Auszug - Weiterentwicklung der Organisation des Jugendamtes  

21. Sitzung des Schul- und Sportausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: Schul- und Sportausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 15.01.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:01 - 17:56 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2025/14592 Weiterentwicklung der Organisation des Jugendamtes
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Wagner, Aiko
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Fr. Frank leitet kurz in das Thema ein. Eine ausführliche Diskussion gab es bereits im zuständigen Jugendhilfeausschuss.

Hr. Zimmermann berichtet vom Ergebnis der Debatte im Jugendhilfeausschuss, dass über die von der Verwaltung zugesicherte Beteiligung auch im Schul- und Sportausschuss berichtet werden sollte.

Hr. Bickford-Novoselac bittet um nähere Ausführung zum gesehenen Verbesserungspotenzial der in der Anlage 3 dokumentierten Frage 5 „Welche Rolle spielt Schule als zentraler Lebens- und Lernort für junge Menschen im Prozess“ insbesondere im Schul- und Sportausschuss. Fr. Frank antwortet, dass dies im weiteren Prozess mit den Fach- und Führungskräften bearbeitet werden wird.

Hr. Puhle teilt mit, dass der Jugendhilfeausschuss den TOP vertagt hat und der Vorschlag war die Vorlage in der gemeinsamen Sitzung am 05.03.2026 zu thematisieren. Er ergänzt, dass die Steuerungsgruppe einen  Workshop am 26.01.26 initiiert hat, in der es u.a, um die weitere Beteiligung gehen wird. Aktuell wird aus Seiner Sicht hauptsächlich die Integration des Arbeitsfeldes Schulsozialarbeit kritisch gesehen, welches ebenso wie der schulische Ganztag vor dem Hintergrund bundes- und landesgesetzlicher (Neu)Regelungen  zu bewerten ist (Aufnahme als Pflichtleistung in das SGB VIII).

Hr. Bickford-Novoselac ergänzt, dass in der Beantwortung der Frage 5 (Anlage 3 der Vorlage) lediglich von einer deutlichen Verbesserung gesprochen wird, jedoch nicht auf die möglichen Nachteile eingegangen wird.

 

Hr. Kerlin fügt hinzu, dass im Jugendhilfeausschuss auch diverse Schulleitungen anwesend waren und auf Bedenken hinwiesen . Insbesondere für die Familien sollte bedacht werden, dass das Jugendamt ein Image hat und hier nicht zwingend sorgenlos kommuniziert werden kann. Er verdeutlicht, dass das Image nicht berechtigt ist, aber nun mal da sei. Die anstehende Umstrukturierung sollte so gut organisiert werden, dass es nicht zu den gleichen Unstimmigkeiten, wie beim Wechsel der Hausmeister zum GMHL kommt. Wichtig wäre hier eine gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten.

 

Hr. Zimmermann verdeutlicht, dass die Priorität im Prozess nun auf der Beteiligung liegen sollte. Im Februar soll dazu bereits ein mündlicher Zwischenbericht gegeben werden und im März dies in der gemeinsamen Sitzung thematisiert werden. Er bittet den Ausschuss darum sich der Empfehlung des Jugendhilfeausschusses anzuschließen.

 

Fr. Frank erklärt, dass die Kommunikation „in der Linie“ in den betroffenen Bereichen der Verwaltung von den Führungskräften unterschiedlich umgesetzt wurde dies noch nachgearbeitet wird. Im Bereich Schule und Sport finde am 21.01.26 eine Mitarbeiter:innenversammlung statt.

Der Bereich Recht habe mitgeteilt, dass eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nicht zwingend und nicht zielführend ist, solange keine Organisationsentscheidung zur Beschlussfassung ansteht. Über den das Stadtschüler:innenparlament begleitenden Jugendring sowie den für Kinder- und Jugendbeteiligung zuständigen Bereich Jugendarbeit der HL wurden Gespräche angeboten, allerdings nicht zur in der Verantwortung des Bürgermeisters liegenden Organisation der Verwaltung, sondern zur Frage, inwieweit bzw. wie Partizipation bezüglicher der Ausgestaltung von Kinder- und Jugendhilfeleistungen am Lebensort Schule von dort mitgestaltet werden sollen. Aktuell wurde dazu kein Bedarf des Stadtschüler:innenparlamentes rückgemeldet. Hausmeisterdienste fielen nicht in den Katalog der Angebote und Leistungen nach dem SGB VIII und seien daher von der abgestrebten Verwaltungsorganisation nicht tangiert..

 

Weiterhin führt Fr. Frank aus, dass bundesweit kein anderes Jugendamt bekannt sei, bei dem die Aufgaben des SGB VIII beim öffentlichen Träger der örtlichen Jugendhilfe so breit über unterschiedliche Organisationseinheiten verteilt sind. Das SGB VIII gibt vor, dass für alle Aufgaben des Gesetzbuches vom örtlichen Träger ein Jugendamt zu errichten sei. Demnach wären alle dazugehörigen Aufgaben dem Jugendamt zuzuordnen und sind daher auch Gegenstand des Prozesses zur Aufbauorganisation. Ziel der Vorgabe sei eine arbeitsfeldübergreifende integrierte Steuerung. Ohne eine solche könnten übrigens die Haushaltsbegleitbeschlüsse zur Personalausstattung der Verwaltung und Zuwendungsgewährung für die freien Träger gar nicht fachlich vertretbar umgesetzt werden, denn zwischen den Angeboten und Leistungen nach dem SGB VIII bestehen erhebliche fachliche und finanzielle Wechselwirkungen, die zusammenhängend bewertetet und verantwortet werden müssen. Fr. Frank führt weiterhin aus, dass das es eine gemeinsame Aufgabe sei, das „Bild des Jugendamtes in den Köpfen“ zu korrigieren, denn alle Dienste „des Jugendamtes“ nach SGB VIII haben einen gemeinsamen gesetzlichen Auftrag. Etwas mehr Urteilsvermögen, als Türschilder von Schulsozialarbeit“ in „Jugendamt“ umzuwandeln, dürfe dem Prozess schon zugemutet werden. Der angestrebte alle Aufgaben nach dem SGB VIII umfassende Bereich könnte z.B. einfach „mit „Kinder, Jugendliche und Familie“ betitelt werden. Weiterhin kündigte Fr. Frank an, dass im weiteren Prozess der Ausgestaltung des künftigen Bereiches alle Stakeholder:innen (Schulleitungen/Schulaufsicht, Stadtschüler:innenparlamet, Elternbeiräte, Initiative Inklusion/Beirat für Menschen mit Behinderungen) auch und gerade der Kinder- und Jugendhilfe am Ort Schule angehört und ihre Statements vor einer Organisationsentscheidung bewertet sowie berichtet werden.

 

Hr. Dr. Friedemann teilt mit, dass solche Veränderungen naturgemäß selten zur Begeisterung führen, zumal die Mitarbeitenden der festen Überzeugung sind, ihre Aufgaben in der jetzigen Struktur mindestens gut ausführen zu können. In der jetzt startenden Workshop-Phase werden Vor- und Nachteile struktureller Lösungen nebeneinandergestellt und verglichen. Wichtige Kriterien sind Wirtschaftlichkeit und Qualität der Arbeit.

 

Des Weiteren melden sich Hr. Bickford-Novoselac, Hr. Kerlin, Fr. Frank, Hr. Zimmermann, Hr. Puhle und Hr. Wargenau zu Wort.

Der Ausschuss nimmt den Bericht als Zwischenbericht zur Kenntnis.

 

Aufgrund der Einwendung gegen die Niederschrift in der 22. Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 19.02.2026 wird folgendes in der Niederschrift ergänzt:

„Alle an Schule Beteiligten sowie alle Steakholder sollen im Planungsprozess beteiligt und gehört werden sowie sollen alle Aussagen bewertet werden und in den Prozess einfließen“.

 


Beschluss:

 

Die Hansestadt Lübeck ist als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 79a SGB VIII verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Aufgabenbereiche regelmäßig zu überprüfen und weiterzuentwickeln. In Anschluss an den Bericht VO/2024/13398 wurde eine extern begleitete Prüfung der Aufbauorganisation der Verwaltung des Jugendamtes der Hansestadt Lübeck durchgeführt. In die Prüfung einbezogen wurden Aufgaben für junge Menschen nach SGB IX, welche gemäß Kinder- und Jugendstärkungsgesetz bis 2028 in das SGB VIII überführt werden sollen und bereits im FB 4 wahrgenommen werden.

 

Der vorliegende Bericht bildet den Abschluss der Prüfung der Aufbauorganisation der Lübecker Jugendhilfe. Es werden die zentralen Ergebnisse sowie das weitere Vorgehen dargestellt.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum