Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen

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Leistungsbeschreibung

Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder -ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:

  • An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
    • hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung
    • Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
    • Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
    • Edelsteine, Perlen und Schmuck
    • Altmetallen
  • Auskunfteien, Detekteien
  • Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
  • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
  • Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
  • Herstellung und Vertreib spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge

Verfahrensablauf

1. Melden Sie Ihr überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder um.

2. Beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde und reichen Sie diese bei der Gewerbebehörde ein.

3. Die Gewerbebehörde prüft Ihre Zuverlässigkeit.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit das Führungszeugnis hier online zu beantragen. Sofern Ihnen die Nutzung dieses Online-Dienstes nicht möglich ist, so können Sie in den Bürgerservicebüros Innenstadt, St. Gertrud, St. Lorenz und Kücknitz ohne vorherigen Termin ein Führungszeugnis beantragen.
In den Bürgerservicebüros Hochschulstadtteil, Moisling und Travemünde ist eine vorherige Terminbuchung erforderlich.

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie hier online beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Gewerbebehörde

Wichtiger Hinweis:

Für die Anzeige eines überwachungsbedürftigen Gewerbes über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

Zuständige Stelle

Gewerbebehörde

Voraussetzungen

Anmeldung oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    • bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
    • bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
    • bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
    • bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
    • bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
    • bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
    • bei juristischen Personen

Welche Gebühren fallen an?

Gegebenenfalls landesrechtliche Gebühr

Welche Fristen muss ich beachten?

Unverzüglich nach der An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

  • Formulare: ja, ggf. GewA1 oder GewA 2 gemäß Gewerbeanzeigenverordnung
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
  • Onlineverfahren möglich: ja

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit die Gewerbe-Anmeldung online zu stellen. Sofern Ihnen die Nutzung dieses Online-Dienstes nicht möglich ist, nutzen Sie bitte dieses Formular: Gewerbe-Anmeldung.

Hilfe & Kontakt:

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Anschrift

Deliusstraße 10
24114 Kiel

Telefon

+49 431 530550-0

Fax

+49 431 530550-99

Internetadresse

https://www.ea-sh.de

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
 

Karte

Ordnungsamt; Innenstadt Bürgerservicebüro

Anschrift

Königstraße 55
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Achtung! Aufgrund einer internen Fortbildung am Mittwoch, den 28.05.2025 ist das Bürgerservicebüro Innenstadt geschlossen.
Mo.8 – 14 Uhr
Di. 8 – 14 Uhr
Mi. 8 – 12 Uhr
Do.8 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Fr. 8 – 12 Uhr 

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Fleischhauerstraße
Bus: Linie 4, 10, 11, 21, 31, 32, 39

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Kanalstraße P4
Anzahl Parkplätze: 147
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Kanalstraße P5
Anzahl Parkplätze: 45
Gebührenpflichtig: Ja

Bemerkung

Bar- und Kartenzahlung möglich. In den Bürgerservicebüros funktioniert der digitale Lichtbildabruf über die Cloud. An folgenden Standorten stehen bereits PointIDs zur Aufnahme von Fotos vor Ort zu Verfügung: BSB Innenstadt, St. Lorenz, St. Gertrud sowie in der Ausländerbehörde. Achtung! Es können sowohl Lichtbilder in Papierform als auch digitale Bilder verwendet werden.Schilderpräger ist vor Ort. Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße. Stornierung/Absagen/Nachfragen gebuchte Termine: E-Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung)

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer