Beschlussvorlage öffentlich - 2024/13365-01-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Erarbeitung einer einheitlichen Kostenbeteiligung von Eltern an den Betreuungsleistungen und der Verpflegung in der Kindertagesförderung; hier: Neuregelung der Satzung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.041.3 - Finanzielle Förderung der Kindertagesbetreuung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Mar 6, 2025
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Mar 11, 2025
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Mar 25, 2025
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Mar 27, 2025
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Mit VO 2024/13365-01 beauftragte die Lübecker Bürgerschaft die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Satzung, die eine einheitliche Kostenbeteiligung der Familien an den Betreuungsleistungen für die Kindertagesförderung in Einrichtungen des öffentlichen und der freien Träger, sowie der Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck ab dem Kindergartenjahr 2025/26 vorsieht.
Die neue Satzung hat hierbei neben einer allgemeinen Entlastung aller Familien, durch Unterschreitung der zulässigen Elternhöchstbeträge nach § 31 Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG), mit einer weitergehenden Entlastung von Familien, die geringfügig oberhalb der Grenze für eine vollständige Befreiung von Kostenbeiträgen liegen, einherzugehen.
Durch Einführung eines Beitragsdeckels unterhalb der Maximalsätze nach § 31 KiTaG
(5,66 € pro wöchentlicher Betreuungsstunde bei Kinder über 3 und 5,80 € pro wöchentlicher Betreuungsstunde bei Kindern unter 3 Lebensjahren) erfolgt eine allgemeine Entlastung der Familien in der Hansestadt Lübeck.
Darüber hinaus werden durch die Reduzierung des zu berücksichtigenden Einkommens auf 20 % (aktuell: 30 %) bei der Beitragsermäßigung die Familien entlastet, die aktuell geringfügig oberhalb der Grenze für eine vollständige Befreiung liegen.
Eine weitergehende Entlastung von Familien in besonders herausfordernden Lebenssituationen ist nicht ohne immensen Verwaltungsaufwand und die Schaffung neuer Antrags- und Verwaltungsverfahren möglich. Vor diesem Hintergrund sprachen sich im Rahmen eines Beteiligungstermins am 19.02.2025 alle Stakeholder gegen eine solche Entlastung aus.
Eine ausführliche Ergebnisdokumentation des Beteiligungstermins, sowie der im Rahmen dessen beantworteten Frage, ist der Vorlage als Anlage 4 beigefügt.
Die aus der Satzungsänderung entstehenden Mehraufwendungen sind nicht im Haushalt geordnet, werden jedoch im Rahmen der Bewirtschaftung gedeckt werden.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| x | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Ja (Anlage 1) | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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16,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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20,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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164,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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388,4 kB
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