Vorlage - VO/2022/11237  

Betreff: BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Einführung einer Bettensteuer/Kulturabgabe
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.06.2022 
33. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
23.08.2022 
68. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
13.09.2022 
69. Sitzung des Hauptausschusses - Haushaltsberatung geändert beschlossen   
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
12.09.2022 
33. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" geändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.09.2022 
35. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung) zurückgestellt   
28.09.2023 
3. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung) in der Wahlperiode 2023 - 2028 geändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Einführung einer einheitlichen Bettensteuer/Kulturabgabe im gesamten Lübecker Stadtgebiet zum 01.05.2023 vorzubereiten. Die Bettensteuer/Kulturabgabe soll auch für Geschäftsreisende gelten.

Die Erhebung der Kurtaxe in Travemünde entfällt dafür. Die Verwaltung wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass die an die Kurtaxe gebundenen Finanzierungen und Projekte auch nach der Einführung der Bettensteuer/Kulturabgabe weiterhin aufrecht erhalten werden. Hierzu zählen insbesondere die Teilnahme Travemündes an der Ostseecard, die Finanzierung des Kurbetriebs Travemünde und das Mobilitätsprojekt “Unbeschwert unterwegs”.

 

Der Bürgerschaft sind in einem Zwischenschritt rechtzeitig verschiedene Varianten der Bettensteuer/Kulturabgabe bzgl. Steuersatz und Aufkommen zur Entscheidung vorzulegen.


 


Begründung

Eine Bettensteuer/Kulturabgabe wird bereits in über 30 deutschen Großstädten erhoben und sorgt dafür, dass auch Tourist*innen (und Geschäftsreisende) einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung der von ihnen genutzten Infrastruktur, Kulturangebot und städtischen Dienstleistungen tragen. Auch im Norden wird eine Übernachtungssteuer bereits in Hamburg, Wismar, Lüneburg, Flensburg, Bremen und Schwerin erhoben.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat am 22.03.2022 (kommuniziert am 17.05.2022) die Vereinbarkeit der Bettensteuer/Kulturabgabe für Privat - und Dienstreisen mit dem Grundgesetz bestätigt und damit die verbliebene rechtliche Restunsicherheit beseitigt. Daraufhin haben z.B. Stralsund und Konstanz bereits angekündigt, eine Bettensteuer/Kulturabgabe einzuführen.

 

Die Verwaltung hat auf Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen am 28.05.2020 berechnet, dass eine Bettensteuer/Kulturabgabe in ganz Lübeck inkl. des Wegfalls der Kurtaxe in Travemünde Mehreinnahmen von bis zu 2,8 Mio. € jährlich bedeuten würde (VO/2019/08391-01).


 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2022/11237   BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Einführung einer Bettensteuer/Kulturabgabe   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Antrag der GRÜNE-Fraktion
VO/2022/11237-01   Gemeinsame Empfehlung des Hauptausschusses und Wirtschaftsausschusses/KBT zum Überweisungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. Einführung einer Bettensteuer/Kulturabgabe (VO/2022/11237)   1.101 - Bürgermeisterkanzlei   Empfehlung eines Ausschusses