Tagesordnung - 18. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028)  

Bezeichnung: 18. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028)
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Do, 11.09.2025 Status: öffentlich
Zeit: 16:02 - 17:56 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 19.06.2025
SI/2025/850  
   
   
Ö 2.2  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 03.07.2025
SI/2025/851  
   
   
Ö 3  
Anliegen der Jugend    
Ö 4     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 4.1     Mitteilungen    
Ö 4.1.1  
mündliche Mitteilung der Jugendarbeit zur Sportbox auf dem Brolingplatz    
Ö 4.1.2  
mündliche Mitteilung der Kita-Förderung zur Richtlinie für Kindertagespflege    
Ö 4.2  
AM Judith Bach (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Tarifsteigerung
VO/2024/12950  
Ö 4.2.1  
Antwort auf die Anfrage des AM Judith Bach (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Tarifsteigerung
VO/2024/12950-01  
Ö 4.3  
Anfrage der KEV / SEV zum Thema Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen
VO/2025/13880  
Ö 4.3.1  
Antwort auf Anfrage der KEV / SEV zum Thema Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen
VO/2025/13880-01  
Ö 4.4  
Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (Fraktion Linke & GAL) zur Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck
VO/2025/14188-02  
Ö 4.4.1  
Antwort auf die Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (Fraktion Linke & GAL) zur Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck
2025/14188-02-01  
Ö 4.5  
AM Judith Balke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Nachhaltigkeit in Lübecker Kindertageseinrichtungen - Bestandsaufnahme und Entwicklung von Qualitätskriterien
VO/2025/14271  
Ö 4.5.1  
Antwort auf die Fragen von AM Judith Balke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Nachhaltigkeit in Lübecker Kindertageseinrichtungen - Bestandsaufnahme und Entwicklung von Qualitätskriterien
Enthält Anlagen
VO/2025/14271-01  
Ö 4.6  
AM Katja Mentz (GAL): Anfrage zur Betreuung an Lübecker der Marien-Schule
VO/2025/14332  
Ö 4.6.1  
Antwort zur Anfrage von AM Katja Mentz (GAL) zur Betreuung an der Lübecker Marien-Schule
VO/2025/14332-01  
Ö 4.7  
AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL), Anfrage zu Verpflegungskostenkalkulation in städtischen Kitas: Zulässigkeit der bisherigen trägerweiten Pauschalkalkulation statt einrichtungsbezogene Kalkulation nach KiTaG?
VO/2025/14512  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

Ich bitte um schriftliche Beantwortung der nachfolgenden Fragen zu der Verpflegungskostenkalkulation in städtischen Kitas zum Jugendhilfeausschuss am 11.09.2025. Sollte eine schriftliche Beantwortung erst später möglich sein, wird um eine erste mündliche Antwort am 11.09.2025 im Jugendhilfeausschuss gebeten:

 

Ausgangsfrage:

Ist die Antwort der Verwaltung der Hansestadt Lübeck (2025/14188-02-01) dahingehend richtig verstanden worden, dass aufgrund der Unterschiedlichkeiten in den 28 städtischen KiTas (z. B. pädagogisches Konzept, Caterer oder Selbstkochen, Anzahl der Mahlzeiten etc.), die auch von KEV/SEV bestätigt wurden, eine trägerweite Durchschnittskalkulation für alle 28 städtischen KiTas und keine einrichtungsbezogene Individualkalkulation vorgenommen wird?

 

1. Wenn ja:
1.1 Zu wann wird die nach Auskunft des Landesjugendamtes in diesem Falle nach KiTaG verpflichtende individuelle Kostenkalkulation (siehe Begründung unten) für jede der einzelnen 28 städtischen KiTas erstellt und den Elternvertretungen zur Verfügung gestellt? Es wird darum gebeten, dass die individuelle Kostenkalkulation für die 28 städtischen KiTas ebenfalls der Politik und KEV/SEV zur Verfügung gestellt wird.

 

1.2 Wenn die individuellen Verpflegungskosten unterschiedlich ausfallen:

1.2.1 Wann erfolgt die Kostenerstattung für Eltern, die bisher zu viel gezahlt haben?

1.2.2 Wie wird das daraus entstehende Defizit in der städtischen Kalkulation verbucht, da nach vorliegenden Informationen eine rückwirkende Zahlungsaufforderung rechtlich nicht zulässig ist?

1.2.3 Zu wann erfolgt die neue korrigierte - einrichtungsbezogene Verpflegungskostenmitteilung an alle städtischen KiTa-Eltern?

1.2.4 Falls die bisherige trägerweite Pauschale dazu führte, dass einige städtische KiTa-Eltern weniger gezahlt haben, als tatsächlich an Verpflegungskosten gemäß der einrichtungsbezogenen Individualkalkulation angefallen ist:

Handelt es sich dann hierbei um eine städtische Verpflegungskostensubvention, die aus Gründen der rechtlich verpflichtenden Gleichbehandlung auch an alle anderen KiTa-Eltern in städtischen und freien KiTas ausgezahlt werden müsste? Wenn nein: Warum handelt es sich nicht um eine Subvention, wenn die anteilige Kostenübernahme in der Vergangenheit in den städtischen KiTas als Subventionierung eingestuft wurde und daher aus Gründen der Gleichbehandlung aller KiTa-Eltern diese von der Stadt auch den KiTa-Eltern mit Kindern in Freien KiTas gewährt wurde?

 

2. Wenn nein:
2.1 Haben alle 28 städtischen KiTas zum 01.08.2025 exakt das gleiche pädagogische Konzept, die identische Essenslieferung und Zubereitung inkl. Personalschlüssel, identische Caterer, die gleiche Anzahl an Mahlzeiten etc.?
2.2  An welcher Stelle wird dies im Falle einer bejahenden Antwort von 2.1 verwaltungsseitig dokumentiert?
2.3 In welcher Form können Politik, KEV/SEV sowie Elternvertretungen und interessierte städtischen KiTa-Eltern diese Dokumentation einsehen (z. B. Ratsinformationssystem Allris, Akteneinsicht)?
2.4 Gibt es zum 01.08.2025 keine abweichenden Kostenstrukturen zwischen einzelnen städtischen KiTas, etwa durch unterschiedliche Caterer, Eigenküche, Mahlzeitenumfang oder pädagogische Konzepte?

2.5. wenn die Antwort auf 2.4. lautet, dass es keine abweichenden Kostenstrukturen zwischen einzelnen städtischen KiTas - etwa durch unterschiedliche Caterer, Eigenküche, Mahlzeitenumfang oder pädagogische Konzepte - gibt: Wo ist das verwaltungsseitig dokumentiert worden?

2.6 In welcher Form können Politik, KEV/SEV sowie Elternvertretungen und interessierte städtischen KiTa-Eltern diese Dokumentation einsehen (z. B. Ratsinformationssystem Allris, Akteneinsicht)?


 

   
    11.09.2025 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 4.7 - zurückgestellt
   

Anfrage:

 

Ich bitte um schriftliche Beantwortung der nachfolgenden Fragen zu der Verpflegungskostenkalkulation in städtischen Kitas zum Jugendhilfeausschuss am 11.09.2025. Sollte eine schriftliche Beantwortung erst später möglich sein, wird um eine erste mündliche Antwort am 11.09.2025 im Jugendhilfeausschuss gebeten:

 

Ausgangsfrage:

 

Ist die Antwort der Verwaltung der Hansestadt Lübeck (2025/14188-02-01) dahingehend richtig verstanden worden, dass aufgrund der Unterschiedlichkeiten in den 28 städtischen KiTas (z. B. pädagogisches Konzept, Caterer oder Selbstkochen, Anzahl der Mahlzeiten etc.), die auch von KEV/SEV bestätigt wurden, eine trägerweite Durchschnittskalkulation für alle 28 städtischen KiTas und keine einrichtungsbezogene Individualkalkulation vorgenommen wird?

 

1. Wenn ja:


1.1 Zu wann wird die nach Auskunft des Landesjugendamtes in diesem Falle nach KiTaG verpflichtende individuelle Kostenkalkulation (siehe Begründung unten) für jede der einzelnen 28 städtischen KiTas erstellt und den Elternvertretungen zur Verfügung gestellt? Es wird darum gebeten, dass die individuelle Kostenkalkulation für die 28 städtischen KiTas ebenfalls der Politik und KEV/SEV zur Verfügung gestellt wird.

 

1.2 Wenn die individuellen Verpflegungskosten unterschiedlich ausfallen:

1.2.1 Wann erfolgt die Kostenerstattung für Eltern, die bisher zu viel gezahlt haben?

1.2.2 Wie wird das daraus entstehende Defizit in der städtischen Kalkulation verbucht, da nach vorliegenden Informationen eine rückwirkende Zahlungsaufforderung rechtlich nicht zulässig ist?

1.2.3 Zu wann erfolgt die neue – korrigierte - einrichtungsbezogene Verpflegungskostenmitteilung an alle städtischen KiTa-Eltern?

1.2.4 Falls die bisherige trägerweite Pauschale dazu führte, dass einige städtische KiTa-Eltern weniger gezahlt haben, als tatsächlich an Verpflegungskosten gemäß der einrichtungsbezogenen Individualkalkulation angefallen ist:

Handelt es sich dann hierbei um eine städtische Verpflegungskostensubvention, die aus Gründen der rechtlich verpflichtenden Gleichbehandlung auch an alle anderen KiTa-Eltern in städtischen und freien KiTas ausgezahlt werden müsste? Wenn nein: Warum handelt es sich nicht um eine Subvention, wenn die anteilige Kostenübernahme in der Vergangenheit in den städtischen KiTas als Subventionierung eingestuft wurde und daher aus Gründen der Gleichbehandlung aller KiTa-Eltern diese von der Stadt auch den KiTa-Eltern mit Kindern in Freien KiTas gewährt wurde?

 

2. Wenn nein:


2.1 Haben alle 28 städtischen KiTas zum 01.08.2025 exakt das gleiche pädagogische Konzept, die identische Essenslieferung und Zubereitung inkl. Personalschlüssel, identische Caterer, die gleiche Anzahl an Mahlzeiten etc.?
2.2  An welcher Stelle wird dies im Falle einer bejahenden Antwort von 2.1 verwaltungsseitig dokumentiert?
2.3 In welcher Form können Politik, KEV/SEV sowie Elternvertretungen und interessierte städtischen KiTa-Eltern diese Dokumentation einsehen (z. B. Ratsinformationssystem Allris, Akteneinsicht)?
2.4 Gibt es zum 01.08.2025 keine abweichenden Kostenstrukturen zwischen einzelnen städtischen KiTas, etwa durch unterschiedliche Caterer, Eigenküche, Mahlzeitenumfang oder pädagogische Konzepte?

2.5. wenn die Antwort auf 2.4. lautet, dass es keine abweichenden Kostenstrukturen zwischen einzelnen städtischen KiTas - etwa durch unterschiedliche Caterer, Eigenküche, Mahlzeitenumfang oder pädagogische Konzepte - gibt: Wo ist das verwaltungsseitig dokumentiert worden?

2.6 In welcher Form können Politik, KEV/SEV sowie Elternvertretungen und interessierte städtischen KiTa-Eltern diese Dokumentation einsehen (z. B. Ratsinformationssystem Allris, Akteneinsicht)?


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Anfrage zur Kenntnis.
 

Ö 4.8  
AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Anfrage zur vorgeschlagenen Streichung des Mietkostenzuschusses bei der KTP
VO/2025/14546  
Ö 5     Berichte    
Ö 5.1  
Ausbau der Versorgung der städtischen Kindertageseinrichtungen mit eigenen heilpädagogischen Fachkräften und Assistent:innen für heilpädagogische Maßnahmen
VO/2025/14199  
Ö 5.2  
Bericht des Bereiches Familienhilfen / Jugendamt zum Qualitätsentwicklungs- und Personalbemessungsprozess 2024/2025
Enthält Anlagen
VO/2025/14405  
Ö 5.3  
Kerndaten zu Bildung in Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2025/14114  
Ö 5.4  
Städtebauliche Gesamtmaßnahme Moisling - Beendigung des Quartiersmanagements und Neuausrichtung der Information, Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung
VO/2025/14478  
Ö 6     Beschlussvorlagen    
Ö 6.1  
Berufung eines beratenden bürgerlichen Ausschussmitgliedes in den Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag des Forums für Demokratische Teilhabe und Bildung
VO/2025/14314  
Ö 6.2  
Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 95 d Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) für die Produkte Entgeltermäßigung,Tagespflege und Planung und Bezuschussung KiTa (Anlage wird nachgereicht)
VO/2025/14465  
Ö 6.3  
Enthält Anlagen
Richtlinie zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen ab dem Haushaltsjahr 2026
Enthält Anlagen
VO/2025/14425  
Ö 7  
Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 8  
Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 9  
Verschiedenes