Veröffentlicht am 18.02.2019

Fehmarnbeltquerung: Vorstellung Forderungskatalog in Berlin

Übergesetzliche Schutzmaßnahmen auch für die Hansestadt Lübeck vorgesehen

Mit dem 2008 unterzeichneten Staatsvertrag über den Bau einer Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark wurde auch der Ausbau der Schienenstrecke zwischen Bad Schwartau und Puttgarden zu einer zweigleisigen elektrifizierten Hochgeschwindigkeitsstrecke beschlossen. Zu den Aus- und Neubauplänen sowie der Wiederaufnahme des Schienengüterverkehrs auf dieser Strecke äußerten die betroffenen Städte, Gemeinden, Verbände und Bürgerinitiativen, vor allem im Bereich der Lübecker Bucht, ihre Sorgen und Interessen. Im Rahmen verschiedener Beteiligungsrunden sind in den vergangenen Jahren Forderungen der Anrainerkommunen aufgestellt worden, für die der Deutsche Bundestag als sogenannte „übergesetzliche“ Schutzmaßnahmen zusätzliches Geld bewilligen soll. Der Projektbeirat, der diese Runden begleitet, stellt heute, 14. Februar 2019, der Politik in Berlin diese Forderungen vor. Vorgesehen sind unter anderem Gespräche mit den parlamentarischen Staatssekretären im Bundesverkehrs- und Finanzministerium sowie den Schleswig-Holsteiner Mitgliedern des Bundestages.

Im Rahmen des Beteiligungsprozesses für den zweigleisigen Ausbau der Strecke hatte auch die Hansestadt Lübeck Bedenken und Forderungen angemeldet. Denn mit dem Bau der FBQ sollen zusätzliche Personennah- und Fernverkehrszüge sowie Güterverkehre Lübeck durchqueren, ohne dass wesentliche zusätzliche Gleiskapazitäten geschaffen werden. Für den Bereich des Hauptgüterbahnhofs soll zwar ein Planfeststellungsverfahren stattfinden, in dessen Zuge auch umfangreiche Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung entlang der Strecke vorgesehen sind. Ein großer Teil des Stadtgebietes entlang der Strecke hat aber keinen rechtlichen Anspruch auf Lärmschutz - trotz des voraussichtlichen Anstiegs der Zugbewegungen von 183 auf 377 pro Tag.

Umso wichtiger war es für die Stadt, im Verfahren Optionen für einen zusätzlichen Lärmschutz entlang der Strecke zu sichern, ohne mit einem kompromisslosen Auftreten zu riskieren, am Ende für weite Teile des Stadtgebietes ohne jegliche Schutzmaßnahmen vor der wachsenden Belastung da zu stehen. Für die Hansestadt Lübeck werden die folgenden Forderungen in die Berliner Politik getragen:

  1. Lärmschutz:

Die Hansestadt Lübeck fordert eine Einhaltung des Nacht-Lärmpegels von 49 dB(A) über aktive und passive Schutzmaßnahmen. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens besteht für den Bereich zwischen Hauptbahnhof und Kanaltrave bereits ein gesetzlicher Anspruch. Zusätzlich wurden diese Schutzmaßnahmen auch entlang der weiteren Streckenabschnitte gefordert, mit der Option, falls erforderlich, anstelle von aktivem Lärmschutz (Schallschutzwände) auch passive Maßnahmen (Schallschutzfenster) an städtebaulich sensiblen Stellen finanziert zu bekommen.

Wird diese Forderung durch den Bundestag finanziert, so steigt der Schutzstatus der Betroffenen an der Strecke erheblich – bislang fanden nur freiwillige Lärmsanierungsmaßnahmen statt, die einen wesentlich geringeren Effekt hatten. Dies gilt gleichermaßen für Maßnahmen zum Erschütterungsschutz und zur Entdröhnung (Schallreduzierung) von Brückenbauwerken.

Insgesamt hat die Hansestadt Lübeck Forderungen in Höhe von rund 50 Millionen Euro gestellt. Hiervon entfällt ein Großteil auf den Schallschutz (ca. 34 Mio. EUR) und den Schutz vor Erschütterungen (ca. 14 Mio. EUR).

  1. Stresstest:

Die Stadt forderte gegenüber der DB immer wieder die Durchführung eines Stresstest um die Leistungsfähigkeit der Strecken zu prüfen. Dabei handelt es sich um eine Simulation der Zugbewegungen durch den Lübecker Hauptbahnhof, die prüfen soll, ob der Lübecker Hauptbahnhof die wachsenden Zugbewegungen angemessen bewältigen kann. Da die Deutsche Bahn die alleinige Hoheit über die zugrunde zu legenden Daten und die anzuwendende Methodik hat, konnte bislang nicht einwandfrei geklärt werden, ob beispielsweise alle Zugbewegungen der Hafenbahn in die Berechnung einbezogen werden können.

  1. Einhausung:

Für die Streckenabschnitte nördlich des Hauptbahnhofes entlang der Katharinenstraße wurde ursprünglich gefordert, eine Einhausung der Strecke vorzunehmen – auch um perspektivisch Wegebeziehungen aus dem Quartier zu ermöglichen. Da ein derartiges Bauwerk jedoch aufgrund von Brandschutzbestimmungen und den geringen Abständen zwischen den Gleisen baulich nicht realisierbar ist und zudem erheblich höher liegen würde als die daneben liegende Katharinenstraße, wurde diese Forderung wieder zurückgenommen. An dieser städtebaulich sensiblen Stelle sollen aktive und passive Schutzmaßnahmen wie Schallschutzwände und Schallschutzfenster zur Anwendung kommen.

Um die betroffenen Bürgerinnen und Bürger über das weitere Verfahren informiert zu halten, bereitet die Hansestadt Lübeck derzeit eine Online-Informationsseite und eine Broschüre vor, die noch vor den Sommerferien für Interessierte zur Verfügung steht.+++