Auszug - Bebauungsplan 23.26.00 ? Schönböckener Straße 102 ? 104 / Hagenskoppel ? und zugehörige 123. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Schönböckener Straße/ Hagenskoppel Aufstellungsbeschlüsse (5.610)   

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 15.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2016/03347 Bebauungsplan 23.26.00 ? Schönböckener Straße 102 ? 104 / Hagenskoppel ?
und zugehörige 123. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Schönböckener Straße/ Hagenskoppel
Aufstellungsbeschlüsse (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Krön, Ingrid
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Howe möchte wissen, ob im Vorfeld des Aufstellungsbeschlusses mehr als ein Gespräch mit dem Fachbereich 3 geführt worden sei

Herr Howe möchte wissen, ob im Vorfeld des Aufstellungsbeschlusses mehr als ein Gespräch mit dem Fachbereich 3 geführt worden sei. Weiterhin regt Herr Howe an, dass in der Vorlage die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes eingezeichnet werden sollten, damit erkennbar sei, wo sich dieses genau befände.

Herr Howe möchte auch wissen, ob das Niederungsgebiet vom Flutgraben bei der Bebauung betroffen sei und auch, ob das Landschaftsschutzgebiet tangiert werde. Er hinterfragt auch, was mit den Bestandsbauten geschehe und warum man kein reines Wohngebiet erschaffe.

 

Herr Lötsch weist darauf hin, dass die Bestandsbauten in den Plan mit aufgenommen wurden.

 

Herr Schröder erläutert, dass dort eine gewerbliche Nutzung im Bestand erhalten bleiben solle, da auch bisher hier Gewerbe angesiedelt sei. Das Landschaftsschutzgebiet sei nicht betroffen und der Verlauf werde bei der nächsten Vorlage eingezeichnet, ergänzt Herr Schröder. Bezüglich einer Abstimmung mit dem Fachbereich 3 erklärt Herr Schröder, dass es sowohl mit dem Fachbereich als auch mit der UNB Gespräche gegeben habe.

 

Herr Lötsch möchte wissen, warum ausgeführt wurde, dass es keine finanziellen Auswirkungen gäbe.

Herr Schröder führt aus, dass dies in der Begründung beschrieben sei, und dass es mit der Umsetzung der Planung zusätzliche Einnahmen für die Hansestadt Lübeck gäbe.

 

Herr Lötsch spricht die bei der Variante B aufgezeigte Straße an und möchte hierzu wissen, ob es sich dabei um eine Privatstraße handele und ob auf der anderen Seite des Knicks eine weitere versiegelte Erschließungsstraße vorhanden sei.

Herr Schröder bestätigt ihm beides.

 

Herr Lötsch möchte weiterhin wissen, warum die Verwaltung zwei Varianten in den Aufstellungsbeschluss gegeben habe.

Herr Schröder begründet dies damit, dass man sich noch am Anfang der Planung befände und es in Bebauungsplanverfahren von Vorteil sei, auch Alternativen zu haben.

 

Herr Stolzenberg möchte zu einer fachlichen Bewertung gerne das Konzept des Gebietes haben, als es noch vor dem politischen Beschluss in der Kategorie 1 eingeordnet gewesen sei.

Herr Pluschkell erörtert, dass dies doch im Zusammenhang mit Lübeck 2030 umfassend diskutiert worden sei und der politische Beschluss nun ausschlaggebend sei. Eine fachliche Bewertung werde sicherlich im weiteren B-Planverfahren erfolgen.

 

Herr Stüttgen würde gerne wissen, in welcher Form eine grundsätzliche Planung auf dem gesamten Gebiet neben der Autobahn angedacht sei, bevor er sich für einen kleinen Teil hiervon entscheide.

Herr Lötsch weist darauf hin, dass mit Lübeck 2030 ein Konzept für die Hansestadt Lübeck beschlossen wurde, welches die gesamte Stadt betrachte.

 

Herr Howe würde auch gerne erst eine Gesamtplanung dieses Stadtbereiches zur weiteren Entwicklung des dort befindlichen Gebietes erfahren.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:                            11 Stimmen

Gegen die Vorlage:                            3 Stimmen

Enthaltungen:                                          1 Stimme

 

Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

Beschluss:

Beschluss:

1.              Für den an der Schönböckener Straße 102 - 104 im Stadtteil Schönböcken gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird der Bebauungsplan 23.26.00 – Schönböckener Straße/ Hagenskoppel - aufgestellt.

              Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird für den Teilbereich „Schönböckener Straße / Hagenskoppel“ im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 2 BauGB geändert (123. Änderung).

              Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Einfamilienhausgebietes geschaffen werden.              
(Hinweis: Zu den sonstigen Zielen der Planung siehe Pkt. 4 der beiliegenden Begründung.)

2.              Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3.              Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form eines zweiwöchigen Aushanges und einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt werden.

4.              Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB einschließlich der Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung soll erfolgen.

5.              Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes einschließlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein externes Planungsbüro beauftragt werden.