ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/11724

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der öffentlichen Feuerwehren der Hansestadt Lübeck (Feuerwehrgebührensatzung) wird in der vorliegenden Form (Anlage 2) beschlossen.  


 

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Die Feuerwehr der Hansestadt Lübeck erhebt für kostenpflichtige Feuerwehreinsätze Gebühren gemäß der Satzung für Dienstleistungen der öffentlichen Feuerwehren der Hansestadt Lübeck (Feuerwehrgebührensatzung) vom 01.12.1997 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 29.11.2005. Rechtsgrundlage für die Erhebung sind die §§ 1 und 6 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein und § 29 Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz). Demnach kann die Gemeinde für kostenpflichtige Feuerwehreinsätze Gebühren erheben.

 

Gemäß § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein sind die Gebühren regelmäßig neu zu kalkulieren und die Satzung entsprechend anzupassen.

 

Es wurden daher umfangreiche Datenerhebungen für eine neue Gebührenkalkulation vorgenommen, die in Zusammenarbeit mit der Firma KUBUS erstellt wurde. Hieraus ergeben sich aktuelle Gebührensätze für die Einsatzkräfte und mittel der Lübecker Feuerwehr (Freiwillige Feuerwehr und Berufsfeuerwehr). Es wurden zunächst mtliche Kosten der Feuerwehr der letzten 3 Jahre ermittelt und hieraus eine Prognose für die Jahre 2023 2025 gebildet. Die Kosten wurden auf Gerät und Personal verteilt. Anschließend wurde ein Eigenanteil in Abzug gebracht. Dieser wurde dadurch gebildet, dass aus dem Verhältnis

der Einsatz- und Übungskilometer der Fahrzeuge sowie der Einsatz- und Übungsstunden des Personals ermittelt wurde, welche Kosten auch ohne Einsatz angefallen wären (=Eigenanteil, da Vorhaltekosten im Allgemeininteresse).

 

Hieraus ergeben sich neue Gebührensätze, die die gestiegenen Kosten im Bereich der Gefahrenabwehr abbilden. Weitere Erläuterungen zur Kalkulation sind der Anlage 4 zu entnehmen.

 

Inhaltlich wurde die Satzung in ihrer Struktur vereinfacht und rechtlich den aktuellen Erfordernissen angepasst, so dass auch künftig rechtlich sichere Gebühren- bzw. Kostenfestsetzungsbescheide erstellt werden können. Insbesondere wurden auch die Leistungen des vorbeugenden Brandschutzes explizit in der angepassten Feuerwehrgebührensatzung verankert. Durch die Einnahmen kann ein Teil der Aufwendungen für die Gefahrenabwehr auf die Leistungsnehmer umgelegt werden.


 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 - Haushalt und Steuerung

zustimmend

1.130 - Recht

Keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Spezielle Belange von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

entfällt

 

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Anlagen

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