Auszug - Zukunftsorientierte Stadtentwicklung: "Lübeck 2030"  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.4
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 16.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:33 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2014/01797 Zukunftsorientierte Stadtentwicklung: "Lübeck 2030"
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. BodenBezüglich:
VO/2014/01571
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Stolte, Christian
 
Wortprotokoll
Beschluss

Dieser TOP wurde mit dem TOP 3

Dieser TOP wurde mit dem TOP 3.2, 3.3 und 5.3.1 zusammen beraten.

 

Herr Quirder stellt für die SPD und CDU Fraktion folgenden Antrag:

 

Im Beschlussvorschlag wird:

 

In Punkt 1.

 

              der Absatz „b.“ ersetzt durch:

 

„Im Geschosswohnungsbau sind vorzugsweise Flächen für den geförderten Wohnungsbau zu entwickeln.“

 

              ein Absatz „d.“ eingefügt:

 

„Angesichts des Umstands, dass bereits heute knapp 40 % des Lübecker Stadtgebiets als Natur- und Landschaftsschutzgebiete unterschiedlicher Qualität ausgewiesen sind, wird derzeit keine Notwendigkeit für zusätzliche Schutzgebiete gesehen. Neue naturschutzrechtlich geschützte Gebiete (Freiräume) sind nur noch dann auszuweisen, wenn hierfür an anderer Stelle geringwertigere Schutzgebiete und Freiflächen aufgehoben und als Kompensationsflächen für Wohnen und Gewerbe freigegeben werden.

 

              ein Absatz „e.“ eingefügt:

 

e. Die durch die Bürgerschaftsbeschlüsse VO/2015/02327 und VO/2015/02373 beauftragten B-Pläne sind umzusetzen. Das Konzept „Lübeck 2030“ wird alle zwei Jahre fortgeschrieben.“

 

 

Nach 2. eingefügt:

 

„3. In Suchräumen im Bereich von Kleingärten dürfen Maßnahmen nur dann entwickelt werden, wenn über deren Umfang und den dazugehörigen zeitlichen Planungshorizont mit den jeweiligen Kleingärtnern Einvernehmen erzielt wurde.“

 

 

In der Begründung:

 

Wird auf Seite 3 im 7. Absatz „Die Konfliktfläche W11 (Vorwerker Friedhof), W20 (Teutendorfer Siedlung) und“  GESTRICHEN und durch „Die Konfliktfläche“ ersetzt.

 

 

In der Anlage 3 werden die Gebiete:

 

W9 „Erweiterung Hagenkoppel“,

W20 „ Neue Teutendorfer Siedlung (westlicher Teil)“,

W11 „Howingsbrook“,

G3 „Verkehrsübungsplatz“;

G14 „Erweiterung Roggenhorst“

                                                                                    nach Kategorie 1 gehoben.

 

G6 „Schanzenbergweg“

                                                                                    nach Kategorie 2 gehoben

 

das ehemalige Travag Gelände in der Schlutuper Straße als W22 „Travag Gelände“

                                                                                    in die Kategorie 1 aufgenommen.

 

G10 „Moisling“

                                                                                    soll als Mischgebiet ausgewiesen werden.

 

Wird die Kategorie 3 – Wohnbauflächen gestrichen.

Wird die Kategorie 3 – Gewerbeflächen gestrichen.

 

 

 

Herr Rosenbohm merkt an, dass es sich in der kürze der Zeit nicht in der Lage sehe, bezüglich des Antrages eine abschließende Entscheidung zu treffen.

 

Herr Howe moniert, dass das Gewerbe- und Wohnbaukonzept durch die aktuelle Entwicklung schon wieder überholt sei und der Flächenbedarf u.a. für die Hafenentwicklung noch darzustellen sei. Weiterhin seien für die Innenverdichtung noch weitere Flächen aufzunehmen.

Herr Howe verweist in diesem Zusammenhang auf den erstellten Katalog der Zukunftswerkstatt, der nicht außer Acht gelassen werden dürfe und mit der Verwaltung abgeglichen werden müsse. Hierbei sind Aspekte aufgeführt, die zum Teil nicht berücksichtigt seien.

 

Herr Senator Boden erläutert, dass man, bevor man über einzelne Flächen diskutieren werde, sich erst einmal Gedanken machen müsse, um was es in diesen Konzepten gehe.

Es sei ein Auftrag aus der Politik an die Verwaltung, Flächen (Suchräume) zu ermitteln, die die Bereiche Gewerbe, Wohnen und Natur abdecken und nicht in Konkurrenz untereinander stünden. Daraus werde dann ein neuer Flächennutzungsplan entwickelt. Dadurch könne man sich auf realistische Flächen in den nächsten 10 bis 15 Jahren konzentrieren, führt Herr Senator Boden weiter aus. Die bereits beschlossenen Flächen würden sich allerdings auch nicht der Bewertung entziehen.

Herr Senator Boden sieht es allerdings als unklug an, die Kategorie 3 zu streichen und weist in diesem Zusammenhang auf die Begründung (Seite 3/5) dieser Vorlage hin („b.“ unter der Überschrift „Zu Beschlusspunkt 1“). Er führt weiter aus, dass eine Privilegierung weiterhin durchgeführt werden könne.

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung (16:33 Uhr), damit alle Ausschussmitglieder den oben stehenden Antrag verinnerlichen können und ggf. darüber beraten.

 

 

Nach einer Unterbrechung (16:47 Uhr) führt der Vorsitzende die Sitzung weiter fort.

 

Herr Pluschkell merkt an, dass die Kategorie 3 dazu da wäre, um Freiräume auszugestalten, von denen es in der HL bereits 40% gäbe. Er möchte diese weder einschränken noch festsetzen, was eine Zukunftsorientierung nicht weiterhelfen würde.

 

Herr Senator Boden erläutert, dass die Flächen der Kategorie 3 nicht unter Schutz gestellt werden sollen, sondern, dass diese in keiner Konkurrenz zu anderen Flächen stünden, daher gäbe es keine zwingende Notwendigkeit, diese Flächen aus dem Konzept herauszunehmen.

 

Herr Howe stellt den Antrag, über die Punkte des interfraktionellen Antrages der SPD und CDU einzeln abzustimmen.

Für ihn sei es nicht nachvollziehbar, warum die Gewerbe- und Wohnbauflächen der Kategorie 3 aus dem Konzept herausgenommen werden sollen.

 

Herr Stolte erwähnt, dass die Flächen der Kategorie 3 ein wesentlicher Bestandteil des Bürgerschaftsauftrages seien.

 

Herr Stolzenberg führt aus, dass es sich bei dem Konzept „Lübeck 2030“ um ein Strategiepapier der Verwaltung handele, welches von Fachleuten entworfen wurde und welches man hier nicht durch politisch eingebrachte Veränderungen verfälschen solle. Auch der kurze Zeitraum, der Entscheidung des Antrages, von nur einer Woche, wird von ihm als sehr kurz angesehen. Herr Stolzenberg schlägt vor, dass Konzept so zu nehmen, wie es von der Verwaltung entworfen wurde und es nicht zu verfälschen.

 

Herr Stüttgen sieht es als zu heftig an, dass Flächen von der Kategorie 3 direkt in die Kategorie 1 hochgestuft werden sollen. Weiterhin mache er sich Sorgen, dass es dann überall nur halb angefangene Gewerbe- und Wohngebiete gäbe. Das Weglassen der Kategorie 3 sieht er als falsches politisches Signal.

 

Herr Lötsch weist darauf hin, dass die Suchräume noch beschrieben werden müssten, es noch B-Plan-Verfahren und Bürgerbeteiligungen gäbe, so dass hier noch ein breites Spektrum an Abwägungen durchzuführen sei.

Bezüglich der festgelegten 40% führt Herr Lötsch aus, dass Lübeck als Oberzentrum in der Region noch ein gewisses Entwicklungspotential haben müsse.

 

Herr Dr. Brock sieht es im Gegensatz zu Herrn Stolzenberg als gut an, wenn die Politik sich konkret mit dem vorgelegten Konzept auseinandersetze und weist darauf hin, dass der Bürgerschaftsauftrag nicht ganz abgearbeitet sei.

 

Herr Quirder bezieht sich auf die Anmerkungen von Herrn Stolzenberg und widerspricht in dem Sinne, dass die Fakten, die dem gestellten Antrag zu Grunde liegen, über einen langen Zeitraum von der Politik erarbeitet wurden.

 

Herr Lötsch erläutert noch einmal, dass es sich hier um einen Beschlussvorschlag handele und nicht um eine Verfälschung der Vorlage.

 

Herr Dr. Koß spricht die in dem Antrag angesprochenen Kleingärten an und sieht in diesem Zusammenhang ein Problem, das es sich gegensätzlich zum bestehenden Konzept verhalte.

Herr Senator Boden erläutert, dass der gemachte Antrag nur eine Empfehlung an die Bürgerschaft sei und sich die Verwaltung mit der konkreten Umsetzung damit auseinandersetzen müsse, wenn die Bürgerschaft darüber positiv entscheiden werde.

 

Herr Howe merkt an, dass es Aufgabe der Politik sei, über Vorlagen der Verwaltung zu diskutieren und ggf. Überarbeitungen einzubringen, ansonsten wäre die Politik überflüssig.

 

Herr Freitag stellt den Antrag die Vorlagen der TOP 3.2 und TOP 3.3 nur als Bericht zur Kenntnis zu nehmen und eine Fortschreibung spätestens alle fünf Jahre festzulegen.

 

Herr Stüttgen merkt an, dass die Umsetzung der B-Pläne für die einzelnen Gebiete nicht so schnell umsetzbar sei. Weiterhin sieht es die meisten Flächen in der Kategorie 1 und nur wenige in 2 und 4.

 

Herr Stolzenberg führt aus, dass die durch die Politik veränderte Einstufung einiger Flächen in der Vorlage gesondert kenntlich zu machen sei, damit es später nachvollziehbar bleibe, was die Verwaltung entworfen habe und was die Politik geändert habe.

 

Herr Lötsch erläutert diesbezüglich das Verfahren bei Vorlagen, die durch Ausschüsse ergänzt bzw. geändert werden.

 

Herr Senator Boden merkt an, dass die Verwaltung zur Bürgerschaftssitzung zum 26.03.2015 eine Synopse vorlegen werde, in der alle Änderungen und Ergänzungen gegenüber gestellt würden. Eine Veränderung der bestehenden Vorlage werde es bis zur Bürgerschaftssitzung nicht geben.

 

 

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag unter TOP 5.3.1 abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:                            5 Stimmen

Gegen den Antrag:                            9 Stimmen

Enthaltungen:                                          1 Stimme

 

Der Bauausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich ab.

 

 

 

 

Der Vorsitzende lässt über folgenden Antrag von Herrn Freitag abstimmen „die Vorlagen der TOP 3.2 und TOP 3.3 nur als Bericht zur Kenntnis zu nehmen und eine Fortschreibung spätestens alle fünf Jahre festzulegen“.

 

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:                            13 Stimmen

Gegen den Antrag:                            2 Stimmen

 

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag mehrheitlich zu.

 

 

 

 

Der Vorsitzende lässt über den eingangs von der SPD / CDU Fraktionen gemachten Antrag punktweise abstimmen.

 

Im Beschlussvorschlag wird:

 

In Punkt 1.

 

              der Absatz „b.“ ersetzt durch:

 

„Im Geschosswohnungsbau sind vorzugsweise Flächen für den geförderten Wohnungsbau zu entwickeln.“

 

 

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:                            10 Stimmen

Gegen den Antrag:                            4 Stimmen

Enthaltungen:                                          1 Stimme

 

Der Bauausschuss stimmt dem Teil des Antrages mehrheitlich zu.

 

 

 

Im Beschlussvorschlag wird:

 

In Punkt 1.

 

              ein Absatz „d.“ eingefügt:

 

„Angesichts des Umstands, dass bereits heute knapp 40 % des Lübecker Stadtgebiets als Natur- und Landschaftsschutzgebiete unterschiedlicher Qualität ausgewiesen sind, wird derzeit keine Notwendigkeit für zusätzliche Schutzgebiete gesehen. Neue naturschutzrechtlich geschützte Gebiete (Freiräume) sind nur noch dann auszuweisen, wenn hierfür an anderer Stelle geringwertigere Schutzgebiete und Freiflächen aufgehoben und als Kompensationsflächen für Wohnen und Gewerbe freigegeben werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:                            9 Stimmen

Gegen den Antrag:                            5 Stimmen

Enthaltungen:                                          1 Stimme

 

Der Bauausschuss stimmt dem Teil des Antrages mehrheitlich zu.

 

 

 

Im Beschlussvorschlag wird:

 

In Punkt 1.

 

              ein Absatz „e.“ eingefügt:

 

e. Die durch die Bürgerschaftsbeschlüsse VO/2015/02327 und VO/2015/02373 beauftragten B-Pläne sind umzusetzen. Das Konzept „Lübeck 2030“ wird alle zwei Jahre fortgeschrieben.“

 

 

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:                            9 Stimmen

Gegen den Antrag:                            5 Stimmen

Enthaltungen:                                          1 Stimme

 

Der Bauausschuss stimmt dem Teil des Antrages mehrheitlich zu.

 

 

 

Im Beschlussvorschlag wird:

 

Nach 2. eingefügt:

 

„3. In Suchräumen im Bereich von Kleingärten dürfen Maßnahmen nur dann entwickelt werden, wenn über deren Umfang und den dazugehörigen zeitlichen Planungshorizont mit den jeweiligen Kleingärtnern Einvernehmen erzielt wurde.“

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:                            12 Stimmen

Gegen den Antrag:                            1 Stimme

Enthaltungen:                                          2 Stimmen

 

Der Bauausschuss stimmt dem Teil des Antrages mehrheitlich zu.

 

 

In der Begründung:

 

Wird auf Seite 3 im 7. Absatz „Die Konfliktfläche W11 (Vorwerker Friedhof), W20 (Teutendorfer Siedlung) und“  GESTRICHEN und durch „Die Konfliktfläche“ ersetzt.

 

 

In der Anlage 3 werden die Gebiete:

 

W9 „Erweiterung Hagenkoppel“,

W20 „ Neue Teutendorfer Siedlung (westlicher Teil)“,

W11 „Howingsbrook“,

G3 „Verkehrsübungsplatz“;

G14 „Erweiterung Roggenhorst“

                                                                                    nach Kategorie 1 gehoben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:                            9 Stimmen

Gegen den Antrag:                            4 Stimmen

Enthaltungen:                                          2 Stimmen

 

Der Bauausschuss stimmt dem Teil des Antrages mehrheitlich zu.

 

 

 

In der Anlage 3 werden die Gebiete:

 

 

G6 „Schanzenbergweg“

                                                                                    nach Kategorie 2 gehoben

 

das ehemalige Travag Gelände in der Schlutuper Straße als W22 „Travag Gelände“

                                                                                    in die Kategorie 1 aufgenommen.

 

G10 „Moisling“

                                                                                    soll als Mischgebiet ausgewiesen werden.

 

Wird die Kategorie 3 – Wohnbauflächen gestrichen.

Wird die Kategorie 3 – Gewerbeflächen gestrichen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:                            9 Stimmen

Gegen den Antrag:                            5 Stimmen

Enthaltungen:                                          1 Stimme

 

Der Bauausschuss stimmt dem Teil des Antrages mehrheitlich zu.

 

 

 

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage in geänderter Form abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage in geänderter Form:                            9 Stimmen

Gegen die Vorlage in geänderter Form:              5 Stimmen

Enthaltungen:                                                                      1 Stimme

 

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag inklusive der Änderung zu beschließen.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

  1. Das Konzept „Lübeck 2030“ wird als Grundlage für die Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung und die daraus folgende städtische Bauleitplanung sowie für die Fortschreibung des Gesamtlandschaftsplanes beschlossen. Dies beinhaltet:

 

    1. Die Suchräume für Wohnbau- und Gewerbeflächen der Kategorien 1 und 2 werden von weiteren konkurrierenden Nutzungen freigehalten. Bestehende Nutzungskonkurrenzen werden langfristig abgebaut.

 

    1. Die in der Kategorie 3 vorgesehenen Suchräume werden langfristig nicht als Siedlungsflächen, sondern als Freiraum entwickelt.

 

    1. Die Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete erfolgt nach Prinzipien der Nachhaltigkeit. Maßnahmen der Innenentwicklung sollen die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich und als Wald genutzten Flächen auf das notwendige Maß begrenzen.

 

  1. Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck von 1989/90 wird fortgeschrieben.