ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 2024/13365-01-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die als Anlage beigefügte Satzung der Hansestadt Lübeck zur sozialen Staffel von Gebühren oder Entgelten in der Kindertagesbetreuung wird beschlossen.

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Mit VO 2024/13365-01 beauftragte die Lübecker Bürgerschaft die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Satzung, die eine einheitliche Kostenbeteiligung der Familien an den Betreuungsleistungen für die Kindertagesförderung in Einrichtungen des öffentlichen und der freien Träger, sowie der Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck ab dem Kindergartenjahr 2025/26 vorsieht.

 

Die neue Satzung hat hierbei neben einer allgemeinen Entlastung aller Familien, durch Unterschreitung der zulässigen Elternhöchstbeträge nach § 31 Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG), mit einer weitergehenden Entlastung von Familien, die geringfügig oberhalb der Grenze für eine vollständige Befreiung von Kostenbeiträgen liegen, einherzugehen.

 

Durch Einführung eines Beitragsdeckels unterhalb der Maximalsätze nach § 31 KiTaG
(5,66 € pro wöchentlicher Betreuungsstunde bei Kinder über 3 und 5,80 € pro wöchentlicher Betreuungsstunde bei Kindern unter 3 Lebensjahren) erfolgt eine allgemeine Entlastung der Familien in der Hansestadt Lübeck.

 

Darüber hinaus werden durch die Reduzierung des zu berücksichtigenden Einkommens auf 20 % (aktuell: 30 %) bei der Beitragsermäßigung die Familien entlastet, die aktuell geringgig oberhalb der Grenze für eine vollständige Befreiung liegen.

 

Eine weitergehende Entlastung von Familien in besonders herausfordernden Lebenssituationen ist nicht ohne immensen Verwaltungsaufwand und die Schaffung neuer Antrags- und Verwaltungsverfahren möglich. Vor diesem Hintergrund sprachen sich im Rahmen eines Beteiligungstermins am 19.02.2025 alle Stakeholder gegen eine solche Entlastung aus.

 

Eine ausführliche Ergebnisdokumentation des Beteiligungstermins, sowie der im Rahmen dessen beantworteten Frage, ist der Vorlage als Anlage 4 beigefügt.

 

Die aus der Satzungsänderung entstehenden Mehraufwendungen sind nicht im Haushalt geordnet, werden jedoch im Rahmen der Bewirtschaftung gedeckt werden.
 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.160 Frauenbüro

 

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.300 Recht

keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Keine direkten Auswirkungen auf Kinder / Jugendliche. Kinder und Jugendliche sind nur mittelbar durch die Ermäßigung der Elternbeiträge betroffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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