Vorlage - VO/2025/14775  

Betreff: Preistarif I für die Lübecker Schwimmbäder ab 01.03.2026
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.525 - Lübecker Schwimmbäder Bearbeiter/-in: Bockelmann, Holger
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
15.01.2026 
Sitzung des Schul- und Sportausschusses      
Hauptausschuss zur Vorberatung
27.01.2026    44. Sitzung des Hauptausschusses      
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.01.2026    Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck      

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 Preistarif 1 Liste der neuen Preise

Beschlussvorschlag

1.Der Preistarif für die Lübecker Schwimmbäder für öffentliches Schwimmen und Schwimmkurse (Anlage 1) wird beschlossen.

 

2. Zur Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschluss der Bürgerschaft (VO/2025/14306-01-01), den Preistarif für alle zwei Jahre gemäß der Inflationsrate anzupassen, wird der Bürgermeister ermächtigt, erstmalig zum 01.01.2028 und nachfolgend alle 2 Jahre eine (in der Preisgestaltung auf volle 10 Cent gerundete) Erhöhung der Preise für Öffentliches Schwimmen und Schwimmkurse um 5 % vorzunehmen. Dem Werkausschuss der Lübecker Schwimmbäder ist hierüber zu berichten. Sollte die dabei zugrunde gelegte durchschnittliche jährliche Inflationsrate von 2,5% tatsächlich deutlich höher (größer 3%) oder niedriger (kleiner 2%) ausfallen, ist der Bürgerschaft eine daran angepasste Beschlussvorlage zur Preisgestaltung vorzulegen.

 

3.Die Lübecker Schwimmbäder werden ermächtigt, die Preise für sämtliche Kursangebote mit Ausnahme der Kurse zum Schwimmenlernen und zur Wassergewöhnung in eigener Verantwortung wirtschaftlich zu kalkulieren sowie anzupassen.

 

 

 

 

 

 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmend

1.300 Bereich Recht

Keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Die Eintritts-und Kurspreise für Kinder werden weniger stark erhöht als für Erwachsene. Insofern wurde auf die Belange von Kindern und Jugendlichen Rücksicht genommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

Gemeindeordnung Schleswig-Holstein Kommunales Abgabegesetz

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (siehe Wirtschaftsplan 2025 und 2026)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Die LSB haben mit der Vorlage VO /2025/14264 vom 15. 05. 2025 einen Tarifvorschlag mit einem Ausgangsentgelt für Erwachsene in Höhe von 7,00 Euro in das Verfahren gegeben, das insgesamt zu höheren Einnahmen für öffentliches Schwimmen in Höhe von 300.000 Euro netto geführt hätte.
Die kommunalpolitischen Gremien haben den vorgeschlagenen Preistarif abgelehnt und folgenden Beschluss in der Sitzung der Bürgerschaft am 6. November 2025 zu TOP 9.5.2 im Rahmen des Haushaltsbegleitbeschlusses 2026 gefasst:

 

Die Preistarife der Lübecker Schwimmbäder werden angehoben. Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zur Januarsitzung der Bürgerschaft eine Vorlage zuzuleiten, die für das Jahr 2026 Mehreinnahmen in Höhe von 100.000 € erzielt (nicht 300.000 € wie bisher von der Verwaltung vorgesehen). Die Vorlage soll einen automatischen Preisanpassungsmechanismus beinhalten. Weiterhin sollen 50.000 € intern

eingespart werden. Hierzu sind ebenfalls bis zum Januar Vorschläge zu unterbreiten.

Die Verwaltung wird aufgefordert, alle zwei Jahre gemäß der Inflationsrate die Preise anzupassen.“

 

Die LSB haben den Preistarif mit dem Ziel einer Einnahmeverbesserung in Höhe um 100.000 Euro auf Basis der ursprünglich geplanten Einnahmeverbesserung von 300.000 Euro erarbeitet (-200.000 Euro). Der nun vorgelegte Vorschlag zu den künftigen Eintritts-/Kurspreisen der LSB zielt weiterhin darauf ab, junge Menschen, Schwimmlernkurse sowie sozial benachteiligte Personen möglichst wenig höher zu belasten. Im Weiteren sind die LSB auf den Wunsch der Kommunalpolitiker eingegangen, einen Familienpreistarif einzuführen. Der Preistarif sieht vor, dass die Tarife für das öffentliche Schwimmen und Kurse zum Schwimmenlernen und zur Wassergewöhnung alle zwei Jahre um 5% in Anlehnung an die Inflationsrate angepasst werden. Die LSB werden im 3.Quartal 2027 die Inflationsraten der vergangenen zwei Jahre ermitteln und für die Preisanpassung verwenden. Sollte die dabei zugrunde gelegte durchschnittliche jährliche Inflationsrate von 2,5% tatsächlich deutlich höher (größer 3%) oder niedriger (kleiner 2%) ausfallen, ist der Bürgerschaft eine daran angepasste Beschlussvorlage zur Preisgestaltung vorzulegen. Eine Anpassung an die Inflationsraten ohne einen jeweiligen Bürgerschaftsbeschluss wäre rechtlich nicht zulässig, sodass das zuvor dargestellte Verfahren vorgeschlagen wird.

Kurse zum Schwimmen lernen /zur Wassergewöhnung sind Kernbestandteile der öffentlichen Daseinsvorsorge und somit auch künftig durch Beschlüsse der Bürgerschaft festzusetzen. Das übrige Kursangebot soll durch die Lübecker Schwimmbäder marktgerecht flexibel, möglichst kostendeckend und ggf. zusätzliche Einnahmen generierend weiterentwickelt werden.

 

  1.  Neue Preiskalkulationen Öffentliches Schwimmen in den Lübecker Bädern ab 01. 03. 2026

Die Verteilung der Kosten, die für die Preiskalkulationen des öffentlichen Schwimmens zu berücksichtigen sind, erfolgt nach Nutzerstunden für öffentliches Schwimmen, Schulschwimmen und Vereinsschwimmen. Da nach den Corona-bedingten Schließungen sowie nach der Sanierung des Sportbades St. Lorenz keine aktuellen belastbaren Besuchszahlen vorliegen, erfolgen die Kalkulationen für 2025 auf Basis der Besuchszahlen von vor 2020.

In den Besuchszahlen öffentliches Schwimmen sind auch die Teilnahmen von Schwimmunterricht und Schwimmkursen enthalten, da die Kursentgelte zukünftig anders kalkuliert werden (Eintrittspreis bzw. ermäßigter Eintrittspreis + neu kalkuliertes Kursentgelt).

Folgende Kosten und anzurechnende Erträge wurden auf Basis der aktuellen Hochrechnung für das Wirtschaftsjahr 2025 (3. QB 2025), die auch die höheren Zinsen und Abschreibungen für die Sanierung des Sportbades St. Lorenz widerspiegelt, zu Grunde gelegt. Zum Vergleich wurden die Kalkulationsgrundlagen des Wirtschaftsjahres 2024 aufgeführt.

 

                    Grafik 1

 

Die Gegenüberstellung der Kosten der LSB in den Jahren 2024 und 2025 verdeutlicht, dass durch die Wiederinbetriebnahme nach der Sanierung des Sportbades St. Lorenz die Aufwendungen der LSB um rund 31 % (2.749.681,09 EUR) gestiegen sind.

Entsprechend dem Bürgerschaftsbeschluss vom 06.11. 2025 wurden die für 2026 ermittelten Personalkosten von 3.410.000 EUR auf 3.360.000 EUR um 50.000 EUR gesenkt.

 

Die Aufteilung der Öffnungsstunden (Stand vor Corona und Sportbadsanierung) aller Hallen- und Freibäder auf die Benutzergruppen stellt sich wie folgt dar und wird als Referenz für 2026 zu Grunde gelegt:

 

                                Grafik 2

 

Die LSB haben den Vorgaben des Bürgerschaftsbeschlusses vom 06. 11. 2025 sowie dem Wunsch zur Einführung eines Familientarifs mit dem nachstehenden Preistarif Rechnung getragen.

Die LSB führen für „Vielschwimmer“ eine Vorteilskarte (vorher Bonuskarte) ein. Karteninhaber:innen erhalten damit einen Preisnachlass von 10 % auf den regulären Eintritt.

r Familien wird zudem ein neuer Familientarif eingeführt, der für maximal zwei erwachsene Personen und mindestens ein bis zu vier Kinder gilt.

Die neuen Eintrittspreise für öffentliches Schwimmen ab 01.03.2026 sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:

                                                                                                                                     Grafik 3

 

Hervorzuheben ist neben den Preiserhöhungen die Angleichung der Freibad- und Hallenbadtarife sowie die Einführung eines dreistündigen Zeittaktes für das Sportbad St. Lorenz. Für alle anderen Hallen und Freibäder sind die Eintrittspreise gleichzeitig Tagespreise. Für Besucher:innen mit Anspruch auf eine Ermäßigung wurde wieder eine Reduzierung der Preistarife um 50 % berücksichtigt. Während der Sommerferien wird weiterhin für Kinder ein Sommerferien-Ticket angeboten.

 

Von der Einführung eines Frühschwimmertarifs wurde aufgrund der auffallend geringen Inanspruchnahme des Frühschwimmens abgesehen.

Darüber hinaus ist die Werkleitung der Lübecker Schwimmbäder berechtigt, im Rahmen von Marketingmaßnahmen zeitlich befristet Rabatte zu gewähren. Umfassen diese mehr als 5 Aktionstage im Jahr oder einen Ab- oder Zuschlag von mehr als 50% vom Eintrittspreis ohne Ermäßigung, ist die Zustimmung der Fachbereichsleitung einzuholen.

 


Die Erlösverbesserung (100.000 EUR statt 300.00 EUR) r das Jahr 2026 ergibt sich aus den nachstehenden Berechnungen:

 

                                                                                                                                                                 Grafik 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                               Grafik 5

 

Der Anteil der Besucher:innen, die den Familienpreis in Anspruch nehmen können, wurde mangels vorliegender Daten vorerst niedrig angesetzt. Sollte der Familientarif besser als geplant angenommen werden, wird die Erlöserwartung niedriger ausfallen und die Erlösverbesserung um 100 TEUR verfehlen.

Zum Vergleich wurde ein fiktiver Eintrittspreis mit einem Kostendeckungsgrad von 50%, den der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein für wirtschaftlich angeraten hält, dem neuen Tarifmodell gegenübergestellt.

 

 

Grafik 6

 

Bei der Berechnung der gedeckelten Erlösverbesserung sind die bis einschließlich Februar 2026 geltenden alten Tarife sowie die Erlöse ab 01.03.2026 mit dem neuen Tarifmodell zu Grunde zu legen. Die mit dem Haushaltsentwurf 2026 gemeldete Erlösverbesserung in Höhe von 300.000 EUR (netto) basierten auf dem Tarifmodell mit 7,00 EUR (brutto) Basiseintritt ohne einen vergünstigten Familientarif.

Die jeweils beschlossenen Preistarife sind Bruttopreise, von denen die LSB  7% Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss.


  1. Kalkulation neue Kursentgelte in den Lübecker Schwimmbädern

 

In den bisherigen Kursentgelten waren die Eintrittspreise inkludiert, was zu komplizierten Neuberechnungen an den Kassen führte, sobald die Teilnehmer:innen eine Ermäßigung auf den Eintrittspreis geltend machen konnten.

Zukünftig wird der Eintrittspreis getrennt zum Kursentgelt erhoben. Mit der Erhebung des Eintrittsgeldes ist die Teilkostendeckung für das Schwimm- bzw. Freibad bereits abgegolten. Die Kursteilnehmer:innen können vor oder im Anschluss des gebuchten Kurses das Schwimmbad weiter nutzen.

Im Weiteren werden die Schwimmkurse zukünftig nicht mehr nur als 10-er Kursblock, sondern auch als variable Kursblöcke mit unterschiedlicher Dauer (zeitlich und Anzahl der Einheiten) angeboten. Damit können die LSB zukünftig Kurse flexibel gestalten.


Mit der Kalkulation der Schwimmkurse sollen die entstehenden zusätzlichen Honorar- bzw. Personal- sowie Gerätekosten refinanziert werden. Zukünftig wird die Kostenrechnung der Lübecker Schwimmbäder differenzierter aufgebaut werden müssen, um eine noch genauere Kalkulation für die jeweiligen Nutzergruppen durchführen zu können.


Aufgrund des bestehenden Personalmangels in den Lübecker Schwimmbädern und der schwierigen Personalgewinnung aufgrund des Fachkräftemangels müssen die Lübecker Schwimmbäder für die Durchführung des Schwimmunterrichts vermehrt auf externe Honorarkräfte zurückgreifen.

 

Kinder mit Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) können Schwimmkurse über ihren Aktivpass (bis zu 180 EUR pro Jahr) buchen, die die LSB direkt mit dem jeweiligen Leistungsträger abrechnet. Hierfür legen die leistungsberechtigten Kinder und Jugendliche eine Pappkarte des Leistungsträgers vor, in die die erbrachte Leistung handschriftlich vermerkt durch den Leistungserbringer vermerkt werden muss. Die Abrechnung der BuT-Leistungen mit den Lübecker Leistungsträgern ist mit einem hohen und fehlerbehafteten Verwaltungsaufwand verbunden. Die Leistungsträger der umliegenden Gemeinden verwenden digitale Bildungskarten, die die Abrechnung der erbrachten BuT- Leistungen erheblich vereinfachen: die Leistungen werden über die digitale Bildungskarte webbasiert erfasst und automatisiert abgerechnet.

 

Eine detaillierte Darstellung der Einzeltarife, Ermäßigungen und Rabatte ist der Anlage 2 zu dieser Vorlage zu entnehmen. Mit dem vorliegenden Vorschlag empfiehlt die Verwaltung die Tarife für die Lübecker Schwimmbäder gemäß dieser Vorlage anzupassen.


 

 

 

 


 


Anlagen

Anlage 1 Liste der neuen Preistarife

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Preistarif 1 Liste der neuen Preise (78 KB)