Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung vom 09.12.2025 die Abgabe der Interessensbekundung gemäß Beschlussvorschlag 1 beschlossen (VO/2025/14728). Diese muss jetzt gem. den Vorgaben des Förderprogramms durch die Bürgerschaft in ihrer nächsten Sitzung am 29.01.2025 bestätigt werden.
Förderfähige Maßnahmen:
Gefördert wird die Sanierung von gedeckten und ungedeckten Sportstätten, im Ausnahmefall auch der Ersatzneubau von gedeckten Sportstätten.
Sport- und Bürgerpark Neuhof:
Aus Sicht der Verwaltung ist das Projekt momentan das einzige Vorhaben in der Hansestadt Lübeck, welches aufgrund der zeitlichen Vorgaben die Voraussetzungen für eine Antragsstellung erfüllt. Bereits im Jahr 2020 wurde auf Betreiben des ansässigen Sportvereins SV Eintracht Lübeck und mit Mitteln der Possehl-Stiftung eine umfangreiche Machbarkeitsstudie für die Sanierung erstellt. Ziel: Umbau der städtischen Sportanlage zu einem modernen Sport- und Bürgerpark (Vorbild: Sportzentrum Falkenwiese). Die Sportanlage Neuhof befindet sich aktuell, mit Ausnahme des vereinseigenen Kunstrasenplatzes, in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand, welchen vor allem auch die benachbarten Schulen Gotthard-Kühl-Schule und Carl-Jacob-Burckhardt-Gymnasium seit Jahren immer wieder bemängeln.
Details des geplanten Umbaus (siehe hierzu auch die Anlagen 1 und 2):
• 1. BA:
Sanierung der abgängigen Grand C-Kampfbahn (u.a. Bau einer Kunststoff-Laufbahn mit 4 x 400 m u. 6 x 100 m, LED-Flutlichtanlage sowie Sanierung Rasenspielfeld inkl. Nebenflächen).
• 2. BA:
Sanierung der inneren Versorgungsstraße und der Parkplatz-Anlage (inkl. Ladestationen für E-Autos und E-Fahrräder), Sanierung der Entwässerungsanlagen mit dem Schwerpunkt der Speicherung/Versickerung, Errichtung eines neuen Beachvolleyballfeldes, einer Boule-Anlage, eines Workout-Bereiches sowie Schaffung einer neuen Erholungs-Grünfläche mit Bäumen (Größe ca. 960 m)
• 3. BA:
Bau einer Freilufthalle, eines freien Kindersport- und Bewegungsraums, einer Calisthenics-Anlage sowie eines BMX-Parkours mit Gras-/Erdhügeln
• 4. BA:
Abriss und Neubau des Umkleidegebäudes mit dem Standard Effizienz 40 (u.a. Photovol-taik-Anlage, Regenwasser-Speicherung, Barrierefreiheit) an einem neuen zentralen Standort auf der Anlage.
Hinweis: Dieser 4. BA mit dem Ersatzneubau Umkleidegebäude (Kosten 1.8 – 2.0 Mio. EUR) würde in den nächsten 2- 3 Jahren ohnehin in den Fokus rücken. Eine Sperrung des Gebäudes aus verkehrssicherungsrechtlichen Gründen ist sehr wahrscheinlich, der Neubau oder die Stellung von Containern von daher wohl sowieso kaum vermeidbar.
Das gesamte Projekt wurde auch als Starterprojekt in den Sportentwicklungsplan 2021 aufgenommen, weil es im Stadtteil St-Lorenz einen erheblichen Nachholbedarf an Freizeit- und Bewegungsflächen gibt. Eine Umsetzung scheiterte aber bisher stets an den hohen Kosten.
Finanzierung:
Die als Anlage 3 beigefügte Kostenschätzung beläuft sich auf 6.519.057,04 EUR brutto (netto + 19 % MwSt.). Aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung von 50 % beim BgA Hansehalle und andere Sportstätten reduzieren sich die Gesamtkosten jedoch auf förderfähige 5.998.628,12 EUR brutto (netto + 9,5 % MwSt.). Die Bundesförderung würde somit 4.498.971,09 EUR (75 %) betragen, weil die Hansestadt Lübeck als notleidende Kommune eingestuft wird. Der Eigenanteil der Hansestadt Lübeck liegt bei 1.499.657,03 EUR (25 %), welcher jedoch durch Mittel unbeteiligter Dritter (z.B. Spenden) um max. 899.794,22 EUR (15 %) auf bis zu 599.862,82 EUR (10 %) reduziert werden könnte.
Dieser Eigenanteil wäre in der aktuellen Finanzplanung unter Darstellung der Kompensation gemäß Haushaltsbegleitbeschluss an anderer Stelle im Fachbereich und in der Mittelfristplanung zu berücksichtigen. Er kann in Teilen auch konsumtiv für Rückbau- und Abrissarbeiten dargestellt werden.
Auf Grundlage des positiven Beschlusses des Hauptausschusses am 09.12.2025 hat die Verwaltung zur Sicherstellung der Co-Finanzierung des Eigenanteils in Höhe von max. 899.794,22 EUR (15 %) bereits Gespräche mit potenziellen Spender:innen und Zuwendungsgeber:innen aufgenommen und entsprechende Anträge gestellt.
Hinweis: Der Städteverband S.-H. hat die Kommunen in einem Rundschreiben vom 04.12.2025 auf folgenden Umstand hingewiesen: „Inzwischen liegen Hinweise vor, dass über die im Projektaufruf benannte erste Tranche in Höhe von 333 Mio. Euro hinaus bereits im Rahmen dieses ersten Projektaufrufs auf Mittel der für 2026 vorgesehenen zweiten Tranche zurückgegriffen werden könnte. Vor dem Hintergrund der zu erwartenden sehr hohen Nachfrage ist davon auszugehen, dass bereits mit dem laufenden Aufruf ein erheblicher Teil der vom Bund politisch angekündigten „Sportmilliarde“ gebunden wird. Ob es einen neuen Projektaufruf für die im Bundeshaushalt 2026 neu bereitgestellten Mittel geben wird, ist zurzeit noch unklar“.
Dies bedeutet, dass Kommunen, die im aktuellen Interessensbekundungsverfahren bis 15.01.2026 keinen Antrag stellen und nicht ausgewählt werden, auch bereits von einer evtl. Mittelaufstockung im Rahmen einer zweiten Tranche 2026 nicht mehr profitieren könnten.
Risiken:
Die Kostenschätzung basiert auf Zahlen aus der Machbarkeitsstudie 2020, die anhand bekannter Kostenindexe auf das Jahr 2025 fortgeschrieben wurden. Aufgrund der sehr kurzen Bewerbungsfrist konnten detaillierte Zahlen auf Basis einer Kostenrechnung Leistungsphase 3 bisher nicht ermittelt werden. Evtl. Kostensteigerungen, die sich auf den städtischen Eigenanteil auswirken und zu Anpassungen im Haushaltsjahr 2026 sowie ggf. in der Finanzplanung 2027 - 2029 führen können, können somit nicht ausgeschlossen werden, so dass andere Projekte im Rahmen der Priorisierung der Haushaltsmittel ggfls. zurückgestellt bzw. gestrichen werden müssen. Offen ist zudem, ob es gelingen wird, die 25 % Eigenanteil durch die Einwerbung von Mitteln unbeteiligter Dritter auf den max. möglichen Minimalanteil von 10 % zu senken.
Die personellen Ressourcen zur Projektsteuerung müssen bei den beteiligten Bereichen zur Verfügung stehen.
Für den Fall, dass der Eigenanteil finanziell nicht sichergestellt werden kann, wird die Interessensbekundung zurückgezogen.
Zeitplan:
Einreichung der Projektskizze für das Interessenbekundungsverfahren bis 15.01.2026.
Nachreichung des Bürgerschaftsbeschlusses zur Bestätigung der Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren bis spätestens 31.01.2026.
Der Beschluss über den Nachweis der Eigenmittel muss erst bei einer positiven Projektauswahl im Rahmen eines späteren Antragsverfahrens im Frühjahr 2026 beim Fördermittelgeber eingereicht werden. Eine Projektumsetzung im Falle einer Förderung ist für die Jahre 2027 – 2029 vorgesehen.