Vorlage - 2025/14188-02-01  

Betreff: Antwort auf die Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (Fraktion Linke & GAL) zur Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2025/14188-02
Federführend:4.511 - Städtische Kindertageseinrichtungen Bearbeiter/-in: Guseva, Olga
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme
11.09.2025 
18. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (Fraktion Linke & GAL) aus dem Jugendhilfeausschuss am 05.06.2025 zur Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck.

 

Ich bitte um schriftliche Beantwortung folgender Fragen in Bezug auf von den Kita-Beiräten vorgetragenen rechtlichen Einwänden gegen die neue Entgeltordnung und insbesondere zur Geschwisterermäßigung:

  1. Hat die Lübecker Verwaltung bislang eine Stellungnahme des Landesjugendamtes zur Auslegung von § 7 Abs. 1 KiTaG S-H hinsichtlich der
    1. Geschwisterermäßigung auf Verpflegungskosten sowie
    2. zu dem Punkt, dass für jede der 28 städtischen Kitas eine eigene Verpflegungskostenkalkulation zu erstellen sei, eingeholt?
  2. Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass „Elternbeiträge“ im Sinne des § 7 Abs. 1 KiTaG auch Verpflegungskosten einschließen könnten? Es wird bei der Beantwortung der Frage darum gebeten, auf die von den KiTa-Beiräten für diesen Standpunkt vorgetragenen rechtlichen Argumente einzugehen.
  3. Welche rechtlichen Argumente führt die Verwaltung an, um die Geschwisterermäßigung auf die Betreuungsgebühren zu beschränken, wie es bisher erfolgt?
  4. Ist der Verwaltung bekannt, ob andere Kommunen in Schleswig-Holstein eine weitergehende Anwendung der Geschwisterermäßigung unter Einbeziehung der Verpflegungskosten vornehmen, und falls ja: wie viele?
  5. Wann ist mit einer rechtlichen Stellungnahme des Landesjugendamts zu rechnen und wann wird diese vollständig an die Ausschussmitglieder übermittelt?

 


Begründung

Antwort zu 1. a:

Das Landesjugendamt agiert als überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Seine Aufgaben ergeben sich aus § 85 Abs. 2 SGB VIII. Es übt gegenüber den örtlichen Jugendämtern keine Kontrolle aus, sondern unterstützt die örtliche Jugendhilfe. Aus Sicht der Verwaltung bedarf es keiner Stellungnahme hinsichtlich einer potenziellen Geschwisterermäßigung auf Verpflegungskosten. Die hierfür anzuwendenden Rechtsgrundlagen sind aus hiesiger Sicht eindeutig.

Nach § 7 Abs. 1 S. 1 KiTaG übernimmt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe beim zweiten Kind anteilig, bei allen darauffolgenden Kindern vollumfänglich den Elternbeitrag. Der Begriff Elternbeitrag ist in § 31 Abs. 1 KiTaG definiert und bemisst sich nach dem Alter der Kinder und dem vertraglich wöchentlichen vereinbarten Betreuungsumfang. Angemessene Verpflegungskostenbeiträge und Auslagenerstattungen r Ausflüge können nach § 31 Abs. 2 KiTaG zusätzlich verlangt werden. Sowohl Verpflegungskostenbeiträge, wie auch Auslagenerstattung für Ausflüge sind nicht als Elternbeitrag im eigentlichen Sinne zu werten. Die in § 7 Abs. 1 S. 1 KiTaG vorgesehene Geschwisterermäßigung erstreckt sich infolgedessen nicht auf Verpflegungskostenbeiträge oder Auslagenerstattungen für Ausflüge, sondern lediglich auf die nach § 31 Abs. 1 KiTaG zu ermittelnden Elternbeiträge. Der Systematik und den Termini des KiTaG folgend ist sowohl die Geschwisterermäßigung wie auch die Entgeltermäßigung auf den Elternbeitrag und nicht auf die Verpflegungskosten anzuwenden.

 

Antwort zu 1. b:

§ 31 Abs. 1 S. 3 KiTaG verpflichtet den Träger die Kalkulation der Verpflegungskosten der Elternvertretung nach § 32 Abs. 1 KiTaG offenzulegen. Die Elternvertretung wird auf Ebene der Einrichtung gewählt. Nach § 31 Abs. 1 S. 2 KiTaG sind ausschließlich Kosten für eine angemessene Verpflegung anhand der voraussichtlich tatsächlich anfallenden Kosten zu kalkulieren. Dies kann lediglich auf Trägerebene erfolgen, da die nach KiTaG geforderte Kalkulation von einer Vielzahl an Faktoren (z. B. pädagogisches Konzept, Caterer oder Selbstkochen, Anzahl der zur Verfügung zu stellenden Mahlzeiten, etc.) abhängig ist.

 

Antwort zu 2.:

Dieser Auffassung kann nicht gefolgt werden. Wie bereits in der Beantwortung zu Frage 1 Buchstabe a dargelegt, sind Elternbeiträge im Sinne des § 7 Abs. 1 KiTaG die nach § 31 Abs. 1 KiTaG zu ermittelnden Beträge. Verpflegungskosten können nach § 31 Abs. 2 KiTaG neben Elternbeiträgen“ erhoben werden. Dies schließt eine Inkludierung der Verpflegungskostenbeiträge in den Elternbeiträgen aus.

 

Antwort zu 3:

Siehe Antworten zu Fragen 1 und 2.

 

Antwort zu 4.:

Dies ist der Verwaltung nicht bekannt.

 

Antwort zu 5.:

Eine Stellungnahme ist weder rechtlich vorgesehen noch fachlich notwendig. Bei dem KiTaG handelt es sich um ein rdergesetz. Förderrechtliche Belange liegen grundsätzlich nicht im Zuständigkeitsbereich des Landesjugendamtes, sondern vielmehr im Bereich des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe und dem hierfür zuständigen Sozialministerium Schleswig-Holstein.


 


Anlagen

keine
 

Stammbaum:
VO/2025/14188   Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck   4.511 - Städtische Kindertageseinrichtungen   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2025/14188-01   Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (Fraktion Linke & GAL) zur Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck   4.513 - Jugendarbeit   Anfrage
2025/14188-01-01   Antwort auf die Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (Fraktion Linke & GAL) zur Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck   4.511 - Städtische Kindertageseinrichtungen   Antwort auf Anfrage öffentlich
VO/2025/14188-02   Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (Fraktion Linke & GAL) zur Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck   4.513 - Jugendarbeit   Anfrage
2025/14188-02-01   Antwort auf die Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (Fraktion Linke & GAL) zur Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck   4.511 - Städtische Kindertageseinrichtungen   Antwort auf Anfrage öffentlich
VO/2025/14188-03   Stellungnahmen der Elternvertretungen im Nachgang zur Vorlage VO/2025/14188 mit der Bitte um Kenntnisnahme   4.511 - Städtische Kindertageseinrichtungen   Blanko