Tagesordnung - 21. Sitzung des Schul- und Sportausschusses  

Bezeichnung: 21. Sitzung des Schul- und Sportausschusses
Gremium: Schul- und Sportausschuss
Datum: Do, 15.01.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:01 - 17:56 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
Anlagen:
Anlage 1_TOP 3.1_Mitarbeitendeninformation zur Aufbauorganisation der Lübecker Jugendhilfe (SGB VIII)
Anlage 2_TOP 5.4_VO 14820_Präsentation Wirtschaftsplan 2026 Stand 15.01.26

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 20.11.2025
SI/2025/790  
Ö 3     Mitteilungen der Verwaltung/ Anfragen / Antworten    
Ö 3.1  
Mitteilungen der Senatorin    
Ö 3.2  
Anfragen    
Ö 3.3  
Antworten    
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Weiterentwicklung der Organisation des Jugendamtes
Enthält Anlagen
VO/2025/14592  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Teilnahme am Bundesförderprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" mit dem Projekt "Sport- und Bürgerpark Neuhof".
Enthält Anlagen
VO/2025/14728-01  
Ö 5.2  
Preistarif I für die Lübecker Schwimmbäder ab 01.03.2026
Enthält Anlagen
VO/2025/14775  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

1.Der Preistarif für die Lübecker Schwimmbäder für öffentliches Schwimmen und Schwimmkurse (Anlage 1) wird beschlossen.

 

2. Zur Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschluss der Bürgerschaft (VO/2025/14306-01-01), den Preistarif für alle zwei Jahre gemäß der Inflationsrate anzupassen, wird der Bürgermeister ermächtigt, erstmalig zum 01.01.2028 und nachfolgend alle 2 Jahre eine (in der Preisgestaltung auf volle 10 Cent gerundete) Erhöhung der Preise für Öffentliches Schwimmen und Schwimmkurse um 5 % vorzunehmen. Dem Werkausschuss der Lübecker Schwimmbäder ist hierüber zu berichten. Sollte die dabei zugrunde gelegte durchschnittliche jährliche Inflationsrate von 2,5% tatsächlich deutlich höher (größer 3%) oder niedriger (kleiner 2%) ausfallen, ist der Bürgerschaft eine daran angepasste Beschlussvorlage zur Preisgestaltung vorzulegen.

 

3.Die Lübecker Schwimmbäder werden ermächtigt, die Preise für sämtliche Kursangebote mit Ausnahme der Kurse zum Schwimmenlernen und zur Wassergewöhnung in eigener Verantwortung wirtschaftlich zu kalkulieren sowie anzupassen.

 

 

 

 

 

 

 

   
    15.01.2026 - Schul- und Sportausschuss
    Ö 5.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

1.Der Preistarif für die Lübecker Schwimmbäder für öffentliches Schwimmen und Schwimmkurse (Anlage 1) wird beschlossen.

 

2. Zur Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschluss der Bürgerschaft (VO/2025/14306-01-01), den Preistarif für alle zwei Jahre gemäß der Inflationsrate anzupassen, wird der Bürgermeister ermächtigt, erstmalig zum 01.01.2028 und nachfolgend alle 2 Jahre eine (in der Preisgestaltung auf volle 10 Cent gerundete) Erhöhung der Preise für Öffentliches Schwimmen und Schwimmkurse um 5 % vorzunehmen. Dem Werkausschuss der Lübecker Schwimmbäder ist hierüber zu berichten. Sollte die dabei zugrunde gelegte durchschnittliche jährliche Inflationsrate von 2,5% tatsächlich deutlich höher (größer 3%) oder niedriger (kleiner 2%) ausfallen, ist der Bürgerschaft eine daran angepasste Beschlussvorlage zur Preisgestaltung vorzulegen.

 

3.Die Lübecker Schwimmbäder werden ermächtigt, die Preise für sämtliche Kursangebote mit Ausnahme der Kurse zum Schwimmenlernen und zur Wassergewöhnung in eigener Verantwortung wirtschaftlich zu kalkulieren sowie anzupassen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

x


 

   
    27.01.2026 - Hauptausschuss
    Ö 5.6 - unverändert beschlossen
   

Beschlussempfehlung:

1.Der Preistarif für die Lübecker Schwimmbäder für öffentliches Schwimmen und Schwimmkurse (Anlage 1) wird beschlossen.

 

2. Zur Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschluss der Bürgerschaft (VO/2025/14306-01-01), den Preistarif für alle zwei Jahre gemäß der Inflationsrate anzupassen, wird der Bürgermeister ermächtigt, erstmalig zum 01.01.2028 und nachfolgend alle 2 Jahre eine (in der Preisgestaltung auf volle 10 Cent gerundete) Erhöhung der Preise für Öffentliches Schwimmen und Schwimmkurse um 5 % vorzunehmen. Dem Werkausschuss der Lübecker Schwimmbäder ist hierüber zu berichten. Sollte die dabei zugrunde gelegte durchschnittliche jährliche Inflationsrate von 2,5% tatsächlich deutlich höher (größer 3%) oder niedriger (kleiner 2%) ausfallen, ist der Bürgerschaft eine daran angepasste Beschlussvorlage zur Preisgestaltung vorzulegen.

 

3.Die Lübecker Schwimmbäder werden ermächtigt, die Preise für sämtliche Kursangebote mit Ausnahme der Kurse zum Schwimmenlernen und zur Wassergewöhnung in eigener Verantwortung wirtschaftlich zu kalkulieren sowie anzupassen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

0

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

mehrheitlich die Annahme der Beschlussvorlage.
 

   
    29.01.2026 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 9.14 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

1.Der Preistarif für die Lübecker Schwimmbäder für öffentliches Schwimmen und Schwimmkurse (Anlage 1) wird beschlossen.

 

2. Zur Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses der Bürgerschaft (VO/2025/14306-01-01), den Preistarif für alle zwei Jahre gemäß der Inflationsrate anzupassen, wird der Bürgermeister ermächtigt, erstmalig zum 01.01.2028 und nachfolgend alle 2 Jahre eine (in der Preisgestaltung auf volle 10 Cent gerundete) Erhöhung der Preise für Öffentliches Schwimmen und Schwimmkurse um 5 % vorzunehmen. Dem Werkausschuss der Lübecker Schwimmbäder ist hierüber zu berichten. Sollte die dabei zugrunde gelegte durchschnittliche jährliche Inflationsrate von 2,5% tatsächlich deutlich höher (größer 3%) oder niedriger (kleiner 2%) ausfallen, ist der Bürgerschaft eine daran angepasste Beschlussvorlage zur Preisgestaltung vorzulegen.

 

3.Die Lübecker Schwimmbäder werden ermächtigt, die Preise für sämtliche Kursangebote mit Ausnahme der Kurse zum Schwimmenlernen und zur Wassergewöhnung in eigener Verantwortung wirtschaftlich zu kalkulieren sowie anzupassen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

40

Nein-Stimmen

3

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Senatsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Ö 5.3  
Preistarif II für die Lübecker Schwimmbäder ab 01.03.2026
Enthält Anlagen
VO/2026/14800  
Ö 5.4  
Erneute Austauschvorlage VO/2026/14820 zur Austauschvorlage VO/2025/14778 zu VO/2025/14534 Wirtschaftsplan 2026 für die Lübecker Schwimmbäder
Enthält Anlagen
VO/2026/14820  
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 8  
Verschiedenes    
Ö 9  
Ende des öffentlichen Teils    
N 10     Genehmigung der Niederschrift      
N 10.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 20.11.2025      
N 11     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 11.1     Antwort auf die Anfrage des AM Daniel Kerlin (FDP) zur Bühne am Passathafen (VO/2025/14442)      
N 12     Berichte      
N 13     Beschlussvorlagen      
N 14     Verschiedenes      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich Anlage 1_TOP 3.1_Mitarbeitendeninformation zur Aufbauorganisation der Lübecker Jugendhilfe (SGB VIII) (698 KB)    
Anlage 1 2 öffentlich Anlage 2_TOP 5.4_VO 14820_Präsentation Wirtschaftsplan 2026 Stand 15.01.26 (2340 KB)