Mitteilungen Fehlanzeige.
Es liegen Antworten auf zwei in der vorangegangenen 11. Sitzung des RP-Ausschusses vom 11.02.2016 gestellte Anfragen vor.
Während zu der Antwort auf die Anfrage des Herrn Niewöhner zur Höhe der Verdienstausfallentschädigungen keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, besteht allerdings Diskussionsbedarf zur Antwort der Verwaltung auf die Anfrage des Herrn Rottloff zum Thema Mängelbehebung der Finanzsoftware.
Der Vorsitzende bittet Herrn Uhlig um Auskunft, ob die von diesem in seiner Stellungnahme erwähnte technische Unterstützung der Finanzsoftware kostenpflichtig oder kostenneutral sei. Herr Uhlig erläutert, dass die technische Unterstützung in Form von sogenannten Beratungsleistungen stattfinde und nur dann kostenpflichtig sei, wenn es sich beispielsweise um die Erstellung neuer Reporte handele, die von der Verwaltung zusätzlich beauftragt werden. Updates und Leistungen, die mit dem Finanzsoftwareanbieter vertraglich vereinbart worden waren, seien hingegen kostenfrei.
Herr Wosnitza bezweifelt, dass ggf. kostenfreie Garantieleistungen sechs Jahre nach Einführung der Finanzsoftware noch durchzusetzen seien. Herr Uhlig erläutert daraufhin, dass eine Endabnahme der am 01.01.2010 eingeführten Finanzsoftware aufgrund einiger weniger noch fehlender technischer Umsetzungen (Beispiel: Schnittstelle Vollstreckungssoftware, hier müssen noch Testläufe abgeschlossen werden) bislang noch nicht stattgefunden habe, weshalb hier die Garantie noch nicht abgelaufen bzw. verjährt sei.
Auf Nachfrage von Herrn Rottloff berichtet Herr Uhlig, dass bereits in 2008 erstmalig mit der Einrichtung/Projektierung der Finanzsoftware begonnen und in 2009 ein Pilotbetrieb eingeführt wurde, bevor am 01.01.2010 die Kernverwaltung auf die neue Finanzsoftware umgestellt worden sei. Die Beratungsleistungen erfolgen durch MitarbeiterInnen der Herstellerfirma der Finanzsoftware. Auf die nochmalige Nachfrage Herrn Rottloffs hinsichtlich der Kostenübernahme für diese Beratungsleistungen wiederholt Herr Uhlig anhand von Beispielen, dass Beratungsleistungen ggf. kostenpflichtig seien. Und zwar dann, wenn zusätzliche Funktionen/Einrichtungen erforderlich werden. Handele es sich hingegen um die Umsetzung vertraglich vereinbarter Funktionen, fallen keine Kosten für die in diesem Zusammenhang erforderlichen Beratungsleistungen an. Herr Rottloff kritisiert, dass nach seinem Kenntnisstand bislang lediglich ein einziger Bürgerschaftsbeschluss über einen Rahmenvertrag in Höhe von 250.000 EUR mit dem Hersteller der Finanzsoftware ergangen sei, inzwischen aber deutlich höhere Kosten angefallen seien. Herr Uhlig bestätigt dies und erläutert, dass mittlerweile der jährliche Bedarf für entsprechende Programmierungs- und Beratungsleistungen im Haushaltsplan der Hansestadt Lübeck berücksichtigt werde. Herr Wosnitza bezweifelt den Anspruch auf Garantieleistungen gegenüber dem Hersteller der Finanzsoftware, wenn tatsächlich Programmierarbeiten an der Finanzsoftware von stadteigenem Personal durchgeführt werde, woraufhin Herr Uhlig ausführt, dass diesbezügliche Programmierarbeiten ausschließlich von den BeraterInnen der Herstellerfirma der Finanzsoftware vorgenommen werden. Auf Nachfrage Herrn Rottloffs sichert Herr Uhlig zu, die in den letzten Jahren budgetierten Kosten für Beratungsleistungen und Wartung der Finanzsoftware dem Protokoll dieser 12. RP-Ausschuss-Sitzung beizufügen.
(Anmerkung: Die hierzu vom Bereich Haushalt und Steuerung nachträglich gelieferten Informationen sind aus Vertraulichkeitsgründen unter TOP 10 im nichtöffentlichen Teil dieser Niederschrift dargelegt.)
Der Vorsitzende stellt eine weitere Anfrage zu den noch nicht veröffentlichten Jahresabschlüssen. Nach seiner Kenntnis seien die gesetzlich vorgegebenen Termine zur Vorlage der Jahresabschlüsse 2012 und 2013 bereits versäumt worden. Herr Rottloff bittet Herrn Uhlig um Mitteilung, wann diese und die folgenden noch offenen Jahresabschlüsse konkret vorliegen würden und warum es zu Verzögerungen gekommen sei. Herr Uhlig entgegnet dazu, der Jahresabschluss 2012 sei fristgerecht veröffentlicht worden und am Jahresabschluss 2013 arbeite die Verwaltung derzeit mit Hochdruck (Anmerkung: Das Innenministerium SH hatte Nachfristen für ausstehende Jahresabschlüsse vorgegeben). Die Verwaltung habe eine Tabelle mit Plandaten zur Veröffentlichung noch offener Jahresabschlüsse im Zuge eines Bürgerschaftsberichts erstellt, welche er dem Protokoll dieser Sitzung gerne nochmals beifügen werde (vgl. Anlage 1). Intern erklärtes Ziel sei es, mit dem Jahresabschluss 2019 künftig à jour zu sein.
Eine Frage Herrn Wolters zur Prüffähigkeit der vorgelegten Jahresabschlüsse wird von Herrn Meyer dahingehend beantwortet, dass nach wie vor aus Sicht des RPA Probleme hinsichtlich der Prüffähigkeit bestehen, die, wenn sie nicht zwischenzeitlich durch die Verwaltung geheilt werden, ggf. in den Prüfberichten der Jahresabschlüsse 2011 ff entsprechend dokumentiert werden.
Das Schreiben des Innenministeriums des Landes mit den verbindlich vorgegebenen Terminen zur Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2012 ff birgt nach Ansicht des Vorsitzenden die Gefahr, künftig keine Haushaltsgenehmigungen seitens des Innenministeriums zu erhalten, wenn die genannten Termine nicht eingehalten werden. Herr Uhlig bestätigt diese Ansicht und berichtet, dass beispielsweise die Stadt Pinneberg aktuell diese Regelung hinzunehmen habe, weil man dort nicht in der Lage war, die Terminvorgaben einzuhalten.
Die Verwaltung strebe an, mit dem Jahresabschluss 2019 à jour zu sein, so Herr Uhlig, was allerdings dem vorgegebenen Zeitplan des Innenministeriums insofern widerspreche, dass von dort gefordert werde, bereits ein Jahr früher diesen Zustand zu erreichen. Das schaffe man in Lübeck allerdings voraussichtlich nicht, weil insbesondere hinsichtlich der Anlagen im Bau mit dem Bereich Verkehr (Beispiel: Nordtangentenbrücke) noch Regelungen zur Bilanzierung abzustimmen seien, die sich bedauerlicherweise nicht kurzfristig umsetzen ließen, so Herr Uhlig. Es liege also auch an den erforderlichen Zuarbeiten durch die Bereiche, wenn es um die Einhaltung von Terminen gehe. Der Bereich Haushalt und Steuerung sei allerdings sehr bemüht, Terminvorgaben einzuhalten, indem z. B. komplexe Bilanzierungsfragen, wenn möglich, vorgezogen behandelt werden.
Herr Rottloff und Herr Meyer ergänzen, dass sich entsprechend auch die Prüfungen der verspätet vorgelegten Jahresabschlüsse verzögern werden. Herr Meyer erläutert in diesem Zusammenhang, dass die Zusammenarbeit des RPA mit der Verwaltung durchaus verbesserungswürdig sei, was das Bereitstellen prüffähiger Unterlagen angehe.
Herr Wolter stellt die Frage, ob ähnlich wie in den Bauprüfungsberichten dargelegt, eine desolate Aktenführung zu monieren sei, was die von den Bereichen für die Erstellung des Jahresabschlusses zur Verfügung gestellten Unterlagen angehe. Herr Uhlig bestätigt, dass mitunter Unterlagen von den Bereichen vorgelegt werden, die ggf. nachgearbeitet werden müssen.