischen Willen der Bürgerschaftsmehrheit in der Sitzung vom 28.11.2017 umsetzt, eine Sonderverkaufsaktion für solche Erbbaurechte durchzuführen, die bis 2045 auslaufen und die Wohnerbbaurechte betreffen.

 

  1. Diese Erbbaurechte sollen den Erbbauberechtigten mit einem – ggf. nach Restlaufzeit der jeweiligen Verträge oder anderen Kriterien gestaffelten – Rabatt angeboten werden, und zwar – soweit rechtlich zulässig - auf der Basis der Werte der Bodenrichtwerttabelle in ihrer bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung für alle die Fälle, in denen die Erbbauberechtigten ihr Kaufinteresse bis zum 31.12.2017 bekundet haben.

 

  1. Die Kaufangebote sollen zudem – soweit rechtlich zulässig – eine Kaufpreisberechnung vorsehen für solche Teile der jeweiligen Grundstücksflächen, die nicht überbaut und aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht überbaubar sind und die eine Mindestgröße von 600m² überschreiten und damit einer deutlichen Nutzungseinschränkung gem. ImmoWertV unterliegen.

 

  1. Schließlich soll diese Sonderverkaufsaktion – soweit rechtlich zulässig – gerichtet werden an Wohnerbbauberechtigte oder deren Ehegatten, Lebenspartner oder Abkömmlinge, soweit diese das Grundstück für zumindest weitere 10 Jahre selbst bewohnen. Für den Fall früheren Verkaufes sollten die Vertragsentwürfe eine Sanktion in Form einer Nachzahlungspflicht oder Vertragsstrafe beinhalten.

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich,

den Antrag abzulehnen.

(4 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimme)