Tagesordnung - 21. Sitzung des Werkausschusses EBL  

Bezeichnung: 21. Sitzung des Werkausschusses EBL
Gremium: Werkausschuss EBL
Datum: Do, 12.11.2020 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 17:16 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung    
Ö 2.1  
Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte 11-15 können nach der Maßgabe einer entsprechenden Beschlussfassung durch die Mitglieder des Werkausschusses nichtöffentlich beraten werden.    
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 13.09.2018 - öffentl. Teil
SI/2018/289  
Ö 4     Mitteilungen    
Ö 4.1  
Mitteilungen der Fachbereichsleitung    
Ö 4.1.1  
Status zur Entsorgung von Abbruchabfällen aus kerntechnischen Anlagen in Schleswig-Holstein    
Ö 4.1.2  
Neu: Öffentliche Toiletten    
Ö 4.2  
Mitteilungen der Werkleitung    
Ö 4.2.1  
Verschiedenes    
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Wirtschaftsplan der EBL 2021
Enthält Anlagen
VO/2020/09239  
Ö 5.2  
Änderung der Abfallwirtschafts- und der Abfallwirtschaftsgebührensatzung
Enthält Anlagen
VO/2020/09390  
Ö 5.3  
Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung
Enthält Anlagen
VO/2020/09387  
Ö 5.4  
2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2020/09388  
Ö 6     Berichte    
Ö 6.1  
Öffentliche Toilettenanlagen in der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2020/09407  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

 

In der Bürgerschaftssitzung vom 27.05.2010 hat die Bürgerschaft ein "Handlungskonzept zu Vorhaltung und Betrieb von Bedürfnisanstalten in der Hansestadt Lübeck" beschlossen. Zum damaligen Zeitpunkt gab es 27 Bedürfnisanstalten in sieben verschiedenen Zuständigkeiten. Die wesentlichen Feststellungen bzw. Maßnahmen waren folgende:

 

1. Aufstockung der Kapazitäten der öffentlichen Bedürfnisanstalten an bestimmten

 Standorten (z. B. an der MuK).

2. Schließung einzelner Standorte (z. B. Wallanlagen).

3. Konzentration der Zuständigkeiten auf den Kurbetrieb für Travemünde und die EBL

 für das übrige Stadtgebiet. Daneben sollte der Stadtverkehr auch weiterhin eigene

 öffentliche Toiletten vorhalten.

4. Einführung der "Netten Toilette" als Ergänzung zur Vorhaltung städtischer

Bedürfnisanstalten.

5. Einführung einer einheitlichen Notfall- und Servicenummer.

6. Nutzung des EURO-Toilettenschlüssels ermöglichen.

 

Aktuell stehen 25 öffentliche Bedürfnisanstalten zur Verfügung, ein weiterer Standort ist in Planung (Rathausinnenhof). Ergänzt wird das Angebot durch 37 "Nette Toiletten" auf oder in unmittelbarer Nähe zur Lübecker Altstadt oder in Travemünde. Insbesondere die Einführung der "Netten Toilette" hat eine deutliche Verbesserung gebracht. Obwohl damit die wesentlichen Punkte aus dem damaligen Handlungskonzept vollständig umgesetzt wurden, bedarf es einer Aktualisierung. Zum einen hat sich die Anzahl der Besucher:innen der Hansestadt Lübeck in den vergangenen Jahren deutlich erhöht, zum anderen werden auch aus dem Kreis der Bewohner:innen zusätzliche Standorte gewünscht (z. B. Stadtpark, Drägerpark). Es hat sich dabei gezeigt, dass ein objektives Bewertungsschema fehlt, solche Wünsche einzuordnen. Nach welchen Kriterien soll entschieden werden, wo eine öffentliche Bedürfnisanstalt errichtet werden soll oder wo nicht? Sicher ist die Anzahl der erwarteten Nutzer ein wichtiges Merkmal, aber ab welcher Nutzerzahl ist eine öffentliche Toilette sinnvoll? Und wenn eine öffentliche Toilette fehlt, welcher Toilettentyp ist der richtige? Reicht eine "Nette Toilette" oder sollte eine städtische Bedürfnisanstalt errichtet werden?

 

Die Überarbeitung des Handlungskonzeptes soll in zwei Schritten erfolgen. Im ersten Teil erfolgt eine Bestandsanalyse, ein Vergleich mit anderen Städten, eine Übersicht über verschiedene Toilettentypen mit unterschiedlichen Ausstattungsmerkmalen und insbesondere die Erarbeitung einer generellen Bewertungsmatrix noch ohne Schwellenwerte. Im nächsten Jahr sollen diese Schwellenwerte anhand der Bestandsanlagen definiert werden. Dazu müssen aktuelle Nutzerzahlen zu unterschiedlichen Jahreszeiten und Wochentagen ermittelt werden. Anhand dieser Daten erfolgt eine Bewertung der Gesamtsituation in der Hansestadt Lübeck. Dieser Bewertung wird eine Befragung von und ggf. Diskussion mit Expertinnen und Experten, etwa LTM, Senioren- und Behindertenbeirat etc. voraus gehen.

 

Sollte dabei festgestellt werden, dass insgesamt oder an einzelnen Standorten Handlungsbedarf besteht, werden konkrete Vorschläge entwickelt. Dabei ist stets auf die finanzielle Auswirkung für die Hansestadt Lübeck zu achten. Dabei wird im weiteren Verlauf auch die Vorhaltung von öffentlichen Urinalen untersucht. Für die weiteren Ausführungen wird auf die Anlage 1 verwiesen. Im Rahmen der Bestandsaufnahme wurden öffentliche Toiletten nicht berücksichtigt, die nicht im Zugriff der Hansestadt Lübeck sind (z.B. die der Deutschen Bahn). Im Städtevergleich wurden die „Netten Toiletten“ nicht eingerechnet, weil keine Vergleichsdaten aus anderen Städten verfügbar waren.        
 

 

   
    12.11.2020 - Werkausschuss EBL
    Ö 6.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

 

In der Bürgerschaftssitzung vom 27.05.2010 hat die Bürgerschaft ein "Handlungskonzept zu Vorhaltung und Betrieb von Bedürfnisanstalten in der Hansestadt Lübeck" beschlossen. Zum damaligen Zeitpunkt gab es 27 Bedürfnisanstalten in sieben verschiedenen Zuständigkeiten. Die wesentlichen Feststellungen bzw. Maßnahmen waren folgende:

 

1. Aufstockung der Kapazitäten der öffentlichen Bedürfnisanstalten an bestimmten

 Standorten (z. B. an der MuK).

2. Schließung einzelner Standorte (z. B. Wallanlagen).

3. Konzentration der Zuständigkeiten auf den Kurbetrieb für Travemünde und die EBL

 für das übrige Stadtgebiet. Daneben sollte der Stadtverkehr auch weiterhin eigene

 öffentliche Toiletten vorhalten.

4. Einführung der "Netten Toilette" als Ergänzung zur Vorhaltung städtischer

Bedürfnisanstalten.

5. Einführung einer einheitlichen Notfall- und Servicenummer.

6. Nutzung des EURO-Toilettenschlüssels ermöglichen.

 

Aktuell stehen 25 öffentliche Bedürfnisanstalten zur Verfügung, ein weiterer Standort ist in Planung (Rathausinnenhof). Ergänzt wird das Angebot durch 37 "Nette Toiletten" auf oder in unmittelbarer Nähe zur Lübecker Altstadt oder in Travemünde. Insbesondere die Einführung der "Netten Toilette" hat eine deutliche Verbesserung gebracht. Obwohl damit die wesentlichen Punkte aus dem damaligen Handlungskonzept vollständig umgesetzt wurden, bedarf es einer Aktualisierung. Zum einen hat sich die Anzahl der Besucher:innen der Hansestadt Lübeck in den vergangenen Jahren deutlich erhöht, zum anderen werden auch aus dem Kreis der Bewohner:innen zusätzliche Standorte gewünscht (z. B. Stadtpark, Drägerpark). Es hat sich dabei gezeigt, dass ein objektives Bewertungsschema fehlt, solche Wünsche einzuordnen. Nach welchen Kriterien soll entschieden werden, wo eine öffentliche Bedürfnisanstalt errichtet werden soll oder wo nicht? Sicher ist die Anzahl der erwarteten Nutzer ein wichtiges Merkmal, aber ab welcher Nutzerzahl ist eine öffentliche Toilette sinnvoll? Und wenn eine öffentliche Toilette fehlt, welcher Toilettentyp ist der richtige? Reicht eine "Nette Toilette" oder sollte eine städtische Bedürfnisanstalt errichtet werden?

 

Die Überarbeitung des Handlungskonzeptes soll in zwei Schritten erfolgen. Im ersten Teil erfolgt eine Bestandsanalyse, ein Vergleich mit anderen Städten, eine Übersicht über verschiedene Toilettentypen mit unterschiedlichen Ausstattungsmerkmalen und insbesondere die Erarbeitung einer generellen Bewertungsmatrix noch ohne Schwellenwerte. Im nächsten Jahr sollen diese Schwellenwerte anhand der Bestandsanlagen definiert werden. Dazu müssen aktuelle Nutzerzahlen zu unterschiedlichen Jahreszeiten und Wochentagen ermittelt werden. Anhand dieser Daten erfolgt eine Bewertung der Gesamtsituation in der Hansestadt Lübeck. Dieser Bewertung wird eine Befragung von und ggf. Diskussion mit Expertinnen und Experten, etwa LTM, Senioren- und Behindertenbeirat etc. voraus gehen.

 

Sollte dabei festgestellt werden, dass insgesamt oder an einzelnen Standorten Handlungsbedarf besteht, werden konkrete Vorschläge entwickelt. Dabei ist stets auf die finanzielle Auswirkung für die Hansestadt Lübeck zu achten. Dabei wird im weiteren Verlauf auch die Vorhaltung von öffentlichen Urinalen untersucht. Für die weiteren Ausführungen wird auf die Anlage 1 verwiesen. Im Rahmen der Bestandsaufnahme wurden öffentliche Toiletten nicht berücksichtigt, die nicht im Zugriff der Hansestadt Lübeck sind (z.B. die der Deutschen Bahn). Im Städtevergleich wurden die „Netten Toiletten“ nicht eingerechnet, weil keine Vergleichsdaten aus anderen Städten verfügbar waren.        
 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

 

   
    24.11.2020 - Hauptausschuss
    Ö 4.6 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

   
    25.02.2021 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 7.4 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Keine Wortmeldung.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
 

Ö 7  
Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 8  
Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 9  
Verschiedenes    
Ö 9.1  
Antwort auf die Anfrage des AM Thomas-Markus Leber, FDP, zur Thematik Deponieerweiterung Deponie Niemark
VO/2020/09290-01  
Ö 10  
Ende des öffentlichen Teils    
N 11     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 13.09.2018 - nichtöffentl. Teil      
N 12     Mitteilungen      
N 12.1     Mitteilungen der Fachbereichsleitung      
N 12.2     Mitteilungen der Werkleitung      
N 13     Beschlussvorlagen      
N 13.1     Vergabe eines Auftrages mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze 250.000,-- EUR gemäß § 8 Abs. 3 Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck Hier: Vergabe eines Dienstleistungsvertrages für das Prüfen, Untersuchen, Abnehmen und Bewerten vonFahrzeugen, Fahrzeugaufbauten und Geräten      
N 13.2     Vergabe eines Auftrages mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 250.000,-- gemäß § 8 Abs. 3 Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck. Hier: Vergabe eines Rahmenvertrages für die Instandhaltung, Erweiterung und Anpassung von Rohrleitungsanlagen      
N 13.3     Vergabe eines Auftrags mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 250.000 EUR gemäß § 8 Abs. 3 Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck Hier: Erneuerung der Brandmeldeanlage der MBA Lübeck      
N 13.4     Vergabe eines Auftrages mit einer erweiterten Auftragssumme über der Wertgrenze von 100.000,-- EUR gemäß § 8 Abs. 3 Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck Hier: Erweiterungsauftrag zur Nacherschließung der Entwässerung in Kronsforde 3. BA      
N 13.5     Vergabe eines Auftrages mit einer erweiterten Auftragssumme über der Wertgrenze von 100.000,-- EUR gemäß § 8 Abs. 3 Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck Hier: Erweiterungsauftrag zur Kanalsanierung im Gelände neben dem Elbe-Lübeck-Kanal 2. BA      
N 14     Berichte      
N 14.1     Quartalsbericht II/2020 der Entsorgungsbetriebe Lübeck      
N 14.2     Quartalsbericht II/2020 des Entsorgungszentrums Lübeck (EZL)      
N 15     Verschiedenes      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse