Auszug - Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Neue Mitte Moisling" im Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 16.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:33 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2015/02428 Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
"Neue Mitte Moisling" im Städtebauförderungsprogramm
Soziale Stadt
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Weber, Wolfgang
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Pluschkell möchte wissen, warum die Mühlenwegschule nicht in dieses Konzept einbezogen worden sei

Herr Pluschkell möchte wissen, warum die Mühlenwegschule nicht in dieses Konzept einbezogen worden sei.

Herr Weber erläutert, dass nur das Gebiet um die Mitte von Moisling als Sanierungsgebiet festgelegt wurde, da die Vorgaben bestanden, das Gebiet „klein“ zu halten. In diesem Zusammenhang wurden Flurstückgrenzen als Grenzen des Sanierungsgebietes festgelegt. Weiterhin führt Herr Weber aus, dass das gesamte Fördergebiet, welches größer sei, sich davon unabhängig gestalte.

 

Herr Stüttgen möchte wissen, ob die Planungen hier im Bauausschuss vorgestellt werden können.

Herr Senator Boden erklärt, dass diese Planungen sich noch in der Diskussion befänden und es sich hierbei um Auslegungen des geänderten Gesetzes handele. Eine Vergrößerung des Sanierungsgebietes würde u.a. auch höhere Kosten für die Eigentümer als Folge haben.

 

Herr Schröder weist in diesem Zusammenhang auch auf den Text der Begründung hin.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:                            15 Stimmen.

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

Beschluss:

Beschluss:

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Neue Mitte Moisling“ wird in der vorliegenden Fassung ( Anlage 1) gem. §142 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.