Vorlage - VO/2024/12950-01  

Betreff: Antwort auf die Anfrage des AM Judith Bach (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Tarifsteigerung
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankAktenzeichen:Anwort auf Anfrage
  Bezüglich:
VO/2024/12950
Federführend:4.041.3 Finanzielle Förderung der Kindertagesbetreuung Bearbeiter/-in: Dührkoop, Björn
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme
11.09.2025 
18. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Beantwortung der Anfrage des AM Judith Bach (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Tarifsteigerung aus dem Jugendhilfeausschuss am 01.02.2024

 

In § 37 Abs.1 des KiTaG ist geregelt, dass die Tariferhöhungen im Öffentlichen Dienst (TvÖD), zuletzt vom 22.04.2023, im Personalkostenanteil berücksichtigt werden. Die Landesregierung hat mit Meldung vom 26.04.2023 verkündet, diese in vollem Umfang auf die Beschäftigten in KiTas und Kindertagespflege (KTP) zu übertragen. Dies bedeutet Mehrkosten für den Landeshaushalt von rund 31 Millionen Euro für das laufende Jahr. 2024 sind es 64 Millionen und 2025 dann 70 Millionen Euro. Zur Umsetzung und Übertragung auf die Beschäftigten in KiTas und KTP in Lübeck stelle ich folgende Fragen:
 

  1. Wie hoch ist der Anteil der vom Land übernommenen Tarifsteigerungen für die Hansestadt Lübeck in absoluten und relativen Zahlen?
  2. Wie verteilen sich diese Gelder auf die städtischen und freien Träger der KiTas?
  3. Wann haben die städtischen und freien Träger der KiTas die Tarifsteigerungen für die Beschäftigten umgesetzt und was sind die Gründe für die ggf. zeitversetzten Überträge?
  4. Sollten die städtischen und freien Träger die Tarifsteigerungen nicht zeitgleich und in vollem Umfang auf die Beschäftigten übertragen haben, wo sind die zeitgleich vom Land zur Verfügung gestellten Mehrkosten bis dahin verblieben? Bitte die absolute Summe dieser Mittel nennen und im Haushalt der Hansestadt Lübeck aufzeigen.

 


Begründung

1. Wie hoch ist der Anteil der vom Land übernommenen Tarifsteigerungen für die Hansestadt Lübeck in absoluten und relativen Zahlen?
 

Dies lässt sich aufgrund der Finanzierungssystematik, sowohl des KiTaG aus 2023, wie auch 2025, nicht darstellen. Die Finanzierungsbeiträge des Landes Schleswig-Holstein bemessen sich nach § 52 I KiTaG i. V. m. § 53 und § 51 KiTaG.

Jeder bestehende Betreuungsvertrag zum Stichtag (16. eines Monats) wird mit dem nach §§ 51 und 53 KiTaG zu ermittelnden Pauschalbetrag berücksichtigt. Hiervon sind sodann der Wohngemeindeanteil sowie der zu entrichtenden Elternbeitrag in Abzug zu bringen. Der verbleibende Betrag bildet die Landesfinanzierung.

Die Tarifsteigerungen des öffentlichen Dienstes wurden darüber hinaus teilweise im Rahmen von Abschlägen dergestalt berücksichtigt, dass der vom Land zu entrichtende pauschale Finanzierungsbeitrag zeitweise, d. h. für einige Monate, erhöht wurde. Aufgrund des vorstehend skizzierten Berechnungsverfahren, ist es nicht möglich, den Anteil der vom Land übernommenen Tarifsteigerungen in absoluten und relativen Zahlen separat darzustellen. Nachstehend wird diehe der Landesfinanzierung, 40 Betreuungsstunden (in etwa durchschnittlicher Betreuungsumfang in der HL, Stand: November 2024), aufgezeigt:

 

Alterskohorte Jan. 23 Dez. 23 Jan. 24 Dez. 24 seit Jan. 25

U3, KiTa 893,97 € 899,77 € 877,90 € 945,05 € 965,13 €

Ü3, KiTa 347,09 € 351,29 € 340,50 € 373,77 € 377,69 €

U3, KTP 669,58 € 832,69 € 826,45 € 826,45 € 761,30 €

Ü3, KTP 675,18 € 838,29 € 832,05 € 832,05 € 766,90 €

 

 

2. Wie verteilen sich diese Gelder auf die städtischen und freien Träger der KiTas?

 

Dies kann, unter anderem aufgrund der zu Frage 1 dargestellten Finanzierungssystematik, nicht dargestellt werden.

 

3. Wann haben die städtischen und freien Träger der KiTas die Tarifsteigerungen für die Beschäftigten umgesetzt und was sind die Gründe für die ggf. zeitversetzten Übertge?

 

Tarifsteigerungen werden mit Gültigkeit und Inkrafttreten des jeweiligen Tarifabschlusses umgesetzt. Hierzu werden bei den freien Trägern die monatlichen Abschläge entsprechend angepasst.

 

 

4. Sollten die städtischen und freien Träger die Tarifsteigerungen nicht zeitgleich und in vollem Umfang auf die Beschäftigten übertragen haben, wo sind die zeitgleich vom Land zur Verfügung gestellten Mehrkosten bis dahin verblieben? Bitte die absolute Summe dieser Mittel nennen und im Haushalt der Hansestadt Lübeck aufzeigen.

 

s. Antwort zu Frage 3
 


Anlagen

keine
 

Stammbaum:
VO/2024/12950   AM Judith Bach (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Tarifsteigerung   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Anfrage
VO/2024/12950-01   Antwort auf die Anfrage des AM Judith Bach (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Tarifsteigerung   4.041.3 Finanzielle Förderung der Kindertagesbetreuung   Antwort auf Anfrage öffentlich