Veröffentlicht am 07.09.2023

Online-Beteiligung zum Lärmaktionsplan

Bürger:innen können laute und ruhige Orte in Lübeck benennen

Wichtiger Baustein bei der Überarbeitung des Lärmaktionsplans ist die Mitwirkung der Öffentlichkeit, da die Bürger:innen in der Regel am besten wissen, wo die Lärmprobleme gravierend sind. Deshalb startet die Klimaleitstelle der Hansestadt Lübeck am Freitag, 8. September 2023 eine digitale Umfrage: Alle Lübecker:innen können aktiv werden und konstruktiv mitarbeiten. Auf den digitalen Karten lassen sich Orte markieren, an denen der Straßenverkehrslärm als sehr störend empfunden wird. Dabei können den markierten Orten konkrete Lösungsvorschläge zugeordnet werden. Ebenfalls lassen sich sogenannte „Ruhige Orte“ markieren, die vor weiterer Lärmbelästigung durch Straßenverkehr geschützt werden sollten. Die Online-Beteiligung findet im Zeitraum vom 8. September bis 25. Oktober 2023 unter www.luebeck.de/laermaktionsplan statt.

Zusätzlich wird analog in den Schaufenstern des Lichthofs in der Königstraße informiert und eine Sprechstunde zum Verkehrslärm eingerichtet. Diese findet im Lichthof in der Königstraße an folgenden Terminen statt: Mittwoch, 20. September 2023 von 8.30 bis 10.30 Uhr, Mittwoch, 27. September 2023 von 8.30 bis 10.30 Uhr, Donnerstag, 28. September 2023 von 16 bis 18 Uhr, Mittwoch, 11. Oktober 2023 von 13.30 bis 15.30 Uhr sowie am Freitag, 13. Oktober von 13.20 bis 15.30 Uhr. Um Voranmeldung per E-Mail an klimaleitstelle@luebeck.de oder per Telefon unter 115 wird gebeten.

Verkehrslärm stellt eine bedeutende Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung dar. Viele Millionen Menschen in der EU sind von Lärm betroffen und können dadurch erkranken. Mit der Einführung der Umgebungslärmrichtlinie hat die EU seit 2002 dem Lärm den Kampf angesagt. Sie stellt einen europaweiten Ansatz zur Minderung der Lärmbelastung dar.

Alle fünf Jahre muss die Hansestadt Lübeck für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 8.200 Fahrzeugen pro Tag die strategischen Lärmkarten überprüfen und wenn erforderlich neu berechnen lassen. So sieht es das Bundes-Immissionsschutzgesetz vor, das die Umgebungslärmrichtlinie in nationales Recht überführt.

Neben den Lärmkarten müssen die Lärmaktionspläne alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden. Das Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Verhinderung bzw. Minderung von Umgebungslärm, insbesondere dort, wo die Geräuschbelastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann. Dazu werden im Lärmaktionsplan mögliche Maßnahmen zur Reduzierung der Geräuschbelastung zusammengestellt.

Neben der Lärmbelastung durch Straßenverkehr können hier z.B. auch ausgewiesene „Ruhige Gebiete“ eingesehen werden.

Weitere Informationen sind im Digitalatlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter https://gdi-sh.de zu finden.

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