Auszug - Anfragen / Antworten / Mitteilungen  

12. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 12.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 18:57 Anlass: Sitzung
Raum: Roter Saal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Mitteilungen Fehlanzeige

Mitteilungen Fehlanzeige.

 

Es liegen Antworten auf zwei in der vorangegangenen 11. Sitzung des RP-Ausschusses vom 11.02.2016 gestellte Anfragen vor.

 

Während zu der Antwort auf die Anfrage des Herrn Niewöhner zur Höhe der Verdienstaus­fallentschädigungen keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, besteht allerdings Diskussi­onsbedarf zur Antwort der Verwaltung auf die Anfrage des Herrn Rottloff zum Thema Män­gelbehebung der Finanzsoftware.

Der Vorsitzende bittet Herrn Uhlig um Auskunft, ob die von diesem in seiner Stellungnahme erwähnte technische Unterstützung der Finanzsoftware kostenpflichtig oder kostenneutral sei. Herr Uhlig erläutert, dass die technische Unterstützung in Form von sogenannten Bera­tungsleistungen stattfinde und nur dann kostenpflichtig sei, wenn es sich beispielsweise um die Erstellung neuer Reporte handele, die von der Verwaltung zusätzlich beauftragt werden. Updates und Leistungen, die mit dem Finanzsoftwareanbieter vertraglich vereinbart worden waren, seien hingegen kostenfrei.

 

Herr Wosnitza bezweifelt, dass ggf. kostenfreie Garantieleistungen sechs Jahre nach Einfüh­rung der Finanzsoftware noch durchzusetzen seien. Herr Uhlig erläutert daraufhin, dass eine Endabnahme der am 01.01.2010 eingeführten Finanzsoftware aufgrund einiger weniger noch fehlender technischer Umsetzungen (Beispiel: Schnittstelle Vollstreckungssoftware, hier müssen noch Testläufe abgeschlossen werden) bislang noch nicht stattgefunden habe, weshalb hier die Garantie noch nicht abgelaufen bzw. verjährt sei.

 

Auf Nachfrage von Herrn Rottloff berichtet Herr Uhlig, dass bereits in 2008 erstmalig mit der Einrichtung/Projektierung der Finanzsoftware begonnen und in 2009 ein Pilotbetrieb einge­führt wurde, bevor am 01.01.2010 die Kernverwaltung auf die neue Finanzsoftware umge­stellt worden sei. Die Beratungsleistungen erfolgen durch MitarbeiterInnen der Hersteller­firma der Finanzsoftware. Auf die nochmalige Nachfrage Herrn Rottloffs hinsichtlich der Kos­tenübernahme für diese Beratungsleistungen wiederholt Herr Uhlig anhand von Beispielen, dass Beratungsleistungen ggf. kostenpflichtig seien. Und zwar dann, wenn zusätzliche Funk­tionen/Einrichtungen erforderlich werden. Handele es sich hingegen um die Umsetzung ver­traglich vereinbarter Funktionen, fallen keine Kosten für die in diesem Zusammenhang erfor­derlichen Beratungsleistungen an. Herr Rottloff kritisiert, dass nach seinem Kenntnisstand bislang lediglich ein einziger Bürgerschaftsbeschluss über einen Rahmenvertrag in Höhe von 250.000 EUR mit dem Hersteller der Finanzsoftware ergangen sei, inzwischen aber deutlich höhere Kosten angefallen seien. Herr Uhlig bestätigt dies und erläutert, dass mittlerweile der jährliche Bedarf für entsprechende Programmierungs- und Beratungsleistungen im Haus­haltsplan der Hansestadt Lübeck berücksichtigt werde. Herr Wosnitza bezweifelt den An­spruch auf Garantieleistungen gegenüber dem Hersteller der Finanzsoftware, wenn tatsäch­lich Programmierarbeiten an der Finanzsoftware von stadteigenem Personal durchgeführt werde, woraufhin Herr Uhlig ausführt, dass diesbezügliche Programmierarbeiten ausschließ­lich von den BeraterInnen der Herstellerfirma der Finanzsoftware vorgenommen werden. Auf Nachfrage Herrn Rottloffs sichert Herr Uhlig zu, die in den letzten Jahren budgetierten Kos­ten für Beratungsleistungen und Wartung der Finanzsoftware dem Protokoll dieser 12. RP-Ausschuss-Sitzung beizufügen.

(Anmerkung: Die hierzu vom Bereich Haushalt und Steuerung nachträglich gelieferten Infor­mationen sind aus Vertraulichkeitsgründen unter TOP 10 im nichtöffentlichen Teil dieser Niederschrift dargelegt.)

 

Der Vorsitzende stellt eine weitere Anfrage zu den noch nicht veröffentlichten Jahresab­schlüssen. Nach seiner Kenntnis seien die gesetzlich vorgegebenen Termine zur Vorlage der Jahresabschlüsse 2012 und 2013 bereits versäumt worden. Herr Rottloff bittet Herrn Uhlig um Mitteilung, wann diese und die folgenden noch offenen Jahresabschlüsse konkret vorliegen würden und warum es zu Verzögerungen gekommen sei. Herr Uhlig entgegnet dazu, der Jahresabschluss 2012 sei fristgerecht veröffentlicht worden und am Jahresab­schluss 2013 arbeite die Verwaltung derzeit mit Hochdruck (Anmerkung: Das Innenministe­rium SH hatte Nachfristen für ausstehende Jahresabschlüsse vorgegeben). Die Verwaltung habe eine Tabelle mit Plandaten zur Veröffentlichung noch offener Jahresabschlüsse im Zuge eines Bürgerschaftsberichts erstellt, welche er dem Protokoll dieser Sitzung gerne nochmals beifügen werde (vgl. Anlage 1). Intern erklärtes Ziel sei es, mit dem Jahresab­schluss 2019 künftig à jour zu sein.

 

Eine Frage Herrn Wolters zur Prüffähigkeit der vorgelegten Jahresabschlüsse wird von Herrn Meyer dahingehend beantwortet, dass nach wie vor aus Sicht des RPA Probleme hinsicht­lich der Prüffähigkeit bestehen, die, wenn sie nicht zwischenzeitlich durch die Verwaltung geheilt werden, ggf. in den Prüfberichten der Jahresabschlüsse 2011 ff entsprechend doku­mentiert werden.

 

Das Schreiben des Innenministeriums des Landes mit den verbindlich vorgegebenen Termi­nen zur Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2012 ff birgt nach Ansicht des Vorsitzenden die Gefahr, künftig keine Haushaltsgenehmigungen seitens des Innenministeriums zu erhal­ten, wenn die genannten Termine nicht eingehalten werden. Herr Uhlig bestätigt diese An­sicht und berichtet, dass beispielsweise die Stadt Pinneberg aktuell diese Regelung hinzu­nehmen habe, weil man dort nicht in der Lage war, die Terminvorgaben einzuhalten.

 

Die Verwaltung strebe an, mit dem Jahresabschluss 2019 à jour zu sein, so Herr Uhlig, was allerdings dem vorgegebenen Zeitplan des Innenministeriums insofern widerspreche, dass von dort gefordert werde, bereits ein Jahr früher diesen Zustand zu erreichen. Das schaffe man in Lübeck allerdings voraussichtlich nicht, weil insbesondere hinsichtlich der Anlagen im Bau mit dem Bereich Verkehr (Beispiel: Nordtangentenbrücke) noch Regelungen zur Bilan­zierung abzustimmen seien, die sich bedauerlicherweise nicht kurzfristig umsetzen ließen, so Herr Uhlig. Es liege also auch an den erforderlichen Zuarbeiten durch die Bereiche, wenn es um die Einhaltung von Terminen gehe. Der Bereich Haushalt und Steuerung sei allerdings sehr bemüht, Terminvorgaben einzuhalten, indem z. B. komplexe Bilanzierungsfragen, wenn möglich, vorgezogen behandelt werden.

 

Herr Rottloff und Herr Meyer ergänzen, dass sich entsprechend auch die Prüfungen der ver­spätet vorgelegten Jahresabschlüsse verzögern werden. Herr Meyer erläutert in diesem Zu­sammenhang, dass die Zusammenarbeit des RPA mit der Verwaltung durchaus verbesse­rungswürdig sei, was das Bereitstellen prüffähiger Unterlagen angehe.

 

Herr Wolter stellt die Frage, ob ähnlich wie in den Bauprüfungsberichten dargelegt, eine de­solate Aktenführung zu monieren sei, was die von den Bereichen für die Erstellung des Jah­resabschlusses zur Verfügung gestellten Unterlagen angehe. Herr Uhlig bestätigt, dass mit­unter Unterlagen von den Bereichen vorgelegt werden, die ggf. nachgearbeitet werden müs­sen.

 


 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 zu TOP 5 Tabelle mit Plandaten (10 KB)